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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#26
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@sehbeer:
Zitat:
Das "oder" bestätigt dann ja meine Meinung. Nur leider muss ich den SpoBo-See- trotzdem mitnehmen, solange ich entsprechende Signalgerätschaften an Bord habe. Auf die Idee, diesen kleinen Punkt in den SpoSeeSchifferschein zu übertragen, kommt natürlich niemand... @B4-Skipper, ich schrieb ja, dass es mir nicht darum ging, was gesetzlich vorgeschrieben ist, sondern welcher amtliche Schein denn, wenn überhaupt, vom vermittelten Wissen her, angebracht wäre. Außerdem brauchst du z.B. auch manchmal im Binnenbereich einen solchen Schein, wenn du eine Segeljolle mieten willst. Im Kieler Hafen kannst du z.B., trotz Kieler Woche und vermehrten Berufsschiffsverkehr, vom Gesetz her locker mit einer 10m-Segelyacht ohne irgendeinen Schein fahren, vorausgesetzt die hat nur weniger als (5?)15PS und kein Funkgerät. Ob das ohne entsprechende Kenntnisse unbedingt die beste Idee ist, glaube ich aber nicht. Wenn man die dazu m.E. unbedingt erforderlichen Kenntnisse an amtl. Scheinen festmacht, würde das den SpoBo-See- und den SpoBo-Binnen- (Segel) beinhalten. Gruß Friedhelm Geändert von tritonnavi (22.01.2013 um 09:04 Uhr) |
#27
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![]() Zitat:
![]() Es gibt durchaus ein paar weitere Gewässer auf denen man einen SBF-Binnen Segel benötigt: z.B. Steinhuder Meer + Dümmer See hier ab 6 m² (i.d.R. irgendwelche Landesgewässer) In Berlin gibt es außerdem so große Seen, dass sich das Segeln darauf lohnt / Spaß macht. 3 m² Segelfläche werden schon von einem Optimisten überschritten ca. 3.5 m² Segelfläche. Da muss dann jeder für sich selbst entscheiden, ob er/sie überhaupt Segeln möchte, ggf. Wo? und daraus folgernd dann ob er/sie den Schein braucht oder eben nicht.
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Liebe Grüße Mattze |
#28
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Gruß Steffen Der Thread für die Poseidon-Fahrer: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=220680 Der Zweedaggtmief, der Zweedaggtmief, der krabbelt in der Nase tief...... ![]() |
#29
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Ich würde das nicht überbewerten. Bei der Prüfung zum Seeschein sind halt 2 Punkte mehr enthalten, die geprüft werden müssen. Da kommt man halt nicht drumrum. Und der Rest der Praxis ist doch wohl für Inhaber des Binnenscheins kein Problem ![]() Die günstigere Variante ist natürlich, erst SEE und dann Binnen zu machen - jedenfalls für Leute, die beide machen wollen.
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Gruß Ewald
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#30
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Ich darf meinen blöden BK-Schein auch immer mitnehmen, weil der DSV mir angeblich den Signalwaffensachkundenachweis nicht in meinen SSS stempeln darf.
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#31
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![]() Dann kann ja wenigstens der SBF-See zu hause bleiben. Geändert von schimi (22.01.2013 um 15:33 Uhr) |
#32
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http://elwis.de/Freizeitschifffahrt/...e-7/Muster.pdf u.a. Knoten und einige Manöver wie "kursgerechtes Aufstoppen" + "Wenden auf engen Raum" Die Manöver wie An-/Ablegen und MOB müssen allerdings nochmals gefahren werden. In der Theorie für den SBF-See entfallen die Basisfragen (1-72) und es müssen noch die Spezifischen Fragen See (73-285) sowie eine der 15 Navigationsaufgaben beantwortet werden.
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Liebe Grüße Mattze Geändert von Sehbeer (23.01.2013 um 07:41 Uhr)
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#33
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ist aber nur für die interessant, die auch auf den Bodensee wollen... |
#34
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Ok, danke. Ist ja auch kein Problem wegen der Praxis, hatte eh schon mal drüber nachgedacht, den Seeschein nachzumachen, mich nur noch nicht so recht aufraffen können. Denn SBF Binnen hab ich seit 2000, damals nicht dran gedacht, gleich beide zu machen.
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Gruß Steffen Der Thread für die Poseidon-Fahrer: http://www.boote-forum.de/showthread.php?t=220680 Der Zweedaggtmief, der Zweedaggtmief, der krabbelt in der Nase tief...... ![]() |
#35
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Meinen " ![]() ![]() Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#36
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Sorry nein - hatte ich übersehen
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Liebe Grüße Mattze |
#37
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Kein Problem und grundsätzlich hast Du ja recht: Jeder wie es ihm Spaß macht.
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#38
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![]() Zitat:
Als er dann eingeführt wurde, hab ich mir überlegt ihn zu machen und kam zu dem Schluß, diese Gewässer sind für mich nicht interessant, also brauch ich den nicht. Ich wäre also ein "Depp", würde ich Geld ausgeben um ihn zu machen - so viel zum "Deppenschein".
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#39
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beim Dreipunktverlag gibts für 32,90 € ne gute Software, mit der man sich in Deinem Fall auch ohne Schulung gut vorbereiten kann.
(NEIN - ich bin nicht Gewinnbeteiligt) Gruß viasco |
#40
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Ich sehe dort nirgendwo, das der SBF See nicht mitgeführt werden muss, wenn andere Scheine vorhanden sind. (SKS, SSS)
Der einzige in Deutschland wirklich vorgeschriebene Führerschein ist der SBF! Alle anderen Scheine bauen zwar auf diesem auf, sind aber absolut freiwillig. (zumindest für den Privatmann) Die Polizei/ Küstenwache wird den SKS oder SSS Schein nie verlangen-da dieser Schein auch zum Führen großer Yachten nicht vorgeschrieben ist. Auch hier reicht der SBF See. Anders sieht es allerdings im Falle einer Havarie oder Unfall aus-hier kann die Versicherung eine Regulierung verweigern, wenn der Bootsführer nicht anhand des SKS oder SSS entsprechende Sachkunde für das Führen solcher Fahrzeuge auf hoher See nachweisen kann. Auch viele Vercharterer geben keine Yacht mehr raus, wenn nicht wenigstens der SKS Schein vorhanden ist-aber nur aus versicherungstechnischen Gründen. Da die Erlangung des SKS oder SSS aber den SBF See voraussetzt, kann es natürlich sein das die Kontrollbehörden sich mit dem SKS oder SSS zufrieden geben, da diese Scheine ja nur erworben werden können, wenn der SBF See bereits vorhanden ist. Am besten mal direkt bei der Wasserschutzpolizei nachfragen-die müssten es ja am besten wissen. Grüße |
#41
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@frido75:
Zitat:
@Sehbeer hatte es doch bereits "amtlich" zitiert. Reicht das nicht? Wenn laut SportBootFührerscheinverordnung-See- ein Sportbootführerschein-See- oder, wenn vorhanden, SKS, SSS oder SHS auf Verlangen vorgezeigt werden muss, wenn man ein Sportboot mit über 5PS (oder 15PS) führt, ist der Punkt doch schon mal abgehakt. Dann müssen sich die "Kontrollbehörden" damit zufrieden zu geben. Fragen braucht man da nicht mehr, denn der Satz ist eindeutig. Der SBF-See- ist meines Wissens genau so freiwillig, wie die anderen o.a. Scheine. Keiner muss die machen. Wenn man aber ein entsprechendes Boot fährt, muss man, sofern überhaupt nötig, immer den "passenden" Schein haben. Wenn du gegen Geld eine Chartertour fährst oder wenn du ein Traditionsschiff mit über 15m oder über 25 Personen fährst, musst du mindestens den SSS haben. (säuberlich unterschieden in D...-Version oder zusätzlicher Segelversion) Der ist unter den Voraussetzungen dann keineswegs freiwillig. Und wenn ein 3,5m-Schlauchboot mit 20PS eine kleine Seefunkanlage haben sollte (ich weiß allerdings nicht genau, ob das genehmigt wird...), reicht auch dann der SpoBo-See- zum Fahren nicht aus, denn dann muss man sogar zusätzlich einen Funkschein haben. Gruß Friedhelm |
#42
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Mein Gott-dann lass deinen SBF halt zuhause. Mir ist klar das der SBF freiwillig ist, genauso wie der PKW Führerschein auch-ich ging davon aus, das klar war, das man den SBF benötigt, wenn man ein Sportboot mit mehr als 5 (15) PS fahren will.
![]() Und das die freiwillige Regelung des SKS, SSS nur für private und nicht für gewerbliche Fahrten gilt, habe ich ja auch bereits angesprochen. |
#43
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Andree ![]() Das Leben ist ein Spiel, man kann gewinnen oder verlieren! |
#44
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die Software vom Dreipunktverlag ist nicht nur ein "Trainer" - sie dient insbesondere zum aneignen der Theorie. Nur zum "trainieren" braucht man diese nicht. Das gibts im Internet (wie Du zurecht angemerkt hast) auf verschiedenen Seiten als Service kostenlos.
Gruß |
#45
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![]() Zitat:
![]() ![]() Ich füge den Auszug nochmal ein: "Sportbootführerscheinverordnung-See § 1 Fahrerlaubnis (1) Wer auf den Seeschifffahrtsstraßen ein Sportboot führen will, bedarf der Erlaubnis (Fahrerlaubnis). … (2) Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nach dem Muster der Anlage (Sportbootführerschein-See) nachzuweisen. Der Sportbootführerschein-See oder, wenn vorhanden, der Sportküstenschifferschein, der Sportseeschifferschein oder der Sporthochseeschifferschein nach der Sportseeschifferscheinverordnung … ist beim Führen von Sportbooten mitzuführen und den zur Kontrolle befugten Personen auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. ..." Der erste Absatz sagt lediglich, dass eine Fahrerlaubnis erforderlich ist. Der erste Satz des zweiten Absatzes definiert diese Fahrerlaubnis als SBF-See - aber hier nur den SBF-See. Die weiteren Scheine werden erst im zweiten Satz erwähnt in dem Zusammenhang, dass diese "mitzuführen" und "auszuhändigen" sind. Man könnte also auch interpretieren das a) falls vorhanden alle 4 Scheine mitgeführt und ausgehändigt werden müssen oder b) im Zusammenhang mit anderen Vorschriften SKS/SSS/SHS nur dann mitgeführt und ausgehändigt werden müssen, wenn diese vorgeschrieben sind - Stichwort "gewerbliche Nutzung". Das wäre halt eine alternative Interpretation. Aber wie schon geschrieben ich interpretiere da genauso wie Du: Die drei Scheine sind Alternativen zum SBF-See und nur einer davon - i.d.R. der höchste wird mitgeführt und ausgehändigt. Das macht schon daher Sinn, dass zwingende Voraussetzung für SKS/SSS/SHS der SBF-See ist.
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Liebe Grüße Mattze |
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