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  #26  
Alt 02.01.2011, 13:47
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Akki Akki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von ManfredBochum Beitrag anzeigen

und sowas würde ich mir garantiert nicht auf den Schreibtisch legen.
Vielleicht solltest du mal einen Sachkundelehrgang besuchen.

Gruß Mani
Mehr, als dass man Blindgänger direkt aus der Waffe / dem Abschußgerät aussenbords wirft, lernst du da auch nicht.

Kaum einer weiß, wie man mit nicht gezündeter Munition umzugehen hat.
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Akki

irgendwas ist ja immer...
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  #27  
Alt 02.01.2011, 13:50
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Ab in den Kamin?

Einige scheinen es zu wissen, aber verraten tun wir nichts...
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gregor

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  #28  
Alt 02.01.2011, 13:57
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Zitat:
Zitat von Dicke Lippe Beitrag anzeigen
Ab in den Kamin?

Einige scheinen es zu wissen, aber verraten tun wir nichts...
Ist Sondermüll, zurück zum Hersteller. Oder zur Feuerwehr, THW etc. die nehmen das gerne für Übungen.
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Gruß Birgit


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  #29  
Alt 02.01.2011, 14:08
oggy oggy ist offline
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Zitat:
Zitat von Trickski-Fee Beitrag anzeigen
Ist Sondermüll, zurück zum Hersteller. Oder zur Feuerwehr, THW etc. die nehmen das gerne für Übungen.
Blindgänger mit der Post zum Hersteller versenden?
Feuerwehr und THW freuen sich bestimmt auch über
schadhafte Munition.
Auf dem Schreibtisch hätte ich die Dinger auch nicht gelagert.
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  #30  
Alt 02.01.2011, 14:09
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Ich würde keine scharfen Blindgänger für Übungen nehmen !
Eher Abgabe dort, wo es erworben wurde, zumal es einen Sachmangel darstellt, der 2 Jahre Gewährleistung mit sich bringt.

@Rainer (Hacky) : zu was genau berechtigt denn Dein Schein ? Ist es mit einem Munitionserwerbschein vergleichbar oder bezieht es sich laut Text ausschließlich auf Signalmunition für die Schifffahrt ?
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #31  
Alt 02.01.2011, 14:22
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Trickski-Fee Trickski-Fee ist offline
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Zitat:
Zitat von oggy Beitrag anzeigen
Blindgänger mit der Post zum Hersteller versenden?
Feuerwehr und THW freuen sich bestimmt auch über
schadhafte Munition.
Auf dem Schreibtisch hätte ich die Dinger auch nicht gelagert.
OK, ich bin jetzt erst einmal nur von abgelaufenen Signalmitteln ausgegangen. Blindgänger würde ich zumindest nicht im Haus aufheben.
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Gruß Birgit


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  #32  
Alt 02.01.2011, 14:28
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Blindgänger bitte nicht zur Feuerwehr und unter KEIN UMSTÄNDEN zum THW, sondern immer zur Polizei. Undzwar wenn möglich nicht in irgendeine kleine Inspektion sondern zum Präsidium. Die haben Behältnisse und Räumlichkeiten zur Aufbewahrung bis ein Feuerwerker sie abholen kann.

Hülsenmunition ist ansich sehr sicher. Wenn tatsächlich ein Blindgänger darunter ist, sollte man sich den Abdruck des Schlagbolzens einmal ansehen. Sollte er das Zündhütchen oder bei Randfeuermunition den Hülsenboden nicht weit genug eingedückt haben, kann, wer sich das zutraut, einen weiteren Versuch starten, die Munition aus einer anderen Waffe gleichen Kalibers abzufeuern. Sollte dies auch nicht fruchten, pyrotechnische Munition in einem feuerfesten Behältnis bei der Polizei abgeben. Auf jedenfall trocken lagern!! Feuchtigkeit kann bei Signalmunition zur Selbstenzündung führen.
Geschoßmunition ist eher unkritisch und kann von einem Berechtigten in z.B. einem Schützenverein delaboriert werden.
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Akki

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  #33  
Alt 02.01.2011, 15:04
ciera ciera ist offline
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Standard Rettungsmittel-Nico Signal

Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Kleiner Tip: Bei der Waffenbehörde nachfragen ob die Sachkunde für Sportschützen auch für die SiPi reicht. In Berlin z.B. reicht diese definitiv nicht aus.
Ebenso wird der Sprengstoffsachkundenachweis für Sportschützen für den Erwerb von pyrotechnischen Signalmitteln i.d.R. nicht anerkannt.
hallo vetus,
bei unserem landratsamt ist die eintragung für cal.4 und mun erwerb kein
problem.wollten nur die schiffpapiere und sportbootschein küste haben.
viele grüsse aus bayern
kurt
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  #34  
Alt 02.01.2011, 15:39
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Zitat:
Zitat von ciera Beitrag anzeigen
hallo vetus,
bei unserem landratsamt ist die eintragung für cal.4 und mun erwerb kein
problem.wollten nur die schiffpapiere und sportbootschein küste haben.
viele grüsse aus bayern
kurt
Das wäre ja fast ein Grund seinen Wohnsitz mal kurzfristig zu verlegen.
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Gruss Vestus
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  #35  
Alt 02.01.2011, 15:41
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Akki Akki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Das wäre ja fast ein Grund seinen Wohnsitz mal kurzfristig zu verlegen.
Ohne Sachkunde läuft da in D nix, sorry.
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Akki

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  #36  
Alt 02.01.2011, 15:48
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Moin,
mal abgesehen davon, das es eigentlich ne bundesweite Regelung für die Sipi cal4 gibt, ich habe meine wegen der dauernd zunehmenden Auflagen abgegeben. Zur Entsorgung von überlagerten Signalraketen ist schon alles gesagt, in der Tat am einfachsten beim Laden abgegen, der sowas verkauft. Blindgänger zur Polizei schaffen oder auf See aussenbords ist der bevorzugte Weg. Ich habe da noch keinen Ärger gehabt und wie prachtvoll die normale Fallschirmsignalrakete rot funktioniert, darf ich jedes Jahr zu Silvester bewundern. Die Dinger sind von allen Silvesterraketen wegen der Lichtstärke und der Brenndauer und dem Flug am Fallschirm hervorragend zu unterscheiden.
Das Nico-Spielzeug ist nix für Ernstfälle und spiegelt nur eine Scheinsicherheit vor. Hier noch ein paar Anmerkungen zum Thema: http://www.polizei.bremen.de/sixcms/...ffahrt.doc.pdf
gruesse
Hanse
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  #37  
Alt 02.01.2011, 15:51
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Blindgänger bitte nicht zur Feuerwehr und unter KEIN UMSTÄNDEN zum THW, sondern immer zur Polizei. Undzwar wenn möglich nicht in irgendeine kleine Inspektion sondern zum Präsidium. Die haben Behältnisse und Räumlichkeiten zur Aufbewahrung bis ein Feuerwerker sie abholen kann.

Hülsenmunition ist ansich sehr sicher. Wenn tatsächlich ein Blindgänger darunter ist, sollte man sich den Abdruck des Schlagbolzens einmal ansehen. Sollte er das Zündhütchen oder bei Randfeuermunition den Hülsenboden nicht weit genug eingedückt haben, kann, wer sich das zutraut, einen weiteren Versuch starten, die Munition aus einer anderen Waffe gleichen Kalibers abzufeuern. Sollte dies auch nicht fruchten, pyrotechnische Munition in einem feuerfesten Behältnis bei der Polizei abgeben. Auf jedenfall trocken lagern!! Feuchtigkeit kann bei Signalmunition zur Selbstenzündung führen.
Geschoßmunition ist eher unkritisch und kann von einem Berechtigten in z.B. einem Schützenverein delaboriert werden.
Nix für ungut, aber bei der Vorgehensweise hast Du gleich ein Strafverfahren wegen Verstoss gegen das Waffengesetz am Hals.

1. Transport nur in einem verschlossenen Behältnis.

2. Transport von Munition ist nur von Zuhause zum Schiessstand oder, i.d.F. zum Boot, auf direktem Weg erlaubt.

Pyrotechnischne Munition wird durch Wässern entsorgt.

Das Delaborieren von Geschossmunition ist zwar problemlos möglich, aber wer hat schon einen Delaborierhammer für Nico-Munition??????????
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Gruss Vestus
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  #38  
Alt 02.01.2011, 15:58
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
Ohne Sachkunde läuft da in D nix, sorry.
Reicht bei Euch ein Sachkundenachweis des BDMP für Sportschützen, Gelbe und Grüne WBK sowie Erlaubnis nach § 27 SprengStG? Bei uns nicht.
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Gruss Vestus
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  #39  
Alt 02.01.2011, 16:27
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Hufi Hufi ist offline
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Reicht bei Euch ein Sachkundenachweis des BDMP für Sportschützen, Gelbe und Grüne WBK sowie Erlaubnis nach § 27 SprengStG? Bei uns nicht.
In Bayern schon. Die wollten nur ein seegehndes Schiff, das wurde mit meinen 6m schon eng, CE B hat dann aber überzeugt. Den Schlauch habe ich nicht verraten (Bilder wollten die nicht, aber die Rechnung).

cu

Stefan
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  #40  
Alt 02.01.2011, 16:36
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Pyrotechnischne Munition wird durch Wässern entsorgt.

...aber wer hat schon einen Delaborierhammer für Nico-Munition??????????
1. bloß nicht !!!

2. alles klar bei dir ??
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Akki

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Geändert von Akki (02.01.2011 um 16:42 Uhr)
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  #41  
Alt 02.01.2011, 16:49
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Zitat:
Zitat von Hufi Beitrag anzeigen
In Bayern schon. Die wollten nur ein seegehndes Schiff, das wurde mit meinen 6m schon eng, CE B hat dann aber überzeugt. Den Schlauch habe ich nicht verraten (Bilder wollten die nicht, aber die Rechnung).

cu

Stefan
Ihr Glücklichen!

Bedürfnis wurde problemlos anerkannt, aber leider leider reicht die Sachkunde nicht.
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Gruss Vestus
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  #42  
Alt 02.01.2011, 17:19
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Hmh...
vor Jahren habe ich auch mal ein abgelaufenes Magazin zu Silvester verballert. Da hat jedoch jede Patrone funktioniert
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Viele Grüße
Uwe

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  #43  
Alt 02.01.2011, 17:29
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Matrosenbändiger Matrosenbändiger ist offline
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mal so am Rande.......


Vorsicht mit diesen Seenotmitteln!!!Sind schon etliche Schuppen /Garagen / Dächer in Band geraten,da diese schön rot leuchtenden Fallschirmfackeln nämlich die Angewohnheit haben zu brennen bis sie (sinnigerweise) im Wasser verlöschen!!! - An Land absolut unkalkulierbar,wohin der Wind sie trägt..... und da dann noch einige minuten am Boden weiterbrennen..

Gruß Tido


Ps: Muß aber zugeben....Find sie aber auch klasse..solang nix passiert,und wenn man voms Land kommt und die Nachbarn weeeeiiiiiit wech wohnen schieß ich die Dinger auch zu gern...
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Ich will einfach Meer . . . .
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  #44  
Alt 02.01.2011, 17:57
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Ne, bist auf dem Holzweg.
Dieses Nico-Signal hat keinen Fallschirm.
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Uwe

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  #45  
Alt 02.01.2011, 18:04
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Zitat:
Zitat von payed Beitrag anzeigen
1. bloß nicht !!!

2. alles klar bei dir ??
Meine gute Kinderstube verbietet es mir darauf zu antworten
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Gruss Vestus
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  #46  
Alt 02.01.2011, 18:27
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo

Zitat:
Zitat von Matrosenbändiger Beitrag anzeigen
...da diese schön rot leuchtenden Fallschirmfackeln nämlich die Angewohnheit haben zu brennen bis sie (sinnigerweise) im Wasser verlöschen!!! - An Land absolut unkalkulierbar...
Bei Fallschirmraketen gebe ich Dir Recht.
Aber bei dem hier genannten Nico Signal handelt es sich um einen simplen Leuchtstern. Der nur etwas länger leutet, als normale "Frei ab 18 Signalsterne":




http://www.youtube.com/watch?v=NzIzos720lw

- Am 31.12. (Abends)
- Auf einem leeren, schneebedeckten Acker

-> Ist das Risiko durchaus kalkulierbar und der Lerneffekt für die Handhabung nützlich

Viele Grüße,

Oliver
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  #47  
Alt 02.01.2011, 20:21
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen

@Rainer (Hacky) : zu was genau berechtigt denn Dein Schein ? Ist es mit einem Munitionserwerbschein vergleichbar oder bezieht es sich laut Text ausschließlich auf Signalmunition für die Schifffahrt ?

Ich zitiere aus dem Wassersportprogramm 2010 einer Sportbootschule. Mit Munitionserwerbschein kenne ich mich nicht aus:

"Die Mitnahme von pyrotechnischen Signalmitteln gehört mit zur seeännischen Sorgfaltpflicht und kann im entscheidenden Moment Leben retten.

Für den Kauf und Gebrauch von pyrotechnischen Signalmitteln ist ein Fachkundenachweis (KN) nach §1,Abs.3,1. SprengV erforderlich.

Soll eine Signalpistole an Bord mitgeführt werden, ist zusätslich ein Sachkundenachweis (SKN) Nach §7 Abs. 1 WaffG, §1 u.2. AWaffV erforderlich."
__________________
Gruss von der Weserkant

Rainer
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  #48  
Alt 03.01.2011, 00:50
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Akki Akki ist gerade online
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Meine gute Kinderstube verbietet es mir darauf zu antworten
Du wirfst hier einiges durcheinander, machst fehlerhafte Angaben und
gibst derart eklatant falsche und somit gefährliche Tips, dass es mein
Verlangen war, irgendwie darauf zu reagieren.

Wahrscheinlich war das noch nichtmal angemessen genug.
__________________
.
.

Akki

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  #49  
Alt 03.01.2011, 06:34
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swisscraft swisscraft ist offline
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63 Danke in 31 Beiträgen
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Hallo zusammen,

ich werde mir das teil anschaffen - http://www.odeoflare.co.uk/

- Brennt 5 Stunden ohne heiss zu werden
- 7 Jahre Lagerfaehing
- Zur Not auch mit Batterien

Die Arbeiten grad an der SOLAS Zulassung - ich denke das ist die Zukunft...
__________________
Liebe Grüsse "swisscraft"
Holzboote sind die besseren Boote -
Sie machen zweimal glücklich!
das erste Mal beim Kauf und dann wieder beim Verkauf…
,
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  #50  
Alt 03.01.2011, 07:44
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Volker Sch Volker Sch ist offline
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Ort: bei Köln
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Boot: Glastron MX 175
2.658 Danke in 1.484 Beiträgen
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Ich weiß nicht, ob das eine Alternative ist. Eine Handfackel hat 15000 cd. Der Laser doch wohl weniger als 1/10.

Gruß

Volker
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