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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Nabend......
Hat jemand Ahnung, mit vieviel Druck man eine Gasleitung/Anlage auf´m Boot prüfen / abdrücken soll, bzw. gibts irgendwo die entsprechende Vorschrift zum nachlesen? Danke und Gruß, Norbert
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#2
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Gasanlagen werden nach dem DVGW Arbeitsblatt G 608
"Flüssiggsaanlagen auf Schiffen" geprüft. Prüfdruck ist der 3 fache Betriebsdruck. Aber Du wirst das hoffentlich durch einen Fachmann ausführen lassen, der Dir dann auch eine Prüfbestätigung ausstellen wird. Gruss Edi
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#3
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Hallo Norbert,
einfache Methode: Druckminderer mit Manometer zulegen (nicht wesentlich teurer als ohne Manometer), Alle Absperrhähne auf, Gasflasche kurz auf- und dann gleich wieder zudrehen. Druck am Manometer notieren. Nach einigen Stunden oder besser über Nacht Druck überprüfen. Wenn er nicht abgefallen ist, ist die Anlage noch dicht! Methode ohne Manometer: am nächsten Tag schauen ob am Herd die Flamme brennt (natürlich bei noch immer geschlossener Gasflasche!) Der Restdruck von 30mbar reicht für ca. 3-5 Sekunden! Funktioniert überall auf der Welt, vor allem nach einem Flaschentausch und nicht nur im regelungswütigen Deutschland! Und nach einer Prüfbescheinigung hat mich noch nie jemand gefragt, weder die Versicherung noch ein Gasflaschenfüller! Stephan
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Besucht uns: www.mimpimanis.de |
#4
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Bitte nicht leichtsinnig werden !
Trotz Druckprüfung und größter Vorsicht kommt es immer wieder zu Unfällen. Wir hatten so einen Unfall wobei das Gas eben nicht an den zu erwartenden Stellen und nach Flaschentausch ausströmte, sonden überraschend nach wochenlangem und sicheren Gebrauch. Der Unfall hinterließ schwere Brandverletzungen und zum Glück waren wir schon am Steg und weiterem Glück das Schiff brannte nicht. Die Gasanlage kam von Bord und alles wurde auf Elektro umgestellt.
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Gruß ![]() Der Weg ist das Ziel
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#5
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Den Gasflaschenfüller interessiert deine Anlage garantiert nicht, ist nicht seine Verantwortung. Gefragt nach der Prüfbescheinigung hat mich außer dem Hafenbetreiber auch die Wapo!
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Gruß Ewald |
#6
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Gibt es denn eine Pflicht zur Prüfung (durch einen Sachverständigen mit Prüfbescheinigung), für nicht gewerblich genutzte Sportboote, überhaupt?
Wenn ja, wo ist das geregelt?
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Gruß, Alfred Wenn alle ihren richtigen Vornamen in der Signatur stehen hätten, wäre das schön. ![]() |
#7
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moin,
wo das steht weiß ich nicht, aber womo´s und wowa´s müßen eine prüfbescheinigung haben (alle 2 jahre) sonst gibt es keinen tüv-stempel. bis denn ![]() ![]() ![]()
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern. |
#8
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Natürlich kann Dir jeder Hafenbetreiber vorschreiben, dass Du nur mit geprüfter Gas-Anlage in den Hafen darfst. Ebenso kann das in den Versicherungsbedingungen stehen.
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Charly |
#9
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#10
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Für Wohnwagen und Wohnmobile ist die Gasprüfung nach meiner Kenntnis ebenfalls nicht vorgeschrieben. Man beruft sich zwar gern auf den § 29 der StVZO, aber wenn man dann in die Tabelle schaut, wo die Fahrzeuge aufgelistet sind, steht unter Wohnmobile nichts mehr von Sicherheitsprüfung. Anders ist es bei Fahrzeugen, die mit Gas angetrieben werden. Da ist eine Prüfung vorgeschrieben. Manche TÜV Prüfer verlangen die Gasprüfung, andere wieder nicht. Man kommt allerdings kaum auf einen Campingplatz ohne Gasprüfung. Hier kannst Du aber auch gern selbst mal schauen, da sind die Fahrzeuge und Prüfintervalle für Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen aufgelistet. Im 2. Link steht was bei Hauptuntersuchungen geprüft werden muss.: http://www.gesetze-im-internet.de/st..._viii_132.html http://www.gesetze-im-internet.de/st...viiia_133.html
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Charly |
#11
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moin,
also mir ist es in bochum, wuppertal und bremerhaven so ergangen, das sowohl tüv, gtü und dekra die prüfbescheinigung haben wollten. bis denn ![]() ![]() ![]()
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theorie und praxis sind theoretisch gleich, aber praktisch nicht !!! rechts-schreibfehler sind gewollt und deswegen mit voller Absicht erstellt. wer welche findet, darf sie behalten, verschenken oder auch versteigern.
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#12
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Charly |
#13
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Mir fallen dabei "Fachleute" aus der Autotechnik" aus eigenem Erleben ein: hatte als junger Mann, als ich von Bremsen keinen Plan hatte, bei Bekannten, die sich "auskannten", Bremsen neu machen lassen. Zylinder wurden ausgetauscht. Der TÜV - das sind doch sicher Experten? - nahm es anstandlos ab, funzte auf dem Bremsstand nach Prüfprotokoll. 2 Wochen später mußte ich an einer Kreuzung bei auf rot springerder Ampel im Regen ne Vollbremsung machen, die Karre zog total zur Seite weg und knallte fast in den Gegenverkehr. Bremstrommeln auf bei einem anderen Freund, der so wenig Plan wie ich von Bremsen hatte, aber unübersehbar: der eine Zylinder sah etwas anders aus als die anderen drei. Kaum zu unterscheiden, wenn an sie nicht direkt nebeneinander hielt. Ab in den Laden des Vertagshändlers, wo man mir dann erklärte, daß der Zylinder nicht in dieses Modell gehörte, ich meinen Bekannten, die die Bremsen flickten, aber keine Vorwürfe machen sollte, die Teilenummer wären ja so ähnlich, da könnte sich einer geirrt haben, Käufer oder Verkäufer des ET, und ja - beim Tüv auf dem Bremstand und sogar in der Fahrpraxis würde das eine Weile gut gehen, technisch wäre es nicht unmöglich, mit dem falschen Zylinder in der Trommel wochen- oder monatelang problemlos zu bremsen - solange man keine harte Volbremsung machen müßte.
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#14
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Wenn sich jemand mit gasanlagen auskennt und die Vorschriften kennt - und versteht - kann er natürlich seine Gasanlage selbst prüfen. Im schadensfall wird das aber die Versicherung und gegebenfalls den Richter wenig interessieren.
Ich lasse ordnungsgemäß meine Anlage prüfen - und prüfe zwischendurch selbst.
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Gruß Ewald
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#15
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@roter baron
Bei wichtigen Teilen soll man generell 2-mal hingucken, aber nur bei Sachverstand selbst schrauben. Wir haben immer die Bremsen selbst repariert. Vor einigen Wochen (Fahrzeug meiner Schwester war bei einem "Fachmann") kam sie an "Du, hinten schleift was". Also beim Onkel auf dessen Bühne und prompt war jemand an der Bremse, welcher die Schrauben des Sattels nicht festgezogen hatte. Ergebnis: Schrauben und Aufhängung hinüber, im Fehlerfall hätte das Rad hinten links blockiert und die Karre wäre in den Gegenverkehr gedreht. Eine andere Geschichte war die beim TÜV, als ich die Plakette erhielt, aber bei der Ausfahrt vom Hof die Bremsanlage hinüber war.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#16
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dazu mal ein paar Fragen : a) wo ist das mit Brandenburg geregelt (ich mag es nachlesen) b) was passiert, wenn mir die Plakette verwehrt wurde und ich nach Brandenburg einfahre ? Ich bin nämlich letzte Woche aus formalen Gründen durchgefallen. ![]() Gruß Andreas |
#17
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Also, ich würde generell auch zur eigenen Sicherheit - Vorschrift hin oder her - immer die Gasprüfung von einem Fachmann durchführen lassen.
Es wird neben dem Druckabfall ausserdem noch geprüft, ob z.B. die Gaszufuhr beim Herd abschaltet, wenn die Flamme ausgeht. Heizung und Kühlschrank werden ebenfalls geprüft. Auch der Druckregulierer muss nach einer bestimmten Zeit gewechselt werden (steht, glaube ich sogar drauf). Denkt nur daran, dass sich auch bei festverlegten Gasleitungen durch die Fahrt mal Schrauben lockern können..... Auch meine Feuerlöscher lasse ich regelmässig warten, oder tausche sie aus ![]()
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die besten Grüße von Uschi |
#18
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Schläuche+Regler sollten alle 10 Jahre getauscht werden.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#19
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Bei G 608 ist das sogar alle 6 Jahre nach Herstellerdatum auf Schläuche und Regler
Bernd |
#20
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hast du das G 608 Dingens mal zum nachlesen ? Oder zumindest eine Quelle, in der der Anwender nachlesen kann, wie seine Anlage beschaffen sein muß ? Gruß Andreas |
#21
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es gibt für den normalen Anwender auch noch andere Infoquellen zb. H. Schmid www.h-schmidt-technik.de da stehen gut verständlich die Flüssiggasanlagen drinnen, auch bei der Kreuzerabteilung gibt es eine Abhandlung über Flüssiggasanlagen auf Sportbooten von 2004 die Inhalte sind annähernd gleich mit der G 608 vom DVGW Gruß Bernd
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