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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
#1
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Fäkalien Tank auf Badeplattform
Hallo,
im nächsten Jahr will ich mein Boot mit einem Fäkalientank ausrüsten. Zuerst hatte ich vor eine Rumpfverlängerung in Form einer integrierten (hohlen) Badeplattform zu machen und den Hohlraum als Fäk.Tank zu nutzen. Da hierbei aber viele Probleme auftreten (z.B. VA und Stahl verbinden, Heckstrahlruder umbauen usw.) hatte ich jetzt eine andere Idee. Am Bild kann man sehen, daß die jetzige Badeplattform nur über einen Teil des Hecks führt. Ich möchte eine neue Badeplattform machen, Über die gesamte Heckbreite und ca. 1,20 tief. Darauf möchte ich einen VA Fäk-Tank befestigen der ca 0,4 X0,4 X 3,9 Meter groß ist und ca. 10 cm vom Heckspiegel entfernt auf die Badeplattform aufgeschweißt wird. Vorteile: am unterwasserschiff wird nichts geändert; das Heckstrahlruder muß nicht versetzt werden; es gibt nur kleine Verbindungen (Schweißstellen VA zu normal-Stahl); Die Zuleitung von den Toiletten soll über seitlich angebrachte VA-Rohre (60 mm) erfolgen die die jetzige Vollgummileiste (seitliche Stoßleisten) ersetzen sollen. @ Ibo: könntest Du sowas vofertigen ?
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Charly |
#2
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Hab ich das richtig verstanden, auf die Badeplattform? Warum nicht unter die Plattform, nach hinten verlängert?Also im Anschluß an Heckstrahlruder. Haben hier viele gemacht. Vor allen Dingen ist er kaum zu sehen und die Leitung von der Toilette braucht nicht groß hochgeführt werden. Absaugung von der Badeblattform aus, so braucht nur eine Leitung (V4A) durchs Boot geführt werden. Unbedingt fallende Leitung vorsehen, genauso Reinigungsöffnung sowie Füllstandsanzeige.
Gutes Gelingen!
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#3
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hmm ist auch ne Möglichkeit, allerdings komme ich dann mit der Unterkante unter die Wasserlinie, sollte grundsätzlich keine Probleme bereiten aber ich kann keinen freien Ablauf (notentleerung) mehr machen.
Oder die Badeplattform höher ansetzen??? ist ne gute Idee muß ich mal durchdenken
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Charly |
#4
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Vorsicht, hier kommt Rauti´s gefürchtetes Halbwissen!
Ich erinnere mich, in den Verordnungen zum FäkTank immer mal wieder Formulierungen wie "....dürfen keine Außerborddurchlässe...." gelesen zu haben. Hier könnte natürlich der Eindruck entstehen, das Fäktanks zukünftig nur innerhalb des Bootest zulässig seien. Also besser mal jemanden fragen, der sich damit auskennt!? Mich nicht!
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Gruss Thomas, Glück und Zufriedenheit sind keine greifbaren Dinge; sie sind der Nebeneffekt von Leistung. Ray Kroc |
#5
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Zitat:
ist sicher nicht damit gemeint. Was allerdings nicht sein darf ist eine "Notentleerung" wie ich sie plane wäre das selbe wie der Einbau von 3 Wege-Ventilen hinter der Toilette. alternativ könnte man ja eine mobile Absaugpumpe verwenden
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Charly |
#6
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Ich würde auf alle Fälle eine E-Pumpe vorsehen damit du den Tank notentleeren kannst (und wenn es an der defekten Absauganlage unter Aufsicht in den nächsten Gulli geht)
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#7
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Fäkalientank.
Hallo Charly ,
in ein älteres Schiff nachträglich einen Fäkalientank einzubauen ist Gottes Strafe , und niemand straft die Gesetzesmacher .Ich bin mit dem Thema durch , wir haben ein Chemieklo angeschafft , zum Vorzeigen !! Und sonst bleibt alles beim alten. Basta ! Für heute habe ich meinen Frust raus, nun ist es auch wieder gut .
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#8
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Hi Charlie,
bei mir ist das Heck bei Vollgas bis unten zur Kante "trocken". Wenn es bei dir auch der Fall ist, eine schöne große Loch dorthin und bei Bedarf, auf dat Loch und volle Pulle! Ist zwar dann gequirlte Sch..... aber, sie ist raus. Gruß Willy |
#9
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Zitat:
Frank |
#10
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Tank
Hallo Charly,
möglicherweise hab´ich nicht alles mitbekommen. Meine Frage trotzdem: Ist Dir bekannt, dass ein Fäkalientank keine Möglichkeit der Außenentsorgung haben darf? Ich meine ja. Liege ich da falsch? Soll heißen, nur die Möglichkeit der Außenentsorgung über externe Pumpen und sonst nix? Kein Dreiwegeventil, über welches man in zugelassenen Gebieten in die See abpumpen könnte? Ich lasse ja auch grade umrüsten. |
#11
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Re: Tank
Zitat:
Zitat:
Allerdings ist das in letzter Konsequenz nicht nachvollziehbar. Eine mobile Pumpe mit Saugrüssel am Norm-Absaugstutzen ist ja nun auch kein Problem. Und den kann man auch so verlegen, dass man von außen nichts davon sieht. Wenn man sich die Zeichnungen von Vetus und anderen Tankherstellern ansieht, ist da immer ein 3 Wegeventil eingebaut.
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Charly |
#12
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Re: Tank
Zitat:
Und entsprechend wurde mein Schwarzwasssertank auch eingebaut. Danke Charly, für deine Antwort. |
#13
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Hallo,
auch auf meiner Bavaria ist so ein Ventil eingebaut und das ab Werft(Werk ? ) Gruß Sunwind |
#14
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Zitat:
weil Bavaria ist ja super! |
#15
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Außerhalb der 12sm Zone darfst Du ja einleiten. Wie sonst, wenn nicht mit entsprechender Ausrüstung?
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#16
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Zitat:
Deshalb meine Frage. |
#17
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Zitat:
Zitat on Seit dem 01.01.2003 gilt für neu gebaute Schiffe auf der Ost- see ein Einleitungsverbot für Abwässer aus der Bordtoilette und eine korrespondierende Ausrüstungspflicht mit einem ge- schlossenen Fäkalientank inklusive Anschlussstutzen entspre- chend ISO 8099 (1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung). Für Schiffe, die vor dem 01.01.2003 gebaut sind, gilt dies ab 01.01.2005. Das ursprüngliche Helsinki-Abkommen steht hier: http://www.vilp.de/Depdf/10/d086.pdf Die 1. Ostseeschutz-Änderungsverordnung findest Du hier: http://www.bundesanzeiger.de/passwor...bl202s2953.pdf Ein Papier des Hamburger Segler-Verbands ist hier zu bekommen: http://www.hamburger-segler-verband....Abwasser03.pdf Wenn ich nichts übersehen habe, darf man ungeachtet der Aus- rüstungspflicht weiterhin nach Anlage IV Regel 5 Abschnitt C verfahren: <ZITAT> C. Einleiten von Abwasser (1) Vorbehaltlich des Abschnitts D ist das Einleiten von Abwasser ins Meer verboten, es sei denn, a) daß das Schiff durch eine von der Verwaltung zugelassene Anlage mechanisch behandeltes und desinfiziertes Abwasser in einer Entfernung von mehr als 4 Seemeilen vom nächst- gelegenen Land einleitet oder nicht mechanisch behandeltes oder desinfiziertes Abwasser in einer Entfernung von mehr als 12 Seemeilen vom nächst- gelegenen Land einleitet, sofern das Abwasser, das in Sammeltanks aufbewahrt worden ist, jeweils nicht auf einmal, sondern mit einer mäßigen Rate eingeleitet wird, während das Schiff mit einer Geschwindigkeit von mindestens 4 Knoten auf seinem Kurs fährt, ... </ZITAT> Wenn ich in diesem Punkt Recht haben sollte, kann ich mir nicht vorstellen, dass es technische Vorschriften gibt, die diese zu- lässige Einleitungsmöglichkeit verhindert. Die Norm ISO 8099 dient meines Wissens primär dazu, dass alle Fäkalientankstutzen auf Schiffen an alle landseitigen Entsorgungseinrichtungen passen, egal in welchem Ostseeland sie stehen. Ungeregelt ist meines Wissens derzeit die Frage, ob es Ausnahmen von der Ausrüstungspflicht mit Fäkalientanks geben kann. Auf Be- treiben Dänemarks haben die einzelnen Vertragsstaaten hier einen gewissen Bewegungsspielraum. Zuständig in D ist das Bundesumwelt- ministerium. Zitat off |
#18
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ich hab diese Frage mal im Boote-Magazin-Forum gestellt. Der Jürgen Sraßburger ist da immer ziemlich up to date. mal sehen was da kommt.
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Charly |
#19
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Hier eine Antwort aus einer NG welche mir plausibel erscheint:
Genaueres findest Du unter www.bsh.de (mußt a bißerl durckklicken zu "Meeresdaten" und "Umwelt"). Grundlage ist im Kern nach wie vor die MARPOL, die wiederum in der BRD in nationales Recht umgesetzt wurde durch die "Verordnung über die Verhütung der Verschmutzung der Nordsee durch Schiffsabwasser" bzw. noch wird durch die "1. Ostseeschutz- Änderungsverordnung". Ein Verbot für eine Anlage mit Dreiwegeventil kann ich daraus auch indirekt nicht entnehmen. Es kommt natürlich auf das Revier an, wie damit verfahren werden muß, aber da eine seegehende Yacht in der Regel immer auch in Distanzen > 12 nm von der Küste entfernt sowie mit einer Geschwindigkeit von mind. 4 kn segeln kann, muß sie auch in Sondergebieten wie Nordsee, Ostsee oder Mittelmeer die technischen Möglichkeiten haben, Lebensmittelabfälle, also auch Abwässer organischen Ursprungs auch unbehandelt direkt einzuleiten. |
#20
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Vielleicht erübrigt sich das Thema sowieso in den nächsten Jahren durch den technischen Fortschritt: Siehe mal hier:
http://www11.boot.de/cipp/md_boot/cu...e_s_t/oid,5572 Diesselbe Firma bietet jetzt auch Absauganlagen an, die gleich reinigen und des hohen Reinigungsgrad gleich das Wasser wieder in den Hafen leiten dürfen. Bin auf die Firma einmal, bedingt durch Jobsuche, aufmerksam geworden. Leider ist die HP nicht sehr informativ.
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Gruß Thomas Ehre sei Gott in der Höhe. Er hat das Meer so weit gemacht, damit nicht jeder Lumpenhund, mit dem die Erde so reichlich gesegnet, dem ehrlichen Seemann da draussen begegnet. (abgewandelte Inschrift ehem. Marine Kaserne Glückstadt) |
#21
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Zitat:
Nicht nur des Preises wegen. Da ist schon genug, was kaputt geht. Ich habe das 3 Wege-Ventil jetzt einbauen lassen, weil mir keine Bestimmungen bekannt waren, welche das verbieten. Wer sollte auch das Ventil laufend neu verplomben? Da hätte die WaschPo nicht nur im Sommer viel zu tun, wenn die Jungs (angeblich außerhalb der 12 Meilen) laufend ihre Lokusse entriegeln. |
#22
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Hallo,
ich versteh die ganze Problematik nicht. Auf unserer Bayliner war serienmässig folgendes: Fäkatank mit elektrischer Pumpe nach aussen und Absaugmöglichkeit von aussen. Fertig. Fahrgebiet: Roermond (Hallo Charly) Ins nächste Schiff (wir suchen noch) kommt auch ein Fäkatank auf die gleiche Art und Weise rein: Absaugmöglichkeit und elektrische Pumpe um nach aussen zu pumpen. Wüsste nicht was dagegen spricht. Gruss Peter
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Selbstbeherrschung ist die Wurzel aller Versäumnisse. |
#23
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Hallo Peter,
na ja wenn Fäkalientanks schon per Gesetzgeber eingeführt werden könnte man auch auf den Gedanken kommen, dass man Vorsorge trifft um die Fäkalien auch umweltgerecht abzupumpen Wenn aber jede leichte Möglichkeit zum willkürlichen Ablassen erlaubt ist.... was soll dann der ganze Aufwand.
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Charly |
#24
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FäkalienTANK:
Hallo Charly,
sag ich doch(oben) ,alles in allem bertachtet : diese Vorschriften und Gesetze sind genau so wenig durchdacht wie Steuer-u. Gesundheitsreformgesezte. Diese prenenante Obrigkeitshöriglichkeit muß ein für all mal aufhören !!!!!!!! Ich wiederhole mich : alles so lassen wie es ist - Und Chemieklo anschaffen.!!!!!! dann ist Ruh - : zum Vorzeigen reicht es allemal ! PS.: Ich gönn der Instrie u. deren Lobbyisten, die diese Vorschriften aus Gewinnsucht initieren keinen Cent meiner kohle. Noch eins : die Fekalien der FISCHE, der VÖGEL und sonstigen GETIERS sind nichts anderes als unsere Ausscheidungen . Die Reinungskraft des Wassers wird spielend damit fertig. Schon immer !!!!!!!!!!!
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Es grüßt Dich / Euch der PETER. |
#25
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Re: FäkalienTANK:
Zitat:
und immer daran denken, dass sich zusätzlich der staat mit 16% des umsatzes (mehrwertsteuer) an solchen sachen bereichert. daher sind all diese vorschriften, welche immer mehr kosten verursachen, durchaus im interesse des staates. le loup |
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