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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #26  
Alt 01.07.2010, 14:03
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas V. Beitrag anzeigen
Es gibt eine bundesweit geltende Vorschrift, [...] Da dieser Schriftsatz rechtlich geschützt ist, darf ich Ihn lt. Polizei hier nicht veröffentlichen und auch nicht an Dritte weitergeben. [..]
Das ist ein Irrtum.

Schon vor langer Zeit hat der BGH festgestellt, daß eine behördliche Vorschrift, ein Verordnung oder ein Gesetz immer frei vervielfältigt werden darf. Das gilt sogar für DIN-Texte, sobald diese in ein Gesetz o.ä. aufgenommen oder dort zitiert sind (auch wenn der Beuth-Verlag das nicht gerne hört).
__________________
Beste Grüße

John
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  #27  
Alt 01.07.2010, 14:31
Benutzerbild von idefix01
idefix01 idefix01 ist offline
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Zitat:
Zitat von Andreas V. Beitrag anzeigen
Ich werde alle Schriftstücke im Fahrzeug mitführen und gegebenenfalls vorzeigen.
Gruß Andreas

Viel Glück dabei

Egal wohin Du fährst, aber wie ist das in Ö - wo sind denn unsere Ösis
(Ösi ist nett gemeint - tätschel tätschel - wo sie jetzt schon nicht mit Fußball spielen dürfen )

Bin schon weg

Wolfgang

Geändert von idefix01 (01.07.2010 um 14:55 Uhr)
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  #28  
Alt 01.07.2010, 20:29
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Hallo Andreas

das Fahrverbot gilt ab den 01.07.10 auch für Samstag zwichen
6.00Uhr und 22.00 abends, allerdings nur für LKW ÜBER 7.5 t.

Gruß Andreas
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  #29  
Alt 01.07.2010, 21:07
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So ich hab mal zum Thema die Seite einer Fachzeitschrift befragt
http://www.trucker.de/article/31963-...0-f%C3%BCr-lkw
Das Faahrverbot gilt für den gewerblichen Guterverkehr für Fahrzeuge und Kombinationen über 7,5 to zGG

Auf der Seite findet Ihr auch eine PDF-Datei mit den genauen Verbotsstrecken.
In Österreich gilt meines Wissens das normale Fahrverbot Sa ab 15 Uhr.

Mich persönlich störts ,Aussnahmegenemigung sei Dank,nicht im geringsten
__________________
gruss Peter

Das Leben ist kein Ponyhof
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  #30  
Alt 01.07.2010, 21:40
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vestus vestus ist offline
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Moin,
hier stehts: www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm,
u.a. sind vom Fahrverbot betroffen: Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht.
Hast Du ein Wohnmobil mit 7,49 t zulGG oder mehr, darft Du den Hänger mit Deinem 4t-Schiff oder mehr ziehen (sofern das WoMo dafür zugelassen ist). Hast Du einen umgebauten Golf mit LKW-Zulassung und zulGG von sagen wir mal 1300 kg und möchtest einen 350 kg-Hänger mit Gartenabfällen ziehen: Fahrverbot.
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (01.07.2010 um 22:09 Uhr)
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  #31  
Alt 01.07.2010, 22:08
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Zitat:
Zitat von vestus Beitrag anzeigen
Moin,
hier stehts: www.bgl-ev.de/web/fahrerinfos/fahrverbote.htm,
u.a. sind vom Fahrverbot betroffen: Anhänger hinter Lkw, unabhängig vom zulässigen Gesamtgewicht.
Hast Du ein Wohnmobil mit 7,49 t zulGG, darft Du den Hänger ziehen, hast Du einen umgebauten Golf mit LKW-Zulassung und möchtest den Hänger ziehen: Fahrverbot.
Genau das ist der springende Punkt.
Sobald an einem "LKW" ein Anhänger dran ist, greift das Fahrverbot. Mit dem Zugfahrzeug (LKW) bis 7,49 to. darfst du solo fahren.
Sobald ein Anhänger dran ist, egal ob privat oder sportliche Zwecke ist das Fahrverbot gültig.
__________________
Gruß Sepp

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  #32  
Alt 01.07.2010, 22:18
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Heiko H. Heiko H. ist offline
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Das Fahrverbot gilt für Anhänger hinter LKW deshalb darf man auch Sonntag mit seinem 580 PS Scania zum Eiskaffe fahren wenn es eine Sattelzugmaschiene ist, das sind die kurzen mit dem langen Anhänger. Ein Gliederzug also so einer wo das Auto schon recht lang ist darf nicht fahren. Das gilt jeden Sonntag von 00.00 Uhr bis 22 Uhr. Ihr redet iht gerade über das Ferien Fahrverbot.
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  #33  
Alt 01.07.2010, 22:32
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vestus vestus ist offline
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Zitat:
Zitat von Heiko H. Beitrag anzeigen
Das Fahrverbot gilt für Anhänger hinter LKW deshalb darf man auch Sonntag mit seinem 580 PS Scania zum Eiskaffe fahren wenn es eine Sattelzugmaschiene ist, das sind die kurzen mit dem langen Anhänger. Ein Gliederzug also so einer wo das Auto schon recht lang ist darf nicht fahren. Das gilt jeden Sonntag von 00.00 Uhr bis 22 Uhr. Ihr redet iht gerade über das Ferien Fahrverbot.
Moin,
klar kannst Du mit dem Scania sonntags und in den Ferien auch samstags zum Eiskaffe fahren, der muss nur auf 7,49t abgelastet sein und Du musst den Hänger zuhause lassen.
§30StVO
__________________
Gruss Vestus

Geändert von vestus (01.07.2010 um 22:42 Uhr)
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