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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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.. die Pflichtversicherung kommt... siehe aktuelle Ausgabe des ADAC ...
http://mitglied.lycos.de/dihi24/ = KLICK Aktuelles...
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#2
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Da bin ich schon seit 2 Jahren auf der sicheren Seite.
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Gruß Jürgen ![]() Träume nicht Dein Leben, lebe Deine Träume, denn das Leben ist zu kurz um nur zu träumen. |
#3
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Eine Trailerzusatzversicherung ist unnötig, sofern Du eine Privathaftpflicht hast - und die hat doch wohl jeder - oder?
Gruß Molly
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www.molitorfj.de |
#4
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![]() Zitat:
das ist leider falsch. ausnahme: die phv enthält irgendwelche besonderen bedingungen, welche anhänger-haftpflicht-risiken einschliessen. sowas ist mir aber in 30 jahren versicherungspraxis nicht vorgekommen. le loup |
#5
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Meine R+V Versicherung hat mir am 8.1.2004 schriftlich aus der HV in Frankfurt mitgeteilt:
Die Haftpflicht des Anhängers (grünes Kennzeichen z.B. Pferdeanhänger, Sportbootanhänger) ist über die PHV (privte Haftpflicht) versichert! Zitatende! Nun bis Du dran! Gruß Molly
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www.molitorfj.de |
#6
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... das mit der R+V wäre mal ganz was neues....
siehe alten thread: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...flicht+trailer
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Na ja, der Anhänger hat ja keinen Verbrennungsmotor. ![]()
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Mit sportlichen Grüßen ᴒɦᴚᴝϩ Mercruiser, Mercury, Mariner, Force, Westerbeke, Universal Propeller - Abgasanlagen - Generatoren Qualität zu kaufen ist die cleverste Art des Sparens. Siehe auch www.kegel.de Anfragen bitte telefonisch 04508/777 77 10 oder per WhatsApp 04508/777 77 10 stellen. Kontaktdaten und Impressum |
#8
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#9
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![]() Zitat:
da steht R+V im Widerspruch zu Pantaenius, die mir am 20. Jan. 04 folgende Antwort auf meine Frage nach dem Versicherungsschutz meines Hafentrailers folgendes mailten quote in der Privathaftpflichtversicherung sind Fahrzeuge jeglicher Art (worunter auch Anhänger zählen) vom Versicherungsschutz ausgeschlossen. unquote
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Ciao Hans Peter *Allen, die mich kennen, gebe Gott, was sie mir gönnen* |
#10
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![]() Zitat:
ich hatte bereits daruf hingewiesen, das sowat, wenn überhaupt, in besonderen bedingungen mitversichert sein müsste. aber frag vorsorglich nochmal nach, ob das sowohl für den ruhezustand als auch an am kfz angekuppelten zustand gilt. in letzter zeit wurden leider aus gründen des marketing seltsame mischformen entwickelt, welche mit der klassischen aufteilung der mitversicherten risiken nichts mehr zu tun haben. hättest du statt der allgemeingültigen formulierung "ist in der phv mitversichert" geschrieben "ist in _meiner_ phv...", dann hätte ich mir keine sorgen gemacht. le loup ********** |
#11
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Hallo!
Ich hatte auch von Pantaenius die Information erhalten, dass Trailer im Ruhestand nicht mehr über das Zugfahrezeug versichert seien und eine Zusatzversicherung notwendig sei. Daraufhin habe ich mich an meinen PKW-Versicherer gewandt (R+V), der mir dann sagte, dass ich keine Zusatzversicherung benötige, wenn ich eine private Haftpflichversicherung hätte. Ich habe ihm geantwortet, dass ich das gerne schriftlich hätte. Daraufhin hat er bei der Hauptverw. in Frankfurt ein Schreiben angefordert und dieses an mich weitergeleitet. Ich denke, dass ich damit im Schadenfall auf der richtigen Seite bin. Gruß Molly
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#12
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Hallo Molly,
Da ich berufsbedingt schon so einige "Merkwürdigkeiten" von Versicherungen erhalten habe (auch schriftlich), interessiert mich Dein Schreiben sehr. Ich habe eben mit der R+V telefoniert. Laut deren Aussage gibt es weder in den älteren noch in den neueren Bedingungen einen Einschluss dieses Risikos. Auch besteht keine Möglichkeit soetwas über besondere Bedingungen in einer Privathaftpflichtversicherung zu versichern. Mich würde interessieren, ob in Deinem Schreiben vielleicht nur von einem verbundenen Zustand mit dem Fahrzeug ausgegangen wird. Würde mich freuen, wenn Du mir mal die Jahreszahl Deiner Allgemeinen Bedingungen (AHB) bzw. eventueller Zusatzvereinbahrungen mitteilen könntest (am liebsten natürlich, wenn Du magst, auch gerne das Schreiben per Fax). Gruß Norman ![]() |
#13
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Hallo Norman,
Da mich das Thema auch interessiert, hast Du eine Antwort von Molly erhalten? Gruß Harald |
#14
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Hallo Harald,
ja, Molly hat mir etwas gefaxt. Habe unabhängig davon, bei der R+V eine definitive schriftliche Aussage zur Versicherbarkeit von Bootstrailern in der PHV angefordert. Sobald die vorliegt, melde ich mich wieder. Gruß Norman ![]() |
#15
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Hallo Norman!
Sollten sich aus dem Schriftverkehr mit der R+V Abweichungen gegenüber meiner Info ergeben, bitte ich Dich freundlichst um Mitteilung! Vielen Dank und viele Grüße Molly
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#16
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Natürlich, Molly. Das ist ja wohl selbstverständlich.
Sollte die R+V das Risiko über die PHV versichern, erhalte ich eine einheitliche, definitive und für Alle verwendbare schriftliche Aussage. Falls nicht, werde ich der Sache wohl mal intensiver nachgehen müssen ![]() Gruß Norman ![]() |
#17
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So, habe eben Post von der R+V bekommen.
Der Trailer ist über die PHV versichert, wenn in der "BVR I 9a)" ein Anhänger als mitversichertes Risiko genannt wird und die Ausschlüsse der § 1, 2b und §2, 3c der AHB (Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung) explizit aufgehoben werden. Die BVR 004 (Stand Juli 2001) z.B. hat diese Aufhebung. Die BVR Abschnitt C (Ausgabe Oktober 1997) auch. Alle anderen Ausgaben bitte selbst prüfen. "BVR" ist die Beschreibung des versicherten Risikos zur Haftpflichtversicherung. In den Vertragsunterlagen ist sie in der Regel hinter den AHB zu finden und muss zusätzlich im Versicherungsschein (1. Blatt) unter "Vertragsgrundlagen:" aufgeführt werden. Für alle Interessierten, denen das geänderte Risiko der Trailerhaftung noch nicht bewusst ist: http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...erung&start=15 Hier hatte ich die wichtigsten Punkte schriftlich hinterlegt. @ le loup Jetzt verstehe ich auch Dein letztes Posting aus dem o.a.Thread. Wusste damals nicht, dass Du aus der Branche kommst, Du Verbrecher ![]() ![]() @ Molly Um ganz sicher zu gehen, prüfe lieber nochmal Deine BVR (I 9a). Gruß Norman ![]() |
#18
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![]() Zitat:
sagte ich doch - es kommt mehr und mehr zu einer undurchsichtigen vermischung der risiken. erst isses draussen, dann als marketingag drinnen und bei der nächsten neuordnung still und heimlich wieder draussen. mittlerweile hat $kunde aber nen neuen auf vertrieb getrimmten vertreter, welcher die alten bedingungen nicht mehr kennt. auch für privatkunden ist es heutzutage oft sinnvoll, seine versicherungsverträge über einen makler abzuschliessen. wenn der auf solche potentiell entstehenden risikolücken nicht aufmerksam macht ist er voll dran. aber jetzt verstehste meinen beitrag http://www.boote-forum.de/phpBB2/vie...erung&start=35 bezüglich "kundenberatung" bestimmt besser. le loup ("verbrecher" im ruhestand) |
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