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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Ich habe auch mal gegoogelt:
Nach höchstrichterlicher Entscheidung, nach der dann das Fernmeldeanlagengesetz geändert werden musste, ist das Abhören ALLER empfangbaren Sender erlaubt. Der Sendende muss selbst Sorge dafür tragen, dass seine vertraulichen Sendungen durch Verschlüsselung nicht abgehört werden können. Diese Änderung des Gesetzes passierte schon vor mindestens 10 Jahren! Seitdem stellt die Polizei ihre Funkanlagen entsprechend um, und es gibt kaum noch etwas abzuhören. In den meisten Fällen benutzen Polizeibeamte inzwischen das Handy, welches für Normalbürger abhörsicher ist. Schiff A meldet sich an der Schleuse an, Schleuse antwortet. Beide Nachrichten sind nicht für andere bestimmt. Ist es illegal, die Nachrichten zu hören? Für Schiff B? Für mich? |
#27
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Der von dir zitierte § ist ersetzt worden durch §89, in dem steht:
§ 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfangsanlagen Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, Funkamateure im Sinne des Gesetzes über den Amateurfunk vom 23. Juni 1997 (BGBl. I S. 1494), die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden. Ich denke, "unbestimmter Personenkreis" passt ![]() |
#28
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Aufs Hören kommts ja auch nicht an, sondern aufs Verwenden ..... und da hat sich gar nix geändert.
Means: Wenn Du weißt (aufgrund Funk), dass gerade ne Bank ausgeraubt wird, solltest Du das eigentlich nicht wissen (weil nicht für Dich bestimmt), aber es interessiert erst mal keinen. Wenn Du dann erfährst, dass die nen Geldsack verloren haben und Du aufgrund dieses Wissens den Geldsack einsammelst .... haste rechtlich ein Thema ... ![]() Der ganze ![]() ![]() |
#29
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Huhu Ihrs,
allgemein und unbestimmter Personenkreis schließen Nachrichten von A nach B also aus...also darf ich nicht abhören! LG BoHai / Danny
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Ganz liebe Grüße aus dem Ruhrpott bei Rhein-Herne-Kanal KM 10
BoHai ![]() OMNIA TEMPUS HABET |
#30
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![]() Zitat:
@Franklin99 Zitat:
"Bei unsichtigem Wetter dürfen Kleinfahrzeuge nur dann fahren, wenn sie darüber hinaus auf Kanal 10 oder dem von der zuständigen Behörde zugewiesenen anderen Kanal auf Empfang geschaltet sind." dann handelt es sich ganz eindeutig um Nachrichten, die nicht an einen bestimmten Empfänger gerichtet sind, sondern an einen unbestimmten Personenkreis. Obwohl ... wenn ich so nachdenke ... doch ein bestimmter Personenkreis: nämlich alle Kleinfahrzeuge, die bei unsichtigem Wetter fahren wollen. |
#31
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mal von dem nebenschauplatz abgesehen...
man darf also bei Nacht ohne Radar und Funkgerät fahren?
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo |
#32
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![]() Zitat:
Viele der teilnehmenden Boote haben keinen Funk, und fast niemand Radar. |
#33
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In Euren Paragraphen zietiert Ihr immer "Funkanlagen"...was hier betrieben werden soll , ist aber ein verbotener Funkscanner.....
![]() Aber für die Paragraphenreiter und Unbelehrbaren hier : Benutzt doch das Ding !!! Kostet ja nicht mein Geld !! ![]()
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#34
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![]() Zitat:
mal auch sonst auf den Zahn fühlen...
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Viele Grüße vom RK406,2 Ingo |
#35
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![]() Zitat:
![]() Ob die Schulen das so vermitteln, mag ich bezweifeln ![]() Im boote-forum.de wird viel geschrieben, aber ob das alles so ist ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#36
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@Dagmarg
Du hast immer noch nicht erklärt, weshalb mein Radio ein illegaler Funkscanner sein soll. Wo steht denn, dass das Radio illegal ist? Ich kenne keinen Paragraphen, der besagt "ein Radio, das die Seefunkfrequenzen empfangen kann, darf in Deutschland nicht benutzt werden". |
#37
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![]() Zitat:
Machs doch einfach...... ![]() Warum müssen Leute immer Gesetzesschlupflöcher suchen und winkeladvokatische Klimzüge veranstalten , statt einfach einen UBI und/oder SRC zu machen und alles ist legal.....ich versteh das einfach nicht... ![]() |
#38
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gregor ![]() |
#39
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Hallo
ich denke dass alles seine maße hat. Als Beobachter darf ich Funk abhören. Ohne entsprechendes Zeugniss darf ich nicht funken. Radar eigentlich für große Schiffe notwendig,weil sie schlecht Kurs wechseln können. Mit einem kleinem Siff hast du dieses Problem nicht.Sonst ist wirklich wirkt diegoldene Regel: Dunkel,oder schlechtes Wetter entweder hast du Anker oder bleib zu Hause Gruß VM |
#40
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Genau das wird ja bestritten.
@Dagmarg Dass du das nicht verstehst, liegt vermutlich daran, dass du Geld hast wie Heu. Ich nicht. Der UBI kostet 125€, die Prüfung 80€. Das Radio ist ja deiner Meinung nach illegal, also müsste ich ein Funkgerät kaufen, nochmal 125€ für ein einfaches Gerät. Und nochmal so viel für die Erlaubnis, es auch zu benutzen. Macht summa summarum 455€. Nur dafür, dass ich ab und zu aus Interesse reinhöre, denn brauchen ... brauchen werde ich es nicht. Das Radio hat mit Versand 125€ gekostet. Für die Differenz habe ich mir einen neuen Bugspriet, einen Anker und 30m gebrauchte Ankerkette gekauft. |
#41
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![]() Zitat:
die von mir genannten Segelwettfahrten finden im Bereich von Bundeswasserstraßen statt. Daß die WaschPo sehr wohlwollend duldet, was die Teilnehmer da an Beleuchtung in den Mast ziehen - je nun (aber wir haben eigentlich auch nie ein Problem mit den Kollegen in Blau). Wenn Ausrüstungspflicht mit Funke und Radar bestünde, wären die beiden traditionsreuchen Veranstaltungen jedenfalls nicht möglich. |
#42
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![]() Zitat:
![]() Wir ALLE fröhnen einem Hobby, bei dem jeder "Normale" sagen würde wir spinnen. Hunderte von Euronen in den Tank kippen und für sonstigen Schnick-Schnack ausgeben ![]() Auch ist mir klar, dass es binnen vielleicht nicht sooo interessant ist, aber grundsätzlich gilt auch hier der Begriff der (guten) Seemannschaft. ![]() Und die sagt nunmal, dass alles getan werden soll um "Sicherheit" zu gewähren. Dazu gehört m. M. auch im Notfall per Funk Hilfe rufen oder auf einen Hilferuf reagieren zu können. Das hat IMHO absolut nix mit Geld wie Heu zu tun. ![]() Wenn Dir das alles zu "teuer" ist, dann kauf Dir ´nen Klappstuhl und setzt Dich an den Wannsee. ![]()
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Grüße vom Rhein, Edi
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#43
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Um wieder auf die eigentliche Frage zurückzukommen.....wir haben im Freundeskreis ebenfalls schon heftig diskutiert, ob man nun mit einem kleinen Sportboot nachts aufm Rhein fahren darf oder nicht.
Die andere Frage ist ja die, ob es Sinn macht. Die Tonnen sind nicht befeuert und ansonsten isses ja auch ziemlich dunkel. Ich stell mir das etwas gefährlich vor...... Gruß Olli |
#44
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![]() Zitat:
Hat irgend jemand behauptet bootfahren wäre billig... ![]() ![]() Wenn Du kein Geld für Sicherheit übrig hast , solltest Du Schiffstouren mit dem Ausflugsdampfer machen...der fährt übrigens auch im Dunkeln , weil er Funk hat.. ![]() ![]() |
#45
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![]() Zitat:
(Hersteller/Modell - mit googlen nach diesem Begriff bin ich nicht weiter gekommen) Wo? Hast du da eine Internetadresse?
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Liebe Grüße Mattze |
#46
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Noch mal zur Ausgangsfrage.
Im §1.01 sind die Begriffe definiert. 23. unsichtiges Wetter 24. Nacht 25. Tag Danach ist der Umstand "Nacht" kein "unsichtiges Wetter" und deshalb ist bei Nachtfahrt weder Funk noch Radar vorgeschrieben. Es sei denn, in der Nacht ist "durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen" unsichtiges Wetter. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#47
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![]() Zitat:
![]() Der § 3.02 2. der BinSchStrO verweist auf den § 2 der BordlichterV-Bin. Damit ist im Bereich der Binnenwasserstraßen nur BSH-zugelassene Beleuchtung zulässig. Zitat:
Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos. |
#48
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Im Amateurfunkbereich gibt es einige portable Funkgeräte, die auch die Binnenfunk Frequenzen mithören können. Mein Transceiver kann fast alles zwischen Kurzwelle und 1GHz hören. Senden kann er natürlich nur auf den Amateurfunkbändern.
Auf den Binnenfunkfrequenzen wird aber sehr wenig gesprochen (zumindest hier auf der Mosel), und das was man so mithören kann ist teilweise nicht verständlich, weil man selbst die Gewohnheiten und Abkürzungen nicht kennt. Daher ist das Mithören des Binnenschifffahrtsfunk für mich weniger interessant. Ich brauch auch kein Funkgerät, die Schleuse kann man auch per Telefon erreichen. Ansonsten seh ich für mich keinen Bedarf für den Funk. Ich fahre sowieso nicht bei Nacht, und schon gar nicht bei unsichtigem Wetter (Nebel) Aber das kann jeder sehen wie er will. Ich kenne viele die keinen Funk an Bord haben. Zurück zum Thema: Es ging ja wohl darum, ob er bei unsichtigem Wetter fahren darf, sofern er den Funk empfangen kann (mit welchem Funkequipment das auch sei???). Ich glaube das Thema ist zu sehr in die Theorie abgerutscht. In der Praxis macht es absolut keinen Sinn bei unsichtigem Wetter auf Rhein, Mosel usw. zu fahren. Die wenigen Informationen die ich auf dem Funk mithören kann , helfen hier garnicht. Selbst wenn man senden dürfte und damit Informationen gezielt holen könnte, ist es in meinen Augen immer noch zu gefährlich.
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Gruß Wolfgang Der Kopf ist rund, damit das Denken die Richtung wechseln kann. ![]() |
#49
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![]() Zitat:
Es ist typisch für jedes Hobby, sich stark darauf zu kaprizieren, das ist nicht bootsspezifisch. Aber mich stört, dass hier einige der Meinung sind, nur weil ich eben nicht unendlich Kohle habe, dürfe ich dieses Hobby nicht ausüben. Diese Einstellung finde ich dumm und arrogant. Zitat:
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Das ist es, den Tipp habe ich hier im Forum. Mein Tipp dazu: der Händler lässt sich auch auf einen Preisvorschlag von 120€ ein ![]()
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#50
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![]() Zitat:
du darfst wenn du Beleuchtung am Boot hast, auf dem Rhein wird manchmal die Schiffahrt eingeschränkt wegen Hochwasser oder Nebel, dann sieht das etwas anders aus
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell |
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