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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 23.02.2012, 06:00
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Kann man auch auf ähnliche Weise wie Marsvin regeln, nur statt im nachhinein, eben präventiv: am Anfang der Saison.

Mal kurz eben rein zum Hafenmeister, kurzer Snack, Geldbörse dabei und alles wird gut.
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gregor

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  #27  
Alt 23.02.2012, 18:34
balticskipper balticskipper ist offline
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Eine Verpflichtung seitens des Hafenbetreibers, bzw. Hafenmeisters besteht überhaupt nicht.
Das ist auch versicherungstechnisch nicht möglich, denn im Umkehrschluß könnte der Hafenmeister eine Menge Nachteile dadurch bekommen, wenn er nachweislich ein fremdes Boot betritt, sich an fremden Leinen zu schaffen macht usw.

Es gibt nur die Möglichkeit dies per Vertrag zu regeln, der dann auch meist Kosten bedeutet. Wir haben früher einmal solchen Service angeboten, aber die Nachteile wurden schnell erkannt, denn man glaubt nicht auf welche "Spitzfindigkeiten" manche kommen, wenn sie eigentlich zu dünne oder zu schlechte Leinen haben.

Binde Dein Boot richtig an und lasse Jemanden vor Ort danach sehen, der Dich im Fall der Fälle anruft und dann in Deinem Auftrag handelt.

Ahoi Dietrich
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  #28  
Alt 24.02.2012, 09:53
Iluminat Iluminat ist offline
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Gute Seemanschaft sollte nicht mit dem betreten des Steges Enden. So wie es mit der Hilfeleistung auf See eigentlich selbstverständlich ist, so sollte es auch im Hafen sein. Ein Hafenmeister, den es nicht schert was mit den Booten im Hafen passiert, hat in meinen Augen gewaltig seinen Job verfehlt. Das betrifft aber nicht nur den Hafenmeister.. jeder sollte ein Auge für seine Nachbarboote haben und dabei nicht selektieren ob Vereinsmitglied oder nicht.
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  #29  
Alt 24.02.2012, 11:43
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Zitat:
Zitat von balticskipper Beitrag anzeigen
Eine Verpflichtung seitens des Hafenbetreibers, bzw. Hafenmeisters besteht überhaupt nicht.
Das ist auch versicherungstechnisch nicht möglich, denn im Umkehrschluß könnte der Hafenmeister eine Menge Nachteile dadurch bekommen, wenn er nachweislich ein fremdes Boot betritt, sich an fremden Leinen zu schaffen macht usw.

Es gibt nur die Möglichkeit dies per Vertrag zu regeln, der dann auch meist Kosten bedeutet. Wir haben früher einmal solchen Service angeboten, aber die Nachteile wurden schnell erkannt, denn man glaubt nicht auf welche "Spitzfindigkeiten" manche kommen, wenn sie eigentlich zu dünne oder zu schlechte Leinen haben.

Binde Dein Boot richtig an und lasse Jemanden vor Ort danach sehen, der Dich im Fall der Fälle anruft und dann in Deinem Auftrag handelt.

Ahoi Dietrich
Genau so ist es. In unserem Vereinsumfeld gab es schonmal Stunk als vor einem Sturm jemand helfend eingriff (sollte das Boot in Abwesenheit evtl. absichtlich auf Tiefe gehen???). Normalerweise hält sich der HM raus, außer es wurde mal geklärt, daß im Notfall der HM eingreifen darf (danach Information des Eigners über die Aktion ist selbtverständlich, ebenso entsprechender Dank des Eigners).
Grundsätzlich greift der HM aber nur bei absoluter Gefahr ein.

Ein anderer Fall bei uns war auch ein Boot mit alten Leinen und losen Klampen welches dann zweimal beschädigt wurde und beim zweiten Mal endgültig absoff (1. Mal Unerfahrenheit, 2. Mal wahrsch. identisch aber zu späte Reaktion auf den Anruf)
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Grüße
Karl-Heinz
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"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
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  #30  
Alt 24.02.2012, 11:53
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Aufgabe des Hafenmeisters sehe ich darin, da er mit der Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit der Anlage betraut worden ist.

Verantwortlich für Unfälle auf der Anlage ist immer noch der Vorstand oder der Betreiber der Anlage.
Der Betreiber von privaten Anlagen wird vermutlich die Haftung im Arbeitsvertrag auf den Hafenmeister weitergeben.

Auf Schiffe darf der Hafenmeister grundsätzlich nur zur Gefahrenabwehr. z.B. wenn das Schiff zu Sinken droht und er eine Pumpe einbringt (Gefahrenabwehr).

Ansonsten ist jeder der sein Schiff an einer Anlage festmacht selbst für das sichere Festmachen verantwortlich.

Unser Hafenmeister oder ein anderes Clubmitglied ist dabei natürlich immer behilflich. Auch weil bei uns die Boxen einzeln zugewiesen werden und wir den Zählerstand am Stromzähler ablesen um eine korrekte Abrechnung zu machen.
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Gruß Volker
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  #31  
Alt 24.02.2012, 12:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...
Der Betreiber von privaten Anlagen wird vermutlich die Haftung im Arbeitsvertrag auf den Hafenmeister weitergeben....
Moin,

das wird zumindest in Deutschland keinen Bestand haben.

Der HM ist hier lediglich "Erfüllungsgehilfe", für dessen Fehler, ausser Vorsatz, der Arbeitgeber haftet.
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Gruss Vestus
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  #32  
Alt 24.02.2012, 12:21
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Was nennt ihr denn so richtig festgemacht?

Ich liege derzeit mit dem Heck an der kai und auf der stb Seite
habe ich 2 dalben !

Die Heck Leinen sind über Kreuz und an den dalben habe ich Ringe
Zum rauf und runter gleiten, die Leine vom achterlichem dalben geht auf die mittelklampe und eine auf die Achterliche Klampe.
Vom vorderen dalben geht eine auf die bugklampe und eine auf die mittlere.
Das boot steht vorn 2m raus!

Verbesserungsvorschlag ?
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Gruss Malte
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  #33  
Alt 24.02.2012, 12:27
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

das wird zumindest in Deutschland keinen Bestand haben.

Der HM ist hier lediglich "Erfüllungsgehilfe", für dessen Fehler, ausser Vorsatz, der Arbeitgeber haftet.
um die Verantwortung abzudrücken werden In Großbetrieben SIcherheitsunterweisunge usw. gemacht.

Wir müssen in unserer Abteilung sogar jährliche Sicherheitschulungen unterschreiben. Somit ist unser Betrieb im Falle eines Unfalls erstmahl raus weil ich im Falle eines Unfalls mit sicherheit gegen irgendeine Bestimmung die ich irgendwann mal unterschrieben habe und Jährlich unterschreibe verstoßen habe.

So wird es dann vermutlich auch beim HM gehandhabt.

WEnn durch z.B. jemand ma Steg stürtz weil ein Nagel rausgeschaut hat und bricht sich ein bein oder fllt ins Wasser und Verletzt sich schwer wird der Arbeitgeber mit sicherheit ne Vereinbarung haben wo der HM für die SIcherheit der Anlage verantwortlich ist.
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  #34  
Alt 24.02.2012, 12:29
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
Was nennt ihr denn so richtig festgemacht?

Ich liege derzeit mit dem Heck an der kai und auf der stb Seite
habe ich 2 dalben !

Die Heck Leinen sind über Kreuz und an den dalben habe ich Ringe
Zum rauf und runter gleiten, die Leine vom achterlichem dalben geht auf die mittelklampe und eine auf die Achterliche Klampe.
Vom vorderen dalben geht eine auf die bugklampe und eine auf die mittlere.
Das boot steht vorn 2m raus!

Verbesserungsvorschlag ?
Entweder stegh ich auf dem Schlauch oder kapier dein Problem nicht.

Wenn es hinten am Pier fest ist und steuerbord an den Dalben wie und was soll passieren ?

Knallt das schiff Hinten an den Pier ?
kommt es beim Tiedenhub in Krängung ?

Ne Zeichnung wie dus jetzt festhast wäre hilfreich.
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Gruß Volker
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  #35  
Alt 24.02.2012, 12:32
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In Duisburg ist Teil der Leistung des Hafens, täglich Leinen zu kontrollieren und bei Wasser (Regenwasser) zu reagieren - die Details habe ich nicht mehr im Kopf.
Da könnte ich mir sogar vorstellen, dass der Hafen haftbar ist, wenn ein Schaden durch einen Umstand entsteht, der durch tägliche Kontrolle der Leinen nachweisbar abwendbar gewesen wäre. Allerdings hat Duisburg Schwimmstege (wg. Rheinpegel), die müssen also bei Wasserstandsschwankungen auch nicht mal eben 70 Boote umhängen.
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Ruhrskipper: http://www.bootstechnik.de/downloads/ruhrschleusen.pdf (Version: 11.07.2019)
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  #36  
Alt 24.02.2012, 12:39
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Zitat:
Zitat von Seestern Beitrag anzeigen
In Duisburg ist Teil der Leistung des Hafens, täglich Leinen zu kontrollieren und bei Wasser (Regenwasser) zu reagieren
Die Leinen Kontrollieren kann man am täglichen Rundgang. Falls der HM täglich da ist. Unser letzter Hafenmeister wohnte 100km vom Hafen weg und war in der Saison nur am WE im Hafen und im WInter 1x im Monat.
Auch der Hafenmeister zumindest in Vereinsanlagen ist meist Ehrenamtlich und geht miest noch einem täglichen Beruf nach.

Und Wenn Wasser in Der Kombüse steht ob nun von unten oder oben hat der Hafenmeister und jeder andere auch das Recht und die Pflicht zur größeren Gefahrenabwehr (sinken mit verbundener Umweltbelastung) alles Nötige zu Unternehmen was wichtig ist. z.B. Pumpen einsetzen, den Eigner informieren oder wenns zu spät ist die Feuerwehr zu rufen.
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  #37  
Alt 24.02.2012, 12:45
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die Leinen Kontrollieren kann man am täglichen Rundgang. Falls der HM täglich da ist. Unser letzter Hafenmeister wohnte 100km vom Hafen weg und war in der Saison nur am WE im Hafen und im WInter 1x im Monat.
Auch der Hafenmeister zumindest in Vereinsanlagen ist meist Ehrenamtlich und geht miest noch einem täglichen Beruf nach.

Und Wenn Wasser in Der Kombüse steht ob nun von unten oder oben hat der Hafenmeister und jeder andere auch das Recht und die Pflicht zur größeren Gefahrenabwehr (sinken mit verbundener Umweltbelastung) alles Nötige zu Unternehmen was wichtig ist. z.B. Pumpen einsetzen, den Eigner informieren oder wenns zu spät ist die Feuerwehr zu rufen.
In DU sind 1,5 Hafenmeister und Aushilfen im Schichtdienst. In der Saison 12h am Tag, im Winter 4h am Tag besetzt. Da sind auch einige Ganzjahreslieger, ist ja eisfrei.
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Andreas
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  #38  
Alt 24.02.2012, 12:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
...

WEnn durch z.B. jemand ma Steg stürtz weil ein Nagel rausgeschaut hat und bricht sich ein bein oder fllt ins Wasser und Verletzt sich schwer wird der Arbeitgeber mit sicherheit ne Vereinbarung haben wo der HM für die SIcherheit der Anlage verantwortlich ist.
Moin,

das betrifft das Innenverhältnis AG-AN.

Als Mieter eines Liegeplatzes in mein Vertragspartner der Betreiber und niemand anders.

Wenn in Deiner Autowerkstatt der Geselle vergisst die Radmuttern anzuziehen und Du baust deswegen 5 km später einen Unfall, wer hält da erst mal den Kopf hin? Richtig, der Inhaber. Und was der mit seinem Lohnempfänger dann macht kann dem Halter des Autos egal sein.
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Gruss Vestus

Geändert von vestus (24.02.2012 um 12:53 Uhr)
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  #39  
Alt 24.02.2012, 12:52
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Ich stelle mir gerade vor,es ist Hochwasser in Heligenhafen und bei ca.1500 Booten müssen die Leinen nachgeführt werden,weil die Eigner unfähig sind ,ihr Boot entsprechend anzutüddeln!-viel Spaß den Hafenmeistern!

Genauso "merkwürdig"finde ich Leute,die sich darüber aufregen, daß der Hafenmeister morgens um 7.00Uhr zum kassieren kommt!
Wann ,bitte schön,ist es den Herrschaften dann recht?
Möglichst noch mit Uhrzeit am Bugkorb oder wie?

Hafenmeister sind nicht die Kulis der Yachtis!
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  #40  
Alt 24.02.2012, 12:52
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,

das betrifft das Innenverhältnis AG-AN.

Als Mieter eines Liegeplatzes in mein Vertragspartner der Betreiber und niemand anders.

Wenn in Deiner Autowerkstatt der Geselle vergisst die Radmuttern anzuziehen und Du baust deswegen 5 km später einen Unfall, wer hält da erst mal den Kopf? Richtig, der Inhaber. Und was der mit seinem Lohnempfänger dann macht kann dem Halter des Autos egal sein.
So richtig aber hier gings um die Pflichten des Hafenmeisters.

Selbst wenn bei deinem Beispiel der Werkstattinhaber in erster Linie Haftet wird er sich den Schaden womöglich vom Monteur zurückholen.

So ist es auch im Hafen. Wenn mein Auto beschädigt wird weil die Schlaglöcher am Abstellpaltz so Tief sind, dass Ein Geländer hinmüsste geh ich mit meinen Vorderungen auch an den Betreiber. Dieser wird sich im Nachhineine an den HM wenden, da dieser die klare Weisung hatte das Gelände Schlaglochfrei zu halten. Aber das kann mir ja egal sein.
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Gruß Volker
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  #41  
Alt 24.02.2012, 12:55
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Hallo,
der Hafenmeister vertritt den Hafeneigner gegenüber dem Hafennutzer.

Alles Andere sind Serviceleistungen - keine Pflicht. (außer wenn vertraglich zugesichert/vereinbart)
Auch die von Volker zitierte "Ordnung, Sauberkeit und Sicherheit der Anlage" ist eine Frage der Aufgabenstellung/ -verteilung des Arbeitgebers und dürfte uns Skipper einen Sch... angehen.
Natürlich sind die Marinas im eigenen Interesse gehalten Service zu bieten. Darauf pochen kann jedoch keiner. Das ist und bleibt FREIE Entscheidung der Marina.

Ich habe im Hafen schon die tollsten Szenen erlebt, wenn insbesondere Chartercrews ankommen und auf Ihr Recht und die Pflicht des Hafenmeisters pochen beim Anlegemanöver Hilfestellung zu leisten.

Viele Grüße
Gunter
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  #42  
Alt 24.02.2012, 12:57
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@billi
Das Problem was am Anfang steht ist schon länger her und betraf meinen Nachbarn ,
Jetzt aktuell habe ich kein Problem war nur eine frage nach einem Verbesserungsvorschlag .

Das ganze andere war nur passiert weil den Gegebenheiten entsprechend das boot nicht so festgemacht werden konnte, so das es nicht mehr als die normalen Wasserstände ausgleichen konnte .
Dies betrifft aber auch nur ca 8 Boote in der gesamten Marina ,und da denke ich mal kann man als gute Marina ein Auge drauf haben.
Ich rede jetzt nicht von den Vögeln die sich in Dalben aufhängen
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Gruss Malte
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  #43  
Alt 24.02.2012, 13:01
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
So richtig aber hier gings um die Pflichten des Hafenmeisters.

Selbst wenn bei deinem Beispiel der Werkstattinhaber in erster Linie Haftet wird er sich den Schaden womöglich vom Monteur zurückholen.

So ist es auch im Hafen. Wenn mein Auto beschädigt wird weil die Schlaglöcher am Abstellpaltz so Tief sind, dass Ein Geländer hinmüsste geh ich mit meinen Vorderungen auch an den Betreiber. Dieser wird sich im Nachhineine an den HM wenden, da dieser die klare Weisung hatte das Gelände Schlaglochfrei zu halten. Aber das kann mir ja egal sein.
Genau so ist es. Der Betreiber kann aber nicht, wie oben geschrieben, die Haftung von vornherein auf den HM abwälzen.

BTW: Auch wenn der HM die Aufgabe hat das Gelände schlaglochfrei zu halten, obliegt es dem Betreiber dieses auch zu kontrollieren.
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Gruss Vestus
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  #44  
Alt 24.02.2012, 13:09
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Genau so ist es. Der Betreiber kann aber nicht, wie oben geschrieben, die Haftung von vornherein auf den HM abwälzen.

BTW: Auch wenn der HM die Aufgabe hat das Gelände schlaglochfrei zu halten, obliegt es dem Betreiber dieses auch zu kontrollieren.
Ich denke wir gehen hier zu weit in die Tiefe. Daher sollten wir das Beenden.

Sicher ist der HM ist nicht für die Festgemachten Boote verantwortlich. Dafür ist jeder Eigner selbst verantwortlich. Macht er es nicht richtig fest und hat schäden am Boot ist er selbst schuld.
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Gruß Volker
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  #45  
Alt 24.02.2012, 13:14
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Zitat:
Zitat von bada bing Beitrag anzeigen
@billi
Das Problem was am Anfang steht ist schon länger her und betraf meinen Nachbarn ,
Jetzt aktuell habe ich kein Problem war nur eine frage nach einem Verbesserungsvorschlag .

Das ganze andere war nur passiert weil den Gegebenheiten entsprechend das boot nicht so festgemacht werden konnte, so das es nicht mehr als die normalen Wasserstände ausgleichen konnte .
Dies betrifft aber auch nur ca 8 Boote in der gesamten Marina ,und da denke ich mal kann man als gute Marina ein Auge drauf haben.
Ich rede jetzt nicht von den Vögeln die sich in Dalben aufhängen
Bei deinem Problem vom Anfang:

Es gehört nicht zu seinen Pflichtaufgaben. Wie gesagt jeder Eigner ist selbst verantwortlich.

Wie ich schon geschrieben habe ist nicht in jedem Hafen immer ein Hafenmeister anwesend.

Ich finde es gehört zu guter Seemanschaft die Fender wieder in die Richtige position zu bringen (so gut es geht). Und hier miene ich nicht das dies unbedingt der HM machen muss sondenr jeder der die Situation erkennt.
Ich denke nicht das da jemand böse ist.
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Alt 24.02.2012, 18:02
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Guter Tipp:

Man kann natürlich im Vorfeld schon "mitdenken" und die Leine am Poller
mit ausreichend Lose belegen und nicht auf dem Boot. Dann kann der HM
auch vom Steg am Poller neu belegen und die Leine strecken oder durch-
setzen.

Denn oft genug heißt es: Auge übern Poller und am Boot belegen. Soll der
HM dann auf alle Boote klettern? Da wird dann auch oft gemotzt.
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gregor

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  #47  
Alt 24.02.2012, 19:27
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Richtig festmachen ist eine Kunst, die nicht jeder beherrscht. Insbesondere in fremden Häfen können andere Bedingungen herrschen, da schadet es sicherlich nicht, mal ortskundige zu fragen, wenn etwas unklar ist. Und einfach mal gucken, wie es die "Einheimischen" machen.
Insbesondere, wenn man das Boot länger allein läßt.
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Gruß
Ewald
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54 Danke in 38 Beiträgen
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wenn du eine juristische Antwort auf deine Frage willst:
es gibt keine Haftung des HM für Schäden, die durch das festmachen durch dich mittels deiner Festmacher eintreten.
Wie "gerecht" du das empfindest oder wie praktikabel es ist, wenn du 200km weg wohnst und die Kontrolle dir Probleme bereitet, interessiert hierbei absolut nicht.

Vic

N.S. jeder Gutachter wird gutachten, dass es durchaus seemännisch korrekte Arten des Festmachens gibt, um Schäden zu vermeiden u. das die Nichtanwendung schlechte Seemanschaft bedeutete.
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SY Nina / Call Sign: DK4482 / Ostsee, Gelting-Mole
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