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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 16.06.2010, 07:56
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Fichel Fichel ist offline
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Lieber nicht. Gehört auch nicht hier her.
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wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen.
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  #27  
Alt 16.06.2010, 08:38
chevyuser chevyuser ist offline
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Ich lese dann mal entspannt zwischen den Zeilen:
Das Kind(also die Tochter die zur Mutter wird) wohnt bei der Oma.
Der Staat bezahlt dafür auch noch Miete.
Nun soll er idealerweise noch mehr abgezockt werden und zwar dergestalt, dass hier die maximal mögliche Summe herausgefunden werden soll, und diese dann in den Mietvertrag geschrieben wird.
Ich muss sagen, mir stösst das Übel auf, wenn so unsere allgemeinen Steuerabgaben verschleudert werden.
Ich würde die werdende Mutter bei Zeiten wieder auf Arbeit jagen, für die Betreuung des Kindes ist dank Oma ja gesorgt. Geld hat se ja dann genug...

Noch eine Frage sei gestattet: Wenn dann die Mutter wieder arbeitet, welchen Mietzins hat sie denn dann zu zahlen? Entschuldige wenn ich die Antwort vorwegnehme: Ich würde sagen keinen Cent, kann man ja den Staat nicht mehr abzocken, ausser über Wohnkostenzuschuss vielleicht, das solltest du mal durchdenken......


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Bernd
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  #28  
Alt 16.06.2010, 08:42
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von chevyuser Beitrag anzeigen
Ich lese dann mal entspannt zwischen den Zeilen:
Das Kind(also die Tochter die zur Mutter wird) wohnt bei der Oma.
Der Staat bezahlt dafür auch noch Miete.
Nun soll er idealerweise noch mehr abgezockt werden und zwar dergestalt, dass hier die maximal mögliche Summe herausgefunden werden soll, und diese dann in den Mietvertrag geschrieben wird.
Ich muss sagen, mir stösst das Übel auf, wenn so unsere allgemeinen Steuerabgaben verschleudert werden.
Ich würde die werdende Mutter bei Zeiten wieder auf Arbeit jagen, für die Betreuung des Kindes ist dank Oma ja gesorgt. Geld hat se ja dann genug...

Noch eine Frage sei gestattet: Wenn dann die Mutter wieder arbeitet, welchen Mietzins hat sie denn dann zu zahlen? Entschuldige wenn ich die Antwort vorwegnehme: Ich würde sagen keinen Cent, kann man ja den Staat nicht mehr abzocken, ausser über Wohnkostenzuschuss vielleicht, das solltest du mal durchdenken......


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Bernd
Ich lese hier zwischen den Zeilen daß du Steuern hinterziehst, Angestellte zu Dumpinglöhnen beschäftigst und überlegst eine Stiftung in Liechtenstein zu gründen.

Gruß
Wolf
der noch nie von anderen Leuten Geld gelebt hat.
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  #29  
Alt 16.06.2010, 08:46
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Hallo Andrea,

bitte verstehe es nicht falsch, aber was du hier schreibst ist sehr gefährlich! Denn auch wenn deine Tochter über 25 ist sind du und sogar die Oma unterhaltspflichtig (entlastung der Staatskasse), genauso wie auch deine Tochter für eventuelle Pflegekosten ihrer Oma irgendwann gerade stehen muss. Sollte also der passende Beamte das hier lesen, kann es sein, das deiner Tochter die komplette Miete gestrichen wird, da es der Oma zumutbar ist ihre Enkeling gratis wohnen zu lassen (es werden dann maximal noch die Nebenkosten getragen, wenn die nicht auch bei dir, dem Kindsvater, desen Familie oder der Oma zu holen sind)!

Daher würde ich an deiner Stelle die Mods bitten das heir ganz schnell verschwinden zu lassen.

P.s. Wäre es meine Oma
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mit sportlichem Gruß
Hendrik
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  #30  
Alt 16.06.2010, 08:49
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
Hallo Andrea,

bitte verstehe es nicht falsch, aber was du hier schreibst ist sehr gefährlich! Denn auch wenn deine Tochter über 25 ist sind du und sogar die Oma unterhaltspflichtig (entlastung der Staatskasse), genauso wie auch deine Tochter für eventuelle Pflegekosten ihrer Oma irgendwann gerade stehen muss. Sollte also der passende Beamte das hier lesen, kann es sein, das deiner Tochter die komplette Miete gestrichen wird, da es der Oma zumutbar ist ihre Enkeling gratis wohnen zu lassen (es werden dann maximal noch die Nebenkosten getragen, wenn die nicht auch bei dir, dem Kindsvater, desen Familie oder der Oma zu holen sind)!

Daher würde ich an deiner Stelle die Mods bitten das heir ganz schnell verschwinden zu lassen.

P.s. Wäre es meine Oma
Bitte Thread stehen lassen, es ist mein Geld!
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Beste Grüße

John
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  #31  
Alt 16.06.2010, 09:05
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Bitte Thread stehen lassen, es ist mein Geld!
Meines auch.

Ich empfinde es als unmöglich, daß sofort von Abzocke etc. gesprochen wird, sobald von "Geld vom Amt" die Rede ist.
Meine Erfahrung ist, daß genau der selbe Personenkreis bestens über alle Steuerspartricks und Subventionsmöglichkeiten bescheid weiß.

Wie ihr auf den Trichter kommt aus dem geschriebenen auf Sozialbetrug zu schließen entzieht sich meinem Verständnis.
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  #32  
Alt 16.06.2010, 09:24
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Die Hintergründe gehen doch niemanden etwas an. Was sollen die blöden Bemerkungen? Antwort war gewünscht auf die gestellte Frage:

Juristisch ist kein neuer Vertrag erforderlich. Da die Nebenkosten als Vorauszahlung geleistet werden, ergibt sich bei der Jahresabrechnung das entsprechende ergebnis.
Wenn beide Parteien einverstanden sind, kann man die NK anheben ohne einen neuen Vertrag zu machen.
Wenn es der übliche Mietvertrag ist, ist das sogar im Text geregelt.

Ein Zimmer dazu: dann muß auch kein neuer Vertrag gemacht werden, Nachtrag zum Vertrag reicht.
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  #33  
Alt 16.06.2010, 09:24
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Meines auch.

Ich empfinde es als unmöglich, daß sofort von Abzocke etc. gesprochen wird, sobald von "Geld vom Amt" die Rede ist.

Wie ihr auf den Trichter kommt aus dem geschriebenen auf Sozialbetrug zu schließen entzieht sich meinem Verständnis.
Meins auch! Und Andrea schreibt in ihrem ersten Beitrag das auch Sie dort mal gewohnt hat. Und auch Miete gezahlt hat. Nur weil die Oma Wohnraum zu vermieten hat, heißt es doch nicht das Sie auf Miete verzichten könnte. Sie haben sogar 2 Zimmer verschlossen, damit die Wohnung nicht zu gross ist, nicht unbedingt die vorgehensweise von Sozialbetrügern.
Nicht jeder der in die Situation kommt Sozialleistungen in Anspruch nehmen zu müssen ist gleich ein Betrüger!!!!
ich finde Sozialbetrug auch wiederlich ( ist ja auch mein Geld das da flöten geht) aber man kann doch nicht alle über einen Kamm scheren.
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Lg Sandra

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  #34  
Alt 16.06.2010, 09:37
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Lieber Wolf,

Die bezuschußte Wohnung kostet trotz Verschluß der zwei Zimmer genausoviel, wie bei vorheriger Vermietung der ganzen Wohnung. ("Bevor meine Tochter in die Wohnung zog habe ich sie bewohnt. Ich habe damals (ca 3/4 Jahr her) für alle 4 Zimmer genauso viel Kaltmiete gezahlt wie meine Tochter nun für 2.") Normale Mieter, die alles selbst zahlen, würden also weniger zahlen, wenn zwei Zimmer versperrt sind.

Es wird eine Wohnung vermietet, die nur durch Verschließen zweier Zimmer zuschußfähig ist. Der Verdacht liegt nahe, daß der Verschluß nur pro forma ist.

Im übrigen zeigt schon der Rat, den Thread zu entfernen, daß auch Leute, welche das Vorgehen offensichtlich nicht stört, die Möglichkeit einer Unregelmäßigkeit erkannten. Sonst wäre ja die Löschung nicht empfohlen worden.
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Beste Grüße

John
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  #35  
Alt 16.06.2010, 10:04
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wolf b. wolf b. ist offline
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Es wird eine Wohnung vermietet, die nur durch Verschließen zweier Zimmer zuschußfähig ist. Der Verdacht liegt nahe, daß der Verschluß nur pro forma ist.
Hallo John,

ich bin auch Vermieter und mein derzeitiger Mieter war einmal übergangsweise arbeitslos.
Er hätte ausziehen müssen, wenn wir nicht einen neuen Mietvertrag gemacht hätten in dem weniger Wohnraum zur selben Miete vermietet wird.
Vorbeugungsweise: diese ehemaligen Geschäftsräume sind jetzt mein persönlicher Lagerraum u.a. für mein ganzes Bootszubehör etc. und sind baulich auch sauber abgetrennt von der Wohnung mit seperatem Eingang.

Egal was es kostet, es wird nur eine bestimmte Quadratmeterzahl zugelassen, auch wenn eine andere teuerere Wohnung mit weniger Fläche bezahlt werden würde.

Das hat nichts mit Gemauschel oder so zu tun, sondern mit der mir unverständlichem Regelung.
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  #36  
Alt 16.06.2010, 10:06
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Zitat:
Zitat von Emotion Beitrag anzeigen
... Denn auch wenn deine Tochter über 25 ist sind du und sogar die Oma unterhaltspflichtig (entlastung der Staatskasse), genauso wie auch deine Tochter für eventuelle Pflegekosten ihrer Oma irgendwann gerade stehen muss.
Bitte die Kirche beim Dorf lassen:

Zitat:
Zitat von http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Unterhaltspflicht-424.html
Normal unterhaltspflichtig sind:

* Eltern für ihre volljährigen Kinder
* Volljährige Kinder für ihre Eltern

Nicht unterhaltspflichtig im Sinne der Sozialhilfe sind die folgenden Verwandten:

* Geschwister untereinander.
* Enkel für ihre Großeltern, Großeltern für ihre Enkel.
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  #37  
Alt 16.06.2010, 10:12
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
... Das hat nichts mit Gemauschel oder so zu tun, sondern mit der mir unverständlichem Regelung.
Auch dem Einzelnen unverständliche staatliche Regelungen können kein Recht begründen, sie zu umgehen oder "kreativ auszulegen". Sind wir uns da einig,

frägt Franz Graf von Pocci
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  #38  
Alt 16.06.2010, 10:25
JohnB JohnB ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
[..]
ich bin auch Vermieter und mein derzeitiger Mieter war einmal übergangsweise arbeitslos.
Er hätte ausziehen müssen, wenn wir nicht einen neuen Mietvertrag gemacht hätten in dem weniger Wohnraum zur selben Miete vermietet wird.
Vorbeugungsweise: diese ehemaligen Geschäftsräume sind jetzt mein persönlicher Lagerraum u.a. für mein ganzes Bootszubehör etc. und sind baulich auch sauber abgetrennt von der Wohnung mit seperatem Eingang.
[..]
Der Mieter hat doch diesem Vetrag nur zugestimmt, weil er die Miete nicht selbst gezahlt hat. Jeder andere hätte doch (völlig zu Recht) das Ansinnen, weniger Wohnraum zum gleichen Preis zu haben, abgelehnt.

Bei normalem Marktverhalten wäre dann entweder die Miete reduziert worden oder die Wohnung anderweitig vermietet worden.

Was hätte denn gegen eine Mietreduzierung gesprochen?
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Beste Grüße

John
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  #39  
Alt 16.06.2010, 10:32
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Zitat:
Zitat von Graf Pocci Beitrag anzeigen
Bitte die Kirche beim Dorf lassen:
Vielen Dank, das hatte ich dann falsch in Erinnerung , dann ist alles ja "okay"
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  #40  
Alt 16.06.2010, 10:37
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Zitat:
Zitat von chevyuser Beitrag anzeigen
Ich lese dann mal entspannt zwischen den Zeilen:
Das Kind(also die Tochter die zur Mutter wird) wohnt bei der Oma.
Der Staat bezahlt dafür auch noch Miete.
Nun soll er idealerweise noch mehr abgezockt werden und zwar dergestalt, dass hier die maximal mögliche Summe herausgefunden werden soll, und diese dann in den Mietvertrag geschrieben wird.
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  #41  
Alt 16.06.2010, 11:02
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Zitat:
Zitat von JohnB Beitrag anzeigen
Der Mieter hat doch diesem Vetrag nur zugestimmt, weil er die Miete nicht selbst gezahlt hat. Jeder andere hätte doch (völlig zu Recht) das Ansinnen, weniger Wohnraum zum gleichen Preis zu haben, abgelehnt.

Bei normalem Marktverhalten wäre dann entweder die Miete reduziert worden oder die Wohnung anderweitig vermietet worden.

Was hätte denn gegen eine Mietreduzierung gesprochen?
Der Mieter hatte die Räume leer stehen. Dies ist daraus entstanden, daß seine ehemalige Frau mein Geschäft weiter führte und nach der Trennung ich dem im Haus verbleibendem die Miete anteilig kürzte, damit er sich das leisten kann. Da weder ich noch er die Räume benötigten war das völlig Latte.

Gegen eine Mietreduzierung hätte gesprochen, daß er jetzt immer noch deutlich weniger für den qm bezahlen muß als ortsüblich. Das "Amt" war bestimmt auch nicht unglücklich über die geringe Miete, hätte aber diese bei höherer qm-Zahl nicht getragen.

Es wird nicht immer und überall nach dem persönlichen finanziellen Vorteil geschielt, auch wenn das manche nicht verstehen können.

Wir sollten aber dringend zurück zum Thema kommen oder einfach das Thema beenden. Das führt jetzt wieder vom Hundertsten zum Tausendsten und dazu noch in eine Richtung für die wir hier im falschen Forum sind.

Wie war noch mal das Thema?
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  #42  
Alt 16.06.2010, 11:14
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Zitat:
Zitat von Graf Pocci Beitrag anzeigen
Auch dem Einzelnen unverständliche staatliche Regelungen können kein Recht begründen, sie zu umgehen oder "kreativ auszulegen". Sind wir uns da einig,

frägt Franz Graf von Pocci
Mir eine "kreative Auslegung" zu unterstellen ist auch nicht gerade ein gräfliches Recht.

Sind wir uns da einig,
frägt der bürgerliche Wolf.

Geändert von wolf b. (16.06.2010 um 11:19 Uhr) Grund: Absatz eingefügt
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  #43  
Alt 16.06.2010, 12:46
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Boah ey,was geht denn hier ab ?
Also mal eins vorweg.Wenn meine Tochter oder ich den Staat betrügen würden,wäre ich mit Sicherheit nicht so dämlich hier diesen Trööt zu starten.Auch ich habe noch nie vom Amt gelebt und immer schön Steuern gezahlt und meine Tochter ist mit ihrer momentanen Situation mehr als ünglücklich...und wenn man nicht die komplette Geschichte kennt sollte man mit solchen Äußerungen mal ganz vorsichtig sein...

Nun nochmal ein paar Sachen zur Verständigung...

Es handelt sich hier um eine Erbengemeinschaft.Meine Mutter trifft zwar überwiegend die Entscheidungen,muss aber Rücksprache halten.

Das die Kaltmiete nach Schließung der 2 Räume nicht herunter gesetzt wurde begründet sie damit,das sie diese Räume ja nicht anders vermieten kann da sie sich innerhalb der Wohnung meiner Tochter befinden.
Wenn sich die Situation meiner Tochter ändert,sollen die Räume geöffnet werden ohne die Kaltmiete zu erhöhen.Ob sie sich dann daran hält wird sich zeigen.

Die Räume hätten natürlich auch offen bleiben können,die Nebenkosten dafür hätte der Staat ja gezahlt....das wäre dann beschixx gewesen..

Im übrigen ist die Kaltmiete trotz Schließung der Räume noch weit unterhalb des hiesigen Mietspiegels...

Soviel zur Erklärung...
Eigentlich war das aber gar nicht meine Frage,wie aus Beitrag 1 ja zu erkennen ist....
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Gruß Andrea
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  #44  
Alt 16.06.2010, 12:59
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
...
Es wird nicht immer und überall nach dem persönlichen finanziellen Vorteil geschielt, ...
Macht bei Oma aber schwer den Eindruck.
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Niemals mit den Händen in den Taschen
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  #45  
Alt 16.06.2010, 13:08
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Macht bei Oma aber schwer den Eindruck.
... aber ich war angesprochen (zitiert) ....
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  #46  
Alt 16.06.2010, 13:08
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Meine Oma hätte ohne Worte den Schlüssel für eins der Zimmer auf den Tisch gelegt und sich auf's Enkelchen gefreut.
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  #47  
Alt 16.06.2010, 13:39
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Das stimmt nicht so ganz.
Das Amt rechnet für eine Person 50qm2 zustehende Mietfläche...das hat was mit den Heizkosten zu tun.Denn nur für diese Fläche werden auch nur die Heizkosten übernommen.
Wenn das Kind nun da ist steht meiner Tochter natürlich mehr Fläche und auch mehr Geld für Miete und Nebenkosten zu...
Und so langsam werd ich das Gefühl nicht los das es Ihrer Oma auch nur darum geht.
Wir haben eine Wohnung an eine Hartz IV-Empfängerin vermietet und uns daher über die aktuellen Sätze in BW informiert.
Für eine Person werden 45 m2, für zwei Personen 60m2 beim Mietzuschuss berücksichtigt. Hier wird niemand dazu gezwungen, in eine kleinere Wohnung umzuziehen - der Hilfeempfänger bekommt jedoch pro m2 nur einen Betrag von 5,20€ zzgl. Nebenkosten bezahlt. Auch eine evtl. zu entrichtende Mietkaution, die ebenfalls vom Amt getragen wird, richtet sich nach diesem Satz. Was darüber hinaus geht muss der Hartz IV-Empfänger selbst "schlucken".
Insofern wäre zumindest in BW die Begründung für die zwei verschlossenen Zimmer völlig unsinnig.
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Gruß Fred
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  #48  
Alt 16.06.2010, 13:40
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Zitat:
Zitat von Christo Cologne Beitrag anzeigen
Meine Oma hätte ohne Worte den Schlüssel für eins der Zimmer auf den Tisch gelegt und sich auf's Enkelchen gefreut.
Vielleicht ist die Oma ja nur nicht richtig informiert ??
__________________
Gruß Fred
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  #49  
Alt 16.06.2010, 14:13
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Pit eine Nachricht über ICQ schicken
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Miete bei Oma zahlen ist ok.
Grund: Verwandte von mir haben eine Einliegerwohnung im Haus. Das Amt sagte: bewohnt (hier war es eine Verwandte ersten Grades die dort wohnte), also wird die ortsübliche Miete als zu versteuernde Einnahme vom Finanzamt angesetzt.
Wird der Oma hier genau so gehen.
Auch bei uns wird vom Amt nach qm gerechnet. Was mehr an qm genutzt wird als den dort wohnenden Personen von Amts wegen zusteht wird umgerechnet und muss derjenige selbst zahlen. Das betrifft Miete und Nebenkosten, egal wie hoch die Miete ist.
Allerdings wurden und werden Ausnahmen gemacht, wenn die z. Zt. genutzte Wohnung günstiger ist als eine kleinere nach Umzug. Wechselt der Sachbearbeiter, wie bei uns in der Stadt geschehen, kann es aber sein, dass der auf einmal nur die qm sieht und eine Rückzahlung fordert. Also immer alles schriftlich geben lassen.

und um auf die Ursprungsfrage zu antworten:
ergänzung des Mietvertrages bei Öffnung weiterer Räume und NK-Pauschale vorsorglich höher ansetzen, damit die Nachzahlung nicht zu hoch ausfällt.

Sollte es mich einmal treffen werden wir wohl aus dem von Amts wegen frü 3 Personen viel zu großen Haus raus müssen.....
__________________
Gruss vom linken Niederrhein

Pit

Ich sammele für meine Tochter Lanyards/Umhängeschlüsselbänder -> wer welche abgeben möchte bitte per PN melden. (aktuell über 230 Stck. aus dem erhalten - Danke!)
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  #50  
Alt 16.06.2010, 14:25
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Dicke Lippe Dicke Lippe ist offline
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Zitat:
Zitat von Fred Beitrag anzeigen
Wir haben eine Wohnung an eine Hartz IV-Empfängerin vermietet und uns daher über die aktuellen Sätze in BW informiert.
Für eine Person werden 45 m2, für zwei Personen 60m2 beim Mietzuschuss berücksichtigt. Hier wird niemand dazu gezwungen, in eine kleinere Wohnung umzuziehen - der Hilfeempfänger bekommt jedoch pro m2 nur einen Betrag von 5,20€ zzgl. Nebenkosten bezahlt....
Na ja langsam, erstmal völlig wertfrei:

  1. Es geht immer um angemessenen Wohnraum. Bei einer Alleinerziehenden mit Kind sind das nach der aktuellen bundesweiten Änderung 3 Zimmer mit max. 75m² (entspricht einem angemessenen Wohnraum für normalerweise 3 Personen.) Dieser Anspruch wird nicht gerade offen publik gemacht, wird aber von der ARGE auf gezielte Nachfrage bestätigt!
  2. Punkt 2 ist die dafür zu entrichtende Miete, und das ist regional völlig unterschiedlich (und nicht bundesweit bzw. landesweit gleich) und beinhaltet ebenso auch die zugehörigen Heizkosten (ohne Warmwasser), das kann 10km weiter schon wieder ganz anders aussehen und kann auf der zuständigen ARGE erfragt werden. (Es leuchtet ein dass man eine 50m² in Frankfurt oder München nicht für den gleichen Satz anmieten kann wie mitten in der Pampa.)

Einer größeren Wohnung bei Zuwachs, spricht (über die geänderten Sätze) nichts entgegen. Wenn man die Wohnungsgröße durch Hinzunahme von 1-2 Zimmern ohne Umzug erhöhen kann, ist das erst Mal sehr begrüßenswert.

Zu dem Umzugszwang:
  • Bei einer zu großen Wohnung wird in erster Linie der max. Satz ausgezahlt und auf die Unangemessenheit der Wohnung hingewiesen, wie auch auf die Tatsache, dass man sich um eine angemessene Wohnung bemühen muss (Nachweise!), um die Zahllast des Staates zu reduzieren.
  • Das Amt kann dann zwar einen Umzug zwingend anordnen, muss dann aber für alle aufgrund dieser Anordnung resultierenden Kosten geradestehen (Renovierungsarbeiten/Umzugskosten/ ggf. selbst Maklerkosten und Kaution). Dies erfolgt daher äußerst selten, meist nur, wenn die Miete ortsunüblich ist und den max. Satz (für die jeweilige Woghnungsgröße) erheblich überschreitet.
  • Hat man eine nicht angemessene Wohnung zu einem günstigen Mietzins und ist im Ortsvergleich eine angemessene Wohnung für diesen Mietzins kaum zu bekommen, dann wird es diese zwingende Anordnung nie geben.
  • Will man aber wirklich umziehen, ohne dass dieses von der Behörde zwingend angeordnet wurde, benötigt man vorab eine Umzugsgenehmigung!

Übrigens: Bei einer unverschuldet eintretenden Lage (z.B. ALGI läuft aus) werden auch Zuschläge bei einer unangemessenen Wohnung für 6 Monate gezahlt, danach lediglich der Höchstsatz für den angemessenen Wohnraum.

In diesem Bereich ist alles sehr kompliziert und viele Details werden in einer Einzelfallentscheidung vom Sachbearbeiter geklärt. Definitive Aussagen zu Miethöhen können also hier von Niemanden getroffen werden, es sei denn er lebt in der exakt gleichen Situation und im gleichen Ort.
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gregor

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