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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Mir ist jetzt wiederholt eine Werbeanzeige aufgefallen, die mir ziemlich dubios erscheint. Die Firma ist eine GmbH und gibt nur eine Free Call Nr. an.
Da ich ein neugieriger Mensch bin, hab ich mal im Netz die Firma gesucht. Das einzige was ich gefunden habe war die besagte Werbeanzeige. Hab mir dann gedacht, jede GmbH muss ja im Bundesanzeiger veröffentlicht sein und habe dann auf der Seite des Bundesanzeiger nach dieser Firma gesucht. Ergebnis: Nichts. Ist meine Information, dass alle Firmen dort veröffentlicht sein müssen falsch, oder gibt es da ein Schlupfloch? Achim |
#2
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Kapitalgesellschaften müssen ihre Jahreabschlüsse usw. im Bundesanzeiger veröffentlichen.
Wurde bis 2006 sehr locker gehandhabt. 2007 wurde eine Behörde geschaffen die das sehr streng überprüfen soll. Vielleicht morgen mal beim Amtsgericht nachschauen.
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#3
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Hallo Achim,
vielleicht findest Du ja unter www.handelsregister.de etwas. Die gebührenfreie Suchfunktion auf der Seite dürfte Dir vielleicht weiterhelfen. Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#4
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![]() Zitat:
Achim |
#5
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Da müsste doch irgendwo auf dem Schreiben die H.reg.nr. zu finden sein?
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Gruß vom Oberrhein. ![]() |
#6
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Mir ist wiederholt die Werbeanzeige aufgefallen. In dieser Anzeige ist aber keine Anschrift oder Homepage oder sonst was angegeben. Lediglich eine Free Call Nr. (0800.......)
Achim |
#7
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moin,
was hindert dich eigentlich, die komplette nummer zu posten. bis denn ![]() ![]() ![]()
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#8
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Hallo,
wir haben doch den elektronischen Bundesanzeiger und das Unternehmensregister . Dort werden heutzutage die Meldepflichten abgefackelt. Ich wage aber ernsthaft zu bezweifeln, dass jemand es schafft, eine solch irreführende Firma eingetragen zu bekommen. Das ist garantiert ein Fake. Gruß Andreas |
#9
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Moin,
Oh ha - zum einen stimmt die Aussage nicht, dass alle Kapitalgesellschaften veröffentlichen müssen - das kann man wunderbar umschiffen indem man seinen Jahresabschluß beim FA hinterlegt. Zum anderen dauert eine Veröffentlichung i.d.R. um die 3 bis 6 Monate. Zum Dritten werden 2008 die Jahresabschlüsse 2006 veröffentlicht ![]()
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#10
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![]() Zitat:
Die Veröffentlichungspflicht ergibt sich aus §325 HGB, die Erleichterungen aus §326 ff. HGB. Von einer Befreiung durch Hinterlegung beim FA kann ich da nirgends etwas lesen, zumal es auch dem Prinzip des Gläubigerschutzes widersprechen würde. Nein, siehe §325 Abs.1 Satz 2 HGB. Das in Deutschland die Veröffentlichungskultur noch schlecht ist, liegt an der fehlenden Verfolgung & Bestrafung in der Vergangenheit. In England liegt die Quote der Ltds. bei 99,9%, weil bei Nichteinreichung die Gesellschaft im House of Companies gelöscht wird und als GbR mit voller Haftung der Gesellschafter und Organe weiter geführt wird. Gruß Andreas
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#11
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Hallo TomM,
ich wiederspreche Dir ungerne. Natürlich darfst Du den Jahresabschluss auch zum FA senden, gerne auch mit den zugehörigen Steuererklärungen. Das ändert aber nichts an der Veröffentlichung im e-Bundesanzeiger. Beide wollen den Abschluss haben. Veröffentlicht wird JAB 2006 bis zum 31.12.2007 beim Handelsregister Dauert nach Eingabe in der Internet Maske des eBundesanzeigers so ca. 3-5 Sekunden. Kostet ca. 70 EUR. Zum Thema: Nur weil einer in einer Anzeige GmbH schreibt, muss es noch lange keine sein. Meist werden auch in Anzeigen Kurzformen gebraucht. Ohne HR Nummer wird Deine Neugier kaum zu befriedigen sein. Gruß Thomas |
#12
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Moin,
im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht: Zitat:
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#13
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Hallo TomM,
§ 264 (3) gilt nur für Tochtergesellschaften bei denen die Mutter im Konzernabschluss die Zahlen schon veröffentlicht hat. Das dürfte nicht die Regel sein. Ausnahmen gibt es immer. Grüße Thomas |
#14
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![]() Zitat:
das ist ein "Hintertürchen" schau mal wie viele "Holdings" bestehen. Die veröffentlichen dann und im Bundesanzeiger kannst die Zahlen der gesuchten Gesellschaft nimmer finden. Ursprünglich war das mal völlig anders - erst bei Überschreitung einer bestimmten Bilanzsumme (habs vergessen) musste man überhaupt veröffentlichen. Ist alles erneut Geldschneiderei - wie GEZ für Internet PC obwohl man ges. verpflichtet ist seine USt-VA elektronisch abzugeben, seine ZM, die Lohnsteuer eigentlich mittlerweile alles - Radio oder Fernsehen im Büro is ja wohl nicht drin.
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