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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #51  
Alt 27.05.2008, 13:06
reichm reichm ist offline
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Dagegen gibt es einen Klageweg, der offensichtlich auch wenig zögerlich beschritten wurde.
Hallo,

von dem Klageweg habe ich selbst wenn ich Recht bekomme sehr wenig, im besten Fall wird ein TEIL meiner Unkosten ersetzt und der Urlaub ist vorbei.

Um zum eigentlichen Thema zurückzukommen, ich finde diese Art Rennen auch nicht ok. Wenn es einen Beweis dafür gibt dass es eine nicht genehmigte Veranstaltung war (Anmeldeliste o.ä.) ist das Vorgehen ok, ansonsten nicht. Dann wäre die richtige Vorgehensweise die Leute bei der ersten gravierenden Überschreitung aus dem Verkehr zu ziehen.

Mit der Argumentation "was da alles passieren kann", kann ich so ziemlich alles verbieten. Es sind auch schon Leute von Booten über den Haufen gefahren worden, die nur zum Spaß (also nach Meinung einiger völlig unnütz) unterwegs waren, oder?

Viele Grüße,
Marc
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  #52  
Alt 27.05.2008, 13:20
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Es gibt den §1 der StVO. damit sind so ziemlich alle rallyemäßig inspirierten Aktivitäten im öffentlichen Straßenverkehr erledigt.
Ist schonseltsam, wie manche hier das Vorgehen gegen Eckis Vietnamesen ok fanden, das Vorgehen der Polizei bei ganz offensichtlich Gefahr im Verzug (muß wirklich erst wieder eine Mama mit kleinem Kind von der Straße geschubst werden ) auf Kritik stößt.
Die Ausführungen des blaublütigen Anhaltiners, wenn sie denn tatsächlich so waren, würden eine MPU erforderlich machen.
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  #53  
Alt 27.05.2008, 14:27
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IngoNRW IngoNRW ist offline
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Die Jungs hätten ja genug Kohle um sich die Nordschleife für eine ganze Woche zu mieten, tun die ja auch ab und zu deshalb glaube ich nicht an ein Rennen um Höchstgeschwindigkeit, aber das ist auch nicht der Punkt. Mich stört hier einfach nur der Übergriff auf Privateigentum ohne das etwas passiert ist. Stellt euch vor Ihr fahrt freudestrahlend mit eurem Boot zum Slip und dort steht die Polizei und beschlagnahmt das Boot z.B. mit dem Argument morgen gibt es zu hohe Ozonwerte und damit erst gar nichts passiert (Motorbootfahrer sind ja DIE Luftverpester überhaupt!) wird das Boot einkassiert. Ihr erklärt also -wieso, wir fahren nur zur Insel und ankern das WE. Nutzt nichts, Boot ist erst mal weg. Sollte so etwas wirklich mal geschehen bin ich gespannt wie dann einige darüber denken. Warum beschlagnahmt die Polizei denn nicht den Autonomen ihre Reisebusse und setzt die vorsorglich fest???? Dabei ist bekannt das bei jeder Demo die Fetzten fliegen und die Täter sind auch bekannt aber das ist egal, wird ja nur Privateigentum zerstört wenn die loslegen.

Gruß Ingo
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  #54  
Alt 27.05.2008, 14:48
Pusteblume Pusteblume ist offline
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
....ohne das etwas passiert ist. ...
Es IST etwas passiert, nämlich, wenn ich das richtig mitbekommen hab, eine inoffizielle Rallye. Die sind verboten. Und zwar, damit keiner, insbesondere kein Unbeteiligter, zu Schaden kommt. Hätte wirklich erst ein Personenschaden ebntstehen müssen?
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  #55  
Alt 27.05.2008, 14:53
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boneman boneman ist offline
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Es IST etwas passiert, nämlich, wenn ich das richtig mitbekommen hab, eine inoffizielle Rallye.
Das ist es ja eben. Es ist nichts passiert, sondern es wurde befürchtet, dass etwas passieren könnte.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...555255,00.html
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  #56  
Alt 27.05.2008, 14:59
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Zitat:
Zitat von IngoNRW Beitrag anzeigen
.....Mich stört hier einfach nur der Übergriff auf Privateigentum ohne das etwas passiert ist. Stellt euch vor Ihr fahrt freudestrahlend mit eurem Boot zum Slip und dort steht die Polizei und beschlagnahmt das Boot z.B. mit dem Argument morgen gibt es zu hohe Ozonwerte und damit erst gar nichts passiert (Motorbootfahrer sind ja DIE Luftverpester überhaupt!) wird das Boot einkassiert. Ihr erklärt also -wieso, wir fahren nur zur Insel und ankern das WE. Nutzt nichts, Boot ist erst mal weg. Sollte so etwas wirklich mal geschehen bin ich gespannt wie dann einige darüber denken.
Hallo Ingo,

so ganz scheint es aber nicht gelaufen zu sein.
http://www.welt.de/vermischtes/artic...xus-Wagen.html
Stell dir vor, du fährst zu dem Slip und dort steht die Polizei und sagt dir, daß du nicht slippen darfst, da dort Motorboote nicht zugelassen sind. Also fährst du zu einem anderen Wasser und willst dort slippen. Aber auch dort sind Motorboote nicht zugelassen. Also klagst du darauf doch slippen zu dürfen und verlierst.
Jetzt sagst du, das ist mir alles egal, ich fahre dort mit meinem Boot, egal was die Gesetze und Richter sagen. Beim slippen erwischt dich die Polizei und hängt dein Boot an die Kette.

Wäre das auch noch ein "Übergriff auf Privateigentum ohne daß etwas passiert ist"? Dein Motor lief doch gerade erst warm.
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  #57  
Alt 27.05.2008, 15:17
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Hmmmmm verdammt schwieriges Thema...

Wenn ich mir so überlege, das uns Bikern das Motorrad stillgelegt und/oder
oft wochenlang beschlagnahmt wird, wenn die Bullerei trotz EG-ABE der Auspuffanlage meint sie wär zu laut, find ich das die Autofahrer noch verdammt gut wegkommen...
...zumal die Leben aufs Spiel setzten, nicht zu vergessen oft das Leben der motoradfahrenden Zunft...

Schwierig sich da ne Meinung zu bilden...
...seh ichs als Familienvater, gerne Schnellfahrer, Autofahrer, Biker... !?
Keine Ahnung...

Gruß,
Michael
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  #58  
Alt 27.05.2008, 15:32
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Hallo

Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Stell dir vor, du fährst zu dem Slip und dort steht die Polizei und sagt dir, daß du nicht slippen darfst, da dort Motorboote nicht zugelassen sind.
Das hinkt aber etwas! Ein passender Vergleich wäre eher so:

Du fährst zum Slip und die Polizei sagt "Wir legen ihr Boot still, da Sie ein vebotenes Motorboot Rennen fahren möchten"
Du dagegen möchtest nur eine Bootstour mit ein paar Kumpels machen.

Und hier stellt sich schon die Frage nach der Verhältnismäßigkeit einer Beschlagnahmung, wenn Du nicht nachweislich ein Rennen gefahren bist.

Viele Grüße,

Oliver
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  #59  
Alt 27.05.2008, 15:34
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
Es gibt den §1 der StVO. damit sind so ziemlich alle rallyemäßig inspirierten Aktivitäten im öffentlichen Straßenverkehr erledigt.

dann zeig mir bitte mal wo das steht





§ 1 Grundregeln


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.





Ich kann auch Rallies fahren OHNE dass Jemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Alles eine Frage der Sichtweise.

Aber hier zeigt sich wieder mal, wie leichtfertig mit vermeintlichen Wahrheiten um sich geworfen wird
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  #60  
Alt 27.05.2008, 15:36
Gaffelsegel Gaffelsegel ist offline
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Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Das ist es ja eben. Es ist nichts passiert, sondern es wurde befürchtet, dass etwas passieren könnte.

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/0...555255,00.html

Klar ist etwas passiert. Jemand hat versucht auf einer für den öffentlichen Verkehr gewidmeten Strasse eine Rennveranstaltung durchzuführen.
Der Start wurde aber verhindert. Der Veranstalter hat darauf die Fahrzeuge an einen anderen Ort verbringen lassen und die Gefahr bestand, dass das geschah, weil man das Rennen von dort aus fortsetzen wollte.
Gut, das solche Polizeimaßnahmen über die Ländergrenzen hinweg koordiniert werden können!
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  #61  
Alt 27.05.2008, 15:43
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Giligan Giligan ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Oliver74 Beitrag anzeigen

Du fährst zum Slip und die Polizei sagt "Wir legen ihr Boot still, da Sie ein vebotenes Motorboot Rennen fahren möchten"
Du dagegen möchtest nur eine Bootstour mit ein paar Kumpels machen.

Viele Grüße,

Oliver
Ihr habt aber Starnummern montiert, Serviceboote dabei und einer der Beteiligten erzählt von einem tollen Rennen das ihr fahren wollt und das ihr dafür von weither angereist seit....

Und nu? Denn so war es bei denen um die es hier geht...

Gruß
Willy
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  #62  
Alt 27.05.2008, 15:44
Gaffelsegel Gaffelsegel ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
dann zeig mir bitte mal wo das steht





§ 1 Grundregeln


(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.





Ich kann auch Rallies fahren OHNE dass Jemand geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.

Alles eine Frage der Sichtweise.

Aber hier zeigt sich wieder mal, wie leichtfertig mit vermeintlichen Wahrheiten um sich geworfen wird

Der §1 der Strassenverkehrsordnung regelt, wie man sich bei der erlaubten Nutzung einer Strasse zu verhalten hat.
Ralleys, Sit-Ins, Massenwanderungen mit Choreinlage oder Seifenkistenrennen fallen nicht unter die Widmung der Strasse.

Bei Ralleys handelt es sich u. U. um einen gefährlichen Eingriff in den Strassenverkehr; wenn jemand zu Schaden kommt, so ähnlich wie beim Steinewerfen von der Autobahnbrücke, handelt es sich um grob fahrlässige oder vorsätzliche Körperverletzung.
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  #63  
Alt 27.05.2008, 16:03
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Oliver74 Oliver74 ist offline
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Hallo Willy

Zitat:
Zitat von Giligan Beitrag anzeigen
Ihr habt aber Starnummern montiert, Serviceboote dabei
Das sagt ja noch nichts. Ist halt eine Organisierte Veranstaltung.
Ich hatte auch schon eine Anmelde-Nummer (Startnummer) auf meinem Auto bei einem Autotreffen und wir sind dort auch genehmigte Konvois gefahren, jedoch nie ein Rennen!

Zitat:
und einer der Beteiligten erzählt von einem tollen Rennen das ihr fahren wollt und das ihr dafür von weither angereist seit....
Wo steht das? Die Organisatoren behaupten jedenfalls das Gegenteil, eben das es kein RENNEN sei. Clubausfahrten sind ja nun durchaus erlaubt, auch mit Teilnehmernummer und Servicemobil.
Und im Zweifel für den Angeklagten...

Viele Grüße,

Oliver
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  #64  
Alt 27.05.2008, 16:13
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Zitat:
Zitat von Gaffelsegel Beitrag anzeigen
Der §1 der Strassenverkehrsordnung regelt, wie man sich bei der erlaubten Nutzung einer Strasse zu verhalten hat.
Ralleys, Sit-Ins, Massenwanderungen mit Choreinlage oder Seifenkistenrennen fallen nicht unter die Widmung der Strasse.

Nein, das tut der §1 eben nicht


§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


wer lesen kann ist eben doch im Vorteil

im Übrigen regelt der §29 Abs.1 das Rennen auf öffentlichen Straßen wobei die Rally gar nicht in der StVO vorkommt


Wobei - wenn ich mir das recht überlege, werde ich demnächst die ganzen Radrennfahrer auf der B52 anschwärzen sobald sie sich im Königsforst zu einer gemeinsamen Ausfahrt mit garantierter Verkehrsbehinderung, Gefährdung und Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer treffen

Und wenn die Polizei diese nicht verkehrstauglichen (Licht, Schutzblech) Geräte nicht gleich beschlagnahmt, dann verweise ich auf die Cannonballer und schreie nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz
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  #65  
Alt 27.05.2008, 17:04
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Immer schön komplett zitieren:

§ 29 STVO Übermäßige Straßenbenutzung




(1) Rennen mit Kraftfahrzeugen sind verboten.

(2) Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, bedürfen der Erlaubnis.
Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmer oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird;
Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch.
Der Veranstalter hat dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.

Alles klar?

Servus

Paul
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  #66  
Alt 27.05.2008, 17:10
brmpfl brmpfl ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Nein, das tut der §1 eben nicht


§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.


wer lesen kann ist eben doch im Vorteil
Tut er doch, alle anderen Paragraphen sind im Grunde überflüssig...


Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Wobei - wenn ich mir das recht überlege, werde ich demnächst die ganzen Radrennfahrer auf der B52 anschwärzen sobald sie sich im Königsforst zu einer gemeinsamen Ausfahrt mit garantierter Verkehrsbehinderung, Gefährdung und Belästigung der anderen Verkehrsteilnehmer treffen

Und wenn die Polizei diese nicht verkehrstauglichen (Licht, Schutzblech) Geräte nicht gleich beschlagnahmt, dann verweise ich auf die Cannonballer und schreie nach dem Gleichbehandlungsgrundsatz
Mach mal, aber vorher genau nachlesen....
Schutzbleche wirst Du in keinem Paragraphen finden.
Licht bei Rennrädern unter ?? kg muß nicht montiert sein, muß nur mitgeführt werden.
Ansonsten nochmal §2 lesen: daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Bei mehr als (ich glaube 12 Teilnehmern) dürfen Radfahrer sogar nebeneinander fahren
Viel Spass bei den Junx von der Trachtengruppe, haben die auch endlich wieder was zu lachen....


Hajo
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  #67  
Alt 27.05.2008, 17:21
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hansenloewe hansenloewe ist offline
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Die ganze Diskussion hier wäre überflüssig, gäbe es ein generelles Tempolimit auf BAB's.

Denn bei 130 km/h machen Rennen einfach keinen Spaß und jeder der schneller fahren würde, verhält sich dann nicht gesetzeskonform.

Und noch ein Wort zu dem 100 km/h-Durchschnitt. Ich bin am Ostersamstag mit meinem Kollegen 1685 Kilometer gefahren - auf BAB's.

Wir haben uns strikt an die angegebenen Geschwindigkeiten gehalten (er hat 11 Punkte - ich Null) und sind nach Bordcomputer einen Schnitt von 101 km/h gefahren.
Um diesen Wert zu erreichen, haben wir da, wo es erlaubt und möglich war, den Daimler fliegen lassen, d.h. 250km/h.

Also, wer so einen Wert vorgibt, kalkuliert mit Hochgeschwindigkeitspassagen. Und wenn das 80 Autos in einem losen Pulk machen........das Ergebnis kann sich wohl jeder vernünftig denkende Mensch selbst ausmalen.
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Gruß Karsten
Naturwissenschaften und deren Gesetze sind nicht verhandelbar (Harald Lesch)

Geändert von hansenloewe (27.05.2008 um 17:38 Uhr)
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  #68  
Alt 27.05.2008, 17:38
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Tequila Tequila ist offline
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Zitat:
Zitat von brmpfl Beitrag anzeigen
Mach mal, aber vorher genau nachlesen....
Schutzbleche wirst Du in keinem Paragraphen finden.
Licht bei Rennrädern unter ?? kg muß nicht montiert sein, muß nur mitgeführt werden.
Ansonsten nochmal §2 lesen: daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar behindert oder belästigt wird.
Bei mehr als (ich glaube 12 Teilnehmern) dürfen Radfahrer sogar nebeneinander fahren
Viel Spass bei den Junx von der Trachtengruppe, haben die auch endlich wieder was zu lachen....


Hajo
Hajo,
1. war dieser ganze Fahrradbeitrag ironisch gemeint
2. ----------entfernt weil faktisch nicht richtig --------
3. die KG Zahl die für Sportgeräte als Limit gilt, überschreiten die meisten aktuellen MB´s (sagte mir kürzlich ein "Aktiver")
4. Rennräder dürfen nur bis zur Dämmerung ohne Licht fahren - bei uns trifft man die Letzen noch nach 22:00 auf der Landstraße
5. wo steht das mit dem nebeneinander fahren ? Das würde mcih interessieren
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Geändert von Tequila (27.05.2008 um 18:29 Uhr) Grund: nr 2 entfernt - sorry - danke Paul
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  #69  
Alt 27.05.2008, 18:00
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Paul Petersik Paul Petersik ist offline
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Zitat:
Zitat von Tequila Beitrag anzeigen
Hajo,
1. war dieser ganze Fahrradbeitrag ironisch gemeint
2. stehen Schutzbleche nicht in der StVo aber in der StVZO - fahr doch mal mit `nem Mountainbike ohne Schutzbleche - wenn du erwischt wirst kostet das Geld
3. die KG Zahl die für Sportgeräte als Limit gilt, überschreiten die meisten aktuellen MB´s (sagte mir kürzlich ein "Aktiver")
4. Rennräder dürfen nur bis zur Dämmerung ohne Licht fahren - bei uns trifft man die Letzen noch nach 22:00 auf der Landstraße
5. wo steht das mit dem nebeneinander fahren ? Das würde mcih interessieren
Zu 2. Wo steht das?

zu 5.
§ 27 STVO Verbände
(1) Für geschlossene Verbände gelten die für den gesamten Fahrverkehr einheitlich bestehenden Verkehrsregeln und Anordnungen sinngemäß. Mehr als 15 Radfahrer dürfen einen geschlossenen Verband bilden. Dann dürfen sie zu zweit nebeneinander auf der Fahrbahn fahren. [...]
Servus

Paul
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  #70  
Alt 27.05.2008, 18:24
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ooops das mit den 15 Rädern hätte ich echt nicht gedacht und die Geschichte mit den Schutzblechen habe ich auf ein "Straßen-Kit gemäß der StVZO" bezogen dass ich für das MTB meines Juniors gekauft habe.
(Lampe, Klingel, Rücklicht, Reflektoren und SCHUTZBLECHE)

Habe aber jetzt nicht wirklich gegooglet ob das sein MUSS.

Aber ich kenne das vom Motrorrad her - da mußte bis vor Kurzem das Blech bis auf einen bestimmten Abstand über der Straße reichen und wenn man das verkürzt hatte, gab`s Ärger. Ist aber mittlerweile Geschichte.

Trotzdem danke für die Aufklärung
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  #71  
Alt 27.05.2008, 19:25
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Beschlagnahmen ist schon heftig.Ich würd sie fahren lassen,blitzen und 3 Monate zu Fuß gehen lassen.Warum mieten die nicht die Nordschleife ? Wie IngoNRW schon sagt.Eine "Schnitzeljagd" auf öffentlichen Straßen mit 300 Ps Autos ist schon sinnlos

Beim Gumball 3000 ist letztes Jahr in Slovenien ein Mensch ums Lebens.
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Gruß

Daniel
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  #72  
Alt 27.05.2008, 19:33
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Zitat:
Zitat von danchezz Beitrag anzeigen

Warum mieten die nicht die Nordschleife ?

Da fehlt der Kick! Da sind ja keine Unbeteiligten, die man so richtig verblasen und erschrecken kann.....Geld spielt ja keine Rolle, da kann man auf der BAB so richtig reinhalten....

Willy
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  #73  
Alt 27.05.2008, 19:46
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Ich weiß nicht, warum ich mich genötigt sehe, jetzt schon diese schwachsinnigen Teilnehmer der Schnitzeljagd/Rally zu verteidigen.

Aber glaubst Du wirklich, dass diese Zuhälter und Spießgesellen eine Rally auf der BAB mit einem Rolls Royce und ähnlichen Gefährten veranstalten wollten ?
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  #74  
Alt 27.05.2008, 20:02
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huebi huebi ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
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Warum fahren die ihre Veranstaltung nicht z.B. in Frankreich? Da sind die Straßen freier und länger, da kann man so richtig reintreten usw. Die trauen sich nicht, denn mit der französischen Polizei ist bei Geschwindigkeitsdelikten nicht gut Kirschen essen, und wenns richtig paßt, kann man schnell ein paar Tage durch schwedische Gardinen schauen.
Aber auf unseren Straßen gibts ja nur Kontrollen zum Absahnen durch die Ordnungsämter. Unsere Straßen können genauso für Privatrennen mißbraucht werden, wie auch jeder Konzern unsere Straßen als Lagerkapazität per LKW benutzen kann ohne Mietkosten. Wirksame Kontrollen gibt es ja kaum. Wer Rennen fahren will, soll in einen entsprechenden Verein eintreten, da findet er auch die passende Konkurrenz. Mit 250+PS-Autos andere Verkehrsteilnehmer in die Schranken weisen zu wollen, zeugt nicht nur von geistiger Impotenz.
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Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #75  
Alt 27.05.2008, 20:29
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GBR GBR ist offline
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Zitat:
Warum mieten die nicht die Nordschleife ?

Da fehlt der Kick! Da sind ja keine Unbeteiligten, die man so richtig verblasen und erschrecken kann.....Geld spielt ja keine Rolle, da kann man auf der BAB so richtig reinhalten....

Willy
Fahr mal die Nordschleife, dann weisst du was 'der Kick' ist. Dagegen ist
Autobahnrasen stumpfsinnig und langweilig.

Rallye hin, Rallye her, offensichtlich wurden die Fahrzeuge vor dem
Begehen einer Ordnungswidrigkeit nach STVO beschlagnahmt. Wußte
nicht das sowas in unserem Rechtssystem möglich ist, obwohl man bei
anderen Straftaten - jeder weiss was ich meine - schonmal nach vor-
beugenden Eingriff der Behörden ruft.

Ich verurteile selbstverständlich sämtliche Raserveranstaltungen auf
öffentlichen Straßen, das sollte klar sein. Man hätte warten sollen bis
einer der Chaoten nachweislich zu schnell war und dann handeln, dann
kann man problemlos die Mitstreiter - Startnummernachweis - auch gleich
stoppen.

Gruß Gunter
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