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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 15.08.2010, 16:47
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Eclipse197 Eclipse197 ist offline
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Zitat:
Zitat von as_uwe Beitrag anzeigen
Hallo,

danke für die vielen Antworten. Ich werde mich Montag mal ans WSA wenden - mal sehen was die sagen.
Aber für alle die es interesisert, es ar in Achim Höhe Badener Berg, und wir sind liegengeblieben, meine Tocter hat 1 Std. schön gespielt und das wichtigste - ich atte meine Ruhe !!!!!
Schönes Wochenende.
Da kann mal wieder sehen,wie ein Eingangsposting zum Selbstläufer werden kann,und Spekulationen in jeder Richtung Tür und Tor geöffnet werden.
Du hättest vielleicht deinen Trööt gleich vollständig hier schreiben sollen.

Gruß
Rudi
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  #27  
Alt 15.08.2010, 16:58
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......... also unser Verein hat auch eine Wasserfläche und das angrenzende Land vom WSA gepachtet.
Mir ist allerdings nicht bekannt, daß schon mal jemand am Betreten oder anlegen gehindert wurde. Bei uns sind Gäste jederzeit willkommen.
Bestimmte Regeln sind natürlich einzuhalten.
Ich muß aber auch sagen, daß wir noch nie Probleme hatten.
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Georg Christoph Lichtenberg
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  #28  
Alt 15.08.2010, 17:01
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Da lobe ich mir die Verfassung vom Freistaat Bayern (meine Heimat). Da steht drin, dass alle Ufer von Gewässern öffentlich zugänglich sein müssen. Das darf kein Zaun o.ä. verhindern, unabhängig davon, wem das Wassergrundstück gehört.

Das sah am Starnberger See aber ganz anders aus.....

Liebe Grüße

Jan
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Mitglied der Chaotencrew und das ist gut so!!!
Nicht alles, was glänzt ist Gold. Manche glänzen mit grenzenloser Dummheit und sind trotzdem arm dran.

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  #29  
Alt 15.08.2010, 17:06
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Zitat:
Zitat von Volker Sch Beitrag anzeigen
Wenn das so weiter geht, steht im nächsten Posting, dass er das Kind vom Strand geprügelt hat.

Sorry, ich habe das typisch deutsche "das ist meins" mit dem ebenso deutschen "lass deine Finger davon" gleichgesetzt.
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  #30  
Alt 15.08.2010, 22:25
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Max1950 Max1950 ist offline
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Zitat:
Zitat von Rock'n'Roll-Crew Beitrag anzeigen

Wollt ich ja nich glauben...
http://www.wsv.de/wsa-bhv/verkehrswe...sserpacht.html
Aber wozu pachtet man einen km z.B. bei Harriersand?
Können die Pächter dann Kurtaxe kassieren?

Falls du dir eine (Anker)boje auf der Unterweser ins Wasser legen willst muss du die Wasserfläche in einem bestimmten Radius darum herum pachten.
Hier geht es wohl nur darum.Nicht um Strand

Matthias
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  #31  
Alt 16.08.2010, 07:37
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dieter dieter ist offline
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Ich habe keinen Zaun drum rum. Name und Hausnummer kann man auch nicht von überall sehen.
Dennoch ist ersichtlich, dass das Grundstück kein öffentlicher Raum ist.
Darf jetzt jeder über mein Grundstück latschen?


Hajo
ja , er darf wenn nicht eingegrenzt
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servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #32  
Alt 16.08.2010, 07:44
brmpfl brmpfl ist offline
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
ja , er darf wenn nicht eingegrenzt
Aha.
Quelle?


Hajo
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  #33  
Alt 16.08.2010, 07:58
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richtig steht das nirgends... aber wenn es nicht richtig ersichtlich oder gekennzeichnet ist.... (ohne die Ausnahmen zu klären)

aber in diesem Thread ist es ganz gut erklärt...
http://www.wer-weiss-was.de/theme64/article2055067.html
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servus
dieter

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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!


Geändert von dieter (16.08.2010 um 14:32 Uhr) Grund: Link ergänzt
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  #34  
Alt 16.08.2010, 08:18
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Pseudonymloser Pseudonymloser ist offline
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wie schon mal erwähnt wurde, hier wird mal wieder wild spekuliert

es handelt sich gegenüber des badener bergs tatsächlich um pachtland, dort stehen wochenendhäuschen.

die häuser werden natürlich nicht täglich genutzt , das ein "wachsamer nachbar" oder vielleicht auch der pächter nicht möchte, das "sein" gepachtetes grundstück als "öffentlicher" badestrand genutzt wird kann ich schon verstehen.

hier links im bild, sieht man auch ein schild stehen


die wochenendhäuser sind von der wasserseite nicht sofort zu entdecken, ist sicher auch ganz gut so

in einem anderen trööt wurde schon erwähnt, dass gerade im toten arm im vergangenen jahr aussenborder aus dem spiegel geschnitten wurden, campingwagen aufgebrochen wurden etc....

....uwe, nicht in den falschen hals bekommen, ich kann aber verstehen, wenn ein pächter nicht möchte, dass "fremde" ohne einladung auf seinem grundstück sind.

ein stückchen weiter hoch in der kurve zum toten arm ist der strand öffentlich sogar DLRG überwacht

erst kürzlich haben "wachsame nachbarn" meinen besuch (wir waren nicht zuhause) aus unserem garten verscheucht, weil sie unseren nachbarn nicht bekannt waren

die antwort auf deine frage: ja, es gibt privatstrände an der weser
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Gruß Ralf


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  #35  
Alt 16.08.2010, 08:24
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torsti58 torsti58 ist offline
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Hallo Ralf,
wenn da Schilder stehen würde ich da auch nicht auf den Strand fahren, ich hatte das aber so gelesen das da nichts stand.
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Gruß Torsten

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  #36  
Alt 16.08.2010, 08:31
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die sind teilweise recht zugewuchert...
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Gruß Ralf


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  #37  
Alt 16.08.2010, 13:15
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Zitat:
Zitat von as_uwe Beitrag anzeigen
Hallo,

ich bin gestern auf der Mittelweser rumgeschippert. Nach einiger Zeit wollte meine Tochter im Sand spielen und ich bin wie immer in die nächste Buhne gefahren. Kaum angekommen, kam ein Mann auf uns zu und meinte das wäre sein Strand, den hätte er vom WSA gepachtet.

Ist euch sowas schon mal vorgekommen? Weiß jemand ob so etwas wirklich geht- ganze Strände pachten?
du schreibst ausserdem hier "kaum angekommen"

und hier....
Zitat:
Hallo,

danke für die vielen Antworten. Ich werde mich Montag mal ans WSA wenden - mal sehen was die sagen.
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Schönes Wochenende.
deine tochter hat 1 std. schön gespielt....

vielleicht hat der pächter euch auch nen stündchen beobachtet
Zitat:
und wir sind liegengeblieben
und euch dann darauf aufmerksam gemacht....

egal, wie dem auch sei alle wollen nur ihren spass + ihre ruhe
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Gruß Ralf


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  #38  
Alt 16.08.2010, 21:03
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Hacky49 Hacky49 ist offline
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Info unter WSA Verden, Telefonnummer siehe Textende.

Tipp:
Mache einfach den Angelschein, trete in den Achimer Angelverein ein und dann kann dir niemand das Betreten einens nicht eingefriedeten Grundstückes verbieten. Ausser die Polizei aus hoheitlichen Gründen. Weder ein Landwirt noch ein Pächter. Du darfst nur keine Stege betreten oder irgendetwas beschädigen. In der Regel müssen gepachtete Flächen klar gekennzeichet sein.
Das Ankern, wenn nicht mit Verbotsschild gekennzeichnet, kann dir auch niemand verbieten. Dafür gibt es doch die Ankerboje oder Flagge, oder liege ich hier falsch.


Strom- und schifffahrtspolizeiliche Aufgaben Strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigungen für Baumaßnahmen und Nutzungen an Bundeswasserstraßen.
Alle Aktivitäten und Baumaßnahmen an Bundeswasserstraßen benötigen in der Regel eine strom- und schifffahrtspolizeiliche Genehmigung nach § 31 des Bundeswasserstraßengesetzes (WaStrG).
Zum Beispiel sind die folgenden Anlagen bzw. Maßnahmen in der Regel genehmigungspflichtig:
  • Anlegestellen (z.B. Ufertreppen, Pontonanlagen, Schwimmstege, Landebrücken, Fährrampen, Anlegebrücken, Schiffsanleger
  • Umschlagsanlagen, Länden, Lösch- und Ladestellen, Kaianlagen, Uferveränderungen, Ufermauern, Pieranlagen, Werftanlagen,
  • Fähranlagen, Schlengelanlagen für Schiffe und Sportboote Schiffsliegeplätze und ihre Einrichtungen, Leitwerke, Dalben,
  • Festmachebojen, Bojenliegeplätze, Bojenplätze, Bootsanleger, Bootslagehallen, Bootsliegeplätze Mündungen von Stichhäfen,
  • Uferdurchstiche und andere Abgrabungen
  • Unter- und Überführungen (z.B. Brücken, Tunnel, Düker, Rohrleitungen, Kabel und Freileitungen)
  • Schwimmende Anlagen wie Wohn-, Restaurations- und Lagerschiffe
  • Badeanstalten, Bootsverleihanstalten, Bootshäuser, Helling- u. Schiffshebeanlagen
  • Entnahme- und Einleitungsbauwerke Einleitungen von Abwasser, Oberflächenwasser
  • Baggerarbeiten/Sandumlagerungen (einschließlich Eggen, Wasserinjektionsverfahren)
  • Bergungsarbeiten und andere Baumaßnahmen im Bereich der Bundeswasserstraße
  • Slipanlagen, Sportbootanlagen, Sportboothäfen, Spundwände
  • Brückenprüfungen
Die Genehmigung für Anlagen im Bereich des WSA Verden ist schriftlich beim WSA Verden zu beantragen. Da im Regelfall mit der vorgesehenen Maßnahme auch Grund und Boden der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung in Anspruch genommen wird, ist mit der beantragten öffentlich-rechtlichen Genehmigung (SSG) auch der Abschluss eines Nutzungsvertrages erforderlich.
Weitere Auskünfte zu strom- und schifffahrtspolizeilichen Genehmigungen erteilt das WSA Verden unter der Tel. Nr. 0 42 31 / 898 - 1310 oder 1311.
__________________
Gruss von der Weserkant

Rainer
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  #39  
Alt 17.08.2010, 07:44
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Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Da lobe ich mir die Verfassung vom Freistaat Bayern (meine Heimat). Da steht drin, dass alle Ufer von Gewässern öffentlich zugänglich sein müssen. Das darf kein Zaun o.ä. verhindern, unabhängig davon, wem das Wassergrundstück gehört.
.....
Das scheint aber niemand zu kennen..........

Ich kenne viele Campingplätze und Marinas am Main (in Bayern), wo der Zugang durch Zäune versperrt ist.
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  #40  
Alt 17.08.2010, 08:48
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Mache einfach den Angelschein, trete in den Achimer Angelverein ein und dann kann dir niemand das Betreten einens nicht eingefriedeten Grundstückes verbieten. Ausser die Polizei aus hoheitlichen Gründen. Weder ein Landwirt noch ein Pächter. Du darfst nur keine Stege betreten oder irgendetwas beschädigen. In der Regel müssen gepachtete Flächen klar gekennzeichet sein.
Das Ankern, wenn nicht mit Verbotsschild gekennzeichnet, kann dir auch niemand verbieten. Dafür gibt es doch die Ankerboje oder Flagge, oder liege ich hier falsch.
gute idee, klasse lebensmotto

mit dieser einstellung kommst du sicher klasse durchs leben
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Gruß Ralf


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  #41  
Alt 17.08.2010, 09:08
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Meine Herren, das Ding wird hier aber wieder hochgekocht. Es ist doch alles gesagt.
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