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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Die neuen Handbücher Binnenschifffahrtsfunk 2008 können herunter geladen werden:
Handbuch Binnenschifffahrtsfunk + Regionaler Teil Rhein und Mosel : http://www.ccr-zkr.org/Files/rp41a_012008.pdf Handbuch Binnenschifffahrtsfunk Regionaler Teil Deutschland 2008-1 Schnellfinder (Wasserwege und Tabellen)
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Charly
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#2
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![]() Zitat:
Müssen die Handbücher in Papierform mitgeführt werden, oder genügt es auf dem Läpi? Danke Edi |
#3
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![]() Zitat:
habe ich auch früher nichts drüber gefunden, aber die Argumentation wird sein: was machen Sie, wenn der Rechner ausfällt? Also in A5 beidseitig bedruckt auf Papier bringen, ist die einzige Lösung, fürchte ich. Wenn die Kerle mal veraten würden, wo sie was geändert haben, wäre das Leben einfacher, dann bräuchte man evt. nur ein paar Seiten austauschen. Gruesse Hanse |
#4
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Die elektronische Form genügt. Ich hab aber grad nicht die Quelle zur Hand.
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Charly |
#5
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Bin auch schon am suchen, meine auch so etwas irgendwo ist so was geschrieben.
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#6
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Bei meiner Funkschein-Ausbildung (2005) hieß es, dass das Handbuch Binnenschiffahrtsfunk definitiv in gedruckter Version an Bord mit zu führen ist. Ich würde dabei kein Risiko eingehen.
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Gruss, Axel ![]() |
#7
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mmmh muß mal dumm fragen.. gilt das nur für Berufs-Binnenschiffer oder für alle die auf Binnen unterwegs sind
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By Karsten
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#8
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![]() Zitat:
![]() Siehe -Vorwort- Seite 5 - Handbuchbinnenschifffahrtsfunk - Allgemeiner Teil - MfG Red Geändert von Red (10.03.2008 um 09:01 Uhr) Grund: nachtrag |
#9
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![]() Zitat:
"muss in Papierform mitgeführt werden" alles andere gilt als nicht mitgeführt, Technik könnte kaputt gehen oder stromlos sein !! MfG Red
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#10
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#11
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gut das ich ( noch ) keinen Funk habe ..
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By Karsten
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#12
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Muß man dann das Funkgerät auch in Papierform mitführen... ich meine,
immerhin könnte es ja kaputt gehen oder stromlos sein... ![]()
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. . Akki ![]() 0 - 1 - 2 - Feuerwerk Ein
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#13
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Versuche das ganze runterzuladen und es klappt einfach nicht
![]() ![]() ![]() Scheiss.......Technik.... muss warten bis meine bessere Hälfte sich dem Problem annimmt. Denn das Ganze muss in Papierform mitgeführt werden. Gruss Clairon |
#14
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Hallo,
bevor ich mir einen Affen suche und doch nichts finde - wo finde ich was über die französischen Kanäle in Lothringen und Elsass? Grüße Gustl |
#15
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![]() Zitat:
Über Funk? ![]() |
#16
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Ja,
wo muß ich welchen Kanal einschalten? Gustl |
#17
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Wenn ist das in der Karte eingetragen, oder durch Signaltafeln angezeigt.
Sonst Kanal 10 Schiff Schiff auch wegen Penichen. Gruss Edi Geändert von nini (10.03.2008 um 16:01 Uhr)
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#18
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Ich fahre da auf einem kleinen See herum und brauche den Funk eigendlich nicht mehr, aber der Saar-Kohle Kanal geht direkt daran vorbei und möglicherweise hat ein Streckenfahrer mal ne Panne und braucht was.
Gustl |
#19
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#20
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![]() Zitat:
Konnten die auch ein Gesetz Text nennen wo das nur ungefähr Nachvollziehbar ist. Warum geht es dann hier 1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung § 1.11 Mitführen der Rheinschifffahrtspolizeiverordnung An Bord eines jeden Fahrzeugs, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Schubleichter, muss sich ein Abdruck dieser Verordnung, der auch eine auf elektronischem Wege jeder Zeit lesbare Textfassung sein darf, in ihrer jeweils geltenden Fassung, einschließlich der Rechtsverordnungen nach § 1.22 Nr. 3, befinden. 20.06.2007 16:41:44 © Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes § 1.11 Mitführen der Binnenschifffahrts-Straßenordnung An Bord jedes Fahrzeugs, sofern es sich nicht um Kleinfahrzeuge, Schubleichter und andere Fahrzeuge ohne Antriebsmaschine, die nicht über Wohnräume, Steuerhäuser oder Aufenthaltsräume verfügen, handelt, muss sich ein Abdruck dieser Verordnung in ihrer jeweils geltenden Fassung einschließlich der sonstigen im Rahmen des § 1.22 Nr. 3 für die befahrene Strecke erlassenen Rechtsverordnungen befinden. Als Abdruck gilt auch eine elektronische Textfassung, wenn sie jederzeit lesbar gemacht werden kann. wir forschen weiter, .........
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#21
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![]() Zitat:
Code:
Der Allgemeine Teil des Handbuchs Binnenschifffahrtsfunk muss sich ständig an Bord von Schiffen befinden, wenn eine Benutzung von Funk vorgeschrieben ist. auch ratsam. Es ist auch nicht verkehrt, das Handbuch in ausgedruckter Form an Bord zu haben, aber zwingend vorgeschrieben ist es in Deutschland nicht. Belem |
#22
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Hallo Belem,
da scheint die RegTP anderer Ansicht zu sein: siehe unter 3.2 und in der zitierten Rheinschifffahrtspolizei VO § 1.10 finde ich keine Ausnahmeregelung für nicht ausrüstungsflichtige Schiffe oder Kleinfahrzeuge.
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Charly |
#23
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![]() Zitat:
ich auch nicht, hatte ich ja schon anfangs gesagt. Ist zwar etwas merkwürdig, das man zB. die RheinschiffahrtspolizeiVO auch elektronisch an Bord haben darf und das Handbuch Binnenschifffahrtsfunk nicht, aber seit wann sind die Verordnungenerfinder denn angewiesen, sich abzustimmen? Vielleicht sollte ich der Bundesnetzagentur die Texte mal schicken, wenn ich im Sommer meine Adressenänderung eintragen lasse. Gruesse Hanse |
#24
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![]() Zitat:
![]() Und wenn dann doch ein Bussgeld gefordert wird, kann man gut Widerspruch einlegen wegen der nicht eindeutigen Gesetzeslage. ![]()
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Charly
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#25
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Hallo,
ich hab mir mal nur die erste Seite ausgedruckt wo 2008 draufsteht. Den Rest nehme ich vom letztens Jahr. Ich hoffe mal bei einer Kontrolle wird es nicht auffallen. |
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