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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#151
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Wenn jemand erwischt wird, dann bekommt er eins übergebraten-überhaupt keine Frage. Aber manche Beamte haben schon eine komische Vorstellung von Recht und Gesetz. Gestern kam ein Bericht im Fernsehen, da trommelte die Autobahnpolizei einen auf dem Beifahrersitz (!) schlafenden Mann raus, stellt fest dass er getrunken hatte und fragte ihn aus. Er gab an, dass er sich aus persönlichen Gründen einen angeleimt hätte und nun seinen Rausch ausschliefe, bevor er sich wieder hinters Lenkrad setzen würde.
Alles in Ordnung dachte ich. Weit gefehlt! Die Beamten meinten, es bestünde ja die Möglichkeit, das er weiterfährt wenn sie weg seien und wollten nun "zur Gefahrenabwehr" die Schlüssel und die Fahrzeugpapiere des Mannes und diskutierten mit ihm bis zum Erbrechen. Er ließ sich aber nicht erweichen und so drohte der eine zu Schluss sogar mit Abschleppen! Das geht doch eindeutig zuweit! Gerade neulich habe ich mich hier noch dafür verbürgt, dass man in Deutschland für eine nicht strafbare Handlung auch nicht belangt werden würde und nun das! Demnach müsste jeder, der sich einen auf die Lampe kippt, anschließend die Schlüssel auf der nächsten Wache abgeben, denn es besteht ja die Möglichkeit, dass er noch fährt. Das ist doch ein Scherz, oder? entsetzte Grüße Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#152
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Gefahrenabwehr. Ich weiss aus eigener Erfahrung, dass man halt am frühen morgen wach wird, und dann mit 1,x Promille Restalk nach Hause fährt - niemand würde nach dem Aufwachen noch 4-5 Stunden auf dem Parkplatz warten, bis man unter 0,3 liegt.
Außerdem wurde dem Mann doch sicher angeboten, dass man ihm die Schlüssel vorbeibringt, wenn er ausgenüchtert ist ? Also eher vorbildlich als überzogen !
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#153
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Zitat:
Deine Geschichte finde ich aber auch hart. Wie hätte der denn am nächsten Tag an seinen Schlüssel kommen sollen? |
#154
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Zitat:
Ich finde das unglaublich. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#155
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.......also niemals im Wohnmobil einen lupfen.
Es könnte aufwendig werde. Mal schaun wann die Polizei die Campingplätze kontrolliert
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#156
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Dann zumindest hinten bei zugezogenen Vorhängen in die Koje legen und das Mehlmützengeklopfe einfach ignorieren
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#157
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Da fällt mir noch eine Geschichte eines Bekannten ein. ER war seinerzeit Fernfahrer hatte eine lange, sehr lange Pause und die Zugmaschine vor einer Kneipe geparkt. Nach einem guten Essen mit einigen Bieren ist er zu seinem Wagen, macht die Tür auf, steigt ein, schließt die Tür und steckt den Zündschlüssel ins Schloß um das Radio anmachen zu können. Da wird die Fahrertür von Uniformierten aufgerissen und es gab eine lange debatte ob er nun fahren wollte oder Musik hören und in die Koje. ER hat gewonnen, die Polizei hats geglaubt das er nicht fahren wollte. Glück gehabt.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#158
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Da hat er aber Glück gehabt. Bei uns haben sie einmal jemanden den Schein genommen, als er vor der Kneipe mit steckendem Schlüssel geschlafen hat.
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Ja, dann lieber auf ne Parkbank legen. Dann bekommt man sogar vom DRK noch ne hübsche Decke übergestreift.
Also ganz ehrlich, wenn ich mal in so ne Situation kommen sollte, dann behaupte ich einfach der Beifahrer zu sein und nicht zu wissen wo der Fahrer ist, vorhin war er noch da. Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#160
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Da gab es - lass es ein Jahrzehnt her sein - ein Grundsatzurteil : Fahren unter Alkoholeinfluss ist es seitdem erst dann, wenn sich das Fahrzeug mittels Antriebskraft bewegt.
Ed : 1,5 Jahrzehnte... http://www.burhoff.de/veroeff/aufsatz/zap_f9_s757.htm
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#161
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Das würde ja bedeuten, daß jemand sogar seinen Motor zum Heizen laufen lassen dürfte.
Es gab mal einen Fall wo jemand deswegen erfroren ist. |
#162
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Zitat:
Das stimmt so nicht ganz und wird bei jedem neuen Urteil anders ausgelegt, da hatte Wolf schon ganz recht. Bei uns im Dorf ist ne Megadisco bzw. so ein riesen Partybunker (ähnl. Sauerlandstern), wo am We etliche Leute in den Autos oder Wohnmobilen übernachten Steht dort nachts/morgens jemand mit laufenden Motor ist er auf Grund einer allgemeinen Gefahrenabwehr seinen Schein direkt los (je nachdem ob Kumpelbulle oder A...bulle), das ist Fakt und wurde mir auch von etlichen grünweissen Kollegen bestätigt. Das Fahrzeug muß sich NICHT zwangsläufig in Bewegung setzen. Wir müssen uns doch nix vormachen, haste nen guten Anwalt und die Bullerei bleibt beim Verfahren recht locker haut der Dich da evtl. raus, haste nen schlechten Anwalt und die Bullerei schwört Stein und Bein, das sich die Karre 4mm bewegt hat, biste dran, Grundsatzurteil hin oder her... Gruß, Michael
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#163
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Motor laufen lassen ist und bleibt ne Owi, zum Verlust der Pappe gehört unabdingbar das "Führen" eines Fahrzeuges. Unabhängig davon ob mittels Motorkraft, den Berg runter rollend oder den anderen Spritti hinten schieben lassend.
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MfG Eric Allet wird jut... |
#164
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Du versiehst Dich, Michael - es geht einerseits um die Ahndung des Führens eines Fahrzeuges unter Alkoholeinfluss, was bei laufendem Motor eindeutig (noch) nicht der Fall ist, siehe Link.
Die Gefahrenabwehr (siehe meine Mail oben) ist davon unberührt und durchaus begründbar, führt aber letztendlich nicht zu einer Strafe. @Wolf - seit 1992 ja. Beispiel : Motor des Wohnmobils läuft zur Batterieladung, der Fahrer sitzt mit 1,x Rotweinpromille im "Wohnzimmer" - nicht zu beanstanden, höchstens nach o.g. Gefahrenabwehr, wenn ein Fahrtantritt unter Restalkohol plausibel ist. |
#165
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Zitat:
Wenn ich auf eine Party oder ein Fest gehe, wo die Gefahr besteht, daß ich danach nicht mehr fahren dürfte, fahre ich immer mit dem Bus. Allerdings habe ich Standheizung und brauche keinen Motor. Allerdings steckt immer der Schlüssel im Zündschloß, da ich es leid bin ihn im Bus zu suchen. |
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