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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#26
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Zitat:
Kaum einer weiß, wie man mit nicht gezündeter Munition umzugehen hat.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#27
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Ab in den Kamin?
Einige scheinen es zu wissen, aber verraten tun wir nichts...
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gregor
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#28
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Ist Sondermüll, zurück zum Hersteller. Oder zur Feuerwehr, THW etc. die nehmen das gerne für Übungen.
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Gruß Birgit
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#29
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Zitat:
Feuerwehr und THW freuen sich bestimmt auch über schadhafte Munition. Auf dem Schreibtisch hätte ich die Dinger auch nicht gelagert.
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#30
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Ich würde keine scharfen Blindgänger für Übungen nehmen !
Eher Abgabe dort, wo es erworben wurde, zumal es einen Sachmangel darstellt, der 2 Jahre Gewährleistung mit sich bringt. @Rainer (Hacky) : zu was genau berechtigt denn Dein Schein ? Ist es mit einem Munitionserwerbschein vergleichbar oder bezieht es sich laut Text ausschließlich auf Signalmunition für die Schifffahrt ?
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#31
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OK, ich bin jetzt erst einmal nur von abgelaufenen Signalmitteln ausgegangen. Blindgänger würde ich zumindest nicht im Haus aufheben.
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Gruß Birgit |
#32
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Blindgänger bitte nicht zur Feuerwehr und unter KEIN UMSTÄNDEN zum THW, sondern immer zur Polizei. Undzwar wenn möglich nicht in irgendeine kleine Inspektion sondern zum Präsidium. Die haben Behältnisse und Räumlichkeiten zur Aufbewahrung bis ein Feuerwerker sie abholen kann.
Hülsenmunition ist ansich sehr sicher. Wenn tatsächlich ein Blindgänger darunter ist, sollte man sich den Abdruck des Schlagbolzens einmal ansehen. Sollte er das Zündhütchen oder bei Randfeuermunition den Hülsenboden nicht weit genug eingedückt haben, kann, wer sich das zutraut, einen weiteren Versuch starten, die Munition aus einer anderen Waffe gleichen Kalibers abzufeuern. Sollte dies auch nicht fruchten, pyrotechnische Munition in einem feuerfesten Behältnis bei der Polizei abgeben. Auf jedenfall trocken lagern!! Feuchtigkeit kann bei Signalmunition zur Selbstenzündung führen. Geschoßmunition ist eher unkritisch und kann von einem Berechtigten in z.B. einem Schützenverein delaboriert werden.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#33
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Rettungsmittel-Nico Signal
Zitat:
bei unserem landratsamt ist die eintragung für cal.4 und mun erwerb kein problem.wollten nur die schiffpapiere und sportbootschein küste haben. viele grüsse aus bayern kurt
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#34
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Das wäre ja fast ein Grund seinen Wohnsitz mal kurzfristig zu verlegen.
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Gruss Vestus
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#35
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Ohne Sachkunde läuft da in D nix, sorry.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#36
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Moin,
mal abgesehen davon, das es eigentlich ne bundesweite Regelung für die Sipi cal4 gibt, ich habe meine wegen der dauernd zunehmenden Auflagen abgegeben. Zur Entsorgung von überlagerten Signalraketen ist schon alles gesagt, in der Tat am einfachsten beim Laden abgegen, der sowas verkauft. Blindgänger zur Polizei schaffen oder auf See aussenbords ist der bevorzugte Weg. Ich habe da noch keinen Ärger gehabt und wie prachtvoll die normale Fallschirmsignalrakete rot funktioniert, darf ich jedes Jahr zu Silvester bewundern. Die Dinger sind von allen Silvesterraketen wegen der Lichtstärke und der Brenndauer und dem Flug am Fallschirm hervorragend zu unterscheiden. Das Nico-Spielzeug ist nix für Ernstfälle und spiegelt nur eine Scheinsicherheit vor. Hier noch ein paar Anmerkungen zum Thema: http://www.polizei.bremen.de/sixcms/...ffahrt.doc.pdf gruesse Hanse
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#37
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Zitat:
1. Transport nur in einem verschlossenen Behältnis. 2. Transport von Munition ist nur von Zuhause zum Schiessstand oder, i.d.F. zum Boot, auf direktem Weg erlaubt. Pyrotechnischne Munition wird durch Wässern entsorgt. Das Delaborieren von Geschossmunition ist zwar problemlos möglich, aber wer hat schon einen Delaborierhammer für Nico-Munition??????????
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Gruss Vestus |
#38
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Reicht bei Euch ein Sachkundenachweis des BDMP für Sportschützen, Gelbe und Grüne WBK sowie Erlaubnis nach § 27 SprengStG? Bei uns nicht.
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Gruss Vestus |
#39
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Zitat:
cu Stefan |
#40
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Zitat:
2. alles klar bei dir ??
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
Geändert von Akki (02.01.2011 um 16:42 Uhr) |
#41
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Zitat:
Bedürfnis wurde problemlos anerkannt, aber leider leider reicht die Sachkunde nicht.
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Gruss Vestus |
#42
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Hmh...
vor Jahren habe ich auch mal ein abgelaufenes Magazin zu Silvester verballert. Da hat jedoch jede Patrone funktioniert
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#43
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mal so am Rande.......
Vorsicht mit diesen Seenotmitteln!!!Sind schon etliche Schuppen /Garagen / Dächer in Band geraten,da diese schön rot leuchtenden Fallschirmfackeln nämlich die Angewohnheit haben zu brennen bis sie (sinnigerweise) im Wasser verlöschen!!! - An Land absolut unkalkulierbar,wohin der Wind sie trägt..... und da dann noch einige minuten am Boden weiterbrennen.. Gruß Tido Ps: Muß aber zugeben....Find sie aber auch klasse..solang nix passiert,und wenn man voms Land kommt und die Nachbarn weeeeiiiiiit wech wohnen schieß ich die Dinger auch zu gern...
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Ich will einfach Meer . . . .
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#44
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Ne, bist auf dem Holzweg.
Dieses Nico-Signal hat keinen Fallschirm.
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Viele Grüße Uwe --------------------------------------------------------- Du hast nur dies eine Leben. Wenn's vorbei ist, ist's vorbei. (Die Ärzte) |
#45
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Meine gute Kinderstube verbietet es mir darauf zu antworten
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Gruss Vestus |
#46
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Hallo
Zitat:
Aber bei dem hier genannten Nico Signal handelt es sich um einen simplen Leuchtstern. Der nur etwas länger leutet, als normale "Frei ab 18 Signalsterne": http://www.youtube.com/watch?v=NzIzos720lw - Am 31.12. (Abends) - Auf einem leeren, schneebedeckten Acker -> Ist das Risiko durchaus kalkulierbar und der Lerneffekt für die Handhabung nützlich Viele Grüße, Oliver
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#47
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Zitat:
Ich zitiere aus dem Wassersportprogramm 2010 einer Sportbootschule. Mit Munitionserwerbschein kenne ich mich nicht aus: "Die Mitnahme von pyrotechnischen Signalmitteln gehört mit zur seeännischen Sorgfaltpflicht und kann im entscheidenden Moment Leben retten. Für den Kauf und Gebrauch von pyrotechnischen Signalmitteln ist ein Fachkundenachweis (KN) nach §1,Abs.3,1. SprengV erforderlich. Soll eine Signalpistole an Bord mitgeführt werden, ist zusätslich ein Sachkundenachweis (SKN) Nach §7 Abs. 1 WaffG, §1 u.2. AWaffV erforderlich."
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Gruss von der Weserkant Rainer
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#48
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Du wirfst hier einiges durcheinander, machst fehlerhafte Angaben und
gibst derart eklatant falsche und somit gefährliche Tips, dass es mein Verlangen war, irgendwie darauf zu reagieren. Wahrscheinlich war das noch nichtmal angemessen genug.
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. . Akki irgendwas ist ja immer...
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#49
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Hallo zusammen,
ich werde mir das teil anschaffen - http://www.odeoflare.co.uk/ - Brennt 5 Stunden ohne heiss zu werden - 7 Jahre Lagerfaehing - Zur Not auch mit Batterien Die Arbeiten grad an der SOLAS Zulassung - ich denke das ist die Zukunft...
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Liebe Grüsse "swisscraft" Holzboote sind die besseren Boote - Sie machen zweimal glücklich! das erste Mal beim Kauf und dann wieder beim Verkauf…, |
#50
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Ich weiß nicht, ob das eine Alternative ist. Eine Handfackel hat 15000 cd. Der Laser doch wohl weniger als 1/10.
Gruß Volker |
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