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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Moin,
folgendes Prob: Ich hab ne 3 Zimmerwohnung vermietet, Mieter ist mit Miete 2 Monate im Rückstand und ist nicht erreichbar ![]() ![]() Ich habe natürlich auch keinen Schlüssel. Darf ich die Tür als Vermieter "aufmachen"? Wie sollte ich weiter verfahren, ich will den einfach nur GANZ raus haben. Hat da jemand nen Rat?
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#2
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![]() Zitat:
Ausschließlich über den Anwalt händeln...egal was Die hier geraten wird! Das Thema ist extrem Komplex und kann schnell nach hinten losgehen. ( Erfahrungswert)
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Jörg von der (ex)Freibeuter ...
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#3
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Als erstes solltest du, wenn noch nicht getan, deinem Mieter kündigen. Fristlos, wenn nach dem Mietvertrag möglich. Nach Ablauf entsprechender Fristen, kannst Du dann die Bude ausräumen, mußt aber seine Sachen aufbewahren. Wenn Du in die Hütte reingehst, dann immer mit Zeugen...
Am sichersten wäre wahrscheinlich, wenn Du die ganze Sache über einen Rechtsverdreher laufen läßt, bzw. unter dessen Mithilfe abwickelst.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#4
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Übrigens kann man einen Mietvertrag bei Zahlungsverzug immer unter folgenden Voraussetzungen kündigen, da muß nichts extra vereinbart sein
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#5
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Hallo,
wir hatten voriges Jahr ein ordentliches Problem mit einem Mieter (Wasserschaden, Versicherungsbetrug, Steit über die Sanierung etc.). Ohne Anwalt hätten wir den Zeitgenossen jetzt noch im Haus. Bitte keine eigenen Aktivitäten, das Thema Mietrecht ist (zumindest in Österreich) SEHR komplex und in den meisten Fällen WEIT weg vom Hausverstand. Das Geld, das Du in den Rechtsanwalt investierst ist gut verzinst, weil die Fläche viel früher frei und damit wieder vermietbar ist. Schöne Grüße aus Wien Stefan
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Stefan Wien
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#6
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Moin, den Aussagen von Thomas kann ich mich nur anschliessen. Mach keinen weiteren Schritt ohne Anwalt. Das Mietrecht gibt den Vermietern in D leider keiner Spielraum in dieser Sache.
Die Anwaltskosten werden mit Sicherheit bei Dir hängen bleiben, aber vermutlich noch die kleinste Summe ausmachen. Du kannst froh sein, wenn nach einem Auszug des Mieters in einigen Monaten, die Whg. kein kompletter Sanierungsfall ist. Als Tip für die Zukunft: Immer eine Selbstauskunft vor Vertragsabschluss einholen. Grüße Jan
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#7
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Wenn er 2 Monate nicht gezahlt hat, würde ich vorsichtshalber die fristlose Kündigung aussprechen.
Am besten durch einen Anwalt machen lassen. Es gibt auch die Möglichkeit der Vermieterpfändung. Wenn du Kentniss von Wertgegenständen in der Wohnung hast, kannst du diese durch deinen Anwalt aussprechen lassen. Bei mir war es so, daß die lieben "Mieter" die Wertgegenstände (zwei Motorräder) vorher wegschafften. Da hatte ich dann keinen Zugriff mehr. Ein öffnen der Wohnung auf jeden Fall vorher mit dem Anwalt besprechen! Ein Grund zum Öffnen wird sich schon finden. Dein Problem wird sein, daß du dann seine/ihre Sachen nicht einfach wegwerfen oder verkaufen kannst. Eine Möglichkeit deinerseits, diese kostenlos irgendwo unterzustellen wäre jedenfalls hilfreich. Wenn dein "Mieter" private Insolvenz angemeldet hat, wirst du nach meiner Erfahrung (nur ein Fall) kein Geld mehr sehen.
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#8
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So viel Regung hätt ich nich erwartet
![]() ![]() Mein erster Gedanke war heut morgen ihm seinen Ar** nach vorn zu drehen ![]() ![]() ![]() |
#9
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![]() Zitat:
Leider bringt das wenig. Der Mieter wird nicht offenlegen, wenn er z.B. EV abgeleistet hat. Bei falschen Angaben hast Du damit nur einen weiteren Grung zur Kündigung. |
#10
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Hallo Stefan, die bisherigen Ratschläge, Anwalt einzuschalten, sind richtig und Du solltest auch so vorgehen, wenn Du Dich an die Gesetze halten willst.
Meine Schmerzgrenze liegt da (leider) wesentlich höher. Ich würde in so einem FAll nachsehen müssen, ob es stimmt, dass in der WE ein Wasserschaden ist. Dann Schloss auswechseln und einen Zettel an die Tür mit dem Hinweis aufs Öffnen und dass der Schlüssel bei mir abzuholen ist. Aber wie gesagt, dass kann kein allgemeiner Rat sein. |
#11
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Auch wenn ich von Rechtsanwälten in der Regel nichts halte, aber in diesem Fall würde ich nichts ohne einen Rechtsverdreher machen.
Ich habe das alles schon hinter mir und bin auf den Kosten sitzengeblieben. Aber viel wichtiger ist die Einhaltung von Fristen!- denn leider haben Mieter in diesem Land mehr Rechte als Vermieter. Gruß Dierk |
#12
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Früher gab es mal eine Möglichkeit der Postzustellungsurkunde. ![]() |
#13
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Glückwunsch. Das sind genau die Ratschläge, die einem dann noch diverse Strafanzeigen und Schadenersatzansprüche zivilrechtlicher Art bescheren.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#14
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So, Anwalt ruft mich nacher zurück, mal sehen
minerve: Den Gedanken mitn Schlosswechsel und Wasserschaden hatte ich auch, ich frag mal meinen Rechtsverdreher ob ich das darf mit Zeugen, ohne das ich da ein Nachteil von habe. |
#15
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ich weis nicht wie lange du den schon in der wohnung hast und ob der von anfang an nicht bezahlt hat
bei mir lief das vor 5 jahren so ab, dass vom ersten monat an keine miete bezahlt wurde ich habe dann den vorherigen wohnsitz herausgefunden mich mit dem damaligen vermieter in verbindung gesetzt festgestellt, dass dort auch keine miete bezahlt wurde den kumpel abgepasst und ihm unter 4 augen gesagt, dass wenn er nicht sofort auszieht, ich bei der staatsanwaltschaft anzeige wegen vorsätzlichem betrug stellen werde, da er ja nie vorgehabt hätte, überhaut je zu bezahlen und dies bei seinem vormieter auch nicht getan hätte. ich war wenig zuversichtlich, dass diese eigentlich leere drohung wirkt, aber was soll ich sagen 2 tage später waren die aufblasbaren wohnzimmermöbel und der sonstige hausrat weg, schlüssel steckte, türe stand sperrangelweit offen. einen ganzen tag müll auf eigene kosten entsorgt, danach renoviert und weitervermietet
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#16
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#17
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Zitat: Immer eine Selbstauskunft vor Vertragsabschluss einholen.
Dazu sei nur erwähnt, daß bei einer Selbstauskunft gegenüber einer Privatperson(Vermieter) alle Angaben freiwillig sind und auch nicht unbedingt der Wahrheit entsprechen müssen. Nirgens wird soviel gelogen wie in Selbstauskünften , Bewerbungen und Vorstellungsgesprächen. Ich habe mir von meinem Mieter eine Schufa Auskunft vorlegen lassen und außerdem wurde eine Kaution von 3 Monatsmieten vereinbahrt. Außerdem habe ich mit seinem Vorvermieter telefoniert und konnte mir so einen Eindruck verschaffen. Gruß Dierk
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#18
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ÄHEM - wenn er schon polizeilich gesucht wird, dann würde ich schon auf Nummer sicher gehen und die Türe aufmachen - auch ohne Anwalt.
... könnte ja sein, dass er seit Weihnachten in der Wanne liegt oder an der Lampe hängt. ![]() UND MEINE ERFAHRUNG LEHRT MICH, dann gleich die gesammte Wohnung komplett zu räumen und ganz schnell neu zu vermieten. Bis ein Anwalt da irgend etwas erreicht, sind 3 Monate ohne weitere Mieteinnahme ins Land verstrichen. Ich habe mit solchem Gesockse kein Erbarmen mehr. Da ja schon Privatinsolvenz angemeldet ist, siehst mann da leider keinen Cent mehr! So einer geht auch nicht mehr zum Anwalt, um dort irgendwo ein "zweifelhaftes" Recht durchzusezten. Beim ersten Mal ging ich auch den korrekten Weg! Beim zweiten mal war ich schlauer - aber auch krimineller! AUGE UM AUGE - ZAHN UM ZAHN Wie gesagt - ist kein TIP - sondern meine EINSTELLUNG ![]() UND JETZT STEINIGT MICH ![]()
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]()
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#19
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DITO!
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Haarliche Grüße -- HEF! Fun aus Ulm! ... die Stadt der REICHEN und SCHÖNEN ![]() |
#20
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nene nichts auf eigene Tour machen aber die Polizei einschalten und diese bitten die Tür zu öffnen da der Mieter ja evtl tot in der Bude liegt
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#21
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![]() Zitat:
![]() ![]() Und dann haste richtig die Arschkarte gezogen, wenn Du das selbst regeln wolltest....
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
#22
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Und denk dran, da der insolvent ist, kriegt der Prozeßkostenhilfe, du zahlst alles selbst (selbst eine Rechtschutzversicherung wird dir nicht helfen) Aber jeder, wie er möchte ![]()
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#23
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#24
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Aber auch bei einer Prozesskostenhilfe wird über die Erfolgsaussichten entschieden. Falls keine Erfolgsaussichten,auch keine Prozesskostenhilfe.
Viele Grüße Volker
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#25
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Ein Anwalt ist doch auch Unternehmer, oder?
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Jörg von der (ex)Freibeuter ... |
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