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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 07.10.2004, 21:38
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Hai Jörg,
Du bist echt voll in den Haufen getreten . Dies Geschichte ist wirklich der Oberhammer . Und täglich werden Verträge mit Jambazwang verkauft. Die Verkäufer handeln in gutem Glauben wie Dein Beispiel zeigt. Der Kunde beißt dabei ins Gras wenns darauf ankommt.
Hatte ich eigentlich fast erwartet:
"Das mit dem Jamba "Zusatznutzen Zamba" plus Versicherung wurde schon öfters von Verbrauchermagazinen kritisiert. Bringt nichts weil zu viele Ausschlusstatbestände "
Sei nicht traurig . Wäre mir auch passiert
Zur Zeit gibt es wegen der Photokina viele gute Angebote von Auslaufmodellen. Schau mal nach Panasonic GV11 oder 15. Kosten zwischen 400 und 550 T€uronen. Sind top Videocameras . Und Du sparst bis zu 200 € im Vergleich zu vor 8 Wochen.
Viele Grüsse
Uwe
__________________
Beste Grüße Uwe





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  #27  
Alt 07.10.2004, 21:41
Kirsten
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Kannst du bestimmt vergessen...die werden dir schreiben, das am Strand grundsätzlich mit Diebstahl zurechnen ist und du deßhalb grob fahrlässig gehandelt hast, ihn überhaupt da mit hinzunehmen. Das müßte doch auch dir "einleuchten"
Kündige den Scheiß und paß auf deine Klamotten auf
Klar, ich hatte jedoch eher an den Fall gedacht, dass ich mal total durcheinander bin, den Laptop vom Tisch (versehendlich) reiss und das gute Stück zu Bruch geht ...

Eigentlich wirklich total sinnlos,warum haben wir sie dann abgeschlossen

Was solls, ich lass die jetzt das Jahr laufen und dann ist zick .........

Kirsten
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  #28  
Alt 07.10.2004, 21:44
VirginWood
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Ja Uwe...mir stinkt auch am meißten, das ich diesen blöden Vertrag untergejubelt bekommen hab. Natürlich ist es um das Geld des Camcorders auch sehr ärgerlich aber wenn mir der Mediamarkt damals nicht gesagt hätte, das sie für solche Fälle versichert ist hätte ich sie garnicht sooft mit an Bord genommen oder mir ein Wasserdichtes Gehäuse gebastelt.
Ich warte jetzt mal ob der Mediamarkt kundenfreundlich reagiert, wenn nicht hole ich mir einen neuen Camcorder aber nicht im Mediamarkt und OHNE Versicherung
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  #29  
Alt 07.10.2004, 21:52
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Zitat:
Zitat von VirginWood
Kündige den Scheiß und paß auf deine Klamotten auf
Das ist leider war.

Eine Versicherung gegen
- Hochwasser gilt nur wenn kein Bach in der Nähe ist,
- Wasserschäden nur wenn man bei verlassen des Hauses den Haupthahn abdreht,
- Diebstahl wenn es im Tresor eingeschlossen ist,
- Wasserrückstau wenn man eine Rückstauklappe eingebaut hat,
- Blitzschäden nur wenn man einen Blitzableiter hat

ABER ich bin GRATIS gegen Absturz von Raumfahrzeugen und Satelliten versichert. Toll.
__________________
LG Michael
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  #30  
Alt 07.10.2004, 22:00
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Zitat:
Zitat von MichaelH
ABER ich bin GRATIS gegen Absturz von Raumfahrzeugen und Satelliten versichert. Toll.
Aber nur wenn du kein Astronaut bist.
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #31  
Alt 07.10.2004, 22:17
Kirsten
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Zitat:
Zitat von MichaelH
Zitat:
Zitat von VirginWood
Kündige den Scheiß und paß auf deine Klamotten auf
Das ist leider war.

Eine Versicherung gegen
- Hochwasser gilt nur wenn kein Bach in der Nähe ist,
- Wasserschäden nur wenn man bei verlassen des Hauses den Haupthahn abdreht,
- Diebstahl wenn es im Tresor eingeschlossen ist,
- Wasserrückstau wenn man eine Rückstauklappe eingebaut hat,
- Blitzschäden nur wenn man einen Blitzableiter hat

ABER ich bin GRATIS gegen Absturz von Raumfahrzeugen und Satelliten versichert. Toll.
Neeeeeeee hier steht eindeutig auch:

Zitat:
§2 1e Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
Mit anderen Worten, wenn ich im November bei Jörg (verbal) ausraste, weil die Bilder immer noch nicht fertig sind -so lange kann ja Pixelzählen ja nun wirklich nicht dauern !!! - und er bekommt ein Wutanfall und das schöne Gerät geht wegen Jörg kaputt, muss die Versicherung zahlen ............ na ja ich kenn ja in diesem Fall Jörg nicht mehr und muss mich also an die Versicherung halten oder seh ich irgendetwas verkehrt ???

Mit dem Diebstahl steht auch was drin .........

Zitat:
§2 5. c ... wenn das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde oder in einem verschlossenen, nicht einsehbarem Behältnis einem Beförderungsunternehmen oder ... blablabla ...
So ein Schwachsinn aber auch, da geb ich ein verschlossenes, nicht einsehbares, leeres Behältnis ab und wenn ich es abhohle ist es zwar noch zu, aber leer ... na so was, clever sind ja diverse Leute ..............

Na ja was solls .............. ich hab sie nun ein Jahr und wie gesagt, dann ist Schluß ... die Kündigung geht morgen zum Vertragsende raus !!!

Kirsten
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  #32  
Alt 07.10.2004, 23:53
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blaue-elise blaue-elise ist offline
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Danke Kirsten, Du bist die Erste, die sich mal die Mühe gemacht hat, in die Versicherungsbedingungen zu sehen.

"Bei Verlust durch Diebstahl nur, wenn sich das Gerät in persönlichem Gewahrsam sicher mitgeführt wurde..."

Die Frage, ob Dein Notebook unbeaufsichtigt am Strand gegen Diebstahl versichert ist, während Du in Ruhe schwimmen gehst, kannst Du Dir ja nun selbst beantworten.

Eine Versicherung soll auch kein Freibrief für ein Leben in Unachtsamkeit sein, sondern einen davor schützen im Schadenfall hohe finanzielle Einbußen zu erleiden.
Mal ganz ehrlich, hättest Du Dein unversichertes Notebook unbeaufsichtigt am Strand gelassen und wärst Schwimmen gegangen?

Es gibt keine Versicherung auf der ganzen Welt, die irgendetwas gegen alles versichert.
Wenn man das begriffen hat, ist man schon ganz weit vorn.

Was ich einfach nicht verstehen will ist, warum liest sich kein Mensch die beiden kleinen Absätze "versicherte Gefahren" und "Ausschlüsse" durch.
Das ist ungefähr eine halbe Seite. Das schafft jeder.


Wenn Ihr dann der Meinung seid, die Versicherung ist zu teuer, unnötig oder nicht zu gebrauchen, dann kauft sie doch bitte nicht.
Es gibt unzählige in meinen Augen überflüssige Versicherungen.

Wenn Ihr aber der Meinung seid, die versicherten Gefahren sind OK für den Beitrag, dann gibt es auch keinen Grund mehr sich hinterher darüber aufzuregen.

In Jörgs Beispiel hat sich die Gesellschaft allerdings ein Eigentor geschossen, indem sie einfach ein pauschales Ablehnungsschreiben rausgeschickt hat, ohne sich die Mühe zu machen den Schadenbericht richtig zu lesen. Der Wasserschaden war nämlich sowieso nicht versichert...
Zitat:
Zitat von blaue-elise
Ein vom Verkäufer angesprochener Schaden durch Wasser ist z.B. überhaupt nicht versichert (siehe Versicherungsbedingungen der AXA/Jamba §2, 1-5).
Da gibt es eine (kleine) Aufzählung der versicherten Gefahren. Beschädigung ist nur durch Bodenstürze, Bedienungsfehler, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Diebstahl, Raub, Einbruch oder Plünderung, Konstruktionsfehler, Guss –oder Materialfehler, Berechnungs-, Wekstätten- und Montagefehler versichert.

Von Wasserschäden steht da leider gar nix!
Die Mehrheit der Versicherten gibt sich mit solchen pauschalen Ablehnungsschreiben zufrieden. Damit wird dann der geschätzte Prozentsatz von 50% Versicherungsbetrugsfällen kompensiert.
Meiner Meinug nach ein Kreislauf, denn diese Leute suchen sich ein versichertes Ereignis aus den Bedingungen aus und konstruieren dann einen neuen Schadenfall. Kann ich sogar nachvollziehen...

Wenn die Bedingungen es hergeben, ist es allerdings ein Leichtes diese Ablehnungsschreiben auszuhebeln. Das setzt aber voraus, dass es sich überhaupt um ein versichertes Ereignis handelt.

Jörg wurde definitiv unter Vorspielung falscher Tatsachen eine Versicherung verkauft.
Deshalb ist meiner Meinung auch der Mediamarkt schadeneratzpflichtig.
Ich hoffe auf ein positives Ende für ihn.

Gruß
Norman
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  #33  
Alt 08.10.2004, 00:04
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Zitat:
Zitat von Kirsten
Zitat:
§2 1e Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte
Mit anderen Worten, wenn ich im November bei Jörg (verbal) ausraste, weil die Bilder immer noch nicht fertig sind -so lange kann ja Pixelzählen ja nun wirklich nicht dauern !!! - und er bekommt ein Wutanfall und das schöne Gerät geht wegen Jörg kaputt, muss die Versicherung zahlen ............ na ja ich kenn ja in diesem Fall Jörg nicht mehr und muss mich also an die Versicherung halten oder seh ich irgendetwas verkehrt ???
nicht unbedingt
allerdinx solltest du berücksichtigen, dass der versicherer den schadensverursacher in regress nehmen könnte

le loup
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  #34  
Alt 08.10.2004, 01:31
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TomM TomM ist offline
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Nun ja Norman (blaue-elise),

einiges ist schon eher merwürdig - oder? Wenn ich ein Gerät für meine Freizeit/Hobbyaktivitäten erwerbe, dann werde ich es auch dort benutzen wollen -oder

Ob eine Yacht ein erhöhtes Risiko darstellt hängt ja wohl nicht unerheblich von deren größe ab - oder

Was ist bei einer Kreuzfahrt Was bei einer Autofahrt Was gar bei einer Radtour Überall dort soll ich nicht filmen dürfen - weil es grob fahrläßig ist - das ist allerbestens ein schlechter Scherz.

Ich denke, die Wahrheit liegt woanders - die Herrschaften Versicherungen haben sich deutlich verspekuliert - an den Börsen der Welt. Nun muß die Kohle eingespart werden wo es nur geht. Sogar mit dem Risiko des Verlustes von Kunden - ausgesprochen kurzsichtig. Du hattest es selbst erwähnt - früher ging das ohne Papierkram übern Tresen! Ich kenne das, Reisegepäckversicherung für's Unternehmen. In Amsterdam wird aus dem verschlossenen Hotelzimmer ein Notebook geklaut - Hoteldirektion weiß von nix, ich bin ja Versichert . Scheisendreck - nicht im Ausland Sviel zu EU-Versicherungen und was sonst noch.

Man schickt ne Rechnung, wenn Du in 30 Tagen nicht gezahlt hast droht man mit Kündigung (fristlos) tut dies auch vorsorglich falls Du nicht binnen 14 Tagen zahlst. Risiko spätestens ab diesem zeitpunkt für die Versicherung NULL - aber man droht die rückständigen Beiträge beizutreiben - ohne dass man den Versicherungsschutz wiedererlangt. Wohlgemerkt, erste Mahnung. Fazit, gehe nie in Urlaub - oder ach, wie erpresserisch, Bankeinzug - dann renn mal Deiner Kohle nach!!! Klaro kannst sie zurückbuchen - dann bekommst Du prompt ne Rechnung mit Mahngebühr und Rückbuchungskosten.

Mir hatte mal einer die Rechtsschutz (betrieblich) einfach auf den nächsthöheren Tarif umgestellt - der Sachbearbeiter wurde nicht entlassen - aber ich bin 6! Monate meinem Geld nachgelaufen - unverzinst versteht sich. Übrigens - alles AXA
__________________
so long -> Tom

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  #35  
Alt 08.10.2004, 05:44
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Sofern sich die Aussage des Verkäufers beweisen lässtr, solltest du aus dem Schneider sein:

Zitat:
Vertreter-Haftung Wer falsch berät, haftet für die daraus resultierenden Schäden. Bei Einfirmen-Vertretern und Mehrfach-Vermittlern haftet das Unternehmen, in dessen Auftrag Verträge vermittelt werden, für Schäden. Also die Bank X oder die Versicherungs-Gesellschaft Y. Schadenersatzansprüche können direkt an das Unternehmen gerichtet werden. Aber auch der Vermittler kann "dran sein", sei es direkt oder im Wege des Regresses.


Nebenberufler
Auch Nebenberufler, die sich nach Feierabend in ihrem Beruf noch ein paar Mark nebenbei mit Versicherungs- oder Finanzvermittlungen verdienen, müssen fürchten, von einem Kunden verklagt zu werden. So manches anbieter-unabhängige Vermittlungsunternehmen, für das der Nebenberufler arbeitet, macht sich eines Tages "aus dem Staub". Richtet sich der Zorn betrogener Kunden dann gegen den Feierabendverkäufer, kann das für den bitter werden. Der Glaube von Feierabend-Verkäufern, "damit nichts zu tun zu haben, dafür sei das Vermittlungs-Unternehmen verantwortlich", erweist sich vor Gericht oft als Irrglaube.
http://verbraucherschutz.wtal.de/falschberatung.htm

Alexander
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Was kann sich ein Mann vom Leben erhoffen?
Heisches Wascher, gute Schahnärtschte und weichesch Toilettenpapier - frei nach Terry Pratchet

www.aerzte-unter-segeln.de Helfen wo sonst keiner Hilft!
www.kulinarisches-blog.de Weltweit gut Essen
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  #36  
Alt 08.10.2004, 06:04
Kirsten
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
[b]
Zitat:
Zitat von blaue-elise
Ein vom Verkäufer angesprochener Schaden durch Wasser ist z.B. überhaupt nicht versichert (siehe Versicherungsbedingungen der AXA/Jamba §2, 1-5).
Da gibt es eine (kleine) Aufzählung der versicherten Gefahren. Beschädigung ist nur durch Bodenstürze, Bedienungsfehler, Überspannung, Induktion, Kurzschluss, Brand, Blitzschlag, Explosion, Sabotage, Vandalismus, vorsätzliche Beschädigung durch Dritte, Diebstahl, Raub, Einbruch oder Plünderung, Konstruktionsfehler, Guss –oder Materialfehler, Berechnungs-, Wekstätten- und Montagefehler versichert.

Von Wasserschäden steht da leider gar nix!
WAS sind denn da z.B. FLÜSSIGKEITSSCHÄDEN ???

Zitat:
§2 Versicherungsschutz besteht

1 b Bodenstürzen, Bruchschäden, FLÜSSIGKEITSSCHÄDEN
Mit anderen Worten, wenn ich arbeite und Kaffee dabei trinke und ich bekomme ein unverschämtes Mail, erschrecke, vergies den Kaffee übers Notbook .......... das ist versichert und wenn ich Wasser getrunken hätte wäre der gleiche Fall nicht versichert ???

Du sagst doch WASSERSCHÄDEN sind NICHT versichert !!!

Kirsten
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  #37  
Alt 08.10.2004, 07:25
VirginWood
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Der Mediamarkt hat mir gestern auch sofort angeboten, die Schutzbriefkosten zu ersetzen. Das ist ja auch das Mindeste weil sie mir ja was verkauft haben, was es garnicht gibt: Versicherungsschutz auf einer Segelyacht
Ich würde den Mediamarkt aber gerne auch die Reparaturkosten mit auferlegen weil sie mich unter falscher Voraussetzungen und Glauben mit dem Camcorder auf See geschickt haben
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  #38  
Alt 08.10.2004, 09:36
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@ Tom

Das mit der groben Fahrlässigkeit ist typisch für eine Formulierung aus einem pauschalen Ablehnungsschreiben.
Absolut meine Meinung, dass man das nicht auf alles anwenden kann.
Hier wäre mal die genaue Formulierung aus dem Schadenbericht interessant.
Wenn man auf einem 6 Meter Boot eine 5 Meter Welle filmen möchte und dabei die Camera naß wird, leuchtet grobe Fahrlässigkeit ein. Bei ruhiger See nicht.

Eine Reisegepäckversicherung bei der Reisen im Ausland nicht versichert sind? Wo hast Du denn die her, auch vom Mediamarkt?

Zur Zahlung der Beiträge:
Mein Tipp, Versicherungsbeiträge immer abbuchen lassen.

1. Ist der Erstbeitrag einer Versicherung sonst immer der Einlösebeitrag des Vertrags, erst bei Geldeingang bei der Versicherung beginnt der Vertrag.

2. Kann man nur so sofort zuviel, oder falsch eingezogene Beiträge kostenlos und ohne Angabe von Gründen von seiner Bank zurückholen lassen. Bei Überweisung geht das nicht!

3. Hat man so keine Lücken im Versicherungsschutz, weil der Vertrag nun schon beginnt, auch wenn noch kein Beitrag abgezogen wurde.


@ Kirsten

Welche Bedingungen sind das denn?

In denen, die ich gefunden habe steht davon nichts.

http://schutzbrief.jamba.net/storage...xa/AXA_AGB.pdf

Und die sind vom April 2004. Von wann sind Deine?

@ Jörg

Du hast die Camera doch nur in Verbindung mit dem Schutzbrief gekauft, für den Dir eine Versicherung des entsprechenden Risikos vom Verkäufer bestätigt wurde. Das geht ja auch aus dem Schreiben des Geschäftsführers an die Gesellschaft hervor.
Der Verkäufer tritt hier rechtlich als Versicherungsvermittler auf.
Zitat:
Diese Begründung kann ja wohl nur ein schlechter Scherz sein. Unsere
Mitarbeiterin
hat dem Kunden genau für so einen Unfall, Ihren Schutzbrief verkauft.
Der Schaden wäre auch nicht entstanden, wenn Du die Camera ohne Schutzbrief gekauft hättest, da Du sie dann entweder gar nicht gekauft, oder nicht mit aufs Wasser genommen hättest. Demnach reicht es hier nicht aus nur die Beiträge zu erstatten.
Alexander (sealord) hat dazu ja schon den Link gepostet.

Gruß
Norman
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  #39  
Alt 08.10.2004, 10:38
Kirsten
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Zitat:
Zitat von blaue-elise


@ Kirsten

Welche Bedingungen sind das denn?

In denen, die ich gefunden habe steht davon nichts.

http://schutzbrief.jamba.net/storage...xa/AXA_AGB.pdf

Und die sind vom April 2004. Von wann sind Deine?


Gruß
Norman
Der Ausstellungstag ist der 18.08.2004, also noch relativ frisch !!!

Es sind die Bedingungen von AXA Jamba !!!

Und ich muss ganz ehrlich sagen, die Ausschlußklausel "grobe Fahrlässigkeit" finde ich eine mehr als große Sauerei und würde im Fall von Jörg dagegen vorgehen ... ICH würde es machen, ob es Jörg macht ist seine Ding ...

Meine Rechtsschutzversicherung sichert aber auch solchen Sch... ringsrum ab und mein Anwalt freut sich ...

Gruß
Kirsten
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  #40  
Alt 08.10.2004, 10:42
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Kirsten, ich meinte das Datum, das auf den Versicherungsbedingungen steht (ganz oben, erste Seite).
Kannst Du noch mal nachsehen?

Gruß
Norman
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  #41  
Alt 08.10.2004, 10:44
Kirsten
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
Kirsten, ich meinte das Datum, das auf den Versicherungsbedingungen steht (ganz oben, erste Seite).
Kannst Du noch mal nachsehen?

Gruß
Norman
Da steht:

Zitat:
Bedingungen für die Schutzbriefe Technik
- Stand August 2004 -
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  #42  
Alt 08.10.2004, 10:46
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Zitat:
Zitat von blaue-elise
@ Tom

...
Eine Reisegepäckversicherung bei der Reisen im Ausland nicht versichert sind? Wo hast Du denn die her, auch vom Mediamarkt?
...
Nö, von AXA, und zwar direkt von AXA


Zitat:
Zitat von blaue-elise
Zur Zahlung der Beiträge:
Mein Tipp, Versicherungsbeiträge immer abbuchen lassen.

1. Ist der Erstbeitrag einer Versicherung sonst immer der Einlösebeitrag des Vertrags, erst bei Geldeingang bei der Versicherung beginnt der Vertrag.

2. Kann man nur so sofort zuviel, oder falsch eingezogene Beiträge kostenlos und ohne Angabe von Gründen von seiner Bank zurückholen lassen. Bei Überweisung geht das nicht!

3. Hat man so keine Lücken im Versicherungsschutz, weil der Vertrag nun schon beginnt, auch wenn noch kein Beitrag abgezogen wurde.
Tja - das hatte ich gepostet - schöner Schlamassel, weil die AXA das als Angriff wertete


Zitat:
Zitat von blaue-elise
@ Jörg
...
der Schaden wäre auch nicht entstanden, wenn Du die Camera ohne Schutzbrief gekauft hättest, da Du sie dann entweder gar nicht gekauft, oder nicht mit aufs Wasser genommen hättest. Demnach reicht es hier nicht aus nur die Beiträge zu erstatten.
Alexander (sealord) hat dazu ja schon den Link gepostet.
...
Un genau diese Streitigkeiten hat "früher einmal" die Versicherung ausgetragen. Der Kunde merkt davon nichts.

Hat ja gar nichts mit Dir zu tun, Norman, manche Dinge sind einfach unverständlich. Das Ganze im Kontext zu, Umsatzverlusten betrachtet macht einen krank. Es wird doch immer nach "amerikanischen Verhältnissen" geschrieen - dann aber bitte konsequent und dort ist fast alles im Sinne des Kunden um diesen auf jeden Fall zu erhalten.

Die sollen endlich die Uniabsolventen von den Computern verjagen und denen erst mal das wirklich Leben beibringen, bevor die solche Entscheidungen treffen dürfen.
__________________
so long -> Tom

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  #43  
Alt 08.10.2004, 11:29
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Zitat:
Zitat von TomM
Hat ja gar nichts mit Dir zu tun, Norman, manche Dinge sind einfach unverständlich.
Schon klar Tom, da habe ich so auch nicht verstanden.
Ich bin ja auch mit Sicherheit derjenige, der hier am meisten mit den Versicherungen zu kämpfen hat. Da gibt es manchmal Ablehnungsschreiben, da ist man sich nicht mehr sicher, ob die Verfasser nicht vielleicht in einem mit Gummi ausgekleideten Raum ohne Fenster sitzen.

Habe schon endlos viele Ablehnungsschreiben "ausgehebelt".
Es ist traurig aber war, die Gesellschaften regulieren nicht selten nach dem Motto "Wie Du mir, so ich Dir".
Da kommen diverse offensichtlich gefakte Schäden an (man geht wirklich von 50% aus). Dann kommen die Gesellschaften, lehnen pauschal alles mit irgendeinem "sich irgendwie fachlich anhörenden Satz" ab und siehe da, 80% der Anspruchsteller melden sich nicht mehr.
Dass darunter aber auch Kunden sind, die berechtigte Ansprüche haben, interessiert oft gar nicht. Kostensenkung kommt eben bei Aktionären besser an als Kundenzufriedenheit...

Wenn man seine Versicherung nicht nur nach wohlklingendem Namen oder unschlagbar niedrigem Beitrag auswählt, sondern nach dem, was auf die persönliche Situation am besten zugeschnitten ist, ist es auch relativ einfach darauf zu reagieren. Vorausgesetzt jemand hat sich vor Abschluß des Vertrags mal mit den Bedingungen auseinandergesetzt.

Das Wichtigste ist auf jeden Fall, dass man den Schadenbericht mit jemandem ausfüllt, der Erfahrung mit der Regulierungsmethodik der Versicherungen hat.

Habe übrigens mal einen fast 3-jährigen Prozeß gegen die Nürnberger Versicherungs AG gewonnen. Die wollten von mir Courtgage zurückfordern, obwohl der Vertrag nach wie vor bezahlt wurde. Da gab es in meiner 57-seitigen !!! Courtagevereinbarung doch tatsächlich einen Paragraphen, der sie dazu legitimiert hat.
In dem Prozeß habe ich mich selbst vertreten, da ich der Meinung war, ein Anwalt hätte aufgrund dieses Paragraphen es nicht geschafft, den Richter von der Unsinnigkeit dieser Klausel, in Zusammenhang mit meinem Fall, zu überzeugen.
Hat auch lange gedauert, bis er es verstanden hatte, aber ich habe den Prozeß gewonnen. Die Anwälte der Nürnberger haben jedenfalls ziemlich dumm aus der Wäsche geguckt. Ich glaube die haben bis heute nicht wirklich verstanden worum es ging.

Gruß
Norman
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  #44  
Alt 08.10.2004, 14:51
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Zitat:
Zitat von Kirsten
Zitat:
Zitat von blaue-elise
Kirsten, ich meinte das Datum, das auf den Versicherungsbedingungen steht (ganz oben, erste Seite).
Kannst Du noch mal nachsehen?

Gruß
Norman
Da steht:

Zitat:
Bedingungen für die Schutzbriefe Technik
- Stand August 2004 -
@ Kirsten
Das ist ja sehr interessant. In den Bedingungen "Stand April 2004" sind Flüssigkeitsschäden noch nicht versichert.
Wie oft werden denn bei Jamba die Bedingungen geändert?
Hast Du Lust und die Möglichkeit, mir die erste Seite der Bedingungen mal zu faxen? Mich interessiert brennend welche Veränderungen noch vorgenommen wurden...

@ Jörg
Welchen Bedingungsstand hast Du denn in Deinem Vertrag?

Gruß
Norman
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  #45  
Alt 08.10.2004, 15:05
Kirsten
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Zitat:
Zitat von blaue-elise

@ Kirsten
Das ist ja sehr interessant. In den Bedingungen "Stand April 2004" sind Flüssigkeitsschäden noch nicht versichert.
Wie oft werden denn bei Jamba die Bedingungen geändert?
Hast Du Lust und die Möglichkeit, mir die erste Seite der Bedingungen mal zu faxen? Mich interessiert brennend welche Veränderungen noch vorgenommen wurden...

:
Ich scanne es dir ein und schick dir es per Mail. Mein Fax spinnt derzeit

Kirsten
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  #46  
Alt 08.10.2004, 15:12
VirginWood
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Hallo Norman,

hab den Vertrag daheim liegen aber abgeschlossen im Februar 2004
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  #47  
Alt 08.10.2004, 15:43
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Danke Jörg, damit kannst Du schon mal nicht die Bedingungen von April oder August haben. Damit hätten wir dann das dritte Bedingungswerk innerhalb eines halben Jahres.
Jetzt weiß ich auch, worin die ihre ganze Energie investieren.

Wäre super, wenn Du mir die erste Seite auch mailen oder faxen könntest.

Gruß
Norman
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  #48  
Alt 13.10.2004, 10:54
VirginWood
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Neuigkeiten:

Habe von der AXA Versicherung eine mail bekommen. Leider darf ich Euch den Inhalt dieser mail nicht mitteilen da eine Rechtsbelehrung ihr anhängt:

...Beachten sie bitte, dass jede Form der unautorisierten Nutzung, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Inhalts dieser E-Mail nicht gestattet ist. Diese nachricht ist ausschliesslich für den Adressaten oder dessen Vertreter bestimt...

Jetzt kann sich jeder selbst seinen Teil denken

PS. Ich habe zwischenzeitlich den Vertrag gekündigt da ich persönlich keine guten Erfahrungen mit der AXA gemacht habe.
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  #49  
Alt 13.10.2004, 11:00
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Zitat:
Zitat von VirginWood
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Viele Grüsse,
Olaf
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wattsegler.de
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  #50  
Alt 13.10.2004, 11:18
VirginWood
Gast
 
Beiträge: n/a
Standard

Olaf, das mag sein ist mir aber zu riskant. Ich habe mich schon genug über AXA geärgert.

Gibt es denn einen hier, der positive Erfahrungen mit dieser Versicherung gemacht hat ? Ich meine, wir sollten ihr eine Chance geben das nicht nur über AXA geschimpft wird. Obwohl...auch wenn jetzt 1000 tolle Erfahrungen kommen...ich persönlich werde mit denen nix mehr machen.
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