boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Dies & Das > Kein Boot



Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 60Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 60 von 60
 
Themen-Optionen
  #26  
Alt 12.02.2014, 09:08
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück
Beiträge: 5.401
Boot: Kein Eigenes mehr....
19.050 Danke in 5.702 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Wäre es nicht einfacher, wenn Du den Wagen nicht privat nutzen darfst? Dann sparst Du Dir den geldwerten Vorteil und die Angabe in der Steuererklärung
Das ist seitens des Arbeitgebers nach derzeit gültiger Gesetzeslage nicht möglich.
__________________

Gruß Heinz,


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #27  
Alt 12.02.2014, 09:45
bootsmann bootsmann ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 19.09.2006
Ort: Hamburg
Beiträge: 2.742
Boot: Ich fahre alle Boote,ob Segel oder Motor
Rufzeichen oder MMSI: Moin Digger
10.141 Danke in 3.465 Beiträgen
Standard

Mein Sohn fährt seit Jahren neutrale Firmenwagen. Außer dem Geldwertem Vorteil von 1,0% wird da nichts weiter berechnet.

Privatnutzung 100 % und internationale Tankkarte

Alle drei Jahre ein neues Auto der oberen Mittelklasse !

Alles eine Sache des Arbeitsvertrages!
__________________
Gesundheit ist die langsamste Art zu sterben
Mit Zitat antworten top
  #28  
Alt 12.02.2014, 10:09
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Wie sieht es bei Selbständigen aus ? Kennt sich da jemand aus ?

Meine Steuerberaterin setzt mein Auto seit 2006 als Firmenfahrzeug ab und wendet dabei die 1 % Regelung an. Ich habe das Gefühl, dass Autofahren seitdem teurer für mich geworden ist. Kann das sein ?

Ich kaufe meine Autos von meinem Privatgeld (günstige Gebrauchtwagen) und fahre nur wenige Km damit. Wegen der 1 % Regelung ist das Ganze zu einem teuren Vergnügen geworden.

Meine Steuerberaterin meint, das sei vorteilhaft. Ich habe den Eindruck, dass sie nicht nachdenkt. Sie scheint vom Standardfall auszugehen, wo Leute sich auf Firmenkosten einen Wagen zulegen.
__________________
Viele Grüße, TOM

Geändert von Zodiak (12.02.2014 um 10:15 Uhr)
Mit Zitat antworten top
  #29  
Alt 12.02.2014, 10:29
G Leiter G Leiter ist offline
Captain
 
Registriert seit: 01.10.2013
Ort: Am Rhein
Beiträge: 407
Boot: Motorboot
567 Danke in 288 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Wie sieht es bei Selbständigen aus ? Kennt sich da jemand aus ?

Meine Steuerberaterin setzt mein Auto seit 2006 als Firmenfahrzeug ab und wendet dabei die 1 % Regelung an. Ich habe das Gefühl, dass Autofahren seitdem teurer für mich geworden ist. Kann das sein ?

Ich kaufe meine Autos von meinem Privatgeld (günstige Gebrauchtwagen) und fahre nur wenige Km damit. Wegen der 1 % Regelung ist das Ganze zu einem teuren Vergnügen geworden.

Meine Steuerberaterin meint, das sei vorteilhaft. Ich habe den Eindruck, dass sie nicht nachdenkt. Sie scheint vom Standardfall auszugehen, wo Leute sich auf Firmenkosten einen Wagen zulegen.
Das erscheint mir widersprüchlich.
Sofern Du Betriebsvermögen nutzt must Du die Privatentnahme vesteuern, das macht Sie wohl mit der 1% Regelung. Die 1% sind aber vom Neu-Bruttolistenpreis.
Wenn Du aber den Privat-PKW für betriebliche Belange zur Verfügung stellst kannst Du entweder die tatsächlichen Kosten (ggf. Fahrtenbuch)
oder über Pauschale abrechnen. Die Pauschale von 0,30km ist dann pro gefahrener KM, nicht Entfernungs-KM wie bei Arbeitnehmern.

Lass Dir doch mal beide Optionen konkret ausrechnen.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #30  
Alt 12.02.2014, 11:05
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Heilbronn
Beiträge: 563
Boot: Sunseeker 28
1.977 Danke in 926 Beiträgen
Standard

Für Selbständige gilt auch die Vorgabe, dass das Fahrzeug in das Betriebsvermögen hinein MUSS, wenn es für über 50% betriebliche Belange genutzt wird. Hierbei wird auch die Fahrt von der Wohnstätte zur Arbeitsstätte gerechnet!
siehe auch hier:
http://www.fuer-gruender.de/wissen/u...g/firmenwagen/
__________________
Grüße, Andreas
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #31  
Alt 12.02.2014, 11:08
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
(..) Abschreinbung 5 Jahre = € 5.000/a
(..) Nach Ende der Nutzung des attraktiven PKW bringt der Verkauf rund € 10.000(..)
Kleiner, aber entscheidender Punkt:

Nach 5 Jahren hat der Wagen einen Buchwert von 0. Der Resterlös aus dem Marktwert stellt einen zu berücksichtigenden Buchgewinn dar. Wenn Du das unter den Tisch fallen lässt, sollte keiner das Tischtuch heben.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
  #32  
Alt 12.02.2014, 11:12
Benutzerbild von nigrolineatus
nigrolineatus nigrolineatus ist offline
Captain
 
Registriert seit: 22.08.2009
Ort: Leverkusen
Beiträge: 411
Boot: Viper 243 4.3 MPI
323 Danke in 197 Beiträgen
Standard

Hallo Tom,

die Steuer geht immer von einem Neuwagen aus. Wenn Du jetzt, was absolut sinnvoll sein kann, anstatt des relativ teuren Neuwagens einen günstigen Gebrauchten kaufst rechnet sich die Zuordnung zum Firmenvermögen mit anschließender Pauschalversteuerung für die Privatnutzung oft nicht mehr. Das zu optimieren bzw. zu beurteilen und auch nachvollziehbar zu erklären gehört aber zum 1 x 1 für jeden guten Steuerberater. Also entweder bist Du da nicht gut aufgehoben und / oder Du bekommst nur die 0815-Behandlung.

Viele Grüße

Stefan
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #33  
Alt 12.02.2014, 11:13
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
(..) Selbständigen (..) Ich kaufe meine Autos von meinem Privatgeld (günstige Gebrauchtwagen) und fahre nur wenige Km damit. (..) 1 % Regelung (..)
Dann führe ein Fahrtenbuch und setze die wirkliche Privatnutzung an den Kfz-Kosten anteilig als Privatnutzung (=Privatentnahme) an.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #34  
Alt 12.02.2014, 11:19
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.827
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.822 Danke in 1.697 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
Das ist seitens des Arbeitgebers nach derzeit gültiger Gesetzeslage nicht möglich.

Natürlich, wieso sollte das nicht möglich sein.

Meinst Du, jeder Servicetechniker der Telekom versteuert 1% vom Servicemobil oder jeder angestellte Klempner seinen Kastenwagen? Natürlich nicht. Bedingung ist eben nur, dass der Wagen nicht privat genutzt werden darf. Dazu gehört auch, dass der Abends bei der Firma auf dem Hof zu stehen hat.
Mit Zitat antworten top
  #35  
Alt 12.02.2014, 11:31
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2004
Ort: am Niederrhein
Beiträge: 6.413
Boot: z.Zt. mal ohne
16.498 Danke in 8.647 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Natürlich, wieso sollte das nicht möglich sein.

Meinst Du, jeder Servicetechniker der Telekom versteuert 1% vom Servicemobil oder jeder angestellte Klempner seinen Kastenwagen? Natürlich nicht. Bedingung ist eben nur, dass der Wagen nicht privat genutzt werden darf. Dazu gehört auch, dass der Abends bei der Firma auf dem Hof zu stehen hat.
und wenn die Einsätze des Technikers gar nicht vom Betrieb aus los gehen, sondern direkt von zuhause aus gestartet werden...
Heute werden solche Mitarbeiter übers Internet gesteuert und kommen teilweise nur einmal die Woche zum Betriebsstützpunkt zur Auffrischung von Ersatzteilen etc.
__________________
Gruß - Georg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #36  
Alt 12.02.2014, 11:43
Benutzerbild von Flybridge
Flybridge Flybridge ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 14.04.2005
Ort: zw. K und D
Beiträge: 9.249
Boot: Merry Fisher 645
25.110 Danke in 8.997 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von gbeck Beitrag anzeigen
und wenn die Einsätze des Technikers gar nicht vom Betrieb aus los gehen, sondern direkt von zuhause aus gestartet werden...
Heute werden solche Mitarbeiter übers Internet gesteuert und kommen teilweise nur einmal die Woche zum Betriebsstützpunkt zur Auffrischung von Ersatzteilen etc.
Dann darf er mit dem Auto keinen Meter privat fahren. Das sind dann die typischen Bullis mit Aufkleber und Werkstatt hinten drin. Die werden dann nur dienstlich genutzt. Deswegen heißen sie dann auch Dienstfahrzeuge. Zu Dienstfahrzeuge gehören auch sogenannte poolfahrzeuge. Das sind die Firmenschlampen, wo jeder drauf herum rutscht, der irgendwas zu erledigen hat, aber kein Auto hat und sein Privatfahrzeug nicht einsetzen darf. Da muss nix von den Benutzern versteuert werden. Ist ja alles dienstlich. Als Geschäftsfahrzeuge gelten neutrale Autos, die auch privat verwendet werden dürfen. Diese werden - wie oben beschrieben - pauschal versteuert, weil es ja einen geldwerten Vorteil gibt.
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #37  
Alt 12.02.2014, 11:51
Benutzerbild von gbeck
gbeck gbeck ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 17.11.2004
Ort: am Niederrhein
Beiträge: 6.413
Boot: z.Zt. mal ohne
16.498 Danke in 8.647 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Dann darf er mit dem Auto keinen Meter privat fahren. Das sind dann die typischen Bullis mit Aufkleber und Werkstatt hinten drin. Die werden dann nur dienstlich genutzt. Deswegen heißen sie dann auch Dienstfahrzeuge. Zu Dienstfahrzeuge gehören auch sogenannte poolfahrzeuge. Das sind die Firmenschlampen, wo jeder drauf herum rutscht, der irgendwas zu erledigen hat, aber kein Auto hat und sein Privatfahrzeug nicht einsetzen darf. Da muss nix von den Benutzern versteuert werden. Ist ja alles dienstlich. Als Geschäftsfahrzeuge gelten neutrale Autos, die auch privat verwendet werden dürfen. Diese werden - wie oben beschrieben - pauschal versteuert, weil es ja einen geldwerten Vorteil gibt.
@Micha,
war schon soweit klar und sollte nur eine Gedankenanregung zu dem rot markierten von Bonemann sein....
Ist eben alles ein Frage der Vertragsgestaltung und dazu gehört neben der Dienstwagenregelung auch der Anstellungsvertrag...
__________________
Gruß - Georg
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #38  
Alt 12.02.2014, 11:52
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück
Beiträge: 5.401
Boot: Kein Eigenes mehr....
19.050 Danke in 5.702 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
. Als Geschäftsfahrzeuge gelten neutrale Autos, die auch privat verwendet werden dürfen. Diese werden - wie oben beschrieben - pauschal versteuert, weil es ja einen geldwerten Vorteil gibt.
...und genau so einen fahre ich, und deswegen ist es in meinem Fall seitens meines Arbeitgebers nicht möglich.

Ich fahre keinen Service-Bulli o.ä., sondern einen PKW, den ich, wie schon erläutert, privat uneingeschränkt nutzen kann.

Für solche Fahrzeuge MUSS die 1% Regelung berechnet werden.

Und wenn dann der Nutzer, also ich, das Fahrzeug NICHT privat fahren möchte, dann ist die möglichkeit der absetzbarkeit gegeben.
__________________

Gruß Heinz,


Mit Zitat antworten top
  #39  
Alt 12.02.2014, 11:56
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Heilbronn
Beiträge: 563
Boot: Sunseeker 28
1.977 Danke in 926 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von jugofahrer Beitrag anzeigen
...

Und wenn dann der Nutzer, also ich, das Fahrzeug NICHT privat fahren möchte, dann ist die möglichkeit der absetzbarkeit gegeben.
Der Weg von der Wohnstätte zur Arbeitsstätte ist für Arbeitnehmer eine private Nutzung.
Ich wüsste daher momentan nicht, wie man als Arbeitnehmer ohne private Nutzung einen Firmenwagen vor der eigenen Haustüre stehen haben könnte.
Edit: Aussendienstler natürlich ausgenommen, die von zuhause aus dann die Kunden aufsuchen...
__________________
Grüße, Andreas
Mit Zitat antworten top
  #40  
Alt 12.02.2014, 12:02
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Der Weg von der Wohnstätte zur Arbeitsstätte ist für Arbeitnehmer eine private Nutzung.
Ich wüsste daher momentan nicht, wie man als Arbeitnehmer ohne private Nutzung einen Firmenwagen vor der eigenen Haustüre stehen haben könnte.
Jein.

Bei Fahrtenbuch gilt:

zu versteuernder Privater Anteil = Privat-km / (Dienst-km + Wohnung-Betrieb-km)

Wer den Dienstwagen nur für Dienstfahrten und für Wohnung-Betrieb benutzt, hat NULL Privatanteil.

Die Fahrten Wohnung-Betrieb werden dann anderweitig berücksichtigt.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #41  
Alt 12.02.2014, 12:15
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Heilbronn
Beiträge: 563
Boot: Sunseeker 28
1.977 Danke in 926 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Jein.

Bei Fahrtenbuch gilt:

zu versteuernder Privater Anteil = Privat-km / (Dienst-km + Wohnung-Betrieb-km)

Wer den Dienstwagen nur für Dienstfahrten und für Wohnung-Betrieb benutzt, hat NULL Privatanteil.

Die Fahrten Wohnung-Betrieb werden dann anderweitig berücksichtigt.
Ich lese das aber an verschiedenen Stellen anders:
hier zum Beispiel:
http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/...n-sie-richtig/
Zitat:
Ein Beispiel: Ein Mitarbeiter erhält einen Dienstwagenauch zur privaten Nutzung. Der Listenpreis inklusive 19 % Umsatzsteuer des am 1.1.2008 gekauften Neuwagens beläuft sich auf 47.600 €. Der Beschäftigte hat sich an den Anschaffungskosten mit 10.000 € beteiligt. Die angefallenen laufenden Kosten betragen inklusive Umsatzsteuer 10.710 €. Laut Fahrtenbuch ist der Mitarbeiter im Jahr 2008 insgesamt 30.000 km gefahren, davon 5.000 km privat und 3.000 km zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

Den Kilometersatz berechnen Sie aus diesen Daten nun folgendermaßen:

AfA 1/8 (Neuwagen werden über 8 Jahre abgeschrieben) von 47.600 €: 5.950 €

+ laufende Kosten laut Buchhaltung 10.710 €

= Gesamtkosten in Höhe von 16.660 €

Daraus berechnen Sie den Kilometersatz mit der Formel:

Gesamtkosten : Gesamtkilometer = Kilometersatz

16.660 € : 30.000 km = 0,56 €

Den Kilometersatz multiplizieren Sie mit den privat gefahrenen Kilometern (inklusive Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte):

8.000 x 0,56 € = 4.480 €.
__________________
Grüße, Andreas
Mit Zitat antworten top
  #42  
Alt 12.02.2014, 12:17
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück
Beiträge: 5.401
Boot: Kein Eigenes mehr....
19.050 Danke in 5.702 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Der Weg von der Wohnstätte zur Arbeitsstätte ist für Arbeitnehmer eine private Nutzung.
Ich wüsste daher momentan nicht, wie man als Arbeitnehmer ohne private Nutzung einen Firmenwagen vor der eigenen Haustüre stehen haben könnte.
Edit: Aussendienstler natürlich ausgenommen, die von zuhause aus dann die Kunden aufsuchen...
eben, Aussendienst!
Bin ich!
Aber nicht mehr lange!!
__________________

Gruß Heinz,


Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #43  
Alt 12.02.2014, 13:22
Zodiak Zodiak ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.10.2011
Ort: Hamburg
Beiträge: 466
Boot: Sea Ray 200 + Zodiak Schlauchboot
1.960 Danke in 837 Beiträgen
Standard

Ich habe von diversen Leuten, die ein Fahrtenbuch führten, gehört, dass Betriebsprüfer mit allen nur erdenklichen Methoden die 100 %-ige Korrektheit anzweifeln und das Ganze dann eigenmächtig verwerfen, was ihnen problemlos möglich ist, weil Beweislastumkehr herrscht. (Sie müssen nichts beweisen, sondern der Steuerpflichtige muss beweisen).

Macht es unter solchen Umständen überhaupt Sinn, ein Fahrtenbuch zu führen ? Wenn es nur bis zu einer Prüfung nützt und dann sowieso alles verworfen wird, erscheint mir das nicht sinnvoll.
__________________
Viele Grüße, TOM
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #44  
Alt 12.02.2014, 13:37
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Hausbootbewohner Beitrag anzeigen
Ich lese das aber an verschiedenen Stellen anders:
hier zum Beispiel:
http://www.bwr-media.de/lohn-gehalt/...n-sie-richtig/
Da ist ja von einer Abschreibung über 8 Jahre die Rede. Es sind für ab 01.01.2001 angeschaffte Pkw sechs Jahre.

Ob dann der Rest stimmt?
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #45  
Alt 12.02.2014, 14:05
Benutzerbild von jugofahrer
jugofahrer jugofahrer ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 21.07.2011
Ort: Fuldabrück
Beiträge: 5.401
Boot: Kein Eigenes mehr....
19.050 Danke in 5.702 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Zodiak Beitrag anzeigen
Ich habe von diversen Leuten, die ein Fahrtenbuch führten, gehört, dass Betriebsprüfer mit allen nur erdenklichen Methoden die 100 %-ige Korrektheit anzweifeln und das Ganze dann eigenmächtig verwerfen, was ihnen problemlos möglich ist, weil Beweislastumkehr herrscht. (Sie müssen nichts beweisen, sondern der Steuerpflichtige muss beweisen).

Macht es unter solchen Umständen überhaupt Sinn, ein Fahrtenbuch zu führen ? Wenn es nur bis zu einer Prüfung nützt und dann sowieso alles verworfen wird, erscheint mir das nicht sinnvoll.
Ich habe eine derartige Prüfung bislang nicht gehabt, wie schon geschrieben, Grundvorraussetzung ist ein eigener angemeldeter PKW, sonst ist das ganze natürlich anzweifelbar.
__________________

Gruß Heinz,


Mit Zitat antworten top
  #46  
Alt 12.02.2014, 14:25
Benutzerbild von Hausbootbewohner
Hausbootbewohner Hausbootbewohner ist offline
Captain
 
Registriert seit: 19.01.2010
Ort: Heilbronn
Beiträge: 563
Boot: Sunseeker 28
1.977 Danke in 926 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Da ist ja von einer Abschreibung über 8 Jahre die Rede. Es sind für ab 01.01.2001 angeschaffte Pkw sechs Jahre.

Ob dann der Rest stimmt?
Ich nehm alles zurück und behaupte das Gegenteil
Du hast Recht, und hier das Urteil des Bundesfinanzhofes dazu:
VI R 56/10:
Zitat:
1. Die Anwendung der 1 %-Regelung setzt voraus, dass der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer tatsächlich einen Dienstwagen zur privaten Nutzung überlassen hat (Anschluss an Senatsurteil vom 21. April 2010 VI R 46/08, BFHE 229, 228, BStBl II 2010, 848). Denn der Ansatz eines lohnsteuerrechtlich erheblichen Vorteils rechtfertigt sich nur insoweit, als der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer gestattet, den Dienstwagen privat zu nutzen.
2. Allein die Gestattung der Nutzung eines betrieblichen Fahrzeugs für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte begründet noch keine Überlassung zur privaten Nutzung i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG.
__________________
Grüße, Andreas
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #47  
Alt 12.02.2014, 16:00
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.416 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Kleiner, aber entscheidender Punkt:

Nach 5 Jahren hat der Wagen einen Buchwert von 0. Der Resterlös aus dem Marktwert stellt einen zu berücksichtigenden Buchgewinn dar. Wenn Du das unter den Tisch fallen lässt, sollte keiner das Tischtuch heben.
Beim Angestellten: NEIN!! Beim Unternehmer: JA!

Oder hast Du schon einmal einen Verbraucher gesehen, der bilanziert?

Nicht vergessen: Jeder gefahrene Privat-km wird mit den kalkulatorischen Kosten gegen gerechnet - in meinem Beispiel: € 0,50/km.

Für die Fahrt nach Kroatien (2.600 km) zieht das Finanzamt schlappe € 1.300 Werbungskosten ab!

Ist der private Dienstwagen das einzige Fahrzeug, kommen zu den 20.000 km rund 10.000 km privat dazu. Die kalkulatorischen (Werbungs-) Kosten durch die höhere Laufleistung dürften dann bei € 15.000/a liegen, also wird der Privatanteil (gem. Beispiel) mit rund € 5.000 abgezogen!
Das einmal 5 Jahre, macht € 25.000 kalkulatorischer Eigenanteil.
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #48  
Alt 12.02.2014, 16:07
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.416 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Da ist ja von einer Abschreibung über 8 Jahre die Rede. Es sind für ab 01.01.2001 angeschaffte Pkw sechs Jahre.

Ob dann der Rest stimmt?
Beides, sollte man im Vorfeld mit dem Finanzamt abstimmen; bei 5.000 km/a macht kein Finanzamt 6 Jahre mit, sondern will dann 8 Jahre sehen.

Sonst wäre es ja toll: 4-jährigen 911 anschaffen, 2 Jahre abschreiben und zum fast Kaufpreis wieder verscheuern; der Erlös muß nicht nachversteuert werden (Privatmann!)!

Da sagt das Finanzamt 2 Dinge:
• Ist als DW nicht geeignet = Spaßauto und abgelehnt!
• Wenn abschreiben, dann 4 Jahre (insgesamt 8 Jahre).
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
  #49  
Alt 12.02.2014, 16:14
JohnB JohnB ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 03.11.2009
Beiträge: 5.726
Boot: Hellwig Milos
7.872 Danke in 3.930 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
(..) hast Du schon einmal einen Verbraucher gesehen, der bilanziert? (..)
Das hat mit Bilanzierung nix zu tun.

Ich kenne viele Unternehmer, die nicht bilanzieren, und dennoch gibt es dort Buchwerte.

Zitat:
Zitat von Vierzigplus Beitrag anzeigen
Beides, sollte man im Vorfeld mit dem Finanzamt abstimmen; bei 5.000 km/a macht kein Finanzamt 6 Jahre mit, sondern will dann 8 Jahre sehen.

Sonst wäre es ja toll: 4-jährigen 911 anschaffen, 2 Jahre abschreiben und zum fast Kaufpreis wieder verscheuern; der Erlös muß nicht nachversteuert werden (Privatmann!)!

Da sagt das Finanzamt 2 Dinge:
• Ist als DW nicht geeignet = Spaßauto und abgelehnt!
• Wenn abschreiben, dann 4 Jahre (insgesamt 8 Jahre).
Du bringst die Frage eines Gebrauchtkaufs ins Spiel. Der zitierte Text geht für mich von Neuwagen aus. Da sind 6 Jahre fix.

Bei Gebrauchtwagen schreibt der Einzelne auch nicht über 8 Jahre ab.

Aber dass der verlinkte Text Murks ist, wissen wir ja schon.
__________________
Beste Grüße

John
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #50  
Alt 12.02.2014, 16:25
Benutzerbild von Vierzigplus
Vierzigplus Vierzigplus ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 04.11.2008
Ort: Greven
Beiträge: 2.055
Boot: SY Hanse 370e
3.416 Danke in 1.863 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Du bringst die Frage eines Gebrauchtkaufs ins Spiel. Der zitierte Text geht für mich von Neuwagen aus. Da sind 6 Jahre fix.....
Da Firmenwagen meistens geleast werden, werden die 6 Jahre meistens nicht ausgereizt.
Einige Unternehmen haben km-Budgets, mit denen dann auch die Nutzungsdauer in der firmeninternen DW-Ordnung bestimmt wird:
- Fahrleistung 60 Tkm/a, Haltedauer 3,5 Jahre
- Fahrleistung 30 Tkm/a, Haltedauer 5 Jahre

Wie die Leasingfirma das abwickelt, ist deren Sache (die verkaufen die Kiste nach 3,5 Jahren und müssen dann den Erlös versteuern).


Hier noch eine kleine Anekdote aus den 90igern zum Thema "private DW" (haben mir verschiedene Quellen über einen Ex-Kollegen so erzählt):
- Außendienstler zu seinem Chef: "Du hattest mich ja darauf hingewiesen, dass meine Corvette bei einigen Kunden nicht gut ankommt. Ich habe mir ein serioses Auto gekauft"
- "Was ist es denn geworden?"
- "BMW 750iL - wollte immer schon 12ender fahren."
__________________
Gruß
Stefan
Mit Zitat antworten top
Antwort
Vorherige Seite - Ergebnis 1 bis 25 von 60Nächste Seite - Ergebnis 51 bis 60 von 60



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 02:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2024, vBulletin Solutions, Inc.