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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 08.07.2008, 07:42
Benutzerbild von Dirk
Dirk Dirk ist offline
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Standard Bausparfrage ;-)

Moin,

haben wir hier einen Bausparkundigen?
Zur Frage: ich habe einen BSV, irgendwann mal abgeschlossen weil ja alle einen hatten ......und nun will ich den nicht mehr! Das Guthaben hätte ich schon gerne, wenn möglich ungkürzt, springt eventuell ein neuer Roller bei raus .

Wie oder was muß ich machen? Muss ich irgendwas zurückzahlen, den Arbeitgeberanteil, Wohnungsbauprämien........... Bevor ich die Tante in der Bank besuche, wäre ich gerne etwas schlauer.
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Gruß Dirk


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  #2  
Alt 08.07.2008, 07:49
thball thball ist offline
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Hallo Dirk,

der Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit - danach darfst Du über das Guthaben frei verfügen. Frag mal nach (oder schau in den Unterlagen) wann der Vertrag ausläuft. Davor über das Geld zu verfügen macht oft wenig Sinn!
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Viele Grüße vom Bodensee
Tom

FSD e.V.: www.fsd-info.de
Bei Interesse gerne Infos per PN!
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  #3  
Alt 08.07.2008, 07:58
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Ja , Sinn macht eine Auflösung eigentlich nicht.

Ich hatte schon mal so eine Aktion, das Guthaben wurde fast vollständig ausgezahlt, der Vertrag in zwei Verträge geteilt und einer aufgelöst, der andere wieder weiter bespart.

Ich schau heute Abend mal in die Unterlagen......
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Gruß Dirk


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  #4  
Alt 08.07.2008, 08:05
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen

Ich hatte schon mal so eine Aktion, das Guthaben wurde fast vollständig ausgezahlt, der Vertrag in zwei Verträge geteilt und einer aufgelöst, der andere wieder weiter bespart.
Genau das ist eigentlich der Weg.

Ansonsten bräuchte man noch ein paar Infos: Hast Du den BS-Vertrag einfach so abgeschlossen oder als VL-Vertrag ? Bekommst / bekamst Du irgendwelche Vergüstigungen wie Wohnungsbauprämie o.ä. ? Falls es einfach nur so ein BS-Vertrag ist, kannst Du den kündigen und ohne Verluste am Fälligkeitstag den Roller kaufen gehen

gruß

Andreas
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  #5  
Alt 08.07.2008, 08:27
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VL-Vertrag? Sind damit die 6 Euro vom AG gemeint? Ja, die bekomme ich.
Wohnungsbauprämie habe ich schon seit Jahren nicht beantrag.......
__________________
Gruß Dirk


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  #6  
Alt 08.07.2008, 08:41
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Ich hatte (vor längerer Zeit) auch einen BSV, wobei das immer noch eine nennenswerte Sparanlage ist.
Seinerzeit habe ich eine 3-monatige Kündigungsfrist eingehalten, womit kein Kündigungsabzug (1%) abgezogen wurde. Außerdem bekam ich aufgrund der erfüllten Mindestlaufzeit (7 J ?) einen 10% Bonus auf die Sparsumme. Die Gesamtverzinsung von 3,5% plus Bonus waren nicht schlecht, aber natürlich muss die Abschlußgebühr abgezogen werden.

Ed: Ich bekam weder Wohnungsbauprämie noch andere Zuschüsse, daher kenne ich deren Verrechnung leider nicht.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #7  
Alt 08.07.2008, 09:13
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Wenn der Bausparvertrag frei ist, also nach 7 Jahren, kannst Du über das angesparte Geld verfügen, es Dir also auszahlen lassen.
Wenn er zuteilungsreif ist, dann kannst Du ein zinsgünstiges Bauspar-Darlehen erhalten.
Dein Bauspar-Berater kann Dir auf Anhieb Bescheid geben.
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  #8  
Alt 08.07.2008, 11:48
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Sollte der noch nicht voll bespart sein, also 40 % oder 50 %, je nach Tarif, dann ist er noch nicht fertig!
Das heißt um Geld zu bekommen muss der dann entweder geteilt und ein Teil aufgelöst werden und der andere teil kann weitergeführt werden, oder man löst diesen komplett auf und läßt sich den auszahlen.
das Geld bekommt man nach drei Monaten oder man läßt sich auf eine Gebühr ein von ca 2 % und bekommt das Guthaben sofort.
Du wirst für die 6,- € VW-Leistungen warscheinlich die jährliche Arbeitnehmersparzulage (10 % jährlich auf die VWL) vom Finanzamt erhalten haben(bis 1996) danach bleibt die beim Finanzamt und wird erst zur Zuteilung (volles Guthaben drin!) ausgezahlt.
Diese wirst du jetzt, wenn die 7 Jahre noch nicht rum sind bzw. unter 7 Jahren wenn der vertrag nicht voll gespart ist undzugeteilt wurde, einbüßen!
Aber egal, wenn deine VWL , also die Einzahlungen übern Lohnzettel in Höhe von 6,00 € monatlich waren, hast du pro Jahr eine Sparzulage von 7,20 € zu erhalten!!! also nicht schlimm wenn die Pfennige weg sind.
wenn dein Roller teurer ist als es dein Guthaben hergibt, dann rede mit der Beraterin, dann kannst du das Bauspardarlehen aus dem geteilten Vertrag mit zur Roller-Finanzierung nehmen, denn bei kleinen Beträgen
zeichnen die Berater den Verwendungszweck ab und da geht das!
ABER, wenn du wie ich oben irgendwo las eine Guthabenszins von 3,5 % hast, dann ist das ein Spartarif und dieser wird einen "Schei...-Darlehenszinssatz haben, also zur Verwendung des Bauspardarlehens warscheinlich nicht geeignet.
Wenn du willst....kuck mal in deine PN, helf ich dir am Telefon aus....
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  #9  
Alt 08.07.2008, 16:51
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Zitat:
Zitat von kumpel Beitrag anzeigen
........Wenn du willst....kuck mal in deine PN, helf ich dir am Telefon aus....

Ein dickes Dankeschön Ingo!

War nicht nur ein informatives, sondern auch ein sehr nettes Gespräch!

Das beweist mal wieder: im Forum sind nur nette Menschen.
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Gruß Dirk


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  #10  
Alt 08.07.2008, 17:04
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Danke, gern geschehen.
wenn ihr Zeit habt, wir haben das "Spültreffen vom 28-31.08.2008 in Dessau.
Ihr seid herzlich Willkommen.
Aber wenn ich Dein Boot ansehe, ist das vielleicht zu groß um schnell mal umzusetzen, oder???
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  #11  
Alt 08.07.2008, 21:00
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Oder du überträgst den Vertrag einem Dritten der einen teilangesparten oder fertigen Vertrag sucht um Ihn für sich zu nutzen. Bei den meisten Bausparkassen ist das möglich.

Gruß Jörg
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