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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 18.05.2008, 15:38
Benutzerbild von Breezer
Breezer Breezer ist offline
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Standard Bundesanzeiger und GmbH

Mir ist jetzt wiederholt eine Werbeanzeige aufgefallen, die mir ziemlich dubios erscheint. Die Firma ist eine GmbH und gibt nur eine Free Call Nr. an.

Da ich ein neugieriger Mensch bin, hab ich mal im Netz die Firma gesucht. Das einzige was ich gefunden habe war die besagte Werbeanzeige.

Hab mir dann gedacht, jede GmbH muss ja im Bundesanzeiger veröffentlicht sein und habe dann auf der Seite des Bundesanzeiger nach dieser Firma gesucht. Ergebnis: Nichts.

Ist meine Information, dass alle Firmen dort veröffentlicht sein müssen falsch, oder gibt es da ein Schlupfloch?


Achim
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  #2  
Alt 18.05.2008, 19:07
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alaska alaska ist offline
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Standard

Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahreabschlüsse usw. im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Wurde bis 2006 sehr locker gehandhabt.
2007 wurde eine Behörde geschaffen die das sehr streng überprüfen soll.
Vielleicht morgen mal beim Amtsgericht nachschauen.
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Gruß vom Oberrhein.
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  #3  
Alt 18.05.2008, 19:18
Lars Ostsee Lars Ostsee ist offline
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Hallo Achim,

vielleicht findest Du ja unter www.handelsregister.de etwas.

Die gebührenfreie Suchfunktion auf der Seite dürfte Dir vielleicht weiterhelfen.

Gruss
Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer)
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  #4  
Alt 18.05.2008, 19:56
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Breezer Breezer ist offline
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Zitat:
Zitat von Lars Ostsee Beitrag anzeigen
Hallo Achim,

vielleicht findest Du ja unter www.handelsregister.de etwas.

Die gebührenfreie Suchfunktion auf der Seite dürfte Dir vielleicht weiterhelfen.

Gruss
Lars
Auch nichts. Würde fast Wetten, die Firma ist gar nicht registriert.


Achim
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  #5  
Alt 18.05.2008, 19:57
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Da müsste doch irgendwo auf dem Schreiben die H.reg.nr. zu finden sein?
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Gruß vom Oberrhein.
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  #6  
Alt 18.05.2008, 20:21
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Mir ist wiederholt die Werbeanzeige aufgefallen. In dieser Anzeige ist aber keine Anschrift oder Homepage oder sonst was angegeben. Lediglich eine Free Call Nr. (0800.......)

Achim
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  #7  
Alt 19.05.2008, 11:23
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moin,
was hindert dich eigentlich, die komplette nummer zu posten.

bis denn
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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  #8  
Alt 19.05.2008, 11:31
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Hallo,

wir haben doch den elektronischen Bundesanzeiger und das Unternehmensregister . Dort werden heutzutage die Meldepflichten abgefackelt.

Ich wage aber ernsthaft zu bezweifeln, dass jemand es schafft, eine solch irreführende Firma eingetragen zu bekommen. Das ist garantiert ein Fake.

Gruß

Andreas
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  #9  
Alt 19.05.2008, 13:01
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TomM TomM ist offline
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Moin,

Oh ha - zum einen stimmt die Aussage nicht, dass alle Kapitalgesellschaften veröffentlichen müssen - das kann man wunderbar umschiffen indem man seinen Jahresabschluß beim FA hinterlegt.

Zum anderen dauert eine Veröffentlichung i.d.R. um die 3 bis 6 Monate.

Zum Dritten werden 2008 die Jahresabschlüsse 2006 veröffentlicht )
__________________
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  #10  
Alt 19.05.2008, 13:12
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Oh ha - zum einen stimmt die Aussage nicht, dass alle Kapitalgesellschaften veröffentlichen müssen - das kann man wunderbar umschiffen indem man seinen Jahresabschluß beim FA hinterlegt.
Darf ich fragen, wo ich das nachlesen kann ?

Die Veröffentlichungspflicht ergibt sich aus §325 HGB, die Erleichterungen aus §326 ff. HGB. Von einer Befreiung durch Hinterlegung beim FA kann ich da nirgends etwas lesen, zumal es auch dem Prinzip des Gläubigerschutzes widersprechen würde.

Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Zum Dritten werden 2008 die Jahresabschlüsse 2006 veröffentlicht )
Nein, siehe §325 Abs.1 Satz 2 HGB.

Das in Deutschland die Veröffentlichungskultur noch schlecht ist, liegt an der fehlenden Verfolgung & Bestrafung in der Vergangenheit. In England liegt die Quote der Ltds. bei 99,9%, weil bei Nichteinreichung die Gesellschaft im House of Companies gelöscht wird und als GbR mit voller Haftung der Gesellschafter und Organe weiter geführt wird.

Gruß

Andreas
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  #11  
Alt 19.05.2008, 17:07
bummellandy bummellandy ist offline
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Hallo TomM,
ich wiederspreche Dir ungerne. Natürlich darfst Du den
Jahresabschluss auch zum FA senden, gerne auch mit
den zugehörigen Steuererklärungen. Das ändert aber nichts
an der Veröffentlichung im e-Bundesanzeiger.

Beide wollen den Abschluss haben.

Veröffentlicht wird JAB 2006 bis zum 31.12.2007 beim Handelsregister

Dauert nach Eingabe in der Internet Maske des eBundesanzeigers
so ca. 3-5 Sekunden. Kostet ca. 70 EUR.

Zum Thema: Nur weil einer in einer Anzeige GmbH schreibt,
muss es noch lange keine sein. Meist werden auch in Anzeigen
Kurzformen gebraucht. Ohne HR Nummer wird Deine Neugier
kaum zu befriedigen sein.

Gruß

Thomas
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Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 20.05.2008, 12:32
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TomM TomM ist offline
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Moin,

im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht:

Zitat:
Alle Gesellschafter der ACW haben in Ausübung des Wahlrechts nach § 264 Abs. 3 HGB auf die Prüfung und die Offenlegung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2007 verzichtet.
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  #13  
Alt 20.05.2008, 12:59
bummellandy bummellandy ist offline
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Hallo TomM,

§ 264 (3) gilt nur für Tochtergesellschaften bei denen
die Mutter im Konzernabschluss die Zahlen schon
veröffentlicht hat.

Das dürfte nicht die Regel sein. Ausnahmen gibt es immer.

Grüße Thomas
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  #14  
Alt 20.05.2008, 13:13
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von bummellandy Beitrag anzeigen
Hallo TomM,

§ 264 (3) gilt nur für Tochtergesellschaften bei denen
die Mutter im Konzernabschluss die Zahlen schon
veröffentlicht hat.

Das dürfte nicht die Regel sein. Ausnahmen gibt es immer.

Grüße Thomas
Moin Namensvetter,

das ist ein "Hintertürchen" schau mal wie viele "Holdings" bestehen. Die veröffentlichen dann und im Bundesanzeiger kannst die Zahlen der gesuchten Gesellschaft nimmer finden.

Ursprünglich war das mal völlig anders - erst bei Überschreitung einer bestimmten Bilanzsumme (habs vergessen) musste man überhaupt veröffentlichen.

Ist alles erneut Geldschneiderei - wie GEZ für Internet PC obwohl man ges. verpflichtet ist seine USt-VA elektronisch abzugeben, seine ZM, die Lohnsteuer eigentlich mittlerweile alles - Radio oder Fernsehen im Büro is ja wohl nicht drin.
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so long -> Tom

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