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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Aber von wegen Reede und 2 Anker und so wie weiter oben v on Cyrus geschrieben steht da nix, oder? Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#27
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Zitat:
Für Nord- und Ostsee sind diese unter 10.4 im Anhang aufgeführt, viele sind es aber nicht. Dass man sich mittels 2. Anker seine eigene Reede anlegen darf, wäre mir neu. Habe ich auch noch nie in den NfS gelesen.
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Gruss Vestus
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#28
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Na, das lese ich genau anders herum. Steht doch dezidiert da
...muss ständig Ankerwache gegangen werden. Das gilt nicht für Fahrzeuge von weniger als 12 Metern ... Was ist eigentlich der Unterschied zwischen einer (normalen) Reede und einem Anker-, resp. Liegeplatz? Sind doch beides nur ausgewiesene Parkplätze für Schiffe. Normal meine ich deswegen, weil es ja auch spezielle Reeden für Tanker, Gastransporter etc. gibt. Gruß Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol! |
#29
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Zitat:
Allerdings betrifft das nur dt. Seeschifffahrtsstrassen, wie es in HR gehandhabt wird, weiss ich nicht.
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Gruss Vestus
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#30
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Bis jetzt hat das in HR niemanden gejuckt (zumal ich unter kroatischer Flagge fahre). Ich ankere wo ich will, natürlich ohne den Verkehr zu behindern. Mit 110m Ankerkette sind da die Möglichkeiten schon relativ groß. Meistens fahre ich vor die Stadt, ankere in nicht allzu großer Entfernung und setze mit dem Dinghi über. Hat noch niemanden gestört.
Unangenehm sind lediglich die vielen verpachteten Buchten,wo jeder versucht, sich noch ein Stück vom Kuchen ab zu schneiden und die Touristenkuh zu melken. Was macht eigentlich ein Einhandsegler in Deutschland? Verdammt auf seinem Schiff zu bleiben, weil er vor Anker dasselbe nicht verlassen darf? Gruß Volker SY JASNA
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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#31
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Das Meldegesetz ist das kleinste Problem dabei, du bist ja nicht gezwungen, (an)gemeldet zu sein. Zum Problem wird das Meldegesetz erst, wenn du "über Freunde / Familie was tun" willst: es ist nämlich verboten, sich anzumelden, wo man nicht wohnt
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#32
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Zitat:
Zweiten Anker setzen und das Boot verlassen.
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#33
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Für den Butenbereich ist der von Vestus in Beitrag 25 zitierte Gesetzestext doch eindeutig und verständlich. Danach muss nur dann ständig Ankerwache gegangen werden, wenn nahe dem Fahrwasser geankert wird. Und zwar prinzipiell auch auf nahe dem Fahrwasser befindlichen ausgewiesenen Ankerplätzen. Lediglich auf bestimmten ausgbewiesenen Ankerplätzen sind Boote bis 12 Meter von dieser Pflicht ausgenommen. Außerdem, und das ist entscheidend, gibt es keine Pflicht zur Ankerwache wenn man entfernt vom Fahrwasser ankert.
Die Sache mit der Reede ist für Sportboote uninteressant. Denn dabei handelt es sich nicht um Fahrzeuge mit 1,2 oder 15 Ankern, sondern um nach § 60 speziell ausgewiesene Anker- oder Liegeplätze für besondere Schiffe, also z. B. Wartereeden vor Häfen o. ä.. Und auf diesen Reedeflächen besteht für Sportboote sowieso Ankerverbot, egal, ob mit oder ohne ständige Wache. Als Einhandsegler must Du halt fernab des Fahrwassers ankern, das darfst Du dann aber auch ohne Ankerwache und solange Du willst Gruß Udo Geändert von inselfan54 (30.03.2013 um 16:04 Uhr)
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#34
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Zitat:
im Schiersteiner Hafen habe ich den auch gesehen und mich schon gewundert. Wurde mal jemand auf dem Boot gesehen? Ich habe das Boot nämlich mindestens 10 Mal gesehen aber nie war jemand an Bord.
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Viele Grüße Thomas |
#35
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AW: Dauerankern in Deutschland
Ich hab da mal jemanden gesehen, aber dann lange Zeit nicht mehr. Wenn ich mich recht erinnere hatte der am Heck auch eine Vorrichtung, mit der er seinen Tender komfortabel parken konnte (so ungefähr, wie die Seenotrettungskreuzer der DGzRS ihre Tender an Bord nehmen). Als ich das Boot im Winter (ich glaube es war November/Dezember 2012) das letzte Mal gesehen habe, war es zudem in keinem guten Zustand, also sehr schmutzig.
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#36
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Fahrzeug "in Fahrt"
Auf "See":
KVR Regel 3 (i) besagt: Zitat:
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“I don’t feel very much like Pooh today," said Pooh. Gruß Volker |
#37
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Habe soeben alles durchgelesen, selber auch nochmal die BsinSchStrO gelesen und demnach scheint es tatsächlich erlaubt zu sein, sein Boot vor Anker alleine zu lassen, sofern man keine der Regeln verletzt (Fahrrinne, im Kanal, den gesperrten Gebieten, etc.)
Wow, da eröffnen sich ja ganz neue Möglichkeiten
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Gruss, Luis |
#38
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Ganz so neu sind die Möglicheiten nicht. Auf der Großen Krampe (zwischen Schmöckwitz und Müggelheim, SO-Berlin) liegen seit Jahren mehrere Dauerlieger und dem Entenschutz ist das egal.
Gruß Jan
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Mahlzeit Jan Alle Möwen sehen so aus, als ob sie Emma hießen. Christian Morgenstern |
#39
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Wasserstraßen sind öffentlich nutzbar und dienen dem Verkehr auf diesen Straßen. Eine andere Nutzung als Verkehr wäre eine Sondernutzung - und die wäre Genehmigungspflichtig. So meine Auffassung dieser Dinge. Es werden ja auch immer entsprechende Sondernutzungen explizit zugelassen.
Auf diesen Verkehrsflächen wird es ausgewiesen Plätze geben, die Ankern erlauben. Ansonsten dienen ja Häfen und Anlegestellen dem Zweck der Versorgung, Ruhe usw.. Es gibt aber auch Wasserflächen, die nicht Wasserstraßen sind. Dort wird der jeweilige Eigentümer zu fragen sein, was man dort tun und lassen darf. Auf dem Meer gibt es ebenfalls ausgewiesene Verkehrflächen, die sich nicht beankert werden dürfen - es sei denn im Notfall. Es gibt aber auch Flächen, die als Außenreede ausgewiesen sind und zur Verfügung stehen. Ich empfinde es auch nicht im Sinn der Allgemeinheit, wenn sich Menschen anmaßen, mehr als angebracht Rechte in Anspruch zu nehmen, die ihnen nicht zustehen. Die Welt besteht doch nicht nur aus Bootsleuten... Man stelle sich nur vor, es wäre so, wie hier versucht wird zu konstruieren. Wir hätten plötzlich ganze Siedlungen auf dem Wasser. Die dann damit entstehenden Probleme soll dann sicher wieder die Allgemeinheit auffangen - und finanzieren. Gruß HansH |
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