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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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Der bekannte Buchautor und Yachtschulinhaber Rolf Dreyer schreibt auf
seinen Webseiten Britische Seefunkzeugnisse werden definitiv nicht anerkannt Am Rande der Düsseldorfer Bootsausstellung 2008 wurde bekannt, dass die deutschen Behörden britische Seefunkzeugnisse, die vom britischen Seglerverband RYA ausgestellt werden, nicht anerkennen wird. Inhaber eines solchen Funkzeugnisses müssen eine Nachprüfung ablegen. Durch die Nachprüfung wird der Gesamtaufwand deutlich höher als beim direkten Erwerb eines deutschen Seefunkzeugnisses. Quelle: <http://www.rolfdreyer.de/aktuell/neues_aus_dem_wassersport.html> Belem
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#2
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Na dann habe ich ja nochmal Glück gehabt
![]() ![]() Meine ich habe auch schon im Skipper von 10/11.07 einen Artikel darüber gelesen, dass diese definitiv nicht anerkannt werden.... ![]()
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#3
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Schön, aber wieviele deutsche Bootsfahrer haben ein britisches Funkzeugnis?
![]() Der kroatische Führerschein wird ja in D auch nicht anerkannt ![]()
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Gruß Jörg |
#4
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mit sportlichem Gruß Hendrik __________________ ![]() |
#5
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![]() Zitat:
![]() Wird eigentlich in Deutschland überhaupt etwas anerkannt, was nicht deutschen Urpsprungs ist? ![]()
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#6
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![]() Zitat:
![]() Und nur weil es am Rande erwähnt wurde...... ![]() Eine offizielle schriftliche Stellungnahme wartet doch immer noch auf Veröffentlichung oder irre ich da?
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Gruß, Ingo |
#7
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![]() Zitat:
und dies ist heute alles ungültig.... meine Meinung, wer weiss, dass er eine Lücke ausnützt, muss damit rechnen, dass diese geschlossen wird....
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#8
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![]() Zitat:
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]() |
#9
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![]() Zitat:
Du eine EU-Lücke? Belem |
#10
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![]() Zitat:
bekannt, dass es Zweifel an der Gültigkeit des britischen Funkzeugnisses gibt. Belem |
#11
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Gruß, Michel Crownline 250 CR ![]() |
#12
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Ist ja auch einzusehen - die Briten sind doch eh alle nur Landratten ohne Bezug zur Seefahrt.
Ehrlich: wie arrogant sind die deutschen Verbände? Wir sind ein Land mit beinahe vernachlässigbarer Küste im Verhältnis zum Binnenland. Sind wir also bessere Seefahrer als die Briten mit 100% Küste (die Grenze Nordirland zu Irland mal vernachlässigt)? In meinen Augen ist das ein schlechter Scherz. Wieso dürfen denn die ganzen Frachter aus den "Bananenrepubliken" hier überhaupt am Funkverkehr teilnehmen??
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Gruß Nils
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#13
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Also ich bin ja immer noch der Menung, solange es keine offizielle Verlautbarung dazu gibt, sind diese Zeugnisse gültig. Fertig.
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Gruß, Ingo |
#14
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Nur mal so aus der Praxis.
![]() Ich habe ein Funkzeugnis der Bundeswehr und ein Funkzeugnis der Feuerwehr. Als ich mich mal mit dem Gedanken trug mir eine Funke anzuschaffen, war ich guten Mutes das meine in Deutschland gemachten Zeugisse Anerkennung finden.... ![]() Schiss, gor nix. ![]() Nur Geldschneiderei ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]() |
#15
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und Pfründe alter Zusammenschlüsse, die auf Teufel komm raus erhalten werden ,
das ist der Punkt, nicht nur hier, sondern auch bei vielen anderen Problemen dieser Art!
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#16
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War der Herr Dreyer bei diesem Gespräch dabei ?
http://www.seglermagazin.de/Funkzeug...ei.4710.0.html Ein Anruf, bei der Waschupo, hat ergeben - Situation noch nicht geklärt, daher weiterhin gültig. MfG Red
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#17
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Hm,
also wenn ich mal so überlege dann fahr ich in Deutschland auf Binnengewässern und nur im Ausland ( Spanien ) auf Seegewässern..... D.h. für Deutschland den UBI und sonst den Britischen.... ![]() ![]() ![]() Oder ????
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Gruss Marcus ![]() Y.C.G.S Düsseldorf Wenn ich die See seh dann brauch ich kein Meer mehr !!! |
#18
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Hallo,
keine Panik Leute, die Verbände werden sich schon noch durchsetzen! Die wollen doch nicht Ihre Lizenz zum Geld drucken verlieren. Da zählt Logik und gesunder Menschenverstand wenig. Ach ja, ist mir neu, dass ein Buchautor Rechtsauskünfte erteilt. Vielleicht kriegt er ja eine Abmahnung von der RA-Kammer... Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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#19
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Die ganze Diskussion die Ihr führt ist absoluter Blödsinn.
In GB werden die gleichen Sachen wie in Deutschland gelehrt. Das ganze ist international geregelt, glaubt Ihr wirklich, dass ein Land wie Großbritannien die internationalen Bestimmungen nicht beachtet..... Die meisten britischen Wassersportler sind besser ausgebildet als unsere in Deutschland und das ohne Führerscheinpflicht. Ich habe lange in GB gelebt und ein Boot 7 Jahre auf dem Hamble River in Southampton gehabt. Ich kenne keinen Bootseigentümer, der nicht eine seglerische Ausbildung hat. (Der englische Kanal ist kein Baggersee und es wird nicht viel Binnen gesegelt) Die normale Ausbildug: Einen Winter Abendschule "Dayskipper" Zweiten Winter "Coastal Skipper/ Yachtmaster Offshore"( Entspricht SKS/SSS). Ein Teil dieser Ausbildung sind die Kenntnisse für den SRC. Die Prüfung für den SRC kann z.B. auf der Bootsaustellung abgelegt werden. In GB gibt es kein Fragebogenauswendig lernen. Diese Fragebogengeschichte ist typisch deutsch. Ich kann Euch versichern, dass die Prüfungen härter sind. Als ich nach Deutschland zurück kam musste ich dann nach einem Jahr den SBF See und Binnen (hatte segeln in England gelernt)machen inklusive praktische Prüfung... Naja in Deutschland ist alles gründlicher.. Ich empfinde es immer noch als eine Frechheit.... Die praktische Prüfung für den Yachtmaster dauert einen Tag (maximal zwei Prüflinge)und der SRC und Erste Hilfe Schein muß vorher vorhanden sein. Könnt Ihr Euch vorstellen, wieviele unter diesen Voraussetzungen in Deutschland einen Schein machen würden? Eins der populären Ausbildungsprogramme der Vereine für das Winterprogramm ist der Auffrischungskurs "Yachtmaster Refresher". Welcher deutsche Verein bietet so etwas? Ich habe alle Segelprüfungen und Funkschein in GB gemacht und musste noch Morsen (Licht und Tone) alle 1er Signalflaggen und die wichtigsten 2er Flaggensignale lernen und natürlich Funksprech Notrufverkehr und normale Funkbetriebsabläufe. Es gibt überall Schulen die mit möglichst wenig Aufwand versuchen an das Geld der Schüler zukommen...... Mein altes Funksprechzeugnis aus GB wurde nach viel hin und her in Deutschland anerkannt. Die Bundesdruckerei mußte für mich ein spezielles Ausweisdokument drucken "Bundesrepublik Deutschland Berechtigungsauswis zur Anekennung eines Seefunkzeugnisses" ist der Titel auf der ersten Seite und dann auch noch in englisch "Authorisation by ackledgement of a Ship Radio Operator´s Certifikate" Am Binnenverkehr darf ich nicht teilnehmen, da ich nicht in deutscher Sprache geprüft wurde (Eintrag Seite 4 Berechtigt nicht zur Teilnahme am Binnenschiffahrtsfunk). Macht den normalen SRC Kurs und jammert nicht soviel. Das Gras ist immer grüner auf der anderen Seite.... |
#20
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Ach, das ist ja interessant. Und das, was Du schreibst ist die Weisheit
![]() ![]() Es geht in dieser für Dich blödsinnigen Dskussion nicht um Jammern Ne, is klar.
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Gruß, Ingo |
#21
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Sorry, aber diese Sprüche nerven mich bei solchen Diskussionen am Meisten. Denn genau diese Einstellung führt doch dazu, immer weiter verhohnepiepelt zu werden. Warum auch nicht? "Siehste, wehrt sich keiner. Wollen wir doch mal sehen, ob man nicht doch Blut aus einem Stein pressen kann"
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Gruß Nils
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#22
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@ocean_sailor
... lies dir mal den Titel des STrangs durch, und dann sag uns welcher Beitrag in diesem Strang Blödsinn ist ... was interessiert einen deutschen Beamten die englischen vorschriften.. und diesen Satz möchte ich bezweifeln... Zitat:
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servus dieter _________________________________ ...egal um was es geht, der Fehler sitzt meist vorm Gerät!! ![]()
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#23
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es sei mal dahingestellt, wer nun besser ausgebildet ist- aber gut die hälfte der zu lernenden fragen für src und ubi sind eine zumutung.
beispiel gefällig? frage:Welche Schiffe müssen mit einer UKW-Sprechfunkanlage ausgerüstet sein? antwort:Alle funkausrüstungspflichtigen Schiffe. verarschen kann ich mich auch alleine... und das geht bei ubi fröhlich weiter: frage:eine französiche schiffsfunkstelle sendet folgende information auf kanal 10: "collision au kilometre 374". worüber wird informiert mal ganz egal wie die richtige antwort lautet, höre ich die 374 auf deutsch oder was? mal im ernst, da hatte doch jemand mächtig lange weile!? |
#24
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![]() Zitat:
Du den Zusammenhang auch verstanden. Es geht darum, dass ein UKW-Funk- gerät die Mindestausstattung darstellt. Jedes nach SOLAS ausrüstungspflich- tige Schiff muss, unbeschadet des Seegebiets (A1,...A4), in dem es verkehrt, mindestens über ein UKW-Gerät verfügen. Dazu kommen dann noch, abhängig vom befahrenen Seegebiet, Grenz- und Kurzwellengeräte, Funkfernschreiber, Inmarsat-C-Anlagen sowie die Ausrüstung mit EPIRBs und SARTs. Besonders glücklich formuliert ist die Frage sicherlich nicht, in der Sache aber völlig zutreffend. Belem |
#25
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Hallo,
manches ist so sicher wie das Amen in der Kirche. ![]() Die Antwort von Belem war sowas von vorhersehbar, da hätte ich heute morgen fast ´ne Kiste Wein darauf verwettet ![]() Was lernt man daraus: Auch wenn etwas noch so unsinnig klingt, irgendwie schafft man es schon was sinnvolles hineinzu interpretieren. Gruß Jürgen
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Das Leben ist zu kurz für schlechten Wein
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