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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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In der BinSchStrO gilt das schon - mit Hochklappen. Aber wenn der Teil der Wasserstrasse, welcher befahren werden soll dem z. B. bayer. Landesrecht unterliegt sieht es anders aus. Da muss der AB ab. Da gilt es gut zu unterscheiden zwischen Bayerischer Schifffahrtsordnung und der BinSchStrO.
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#27
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Zeig mal.
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#28
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Könnte man nach §§ 2 und 49 der bayerischen SchO so interpretieren.
Wobei mir der Begriff "Wasserschraube" (§ 49 (2), erster Satz) besonders gefällt . Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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