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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Leute, ich habe ein Problem mit einem Käufer bei Ebay. Die Leute von Ebay können mir nicht richtig weiterhelfen, deshalb möchte ich mal hier nachfragen:
Am 7.10.2007 verkaufte ich eine Lederausstattung für einen Opel Omega B für 306 €. Der Käufer hat sich 2 Wochen lang nicht auf E-Mails gemeldet und so habe ich ihn angerufen. Ich bekam eine patzige Antwort. Ich würde die Privartsphäre stören, ich solle mich nicht so anstellen wegen 306 Euro, er tätigt laufend Auktionen im Wert von mehreren tausend Euros und ich solle mich deshalb wegen 306 Euro nicht so anstellen. Er würde das Geld überwiesen und eine Spedition beauftragen. Nach mehreren Wochen tat sich immer noch nichts. Im November hat er 100 € vorab überwiesen, mehr konnte er nicht überweisen wie sich herausstellte. Mehrere Wochen lang ließ er nichts von sich hören. Über Weihnachten dann stellte ich den Artikel wieder ein, darauf meldete er sich wieder und ich nahm den Artikel wieder raus, in der Hoffnung, dass die fehlenden 206 Euro überwiesen werden. Das versprach er. Und es kam wieder nichts. Ich stellte eine Frist, er solle innerhalb einer Woche den fehlenden Betrag überweisen, sonst stelle ich den Artikel wieder bei Ebay ein. Es wurde nichts überwiesen. Nun habe ich den Artikel wieder bei Ebay eingestellt. Der Käufer wurde von mir gesperrt. Nun hat ein Käufer mit gleichem Nachnamen und gleicher Adresse den Arikel wieder ersteigert. Also hat der Verkäufer mehrere Zugänge oder es handelt sich um seinen Bruder. Ich habe kein Interesse mehr mit diesen Leuten Geschäfte zu tätigen. Was kann ich tun? Kann ich im Nachhinein den Käufer verweisen, bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten? Ich würde die vorab überwiesenen 100 Euro abzüglich der Verkaufsprovision und Wiedereinstellgebühren natürlich zurücküberweisen.
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MfG Christian |
#2
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...den neuen Käufer gleich wieder bei ebay anschwärzen...
Ansonsten nochmal einstellen und auch diesen Verkäufer sperren bzw. du bietest den zweithöchsten Bieter den Artikel an. Dem Spaßvogel stellst du eine Rechnung über die Verkaufsprovisionen und die Einstellgebühren. Desweiteren hat unsere Rechtsprechung 30% von Höchstgebot als Entschädigung bei Spaßbietern anerkannt. Den Rest kannst du zurücküberweisen.....bzw. persönlich vorbeibringen... ![]()
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#3
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Moin, also erstmal würde ich nichts zurücküberweisen. Ihm eine Mail schicke, dass Du den Artikel anderweitig versteigerst. Sollte weniger Erlös herauskommen, würdest Du ihn auf Zahlung der Differenz verklagen. HAbe ich auch schon einmal durchexerziert. Die 100 Euro würde ich behalten für Ärger und Verdruß. Soll er doch erstmal zurückfordern.
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#4
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Ich würde die 100 Euros nicht zurücküberweisen, aber trotzdem neu einstellen. Schließlich hast du Lagerkosten für mehrere Wochen.
![]() Wie mit dem neuen Spaßbieter umzugehen ist, weiß ich auch nicht. ![]()
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#5
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Das Problem ist ja nun, dass es sich ja jetzt über den Zugang des Bruders ersteigert wurde. Aber der hat sich ja auch noch nicht gemeldet. Gibt es ein rechtliches Zeitlimit in dem man die Ware bezahlen oder abholen muß? Ich habe in der Artikelbeschreibung stehen, dass der Artikel innerhalb von 10 Tagen abgeholt werden muss.
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MfG Christian |
#6
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Und Ebay kann da nicht weiterhelfen
![]() Oder wollen die nicht? Ich denke jeder Privatmann bekommt gleich eins auf die Finger wenn man mal nen Pups falsch lässt und bei sowas wollen die einem nicht weiterhelfen (können) ![]() ![]() |
#7
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![]() Zitat:
Wenn ich dann aber deinen obigen Satz lese, und mir überlege, dass dadurch eben jene Menschen in ihrem Handeln auch noch bestätigt werden, dann fällt mir gar nichts mehr ein... Kennt ihr die iii-bääh-Regeln nicht? 1. 100 EUR behalten für die Aufwendungen, die du gehabt hast. 2. Neuem Käufer Kontoverbindung mitteilen und ganz normal verkaufen. Mit 306 EUR wäre ich nicht mehr zufrieden. Das würde ich dann sportlich sehen. Ein Kollege von mir macht sich den Spaß und dekliniert solche Spaßvögel komplett durch: Vom Mahnbescheid bis zur Abgabe des Offenbahrungseids (kein Scherz!). Das müsste ich mir aber auch nicht geben...
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#8
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Das Problem ist ja, dass der neue Käufer ein Verwanter vom ersten Käufer sein muß. Der hat die selbe Adresse und den selben Nachnamen.
Habe gerade unterlegene Bieter angeschrieben. Soll er mich halt negativ bewerten. Egal.
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MfG Christian |
#9
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Na das ist ja mal ne tolle Neuigkeit!
![]() Zitat:
![]() Nee im Ernst, wegen den paar Groschen wird nicht geklagt, das ist Blödsinn. Zitat:
Und so: Zitat:
DER ERSTE VERLUST IST IMMER DER BESTE! Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi
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#10
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für wieviel sist es denn beim 2ten mal weggegangen ???
Fordere den doch ert mal auf das Geld zu überweisen... evtl. kommt es ja ...
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By Karsten
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#11
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nene so egal ist das nicht da ein neuer GÜLTIGER Kaufvertrag zustande gekommen ist
das kann dich teuer zu stehen kommen wenn der Höchstbieter dich dann auf einhaltung des Vertrages verklagt |
#12
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![]() Zitat:
![]() ![]() Wenn einer mit mir so etwas macht, gehts bis zum e.V! Egal, ob es sich um 100 oder 100.000 handelt! |
#13
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Verklag mich doch!
![]() ![]() Die latente Streitlust ist nur sehr auffällig. In solchen Threads kommt in jedem dritten Beitrag das Wort "Verklagen" vor. Immer gleich mit Kanonen auf Spatzen. Das geht auch anders. Mir schuldet jemand seit über 10 Jahren über 1000 DM. Mit der Brechstange hätte ich die nie wiedergesehen, weil das ein Freundschaftsdienst war und dann, na ja man kennt das ja. Und wie es der Teufel will, treffe ich den Kerl vor 2 Wochen in einer Kneipe. Bin zu ihm hin und wir haben geredet. Im Sommer krieg ich meine 650 Euro wieder. ![]() Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#14
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![]() Zitat:
genau ![]() wozu eine kosten nutzen rechnung aufstellen, ist doch völlig sinnlos ![]() bei 100,-€ gleich noch mal 500,- drauflegen und das bisschen zeit das man da rein steckt so wird richtig gerechnet ![]() ![]() ![]() und der richter, der faule hund, soll arbeiten und nicht auf dem boot rumlungern ![]()
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Grüße kay Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben |
#15
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Freunsdschaftsdienst ist ja wohl was anderes, oder?!
Zitat:
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#16
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ich würde erst mal den Käufer aufordern zu zahlen...
evtl. geht ja alles gut und ruhe ist.
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By Karsten
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#17
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Hat Schmitzi ja wohl mehrfach getan
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#18
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![]() Zitat:
...eben. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Mit beidseitigen Rechten und Pflichten. Und wenn der Käufer seinen Pflichten nicht vertragskonform nachkommt, dann hat er auch seine Rechte aus dem Vertrag verwirkt. Punkt.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]() |
#19
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Hallo,
wir sind schon zweimal bei solchen Nervtötern vorbei gewesen und haben denen Angebote gemacht die Sie nicht abschlagen konnten. ![]() ![]() ![]() Das ging alles ganz ruhig und friedlich ab, keine schlechte Bewertung und das Geld gab es auch zurück. ![]() Gruß Michael |
#20
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Und schlimmsten Falls gibt es ja auch den zweithöchsten Bieter und da Du eine Anzahlung erhalten hast, könntest Du ja auch die Differenz ausgleichen.
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Grüsse Ulli |
#21
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Sicher
![]() Aber sag mal Bescheid, wenn Du die Kohle hast. Gruß Lutz
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Nur Tonic ist Ginlos.
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#22
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Du hast vom ersten Verkauf 100 € bekommen. Die musst du erst mal behalten. Wenn der Käufer sie wieder haben will soll er sie über seinen Anwalt holen.
Das würde ich ganz entspannt abwarten. Den 2. Verkauf würde ich genau so abwickeln. Zahlungsinfo an den Käufer. Wenn kein Geld kommt, kannst du das volle Programm durchziehen oder du machst es dir einfach und du gibst ihm die Info dass er bis zu einer bestimmten Frist zahlen muss sonst ist der Verkauf geplatzt (Einschreiben mit Rückschein). Dann den Artikel wieder einstellen. Könnte auch jemand anderes für dich machen... ![]() Irgendwann wird er es aufgeben, hat vielleicht nicht so viele Verwandten die seine Spielchen unterstützen. So was ist nervig, aber versuch es locker zu sehen. Bei ebay kannst du den Artikel als nicht bezahlt melden. Vielleicht macht ebay was, sperren werden sie ihn deswegen nicht gleich. Wenn du negativ bewerten willst, mach es am 90.Tag nach der Aktion. So kann er nicht mehr darauf reagieren. Oder lass es ganz. Solche Leute geben unter Garantie Rachebewertungen und dann ärgerst du dich wieder. |
#23
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Auf jeden Fall auch als unzuverlässigen Bieter melden , damit du die Auktionsgebühren wiederbekommst.
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#24
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Hallo an Alle, also wer Geschäfte im Internet macht und immer noch auf das gute im Menschen hofft,dem kann´s leider so gehen wie Christian
![]() Sorry, wenn es der ein oder andere anders sieht ![]() ![]() Es hilft leider nur noch der Anwalt etc. UND wenn man den Knabben bis zum Offenbarungseid drängt!! RS abschließen,dem Anwalt übergeben und sich entspannt dem ![]() widmen. ![]() Gruß Harald
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Drehzahl braucht der Propeller |
#25
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Hallo,
Wir hatten auch schon oft Probleme mit Ebayschmarotzern. Den letzten haben wir auf Abnahme verklagt. Und wir haben gewonnen. Da hat ihm Das Boot nicht 5300 Euro gekostet sondern knapp 10000 Euro. Jede Wette das der jetzt vorsichtiger bei Ebay ist. Ps: Ebay hat sich für die Sache nicht interessiert. ![]()
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