boote-forum.de - Das Forum rund um Boote  

Zurück   boote-forum.de - Das Forum rund um Boote > Alles was schwimmt! > Technik-Talk



Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 15.04.2008, 22:09
Benutzerbild von Liebertee
Liebertee Liebertee ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 14.01.2007
Ort: Stuhr
Beiträge: 1.529
Boot: Catboot + Pacific Seacraft 25+Viksund 27
2.304 Danke in 860 Beiträgen
Standard Gasanlage abdrücken.

Nabend......

Hat jemand Ahnung, mit vieviel Druck man eine Gasleitung/Anlage auf´m Boot prüfen / abdrücken soll, bzw. gibts irgendwo die entsprechende Vorschrift zum nachlesen?

Danke und Gruß, Norbert
__________________

Mit Zitat antworten top
  #2  
Alt 15.04.2008, 22:56
Benutzerbild von nini
nini nini ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 28.01.2007
Ort: Basel
Beiträge: 1.380
Boot: Eigenbau Alu 14,95 x 4,40m
Rufzeichen oder MMSI: HE3611 / 269053611
4.611 Danke in 1.022 Beiträgen
Standard

Gasanlagen werden nach dem DVGW Arbeitsblatt G 608
"Flüssiggsaanlagen auf Schiffen" geprüft.
Prüfdruck ist der 3 fache Betriebsdruck.
Aber Du wirst das hoffentlich durch einen Fachmann ausführen lassen, der Dir dann auch eine Prüfbestätigung ausstellen wird.

Gruss Edi
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #3  
Alt 16.04.2008, 09:51
Mimpi Manis Mimpi Manis ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 15.08.2006
Beiträge: 20
9 Danke in 8 Beiträgen
Standard

Hallo Norbert,

einfache Methode: Druckminderer mit Manometer zulegen (nicht wesentlich teurer als ohne Manometer), Alle Absperrhähne auf, Gasflasche kurz auf- und dann gleich wieder zudrehen. Druck am Manometer notieren. Nach einigen Stunden oder besser über Nacht Druck überprüfen. Wenn er nicht abgefallen ist, ist die Anlage noch dicht!

Methode ohne Manometer: am nächsten Tag schauen ob am Herd die Flamme brennt (natürlich bei noch immer geschlossener Gasflasche!) Der Restdruck von 30mbar reicht für ca. 3-5 Sekunden!

Funktioniert überall auf der Welt, vor allem nach einem Flaschentausch und nicht nur im regelungswütigen Deutschland! Und nach einer Prüfbescheinigung hat mich noch nie jemand gefragt, weder die Versicherung noch ein Gasflaschenfüller!

Stephan
__________________
Besucht uns: www.mimpimanis.de
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #4  
Alt 16.04.2008, 10:15
Benutzerbild von Helena
Helena Helena ist offline
Cadet
 
Registriert seit: 01.04.2008
Beiträge: 27
21 Danke in 10 Beiträgen
Standard

Bitte nicht leichtsinnig werden !
Trotz Druckprüfung und größter Vorsicht kommt es immer wieder zu Unfällen. Wir hatten so einen Unfall wobei das Gas eben nicht an den zu erwartenden Stellen und nach Flaschentausch ausströmte, sonden überraschend nach wochenlangem und sicheren Gebrauch.
Der Unfall hinterließ schwere Brandverletzungen und zum Glück waren wir schon am Steg und weiterem Glück das Schiff brannte nicht.

Die Gasanlage kam von Bord und alles wurde auf Elektro umgestellt.
__________________
Gruß Wera

Der Weg ist das Ziel
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #5  
Alt 16.04.2008, 10:32
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 9.284
Boot: Proficiat 975G
13.027 Danke in 6.161 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von Mimpi Manis Beitrag anzeigen

Und nach einer Prüfbescheinigung hat mich noch nie jemand gefragt, weder die Versicherung noch ein Gasflaschenfüller!
Den Gasflaschenfüller interessiert deine Anlage garantiert nicht, ist nicht seine Verantwortung. Gefragt nach der Prüfbescheinigung hat mich außer dem Hafenbetreiber auch die Wapo!
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
  #6  
Alt 28.04.2008, 00:06
Benutzerbild von sailor0646
sailor0646 sailor0646 ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 29.11.2004
Ort: Mainz
Beiträge: 1.586
1.445 Danke in 820 Beiträgen
Standard

Gibt es denn eine Pflicht zur Prüfung (durch einen Sachverständigen mit Prüfbescheinigung), für nicht gewerblich genutzte Sportboote, überhaupt?
Wenn ja, wo ist das geregelt?
__________________
Gruß, Alfred

Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön.
Mit Zitat antworten top
  #7  
Alt 28.04.2008, 07:14
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Prachuab Khiri Khan 11°44'37"N 99°47'17"E
Beiträge: 2.279
Boot: Hobie Wave, Angelappelkahn, Schlickrutscher
Rufzeichen oder MMSI: eh du doof
748 Danke in 538 Beiträgen
hartmut2801 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

moin,
wo das steht weiß ich nicht, aber womo´s und wowa´s müßen eine prüfbescheinigung haben (alle 2 jahre) sonst gibt es keinen tüv-stempel.

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
Mit Zitat antworten top
  #8  
Alt 28.04.2008, 09:49
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2002
Beiträge: 3.571
1.826 Danke in 722 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sailor0646 Beitrag anzeigen
Gibt es denn eine Pflicht zur Prüfung (durch einen Sachverständigen mit Prüfbescheinigung), für nicht gewerblich genutzte Sportboote, überhaupt?
Wenn ja, wo ist das geregelt?
eine gesetzliche Pflicht gibt es in D nur für den Bodensee und auf Landesgewässern in Brandenburg.

Natürlich kann Dir jeder Hafenbetreiber vorschreiben, dass Du nur mit geprüfter Gas-Anlage in den Hafen darfst.
Ebenso kann das in den Versicherungsbedingungen stehen.
__________________
Charly
Mit Zitat antworten top
  #9  
Alt 28.04.2008, 09:52
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 11.03.2005
Ort: Oberpfalz
Beiträge: 13.234
Boot: Volksyacht Fishermen
45.190 Danke in 16.654 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hartmut2801 Beitrag anzeigen
moin,
wo das steht weiß ich nicht, aber womo´s und wowa´s müßen eine prüfbescheinigung haben (alle 2 jahre) sonst gibt es keinen tüv-stempel.

bis denn
Ich habe letzte Woche einen neuen TÜV Stempel ohne Gas-Prüfbescheinigung für den Wohnwagen erhalten.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #10  
Alt 28.04.2008, 10:16
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2002
Beiträge: 3.571
1.826 Danke in 722 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hartmut2801 Beitrag anzeigen
moin,
wo das steht weiß ich nicht, aber womo´s und wowa´s müßen eine prüfbescheinigung haben (alle 2 jahre) sonst gibt es keinen tüv-stempel.

bis denn
Hallo Hartmut,

Für Wohnwagen und Wohnmobile ist die Gasprüfung nach meiner Kenntnis ebenfalls nicht vorgeschrieben. Man beruft sich zwar gern auf den § 29 der StVZO, aber wenn man dann in die Tabelle schaut, wo die Fahrzeuge aufgelistet sind, steht unter Wohnmobile nichts mehr von Sicherheitsprüfung. Anders ist es bei Fahrzeugen, die mit Gas angetrieben werden. Da ist eine Prüfung vorgeschrieben. Manche TÜV Prüfer verlangen die Gasprüfung, andere wieder nicht.
Man kommt allerdings kaum auf einen Campingplatz ohne Gasprüfung.

Hier kannst Du aber auch gern selbst mal schauen, da sind die Fahrzeuge und Prüfintervalle für Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen aufgelistet. Im 2. Link steht was bei Hauptuntersuchungen geprüft werden muss.: http://www.gesetze-im-internet.de/st..._viii_132.html

http://www.gesetze-im-internet.de/st...viiia_133.html
__________________
Charly
Mit Zitat antworten top
  #11  
Alt 30.04.2008, 13:26
Benutzerbild von hartmut2801
hartmut2801 hartmut2801 ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 28.07.2006
Ort: Prachuab Khiri Khan 11°44'37"N 99°47'17"E
Beiträge: 2.279
Boot: Hobie Wave, Angelappelkahn, Schlickrutscher
Rufzeichen oder MMSI: eh du doof
748 Danke in 538 Beiträgen
hartmut2801 eine Nachricht über ICQ schicken
Standard

moin,
also mir ist es in bochum, wuppertal und bremerhaven so ergangen, das sowohl tüv, gtü und dekra die prüfbescheinigung haben wollten.

bis denn
__________________
theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!!

rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #12  
Alt 30.04.2008, 20:12
Benutzerbild von charlyvoss
charlyvoss charlyvoss ist offline
Admiral
 
Registriert seit: 21.04.2002
Beiträge: 3.571
1.826 Danke in 722 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von hartmut2801 Beitrag anzeigen
moin,
also mir ist es in bochum, wuppertal und bremerhaven so ergangen, das sowohl tüv, gtü und dekra die prüfbescheinigung haben wollten.

bis denn
Ja, die versuchen es immer wieder. Sie sollen Dir mal zeigen wo das steht
__________________
Charly
Mit Zitat antworten top
  #13  
Alt 01.05.2008, 01:18
RoterBaron RoterBaron ist offline
Commander
 
Registriert seit: 13.08.2005
Beiträge: 344
301 Danke in 167 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von nini Beitrag anzeigen
Aber Du wirst das hoffentlich durch einen Fachmann ausführen lassen, der Dir dann auch eine Prüfbestätigung ausstellen wird.

Gruss Edi
Libertee sagt ja nur, daß er es prüfen will... Und wer selbst prüft, lebt vielleicht auch länger.

Mir fallen dabei "Fachleute" aus der Autotechnik" aus eigenem Erleben ein: hatte als junger Mann, als ich von Bremsen keinen Plan hatte, bei Bekannten, die sich "auskannten", Bremsen neu machen lassen. Zylinder wurden ausgetauscht. Der TÜV - das sind doch sicher Experten? - nahm es anstandlos ab, funzte auf dem Bremsstand nach Prüfprotokoll.

2 Wochen später mußte ich an einer Kreuzung bei auf rot springerder Ampel im Regen ne Vollbremsung machen, die Karre zog total zur Seite weg und knallte fast in den Gegenverkehr. Bremstrommeln auf bei einem anderen Freund, der so wenig Plan wie ich von Bremsen hatte, aber unübersehbar: der eine Zylinder sah etwas anders aus als die anderen drei. Kaum zu unterscheiden, wenn an sie nicht direkt nebeneinander hielt. Ab in den Laden des Vertagshändlers, wo man mir dann erklärte, daß der Zylinder nicht in dieses Modell gehörte, ich meinen Bekannten, die die Bremsen flickten, aber keine Vorwürfe machen sollte, die Teilenummer wären ja so ähnlich, da könnte sich einer geirrt haben, Käufer oder Verkäufer des ET, und ja - beim Tüv auf dem Bremstand und sogar in der Fahrpraxis würde das eine Weile gut gehen, technisch wäre es nicht unmöglich, mit dem falschen Zylinder in der Trommel wochen- oder monatelang problemlos zu bremsen - solange man keine harte Volbremsung machen müßte.
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
  #14  
Alt 01.05.2008, 11:30
Benutzerbild von Libertad
Libertad Libertad ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 16.12.2005
Ort: Limburg/Lahn
Beiträge: 9.284
Boot: Proficiat 975G
13.027 Danke in 6.161 Beiträgen
Standard

Wenn sich jemand mit gasanlagen auskennt und die Vorschriften kennt - und versteht - kann er natürlich seine Gasanlage selbst prüfen. Im schadensfall wird das aber die Versicherung und gegebenfalls den Richter wenig interessieren.
Ich lasse ordnungsgemäß meine Anlage prüfen - und prüfe zwischendurch selbst.
__________________
Gruß
Ewald
Mit Zitat antworten top
Folgende 2 Benutzer bedanken sich für diesen Beitrag:
  #15  
Alt 01.05.2008, 17:41
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2002
Ort: Erde
Beiträge: 6.927
Boot: z. Z. kein Boot
Rufzeichen oder MMSI: DF....
3.519 Danke in 2.453 Beiträgen
Standard

@roter baron
Bei wichtigen Teilen soll man generell 2-mal hingucken, aber nur bei Sachverstand selbst schrauben.
Wir haben immer die Bremsen selbst repariert. Vor einigen Wochen (Fahrzeug meiner Schwester war bei einem "Fachmann") kam sie an "Du, hinten schleift was".
Also beim Onkel auf dessen Bühne und prompt war jemand an der Bremse, welcher die Schrauben des Sattels nicht festgezogen hatte. Ergebnis:
Schrauben und Aufhängung hinüber, im Fehlerfall hätte das Rad hinten links blockiert und die Karre wäre in den Gegenverkehr gedreht.
Eine andere Geschichte war die beim TÜV, als ich die Plakette erhielt, aber bei der Ausfahrt vom Hof die Bremsanlage hinüber war.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
Mit Zitat antworten top
  #16  
Alt 06.05.2008, 17:35
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.829
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.797 Danke in 1.694 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von charlyvoss Beitrag anzeigen
eine gesetzliche Pflicht gibt es in D nur für den Bodensee und auf Landesgewässern in Brandenburg.
Hallo,

dazu mal ein paar Fragen :

a) wo ist das mit Brandenburg geregelt (ich mag es nachlesen)
b) was passiert, wenn mir die Plakette verwehrt wurde und ich nach Brandenburg einfahre ?

Ich bin nämlich letzte Woche aus formalen Gründen durchgefallen.


Gruß

Andreas
Mit Zitat antworten top
  #17  
Alt 07.05.2008, 09:57
Benutzerbild von Monreve
Monreve Monreve ist offline
Commander
 
Registriert seit: 16.08.2007
Ort: Köln
Beiträge: 323
342 Danke in 182 Beiträgen
Standard

Also, ich würde generell auch zur eigenen Sicherheit - Vorschrift hin oder her - immer die Gasprüfung von einem Fachmann durchführen lassen.
Es wird neben dem Druckabfall ausserdem noch geprüft, ob z.B. die Gaszufuhr beim Herd abschaltet, wenn die Flamme ausgeht.
Heizung und Kühlschrank werden ebenfalls geprüft.
Auch der Druckregulierer muss nach einer bestimmten Zeit gewechselt werden (steht, glaube ich sogar drauf).
Denkt nur daran, dass sich auch bei festverlegten Gasleitungen durch die Fahrt mal Schrauben lockern können.....
Auch meine Feuerlöscher lasse ich regelmässig warten, oder tausche sie aus
__________________
die besten Grüße von Uschi
Mit Zitat antworten top
  #18  
Alt 07.05.2008, 11:54
Benutzerbild von apiroma
apiroma apiroma ist offline
Fleet Admiral
 
Registriert seit: 26.03.2002
Ort: Erde
Beiträge: 6.927
Boot: z. Z. kein Boot
Rufzeichen oder MMSI: DF....
3.519 Danke in 2.453 Beiträgen
Standard

Schläuche+Regler sollten alle 10 Jahre getauscht werden.
__________________
Grüße
Karl-Heinz
----------------
"Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände:
Ein-Aus-Kaputt".
(Wau Holland)
Mit Zitat antworten top
  #19  
Alt 07.05.2008, 12:22
sea114 sea114 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: EBE
Beiträge: 362
136 Danke in 101 Beiträgen
Standard

Bei G 608 ist das sogar alle 6 Jahre nach Herstellerdatum auf Schläuche und Regler
Bernd
Mit Zitat antworten top
  #20  
Alt 07.05.2008, 12:34
Benutzerbild von boneman
boneman boneman ist offline
Vice Admiral
 
Registriert seit: 16.05.2007
Ort: Berlin
Beiträge: 1.829
Boot: Rinker Fiesta Vee 242
3.797 Danke in 1.694 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von sea114 Beitrag anzeigen
Bei G 608 ist das sogar alle 6 Jahre nach Herstellerdatum auf Schläuche und Regler
Hallo Bernd,

hast du das G 608 Dingens mal zum nachlesen ? Oder zumindest eine Quelle, in der der Anwender nachlesen kann, wie seine Anlage beschaffen sein muß ?

Gruß

Andreas
Mit Zitat antworten top
  #21  
Alt 07.05.2008, 15:43
sea114 sea114 ist offline
Commander
 
Registriert seit: 06.01.2007
Ort: EBE
Beiträge: 362
136 Danke in 101 Beiträgen
Standard

Zitat:
Zitat von boneman Beitrag anzeigen
Hallo Bernd,

hast du das G 608 Dingens mal zum nachlesen ? Oder zumindest eine Quelle, in der der Anwender nachlesen kann, wie seine Anlage beschaffen sein muß ?

Gruß

Andreas
Servus Andreas
es gibt für den normalen Anwender auch noch andere Infoquellen zb. H. Schmid www.h-schmidt-technik.de da stehen gut verständlich die Flüssiggasanlagen drinnen, auch bei der Kreuzerabteilung gibt es eine Abhandlung über Flüssiggasanlagen auf Sportbooten von 2004 die Inhalte sind annähernd gleich mit der G 608 vom DVGW
Gruß Bernd
Mit Zitat antworten top
Folgender Benutzer bedankt sich für diesen Beitrag:
Antwort



Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.

Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 21:24 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.8.11 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2025, vBulletin Solutions, Inc.