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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 15.06.2010, 21:28
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Standard Neuer Mietvertrag bei Zuwachs?

Meine Tochter bekommt Nachwuchs.
Sie bewohnt eine 4 Zimmer-Wohung von der sie aber nur 2 Zimmer nutzen darf.(Die anderen beiden Zimmer sind verschlossen.)So steht es auch im Mietvertrag.
Heute meinte Ihre Vermieterin (es ist gleichzeitig Ihre Oma) das nun ein neuer Mietvertrag gemacht werden muss da sich ja auch die Nebenkosten erhöhen...
Ist es normal bei Zuwachs einen neuen Vertrag zu machen?
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Gruß Andrea
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  #2  
Alt 15.06.2010, 21:37
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Ist schon nicht normal, dass man innerhalb der Familie 2 Zimmer abschließt

Aber nein, ein neuer Mietvertrag wird nicht abgeschlossen, die Nebenkostenvorauszahlung kann natürlich erhöht werden und die "neue Person" wird natürlich auch in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
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Gruß vom Mario

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  #3  
Alt 15.06.2010, 21:37
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Meine Tochter bekommt Nachwuchs.
Sie bewohnt eine 4 Zimmer-Wohung von der sie aber nur 2 Zimmer nutzen darf.(Die anderen beiden Zimmer sind verschlossen.)So steht es auch im Mietvertrag.
Heute meinte Ihre Vermieterin (es ist gleichzeitig Ihre Oma) das nun ein neuer Mietvertrag gemacht werden muss da sich ja auch die Nebenkosten erhöhen...
Ist es normal bei Zuwachs einen neuen Vertrag zu machen?
Wenn der Vertrag incl. Nebenkosten ist, ja.
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  #4  
Alt 15.06.2010, 21:39
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn der Vertrag incl. Nebenkosten ist, ja.
Nö,Nebenkosten gehen extra...
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Gruß Andrea
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  #5  
Alt 15.06.2010, 21:39
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Wenn der Vertrag incl. Nebenkosten ist, ja.
Eher eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag.
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Gruß vom Mario

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  #6  
Alt 15.06.2010, 21:42
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Nö,Nebenkosten gehen extra...
Dann erst wenn sich die Wohnfläche ändert, also der Schlüssel enlich rausgerückt wird.

Ich würde mich an Stelle deiner Tochter nach einer Alternative umsehen.
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  #7  
Alt 15.06.2010, 22:04
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Da die Nebenkosten über die Stadtwerke, Eon oder wer weiß wem abgerechet werden, wird sich auch da erst was zum Jahreswechsel ändern. Für den Mietvertrag ist es unwichtig. Es sei den Sie würde jetzt eines der anderen Zimmer dazu mieten.
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Lg Sandra

Leben ist das was einem passiert,
wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen.
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  #8  
Alt 15.06.2010, 22:09
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dann erst wenn sich die Wohnfläche ändert, also der Schlüssel enlich rausgerückt wird.

Ich würde mich an Stelle deiner Tochter nach einer Alternative umsehen.
Also die Wohnung wird vom Amt bezahlt.Deshalb sind 2 Räume verschlossen,da es sonst die zulässige Mietfläche einer Person überschreiten würde.
Sicher wird ein Raum zur Nutzung von ihrer Oma freigegeben wenn das Kind da ist. Aber deshalb soll der Vertrag nicht geändert werden.
Es geht rein um die Nebenkosten..das ist ja auch das was ich nicht verstehe.
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Gruß Andrea
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  #9  
Alt 15.06.2010, 22:11
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Zitat:
Zitat von Fichel Beitrag anzeigen
Da die Nebenkosten über die Stadtwerke, Eon oder wer weiß wem abgerechet werden, wird sich auch da erst was zum Jahreswechsel ändern. Für den Mietvertrag ist es unwichtig. Es sei den Sie würde jetzt eines der anderen Zimmer dazu mieten.
Nur die Kosten der Eon gehen extra...alles andere zahlt sie an ihre Oma....
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Gruß Andrea
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  #10  
Alt 15.06.2010, 22:15
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Nur die Kosten der Eon gehen extra...alles andere zahlt sie an ihre Oma....
Der Wasserverbrauch erhöht sich schon mit einem Baby signifikant, das weißt du ja selbst.
Aber dann kann man doch einen Änderungsvertrag machen, bzw. Zusatz zum Vertrag wie schon vorgeschlagen.

Was gibt sie denn als Begründung für den neuen Vertrag an?
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  #11  
Alt 15.06.2010, 22:25
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Der Wasserverbrauch erhöht sich schon mit einem Baby signifikant, das weißt du ja selbst.
Aber dann kann man doch einen Änderungsvertrag machen, bzw. Zusatz zum Vertrag wie schon vorgeschlagen.

Was gibt sie denn als Begründung für den neuen Vertrag an?
Am Jahresende kommt die Nebenkostenabrechnung.Das mit Baby dann mehr verbraucht wurde ist klar...na und? Deshalb braucht man doch keinen neuen Vertrag....

Die Begründung war....zu zweit verbraucht man mehr....
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Gruß Andrea
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  #12  
Alt 15.06.2010, 22:27
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Die Begründung war....zu zweit verbraucht man mehr....
Dann soll sie doch die Miete erhöhen.
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  #13  
Alt 15.06.2010, 22:34
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dann soll sie doch die Miete erhöhen.
Nö....
Bevor meine Tochter in die Wohnung zog habe ich sie bewohnt.
Ich habe damals (ca 3/4 Jahr her) für alle 4 Zimmer genauso viel Kaltmiete gezahlt wie meine Tochter nun für 2.....
Wenn die Nebenkostenabrechnung am Jahresende höher ist ,ist das ja auch ok....aber deshalb nen neuen Vertrag der nur die höheren Nebenkosten anzeigen soll?
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Gruß Andrea
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  #14  
Alt 16.06.2010, 00:45
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Oma ist ganz schön "geldgierig"
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  #15  
Alt 16.06.2010, 05:32
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Dem Amt ist es egal ob die Wohnung größer ist als ihr zusteht. Hauptsache sie ist nicht teuer als sie sein darf. Zumindest war das vor einigen Jahren so.
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Lg Sandra

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  #16  
Alt 16.06.2010, 05:46
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Schwanensee Schwanensee ist offline
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Zitat:
Zitat von Fichel Beitrag anzeigen
Dem Amt ist es egal ob die Wohnung größer ist als ihr zusteht. Hauptsache sie ist nicht teuer als sie sein darf. Zumindest war das vor einigen Jahren so.
Das ist auch heute noch so. Ich habe einen Bekannten, der aufgrund einer schweren Herzerkrankung von Harz IV leben muss. Er bewohnt ein ganzes Häusle, welches Kalt 450 kostet mit 3 großen Zimmern + Wohnküche und Bad auf 2 Etagen. Das Amt bezahlt das ohne das was abgeschlossen werden muss, da bei uns eine 2 Zimmer Wohnung schon mehr kostet, wie diese.
Meine ehemalige Nachbarin, die vor Jahren mal neben mir wohnte wurde allerdings aus ihrer 4-Zimmer-Wohnung vom Amt umgezogen, da die Miete Kalt 600 gekostet hat.

Andrea mach dich mal schlau, das kann nicht sein, das in der Wohnung 2 Zimmer abgeschlossen sein müssen, wenn die Miete sich nicht erhöht, und frage mal nach wie das dann mit deinem zukünftigen Enkelkind aussieht. Das hat auf jeden Fall auch Anspruch auf ein Zimmer.

Du brauchst da auch keinen neuen Vertrag, wo ich meine Kinder bekam war das auch nicht so. Wir haben von uns aus die Vorauszahlung für Wasser erhöht und das wars.

Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea

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  #17  
Alt 16.06.2010, 06:08
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Zitat:
Zitat von nasowas66 Beitrag anzeigen
Meine Tochter bekommt Nachwuchs.
Sie bewohnt eine 4 Zimmer-Wohung von der sie aber nur 2 Zimmer nutzen darf.(Die anderen beiden Zimmer sind verschlossen.)So steht es auch im Mietvertrag.
Heute meinte Ihre Vermieterin (es ist gleichzeitig Ihre Oma) das nun ein neuer Mietvertrag gemacht werden muss da sich ja auch die Nebenkosten erhöhen...
Ist es normal bei Zuwachs einen neuen Vertrag zu machen?
...nur wegen nebenkosten ( in diesem fall kann der groessere posten wohl nur die kosten fuer die muellensorgung sein (windeln !) ) einen neuen mietvetrag aufsetzen ist m.e.n kaese...
am ende des jahres bzw dann wenn die kosten dafuer klar sind wird ein ueberschlag gemacht, und dann abgerechnet..
mgl-weise gibt es dann ja noch einen zuschlag vom amt ( ich kenn mich damit nicht aus, weiss aber das das amt zuviel gezahltes geld ( im falle einer rueckzahlung durch den energielieferanten ) vom zahlungsempfaenger zurueckfordert..warum denn nicht mal umgekehrt)..
ich wuerde aber auf jeden fall den vertrag aendern lassen, wenns um die oeffnung und miteinbeziehung eines raumes geht..denn wenn die anzahl der personen steigt, steigt ja auch der qm- und zimmerbedarf..dann ist alles ordnungsgemaess fuers amt..
lg
sven
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"ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe"
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LG
Sven
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  #18  
Alt 16.06.2010, 06:31
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Moin Kind Anmelden auf Amt Mietvertrag lassen und Nebenkosten um 5 € im Monat erhöhen und dann schauen was bei endabrechnung am Jahresende raus kommt.
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Gefundene Rechtschreibfehler dürfen behalten werden.
Gruß aus dem Westerwald
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  #19  
Alt 16.06.2010, 06:38
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Zitat:
Zitat von Fichel Beitrag anzeigen
Dem Amt ist es egal ob die Wohnung größer ist als ihr zusteht. Hauptsache sie ist nicht teuer als sie sein darf. Zumindest war das vor einigen Jahren so.

Das stimmt nicht so ganz.
Das Amt rechnet für eine Person 50qm2 zustehende Mietfläche...das hat was mit den Heizkosten zu tun.Denn nur für diese Fläche werden auch nur die Heizkosten übernommen.
Wenn das Kind nun da ist steht meiner Tochter natürlich mehr Fläche und auch mehr Geld für Miete und Nebenkosten zu...
Und so langsam werd ich das Gefühl nicht los das es Ihrer Oma auch nur darum geht.
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Gruß Andrea
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  #20  
Alt 16.06.2010, 06:52
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Wenn die Mietsache sich ändert, muss wohl ein neuer Mietvertrag her.
Für die Nebenkosten sollte man die Abschlagszahlungen ehöhen, damit am Ende des Abrechnungszeitraums nicht eine so hohe Nachzahlung fällig wird.
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Grüße Jens

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  #21  
Alt 16.06.2010, 07:15
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Schau mal hier http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz...ehrbedarf.html . Da findest Du einiges, auch über Miete und Nebenkosten und über Mehrbedarf wegen Schwangerschaft und so.
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Lg Sandra

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  #22  
Alt 16.06.2010, 07:18
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Wenn ich sowas lese, ärgere ich mich, heute morgen überhaupt wieder aufgestanden zu sein.
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Micha


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  #23  
Alt 16.06.2010, 07:23
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Danke Sandra
Ich werde da heut Abend mal stöbern..
Und mit meiner Muddi werd ich auch mal reden und sie fragen wie sich sich das genau mit dem Vertrag vorstellt...
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Gruß Andrea
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  #24  
Alt 16.06.2010, 07:33
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Wenn ich sowas lese, ärgere ich mich, heute morgen überhaupt wieder aufgestanden zu sein.
Why?
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Alt 16.06.2010, 07:37
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Why?
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