Hallo Erdbär,
Für die kiddies gibt es mehr oder weniger eindeutige Vorschriften der hier schon zitierten Düssel-tabellen.
Man(n) beachte allerdings, daß das Kindergeld anteilig in Abzug zu bringen ist.
Da ist also nichts zu machen, geht aber glaub ich auch o.k. für die Kinder.
Die Unterhaltspflicht für die ehemalige Dame des Herzens hängt nun zunächst vom Einkommen ab, es ist auch heutzutage nicht mehr so, daß die Frauen so einfach behaupten können, aus irgendwelchen Gründen nicht arbeiten gehen zu können.
Bei Heirat und auch neuer Beziehung mit gemeinsamer Lebensführung/Haushalt endet dann auch eine eventl. bestehende Unterhaltspflicht.
Und dann wären dann noch Zugewinnausgleich, Versorungsausgleich usw. usw.
Versierter Anwalt ganz wichtig!
Grüße
Daniel
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