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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Versicherung-Versicherungsbetrug
Nur mal so´n Hirnfurz
Weiß einer ob jemals jemand den A.sch in der Hose hatte, eine Versicherung auf Versicherungsbetrug zu verklagen ? Ist ja nur so ein Gedanke, aber wenn die sich mit allen ( il )legalen ( ?? ) Mitteln drücken ihren Pflichten nachzukommen, was spricht dagegen den Spieß umzudrehen
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#2
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Wenn Deine Rechtsschutzversicherung da mitspielt, warum nicht.
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Gruß aus Berlin Jörg Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher. |
#3
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und was ist wenn die Rechtsschutz ihrer Verpflichtung nicht nachkommt
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Gruß Uwe |
#4
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Die stecken doch alle unter einer Decke.
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Grüße aus Bärlin Thomas
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#5
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Man könnte ja ne sammelklage machen
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______________ Eimal HR immer HR,,und was nix Kost..Taugt nix Gruß Frank |
#6
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Kann ich mir nicht vorstellen, daß die §§§ so was hergeben.
Die betrügen ja keine Versicherung sondern die Kunden. |
#7
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Hallo Thomas, so kann ich das nicht stehen lassen!
Ich habe meine eigene Gesellschaft vor die Richterin gezogen UND habe Deckungszusage von der RS-Vers.bekommen.(die auch zur der Gesellschaft gehört) Also Du siehst es geht(Habe natürlich vor Gericht gewonnen) Nachteil,mußte mir für mein neues Boot ein andere Gesellschaft suchen Gruß Harald
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Drehzahl braucht der Propeller |
#8
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Schicke mir doch mal Deine Telefonnummer per PN. Vielleicht kann ich Dir ja helfen das auch ohne Anwalt hinzubekommen.
Gruß Norman
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#9
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Na siehste.
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Grüße aus Bärlin Thomas |
#10
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Zitat:
Damit zwar die Kunden, aber an dem Kunden einen Versicherungsbetrug.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#11
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Zitat:
Ganz abgesehen davon, daß ich mir sehr gut vorstellen kann, daß bei so einer Beschuldigung nur der Spaßfaktor (natürlich für die anderen) erfolgreich sein dürfte. |
#12
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Wenn du Probleme mit einer Versicherung hast, kannst du dich an die BAFIN wenden.
Intern hilft auch oft eine Vorstandsbeschwerde. Einfach mal probieren. wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, muß das auch so sein. Ansonsten: s.o.
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#13
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Zitat:
In den alten Policen war ab einen Streitwert von 300,-DM in den neuen (bzw. den meisten) ab 0,-€ gegen die Vers. versichert. Gruß Harald
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Drehzahl braucht der Propeller |
#14
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Ich wollte nur mal den neuesten Stand mitteilen. Der Gesamtschaden betrug ziemlich genau 5 Riesen. Für Aufwand, Ausfall und Gedöns versucht mein RA so ca. 850 geltend zu machen. Macht also bummelig 6 Scheine. Die VHV ( Versicherung des Verursachers ) hat mir , gleich nach Erhalt der Rechnung ca. 1200 überwiesen ( ?! ) nachdem mein Anwalt dann mal nachfragte ob die sich irgendwie verlesen haben, kamen wieder 500 ( ?! ) Als wir die VHV dann darauf hinwiesen dass ihr eigener Gutachter die Rechnung abgenickt hat, kamen wieder ca.1700 ( ?! ). Auf erneute Nachfrage ob deren Taschenrechner irgendein Fehler hat kamen nochmal ca. 800 ( ?! ) Vorläufiges Fazit: Ich habe ( belegbar ) 5 Scheine ( und teilweise belegbar ) noch 1 Schein, zu bekommen. Von den ca. 6 Scheinen habe ich jetzt ca. 4 Stück bekommen und komme mir vor wie auf dem Flohmarkt :-(( Wegen dem Rest gehts nun wohl doch noch vor den Kadi, Ich sag´s ja , Saubande.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#15
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Hai,
und wo wurde nu bei dem "Scheingeschäft" eine Versicherung betrogen? Gruß Horst |
#16
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Das deutsche Recht sieht vor, dass der Geschädigte den Schaden dem Grunde und der Höhe nach nachweist.
In anderen Worten; du musst den Schaden belegen können. Ohne Nachweise lacht dich der Richter aus. Der Geschädigte hat sich nach ständiger Rechtssprechung so zu verhalten, wie ein "logisch denkender und wirtschaftlich handelnder Mensch". stichwort: Schadenminderungspflicht, etc..
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#17
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...ohne den genauen Sachverhalt zu kennen, kann man da wenig zu sagen. Allerdings ist das, was du bisher geschildert hast eher eine Regulierungsverzögerung (warum auch immer), aber der Betrugstatbestand wird meiner Meinung nach nicht erfüllt.
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Grüße Ingo ...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe... |
#18
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Welche Gründe hat die Versicherung denn für die "häppchenweise" Zahlung der Summe angegeben?
Gruß Norman |
#19
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Zitat:
hättest du die erste Zahlung so akzeptiert (und darauf zielen die in diesem Fall ab), wäre der Fall für die Versicherung erledigt gewesen und spätere Ansprüche können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Gruß Axel |
#20
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Wer lesen kann ist klar im Vorteil
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#21
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Zitat:
Der Schadensminderungspflicht bin ich nachgekommen. Ich habe keine extra Kosten verursacht und das Boot nicht extra kranen lassen. Ich bot denen an die Rep. im Winterlager durchzuführen. Das es dann doch länger dauerte, lag nicht an mir sondern an der unglaublichen Geschwindigkeit mit der die VHV arbeitet
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative Geändert von 45meilen (02.09.2008 um 15:01 Uhr)
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#22
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Zitat:
Als selbst der Gutachter anfing die nicht mehr zu verstehen, fingen die an eine Neu für Alt Verbesserung aus dem Hut zu zaubern . Das ich aber die Scheuerleiste nie hätte tauschen müßen, wenn mir der Kamikaze nicht in die Kombüse gebrettert wäre, würden die am liebsten übersehen Laut Aussage meines RA´s ist das eine Auslegung einer Rechtsfrage ( oder so ähnl. ), von daher bringt auch eine Vorstandsbeschwerde wohl nichts Allerdings ist mein RA guter Dinge, das wir die Jungs bei der VHV aufgeweckt bekommen und doch noch zu unserem Recht kommen.
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#23
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Zitat:
Mein Kahn liegt angetäut am Steg, Segler schafft die Wende, unter Segel im Hafen nicht und brettert mir inne Scheuerleiste. Klarer Fall, ich hab Schuld
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Gruß 45meilen In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative |
#24
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Damit das klar ist:
Ich will dir nicht auf den Schlipps treten, sondern dir nur einige Dinge erklären, so wie sie eben sind, soweit das dein RA noch nicht getan hat. Abzüge Neu für Alt sind Gang und Gäbe. Schließlich würdest du ja auch nicht einem eine 20 Jahre alte Scheuerleiste gegen eine Neue tauschen. Wie ToDi schrieb, soll dein RA einfach mal 'ne BaFin-Beschwerde androhen, und zwar gegen den Sachbearbeiter persönlich, gegen den Bereichsvorstand und gegen das Unternehmen im Allgemeinen. Was meinst du, was dann passiert... Du musst davon ausgehen, dass die Versicherung immer bis in Höhe der Klaglosstellung zahlt. Also wenn du klagen tätest, gäbe die Prozessakte auch nicht mehr her...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha |
#25
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Hallo Schrauber,
warum so aufgebracht? ich kann immernoch keinen Versicherungsbetrug erkennen es sei denn, Du kanntest den Segler, Deine Scheuerleiste war faulig und Ihr hattet den Unfall vorgetäucht. Dann hast Du nicht nur Schuld sondern eindeutig versucht die Versicherung zu Besch.... und dann ist es Betrug "Versicherungsbetrug" Mit sportlichen Gruß Horst |
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