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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Meine Tochter bekommt Nachwuchs.
![]() Sie bewohnt eine 4 Zimmer-Wohung von der sie aber nur 2 Zimmer nutzen darf.(Die anderen beiden Zimmer sind verschlossen.)So steht es auch im Mietvertrag. Heute meinte Ihre Vermieterin (es ist gleichzeitig Ihre Oma) das nun ein neuer Mietvertrag gemacht werden muss da sich ja auch die Nebenkosten erhöhen... Ist es normal bei Zuwachs einen neuen Vertrag zu machen? ![]()
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Gruß Andrea ![]() |
#2
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Ist schon nicht normal, dass man innerhalb der Familie 2 Zimmer abschließt
![]() Aber nein, ein neuer Mietvertrag wird nicht abgeschlossen, die Nebenkostenvorauszahlung kann natürlich erhöht werden und die "neue Person" wird natürlich auch in der Nebenkostenabrechnung berücksichtigt.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#3
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#4
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Gruß Andrea ![]() |
#5
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Eher eine Ergänzung zum bestehenden Vertrag.
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Diese Signatur ist unter Bearbeitung! Gruß vom Mario
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#6
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Dann erst wenn sich die Wohnfläche ändert, also der Schlüssel enlich rausgerückt wird.
Ich würde mich an Stelle deiner Tochter nach einer Alternative umsehen.
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#7
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Da die Nebenkosten über die Stadtwerke, Eon oder wer weiß wem abgerechet werden, wird sich auch da erst was zum Jahreswechsel ändern. Für den Mietvertrag ist es unwichtig. Es sei den Sie würde jetzt eines der anderen Zimmer dazu mieten.
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
#8
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Sicher wird ein Raum zur Nutzung von ihrer Oma freigegeben wenn das Kind da ist. Aber deshalb soll der Vertrag nicht geändert werden. Es geht rein um die Nebenkosten..das ist ja auch das was ich nicht verstehe.
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Gruß Andrea ![]() |
#9
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Nur die Kosten der Eon gehen extra...alles andere zahlt sie an ihre Oma....
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Gruß Andrea ![]() |
#10
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Aber dann kann man doch einen Änderungsvertrag machen, bzw. Zusatz zum Vertrag wie schon vorgeschlagen. Was gibt sie denn als Begründung für den neuen Vertrag an? ![]()
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#11
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![]() Die Begründung war....zu zweit verbraucht man mehr.... ![]()
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Gruß Andrea ![]() |
#12
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Dann soll sie doch die Miete erhöhen.
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#13
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Nö....
Bevor meine Tochter in die Wohnung zog habe ich sie bewohnt. Ich habe damals (ca 3/4 Jahr her) für alle 4 Zimmer genauso viel Kaltmiete gezahlt wie meine Tochter nun für 2..... Wenn die Nebenkostenabrechnung am Jahresende höher ist ,ist das ja auch ok....aber deshalb nen neuen Vertrag der nur die höheren Nebenkosten anzeigen soll?
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Gruß Andrea ![]() |
#14
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Oma ist ganz schön "geldgierig"
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Wilfried Ich mag keine Knoten
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#15
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Dem Amt ist es egal ob die Wohnung größer ist als ihr zusteht. Hauptsache sie ist nicht teuer als sie sein darf. Zumindest war das vor einigen Jahren so.
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
#16
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Meine ehemalige Nachbarin, die vor Jahren mal neben mir wohnte wurde allerdings aus ihrer 4-Zimmer-Wohnung vom Amt umgezogen, da die Miete Kalt 600 gekostet hat. Andrea mach dich mal schlau, das kann nicht sein, das in der Wohnung 2 Zimmer abgeschlossen sein müssen, wenn die Miete sich nicht erhöht, und frage mal nach wie das dann mit deinem zukünftigen Enkelkind aussieht. Das hat auf jeden Fall auch Anspruch auf ein Zimmer. Du brauchst da auch keinen neuen Vertrag, wo ich meine Kinder bekam war das auch nicht so. Wir haben von uns aus die Vorauszahlung für Wasser erhöht und das wars. Liebe Grüße
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Liebe Grüße Andrea
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#17
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am ende des jahres bzw dann wenn die kosten dafuer klar sind wird ein ueberschlag gemacht, und dann abgerechnet.. mgl-weise gibt es dann ja noch einen zuschlag vom amt ( ich kenn mich damit nicht aus, weiss aber das das amt zuviel gezahltes geld ( im falle einer rueckzahlung durch den energielieferanten ) vom zahlungsempfaenger zurueckfordert..warum denn nicht mal umgekehrt).. ich wuerde aber auf jeden fall den vertrag aendern lassen, wenns um die oeffnung und miteinbeziehung eines raumes geht..denn wenn die anzahl der personen steigt, steigt ja auch der qm- und zimmerbedarf..dann ist alles ordnungsgemaess fuers amt.. lg sven
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"ich gebe Ihnen mein Ehrenwort. Ich wiederhole, meine Ehrenwort" "ich tue dies, weil ich ein absolut reines Gewissen habe" "niemand hat die Absicht eine Mauer zu errichten" LG Sven |
#18
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Moin Kind Anmelden auf Amt Mietvertrag lassen und Nebenkosten um 5 € im Monat erhöhen und dann schauen was bei endabrechnung am Jahresende raus kommt.
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Gefundene Rechtschreibfehler dürfen behalten werden. Gruß aus dem Westerwald |
#19
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Das stimmt nicht so ganz. Das Amt rechnet für eine Person 50qm2 zustehende Mietfläche...das hat was mit den Heizkosten zu tun.Denn nur für diese Fläche werden auch nur die Heizkosten übernommen. Wenn das Kind nun da ist steht meiner Tochter natürlich mehr Fläche und auch mehr Geld für Miete und Nebenkosten zu... Und so langsam werd ich das Gefühl nicht los das es Ihrer Oma auch nur darum geht.
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Gruß Andrea ![]() |
#20
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Wenn die Mietsache sich ändert, muss wohl ein neuer Mietvertrag her.
Für die Nebenkosten sollte man die Abschlagszahlungen ehöhen, damit am Ende des Abrechnungszeitraums nicht eine so hohe Nachzahlung fällig wird.
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Grüße Jens ![]() ![]() |
#21
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Schau mal hier http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soz...ehrbedarf.html . Da findest Du einiges, auch über Miete und Nebenkosten und über Mehrbedarf wegen Schwangerschaft und so.
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen.
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#22
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Wenn ich sowas lese, ärgere ich mich, heute morgen überhaupt wieder aufgestanden zu sein.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#23
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Danke Sandra
![]() Ich werde da heut Abend mal stöbern.. Und mit meiner Muddi werd ich auch mal reden und sie fragen wie sich sich das genau mit dem Vertrag vorstellt...
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Gruß Andrea ![]() |
#24
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Lg Sandra Leben ist das was einem passiert, wenn man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen. |
#25
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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