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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#26
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Lieber nicht. Gehört auch nicht hier her.
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
#27
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Ich lese dann mal entspannt zwischen den Zeilen:
Das Kind(also die Tochter die zur Mutter wird) wohnt bei der Oma. Der Staat bezahlt dafür auch noch Miete. Nun soll er idealerweise noch mehr abgezockt werden und zwar dergestalt, dass hier die maximal mögliche Summe herausgefunden werden soll, und diese dann in den Mietvertrag geschrieben wird. Ich muss sagen, mir stösst das Übel auf, wenn so unsere allgemeinen Steuerabgaben verschleudert werden. Ich würde die werdende Mutter bei Zeiten wieder auf Arbeit jagen, für die Betreuung des Kindes ist dank Oma ja gesorgt. Geld hat se ja dann genug... ![]() ![]() Noch eine Frage sei gestattet: Wenn dann die Mutter wieder arbeitet, welchen Mietzins hat sie denn dann zu zahlen? Entschuldige wenn ich die Antwort vorwegnehme: Ich würde sagen keinen Cent, kann man ja den Staat nicht mehr abzocken, ausser über Wohnkostenzuschuss vielleicht, das solltest du mal durchdenken...... Mit kotzenden Grüssen Bernd
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Manchmal tut einfach ein Boot Not! |
#28
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![]() Gruß Wolf der noch nie von anderen Leuten Geld gelebt hat.
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#29
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Hallo Andrea,
bitte verstehe es nicht falsch, aber was du hier schreibst ist sehr gefährlich! Denn auch wenn deine Tochter über 25 ist sind du und sogar die Oma unterhaltspflichtig (entlastung der Staatskasse), genauso wie auch deine Tochter für eventuelle Pflegekosten ihrer Oma irgendwann gerade stehen muss. Sollte also der passende Beamte das hier lesen, kann es sein, das deiner Tochter die komplette Miete gestrichen wird, da es der Oma zumutbar ist ihre Enkeling gratis wohnen zu lassen (es werden dann maximal noch die Nebenkosten getragen, wenn die nicht auch bei dir, dem Kindsvater, desen Familie oder der Oma zu holen sind)! Daher würde ich an deiner Stelle die Mods bitten das heir ganz schnell verschwinden zu lassen. P.s. Wäre es meine Oma ![]() ![]() ![]() ![]()
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]()
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#30
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Beste Grüße John |
#31
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Meines auch.
![]() Ich empfinde es als unmöglich, daß sofort von Abzocke etc. gesprochen wird, sobald von "Geld vom Amt" die Rede ist. Meine Erfahrung ist, daß genau der selbe Personenkreis bestens über alle Steuerspartricks und Subventionsmöglichkeiten bescheid weiß. ![]() Wie ihr auf den Trichter kommt aus dem geschriebenen auf Sozialbetrug zu schließen entzieht sich meinem Verständnis. ![]()
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#32
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Die Hintergründe gehen doch niemanden etwas an. Was sollen die blöden Bemerkungen? Antwort war gewünscht auf die gestellte Frage:
Juristisch ist kein neuer Vertrag erforderlich. Da die Nebenkosten als Vorauszahlung geleistet werden, ergibt sich bei der Jahresabrechnung das entsprechende ergebnis. Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann man die NK anheben ohne einen neuen Vertrag zu machen. Wenn es der übliche Mietvertrag ist, ist das sogar im Text geregelt. Ein Zimmer dazu: dann muß auch kein neuer Vertrag gemacht werden, Nachtrag zum Vertrag reicht. |
#33
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Nicht jeder der in die Situation kommt Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen ist gleich ein Betrüger!!!! ich finde Sozialbetrug auch wiederlich ( ist ja auch mein Geld das da flöten geht) aber man kann doch nicht alle über einen Kamm scheren.
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen.
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#34
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Lieber Wolf,
Die bezuschußte Wohnung kostet trotz Verschluß der zwei Zimmer genausoviel, wie bei vorheriger Vermietung der ganzen Wohnung. ("Bevor meine Tochter in die Wohnung zog habe ich sie bewohnt. Ich habe damals (ca 3/4 Jahr her) für alle 4 Zimmer genauso viel Kaltmiete gezahlt wie meine Tochter nun für 2.") Normale Mieter, die alles selbst zahlen, würden also weniger zahlen, wenn zwei Zimmer versperrt sind. Es wird eine Wohnung vermietet, die nur durch Verschließen zweier Zimmer zuschußfähig ist. Der Verdacht liegt nahe, daß der Verschluß nur pro forma ist. Im übrigen zeigt schon der Rat, den Thread zu entfernen, daß auch Leute, welche das Vorgehen offensichtlich nicht stört, die Möglichkeit einer Unregelmäßigkeit erkannten. Sonst wäre ja die Löschung nicht empfohlen worden. ![]()
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Beste Grüße John
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#35
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![]() Zitat:
ich bin auch Vermieter und mein derzeitiger Mieter war einmal übergangsweise arbeitslos. Er hätte ausziehen müssen, wenn wir nicht einen neuen Mietvertrag gemacht hätten in dem weniger Wohnraum zur selben Miete vermietet wird. Vorbeugungsweise: diese ehemaligen Geschäftsräume sind jetzt mein persönlicher Lagerraum u.a. für mein ganzes Bootszubehör etc. und sind baulich auch sauber abgetrennt von der Wohnung mit seperatem Eingang. Egal was es kostet, es wird nur eine bestimmte Quadratmeterzahl zugelassen, auch wenn eine andere teuerere Wohnung mit weniger Fläche bezahlt werden würde. Das hat nichts mit Gemauschel oder so zu tun, sondern mit der mir unverständlichem Regelung. |
#36
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#37
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![]() Zitat:
frägt Franz Graf von Pocci
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#38
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![]() Zitat:
Bei normalem Marktverhalten wäre dann entweder die Miete reduziert worden oder die Wohnung anderweitig vermietet worden. Was hätte denn gegen eine Mietreduzierung gesprochen?
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Beste Grüße John |
#39
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Vielen Dank, das hatte ich dann falsch in Erinnerung
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#40
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#41
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![]() Zitat:
![]() Gegen eine Mietreduzierung hätte gesprochen, daß er jetzt immer noch deutlich weniger für den qm bezahlen muß als ortsüblich. Das "Amt" war bestimmt auch nicht unglücklich über die geringe Miete, hätte aber diese bei höherer qm-Zahl nicht getragen. Es wird nicht immer und überall nach dem persönlichen finanziellen Vorteil geschielt, auch wenn das manche nicht verstehen können. ![]() Wir sollten aber dringend zurück zum Thema kommen oder einfach das Thema beenden. Das führt jetzt wieder vom Hundertsten zum Tausendsten und dazu noch in eine Richtung für die wir hier im falschen Forum sind. Wie war noch mal das Thema? ![]() |
#42
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![]() Zitat:
Sind wir uns da einig, frägt der bürgerliche Wolf. ![]() Geändert von wolf b. (16.06.2010 um 11:19 Uhr) Grund: Absatz eingefügt |
#43
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Boah ey,was geht denn hier ab ?
![]() ![]() Also mal eins vorweg.Wenn meine Tochter oder ich den Staat betrügen würden,wäre ich mit Sicherheit nicht so dämlich hier diesen Trööt zu starten.Auch ich habe noch nie vom Amt gelebt und immer schön Steuern gezahlt und meine Tochter ist mit ihrer momentanen Situation mehr als ünglücklich...und wenn man nicht die komplette Geschichte kennt sollte man mit solchen Äußerungen mal ganz vorsichtig sein... ![]() Nun nochmal ein paar Sachen zur Verständigung... Es handelt sich hier um eine Erbengemeinschaft.Meine Mutter trifft zwar überwiegend die Entscheidungen,muss aber Rücksprache halten. Das die Kaltmiete nach Schließung der 2 Räume nicht herunter gesetzt wurde begründet sie damit,das sie diese Räume ja nicht anders vermieten kann da sie sich innerhalb der Wohnung meiner Tochter befinden. Wenn sich die Situation meiner Tochter ändert,sollen die Räume geöffnet werden ohne die Kaltmiete zu erhöhen.Ob sie sich dann daran hält wird sich zeigen. Die Räume hätten natürlich auch offen bleiben können,die Nebenkosten dafür hätte der Staat ja gezahlt....das wäre dann beschixx gewesen.. Im übrigen ist die Kaltmiete trotz Schließung der Räume noch weit unterhalb des hiesigen Mietspiegels... Soviel zur Erklärung... Eigentlich war das aber gar nicht meine Frage,wie aus Beitrag 1 ja zu erkennen ist....
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Gruß Andrea ![]()
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#44
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Macht bei Oma aber schwer den Eindruck.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#45
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... aber ich war angesprochen (zitiert) ....
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#46
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Meine Oma hätte ohne Worte den Schlüssel für eins der Zimmer auf den Tisch gelegt und sich auf's Enkelchen gefreut.
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Niemals mit den Händen in den Taschen auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt! |
#47
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![]() Zitat:
Für eine Person werden 45 m2, für zwei Personen 60m2 beim Mietzuschuss berücksichtigt. Hier wird niemand dazu gezwungen, in eine kleinere Wohnung umzuziehen - der Hilfeempfänger bekommt jedoch pro m2 nur einen Betrag von 5,20€ zzgl. Nebenkosten bezahlt. Auch eine evtl. zu entrichtende Mietkaution, die ebenfalls vom Amt getragen wird, richtet sich nach diesem Satz. Was darüber hinaus geht muss der Hartz IV-Empfänger selbst "schlucken". Insofern wäre zumindest in BW die Begründung für die zwei verschlossenen Zimmer völlig unsinnig.
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien -------------------------------------
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#48
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![]() Zitat:
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Gruß Fred ------------------------------------- Bootfahren in Kroatien ------------------------------------- |
#49
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Miete bei Oma zahlen ist ok.
Grund: Verwandte von mir haben eine Einliegerwohnung im Haus. Das Amt sagte: bewohnt (hier war es eine Verwandte ersten Grades die dort wohnte), also wird die ortsübliche Miete als zu versteuernde Einnahme vom Finanzamt angesetzt. Wird der Oma hier genau so gehen. Auch bei uns wird vom Amt nach qm gerechnet. Was mehr an qm genutzt wird als den dort wohnenden Personen von Amts wegen zusteht wird umgerechnet und muss derjenige selbst zahlen. Das betrifft Miete und Nebenkosten, egal wie hoch die Miete ist. Allerdings wurden und werden Ausnahmen gemacht, wenn die z. Zt. genutzte Wohnung günstiger ist als eine kleinere nach Umzug. Wechselt der Sachbearbeiter, wie bei uns in der Stadt geschehen, kann es aber sein, dass der auf einmal nur die qm sieht und eine Rückzahlung fordert. Also immer alles schriftlich geben lassen. und um auf die Ursprungsfrage zu antworten: ergänzung des Mietvertrages bei Öffnung weiterer Räume und NK-Pauschale vorsorglich höher ansetzen, damit die Nachzahlung nicht zu hoch ausfällt. Sollte es mich einmal treffen werden wir wohl aus dem von Amts wegen frü 3 Personen viel zu großen Haus raus müssen.....
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Gruss vom linken Niederrhein ![]() ![]() ![]() ![]() |
#50
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![]() Zitat:
Einer größeren Wohnung bei Zuwachs, spricht (über die geänderten Sätze) nichts entgegen. Wenn man die Wohnungsgröße durch Hinzunahme von 1-2 Zimmern ohne Umzug erhöhen kann, ist das erst Mal sehr begrüßenswert. ![]() Zu dem Umzugszwang:
Übrigens: Bei einer unverschuldet eintretenden Lage (z.B. ALGI läuft aus) werden auch Zuschläge bei einer unangemessenen Wohnung für 6 Monate gezahlt, danach lediglich der Höchstsatz für den angemessenen Wohnraum. In diesem Bereich ist alles sehr kompliziert und viele Details werden in einer Einzelfallentscheidung vom Sachbearbeiter geklärt. Definitive Aussagen zu Miethöhen können also hier von Niemanden getroffen werden, es sei denn er lebt in der exakt gleichen Situation und im gleichen Ort. ![]()
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gregor ![]()
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