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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Neue Navi mit Radarwarner
Hi,
habe ne neue mobile Navi von Navigon, die zeigt auch die stationären Blitzkisten an.(Auf der Strasse, auffem Wasser gibbet datt ja nich) Jetzt gehen die Meinungen auseinander ob erlaubt oder nicht. # Es ist ja kein Radarwarner, der die Strahlen erkennt. Sondern nichts anderes als wenn ich mir auswendig merke, wo die Dinger stehen. Oder eine Routenplanung auf Papier mitführe, wo die Dinger auch drauf stehen. Hat da schon jemand Erfahrungen gesammelt, wie Navi einkassiert oder so?? |
#2
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Moin,
ich hab letztens nen Bericht im Fernsehen angeschaut in dem genau das diskutiert wurde. Das Fazit der Sendung war dass es verboten ist die sogenannten POI`s zu benutzen. Das ist alles was ich dir dazu sagen kann. Wie gesagt ne Sendung im Fernsehen.
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Mit sportlichen Grüßen Andreas |
#3
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Zitat:
Oder auch Leute, die meinen, ich fahre immer so schnell wie ich kann - mich juckt es nicht, wenn ich damit andere gefährde. Diese Lebenseinstellungen machen einem so manche Forenuser so richtig sympatisch, besonders dann wenn der User in einem Beitrag fragt, ob es erlaubt ist in der Fussgängerzone Tempo 200 zu fahren und sich 6 Monate später in einem anderen Beitrag über Raser beschwert, die seine Tochter vor der Schule in der Tempo 30 Zone umgenietet haben. Getoptt wird sowas nur noch von Franen in Fragen in Foren wie "Mich ham se mit 5 Promille am Steuer erwischt, hat jemand mal noch nen Tipp zur Rechtsberatrung?" |
#4
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Moin,
dazu gibt es keine Meinung, sondern eine Tatsache. Das ist verboten Zitat aus der StVO Zitat:
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Grüsse Ulli |
#5
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Zitat:
Welches Modell ist es denn geworden? Zum Thema "Warnung vor Verkehrskontrollen" Der unten zitierte § 23 der StVO ist natürlich völlig korrekt und verbietet den Betrieb von sog. Radarwarnern, Störsendern etc. Allerdings wird dieser § in der Rechtsprechung momentan nur gegen eben diesen Geräte angewendet, die (theoretisch) vor einer betriebsbereiten Geschwindigkeitsüberwachungsanlage warnen können, da sie den betriebsbereiten Zustand der Anlage auf elektronischem Wege aktiv erkennen. Es gibt in Deutschland kein Urteil (und auch keinen dokumentierten Fall einer Sicherstellung), in dem dieser Paragraph auf ein Navi bezogen angewendet wurde. Es ist generell den Herstellern von Navis in Deutschland nicht verboten, vor Gefahrenstellen im Straßenverkehr zu warnen. Leider ist eine Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahme immer auch eine Gefahrenstelle, da hier sehr oft von vorausfahrenden Fahrzeugen die Geschwindigkeit unvermittelt ohne erkennbaren Grund verringert wird, auch wenn die Fahrzeuge sich unterhalb der erlaubten Höchstgeschwindigkeit befinden. Angesichts eines "Starenkastens" erschrecken Autofahrer nunmal und bremsen abrupt ab. D.h. eine Geschwindigkeitsüberwachungsanlage ist auch dann eine Gefahrenstelle, wenn sie nicht betriebsbereit ist. Da ein POI (Point of Interest) in der Karte immer angezeigt wird, auch wenn die Anlage zur Überwachung nicht aktiv ist, kann der § 23 nicht ohne weiteres angewendet werden. Sollte allerdings im Laufe des Ermittlungsverfahrens vom Staatsanwalt eine Verhaltenweise nachgewiesen werden, die nahelegt dass der Verkehrsteilnehmer vorsätzlich gehandelt hat und die vorliegende Information (Warnung vor Gefahrenstellen) gezielt genutzt hat um Geschwindigkeitsübertretungen zu begehen, dann wird der Richter im Einzelfall auch mal drastisch entscheiden (Beschlagnahme, Verdoppelung des Strafmaß und des Fahrverbots). Das alles beschreibt wohlgemerkt nur die momentane rechtliche Situation (Situation = rechtliche Grundlage + generelle Auslegung) in Deutschland. Andere Länder haben andere Regelungen bzw. keine Regelung aber eine Handhabung Lediglich für die Schweiz gibt es ein klares Verbot ohne wenn und aber, weshalb wir das Datenmaterial für die Schweiz auch nicht zur Verfügung stellen. Meine persönliche Meinung als Disclaimer : Als Warnung vor einer möglichen Gefahrenstelle im Straßenverkehr und zur Steigerung meiner Aufmerksamkeit finde ich die Funktion okay. Bezüglich der Höchstgeschwindigkeit vertraue ich nur den Schildern auf der Straße, die zusätzliche Anzeige der erlaubten Höchstgeschwindigkeit im Display des Navi ist als "Gedächtnisstütze" okay, entbindet mich aber nicht von der Pflicht, der Beschilderung die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Wer die "Radarwarner" Funktion als Freibrief zum Rasen interpretiert, soll mit den Folgen selber leben müssen. Das Navi kann mich nur informieren. Wie ich mit dieser Information umgehe, entscheide ich als Fahrer immer noch selbst. Gruß Oliver
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#6
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An den Roten Baron:
Zeige mir doch bitte einmal die Stelle in rolopolo's Text, in der er die Frage auf deine - m.E. doch leicht über das Ziel hinausgeschossene - Antwort stellt. Er sagt doch gar nicht, dass er die Funktion nutzen möchte. Sein Navi bietet sie aber - und er möchte nicht, dass es deshalb für ihn zu Schwierigkeiten kommt. Ich kann diese Frage im übrigen auch nicht 100%ig beantworten. Chris
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#7
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Die Diskussion hatte ich auch schon ob es erlaubt ist oder nicht....ich habe das Tomtom 910 seid 1,5 Jahren und hat auch diese POIS... Ist schon manchmal sehr nützlich
Allerdings habe ich gelesen das in Österreich die Dinger einkassiert werden
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Viele Grüße vom schönen Rhein bei Kölle Da geht noch was |
#8
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Zitat:
Danach dürfte ich mein Radio auch nicht mehr betreiben, da fast jeder Radiosender sich einen Spaß daraus macht seine Hörer anrufen zu lassen, wo sich Blitzer (stationäre wie mobile) befinden und dies dann im Äther bekannt gibt P.S.: Und jetzt kommt nicht damit, dafür wäre das Radio nicht bestimmt. Die Bestimmung eines Navis ist auch nur den Weg aufzuzeigen
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We'll never know the worth of water till the well go dry. . . . . . . aus Irland . . . . . . |
#9
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Zitat:
Das Ganze ist mir aber völligst Latte, auch wenn es derzeit noch keine Urteile gibt, vom Grundsatz her ist es verboten und das war die Fragestellung im Trööt. (Ich selbst habe auch eines)
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Grüsse Ulli
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#10
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Zitat:
Aber was solls - das Ding warnt vor einer Gefahrenstelle und diese Blitzkisten sind wirklich Solche. Auf der Kölner Zoobrücke kracht es jede Woche vor diesen Scheixx Dingern und auch wenn man sich an die Limits hält kommt man deswegen immer in Gefahrensituationen. Ich frage mich allerdings wie denn der Polizist erkennen sollte, ob man die POI Warnfunktion gerade nutz oder nicht
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#11
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Zitat:
Bist du zu schnell, kassieren sie wegen der Geschwindigkeit und ist die korrekt, wir eben wegen dem Navi kassiert, da du sonst ja schneller gefahren wärst. |
#12
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naja, in Österreich wird ja die Geschwindigkeit auch schon mal geschätzt. Da könnte es auch passieren, dass der Gendarm eben schätzt, dass die POI Warner eingeschaltet sind
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#13
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Also in der Schweiz sind die Pois verboten und werden ls ganz normle Radarwarngeräte behandelt!
Übrigens nicht die verwendung sondern der besitzt ist auch schon verboten.
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Grüsse vom Rheinknie Marco Wellcraft 192 Sport |
#14
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz * |
#15
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Als ich mein Navi gekauft habe,
hat mir keiner gesagt das der Betrieb illegal ist. Kein Texte wie "nur für Export" oder "Betrieb in D verboten" etc.
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 0176/488 60 888 stellen. Kontaktdaten und Impressum
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#16
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Sehe ich auch so.
Interessant wäre es zu Wissen, wie das gehandhabt wird, wenn du die Schweiz durchqueren willst. |
#17
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Zitat:
Steht bei Navigon (8110) auch in der Bedienungsanleitung. MfG Red
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#18
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Nur soviel , mitm Mopped lag unsere Duchschnittsgeschwindigkeit jenseits der 180 , die Vignette lag in der Klarkichthülle meines Tankrucksacks , hatte gar keine Zeit aufs Navi zu schauen
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#19
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Zitat:
Verboten ist es 100 pro normal wären etwa 400 € Kaution fällig und es wird ein Strafverfahren eingeleitet und das Gerät wird beschlagnahmt. Nur dann könnte man ja fast jedes Navi einziehen siehe auch http://www.polizeinews.ch/page/6316/43
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Grüsse vom Rheinknie Marco Wellcraft 192 Sport
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#20
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Stimmt nicht, ist in Ösi erlaubt - nur echte Radarwarner die messen sind verboten und werden beschlagnahmt1
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Mit wassersportlichen Grüßen aus der nördlichen Nähe von Wien Johann |
#21
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Hier mal ein Beitrag aus einem anderen Forum:
Ich habe das Bundesministerium für Verkehr mal angemailt und sie nach deren Auslegung gebeten. Hier die Antwort: vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. Oktober 2006. "Nach § 23 Abs. 1b StVO ist es dem Führer eines Kraftfahrzeuges untersagt, ein technisches Gerät zu betreiben oder betriebsbereit mitzuführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaß- nahmen anzuzeigen oder zu stören. Die Kombination von Zielführungssystemen und der Warnung vor Überwachungsanlagen wurde vom Verordnungsgeber in der amtlichen Begründung ausdrücklich als ein Beispiel für ein Gerät genannt, das diesem Verbot unterliegt. Es gilt Nummer 26a des Bußgeldkataloges. Die Regelgeldbuße beträgt danach im Fall der fahrlässigen Begehungsweise 75 €. Die Zuwiderhandlung wird außerdem mit vier Punkten in das Verkehrszentralregister eingetragen. Ist dem Kraftfahrer die Funktionsweise des Gerätes bekannt, so handelt er vorsätzlich und die Geldbuße kann entsprechend erhöht werden. Darüber hinaus kann das betreffende Gerät beschlagnahmt werden. Die amtliche Begründung zur 35. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (ÄndVStVR) vom 14. Dezember 2001 ist im Verkehrsblatt veröffentlicht und gegen Entgelt zu beziehen über Verkehrsblatt-Verlag Borgmann GmbH & Co KG Hohe Straße 39 44139 Dortmund Tel.: 0180-53 40 140 Fax: 0180-53 40 120 Internet: www.verkehrsblatt.de e-Mail: info(at)verkehrsblatt.de Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Beate Thielecke Referat Bürgerservice und Besucherdienst Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Zitat Ende Nur bei der Durchsuchung, Beschlagnahme der Geräte bewegt sich die Ordnungsmacht in einer Grauzone, da ja bei diesen Geräten auch persönliche Daten gespeichert sein könnten. MFG Ralph |
#22
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Zitat:
verboten ist verboten, ganz einfach wenn sie Kontrolle machen und das kontrolliert wird und du das drin hast dann.. tschüss navi also durch die Schweiz fahren mit einem sauberen Kartensatz ohne die Pois drin
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Gruss Roger Manchmal komme ich mir vor, wie in einem Asterix-Comic. Umzingelt von den Kollegen Denktnix, Machtnix, Weissnix und Kannix... und das Schlimmste ist, ich gehöre auch bald dazu, also Erklärnix, weil das Bringtnix!!! |
#23
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Radarwarner
Auch im Internet gibts kostenlos solche Blitzerprogramme zum Runterladen aufs PDA oä.
jedoch steht im Kleingedrückten dass es eigentlich verboten ist und alles auf Eigenverantwortung läuft. Gruß Hans |
#24
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Am Besten gar nicht durch die Schweiz fahren...
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-zwazl |
#25
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Genau dann muss ich nicht am Gotthard warten
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Grüsse vom Rheinknie Marco Wellcraft 192 Sport |
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