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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 01.02.2008, 14:15
Benutzerbild von Schmitzi
Schmitzi Schmitzi ist offline
Fleet Captain
 
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Standard Ärger mit Ebay-Käufer

Hallo Leute, ich habe ein Problem mit einem Käufer bei Ebay. Die Leute von Ebay können mir nicht richtig weiterhelfen, deshalb möchte ich mal hier nachfragen:


Am 7.10.2007 verkaufte ich eine Lederausstattung für einen Opel Omega B für 306 €. Der Käufer hat sich 2 Wochen lang nicht auf E-Mails gemeldet und so habe ich ihn angerufen. Ich bekam eine patzige Antwort. Ich würde die Privartsphäre stören, ich solle mich nicht so anstellen wegen 306 Euro, er tätigt laufend Auktionen im Wert von mehreren tausend Euros und ich solle mich deshalb wegen 306 Euro nicht so anstellen. Er würde das Geld überwiesen und eine Spedition beauftragen. Nach mehreren Wochen tat sich immer noch nichts. Im November hat er 100 € vorab überwiesen, mehr konnte er nicht überweisen wie sich herausstellte. Mehrere Wochen lang ließ er nichts von sich hören. Über Weihnachten dann stellte ich den Artikel wieder ein, darauf meldete er sich wieder und ich nahm den Artikel wieder raus, in der Hoffnung, dass die fehlenden 206 Euro überwiesen werden. Das versprach er. Und es kam wieder nichts. Ich stellte eine Frist, er solle innerhalb einer Woche den fehlenden Betrag überweisen, sonst stelle ich den Artikel wieder bei Ebay ein. Es wurde nichts überwiesen. Nun habe ich den Artikel wieder bei Ebay eingestellt. Der Käufer wurde von mir gesperrt. Nun hat ein Käufer mit gleichem Nachnamen und gleicher Adresse den Arikel wieder ersteigert. Also hat der Verkäufer mehrere Zugänge oder es handelt sich um seinen Bruder.

Ich habe kein Interesse mehr mit diesen Leuten Geschäfte zu tätigen. Was kann ich tun? Kann ich im Nachhinein den Käufer verweisen, bzw. vom Kaufvertrag zurücktreten? Ich würde die vorab überwiesenen 100 Euro abzüglich der Verkaufsprovision und Wiedereinstellgebühren natürlich zurücküberweisen.
__________________
MfG

Christian
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  #2  
Alt 01.02.2008, 14:21
Benutzerbild von hmigor
hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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Standard

...den neuen Käufer gleich wieder bei ebay anschwärzen...

Ansonsten nochmal einstellen und auch diesen Verkäufer sperren bzw. du bietest den zweithöchsten Bieter den Artikel an. Dem Spaßvogel stellst du eine Rechnung über die Verkaufsprovisionen und die Einstellgebühren. Desweiteren hat unsere Rechtsprechung 30% von Höchstgebot als Entschädigung bei Spaßbietern anerkannt. Den Rest kannst du zurücküberweisen.....bzw. persönlich vorbeibringen...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #3  
Alt 01.02.2008, 14:24
minerve minerve ist offline
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Moin, also erstmal würde ich nichts zurücküberweisen. Ihm eine Mail schicke, dass Du den Artikel anderweitig versteigerst. Sollte weniger Erlös herauskommen, würdest Du ihn auf Zahlung der Differenz verklagen. HAbe ich auch schon einmal durchexerziert. Die 100 Euro würde ich behalten für Ärger und Verdruß. Soll er doch erstmal zurückfordern.
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  #4  
Alt 01.02.2008, 14:26
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
Fleet Admiral
 
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Ich würde die 100 Euros nicht zurücküberweisen, aber trotzdem neu einstellen. Schließlich hast du Lagerkosten für mehrere Wochen.

Wie mit dem neuen Spaßbieter umzugehen ist, weiß ich auch nicht.
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  #5  
Alt 01.02.2008, 14:28
Benutzerbild von Schmitzi
Schmitzi Schmitzi ist offline
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Das Problem ist ja nun, dass es sich ja jetzt über den Zugang des Bruders ersteigert wurde. Aber der hat sich ja auch noch nicht gemeldet. Gibt es ein rechtliches Zeitlimit in dem man die Ware bezahlen oder abholen muß? Ich habe in der Artikelbeschreibung stehen, dass der Artikel innerhalb von 10 Tagen abgeholt werden muss.
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MfG

Christian
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  #6  
Alt 01.02.2008, 14:28
Grisu Grisu ist offline
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Und Ebay kann da nicht weiterhelfen

Oder wollen die nicht? Ich denke jeder Privatmann bekommt gleich eins auf die Finger wenn man mal nen Pups falsch lässt und bei sowas wollen die einem nicht weiterhelfen (können)
__________________

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  #7  
Alt 01.02.2008, 14:33
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Zitat:
Zitat von Schmitzi Beitrag anzeigen
Ich würde die vorab überwiesenen 100 Euro abzüglich der Verkaufsprovision und Wiedereinstellgebühren natürlich zurücküberweisen.
Ich stelle mir immer die Frage, was solche Menschen (damit meine ich deinen Käufer) mit diesen Aktionen bezwecken. Die können ja wohl nihct ganz dicht sein.

Wenn ich dann aber deinen obigen Satz lese, und mir überlege, dass dadurch eben jene Menschen in ihrem Handeln auch noch bestätigt werden, dann fällt mir gar nichts mehr ein...

Kennt ihr die iii-bääh-Regeln nicht?

1. 100 EUR behalten für die Aufwendungen, die du gehabt hast.

2. Neuem Käufer Kontoverbindung mitteilen und ganz normal verkaufen.

Mit 306 EUR wäre ich nicht mehr zufrieden. Das würde ich dann sportlich sehen. Ein Kollege von mir macht sich den Spaß und dekliniert solche Spaßvögel komplett durch: Vom Mahnbescheid bis zur Abgabe des Offenbahrungseids (kein Scherz!). Das müsste ich mir aber auch nicht geben...
__________________
Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #8  
Alt 01.02.2008, 14:48
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Schmitzi Schmitzi ist offline
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Das Problem ist ja, dass der neue Käufer ein Verwanter vom ersten Käufer sein muß. Der hat die selbe Adresse und den selben Nachnamen.

Habe gerade unterlegene Bieter angeschrieben. Soll er mich halt negativ bewerten. Egal.
__________________
MfG

Christian
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  #9  
Alt 01.02.2008, 14:59
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von Schmitzi Beitrag anzeigen
Die Leute von Ebay können mir nicht richtig weiterhelfen,
Na das ist ja mal ne tolle Neuigkeit!

Zitat:
Sollte weniger Erlös herauskommen, würdest Du ihn auf Zahlung der Differenz verklagen.
Entschuldigung, aber was ihr Wessis immer gleich mit Verklagen habt. Vermutlich werde ich zum Sommertreffen eine ordentliche Ladung Körperverletzungsklagen abfassen, weil alles im Umkreis von 30 Metern um unseren Bungalow kein Auge zumacht. Und das nur, weil ich die Sahara abgeholzt habe.

Nee im Ernst, wegen den paar Groschen wird nicht geklagt, das ist Blödsinn.



Zitat:
Bei ebay gibt es Passi, in welcher Zeit die Abnahme von statten gehen solle.

Leute die wie Dein erster Käufer argumentieren haben nichts, kennen sich aber aus.

Also bau doch einen Passus ein, das der Artikel binnen fünf Tagen per Überweisung bezahlt werden muss oder binnen sieben Tagen gegen Bargeld abgeholt wird.

Erfolgt beides nicht, wird der Artikel kostenpflichtig wieder eingestellt.

Bei so viel Stress würde ich das mal über eine KFZ Forum versuchen....

Viel Glück, Guido
So macht man das!

Und so:

Zitat:
Ansonsten nochmal einstellen und auch diesen Verkäufer sperren bzw. du bietest den zweithöchsten Bieter den Artikel an.
So groß ist die Differenz ja nicht. Und bevor man jetzt zum Anwalt rennt, Portokosten verursacht und zum Schluß bei einem Vergleich nicken muß, beachtet man die allererste Kaufmannsregel:

DER ERSTE VERLUST IST IMMER DER BESTE!

Gruß Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an.
Leo Tolstoi


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  #10  
Alt 01.02.2008, 15:02
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Karlsson Karlsson ist offline
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für wieviel sist es denn beim 2ten mal weggegangen ???
Fordere den doch ert mal auf das Geld zu überweisen...
evtl. kommt es ja ...
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By Karsten
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  #11  
Alt 01.02.2008, 15:12
AndreasR AndreasR ist offline
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nene so egal ist das nicht da ein neuer GÜLTIGER Kaufvertrag zustande gekommen ist

das kann dich teuer zu stehen kommen wenn der Höchstbieter dich dann auf einhaltung des Vertrages verklagt
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  #12  
Alt 01.02.2008, 15:38
minerve minerve ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen


Entschuldigung, aber was ihr Wessis immer gleich mit Verklagen habt. Vermutlich werde ich zum Sommertreffen eine ordentliche Ladung Körperverletzungsklagen abfassen, weil alles im Umkreis von 30 Metern um unseren Bungalow kein Auge zumacht. Und das nur, weil ich die Sahara abgeholzt habe.

Nee im Ernst, wegen den paar Groschen wird nicht geklagt, das ist Blödsinn.


Gruß Ecki
Wie bist Du denn drauf? West gegen Ost gefällig?
Wenn einer mit mir so etwas macht, gehts bis zum e.V! Egal, ob es sich um 100 oder 100.000 handelt!
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  #13  
Alt 01.02.2008, 15:49
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Eckaat Eckaat ist offline
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
Wie bist Du denn drauf?
Verklag mich doch!

Die latente Streitlust ist nur sehr auffällig. In solchen Threads kommt in jedem dritten Beitrag das Wort "Verklagen" vor. Immer gleich mit Kanonen auf Spatzen. Das geht auch anders.

Mir schuldet jemand seit über 10 Jahren über 1000 DM. Mit der Brechstange hätte ich die nie wiedergesehen, weil das ein Freundschaftsdienst war und dann, na ja man kennt das ja.

Und wie es der Teufel will, treffe ich den Kerl vor 2 Wochen in einer Kneipe. Bin zu ihm hin und wir haben geredet. Im Sommer krieg ich meine 650 Euro wieder.

Gruß Ecki
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Leo Tolstoi


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  #14  
Alt 01.02.2008, 15:56
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Bubi Bubi ist offline
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Zitat:
Zitat von minerve Beitrag anzeigen
..........
Wenn einer mit mir so etwas macht, gehts bis zum e.V! Egal, ob es sich um 100 oder 100.000 handelt!

genau

wozu eine kosten nutzen rechnung aufstellen, ist doch völlig sinnlos


bei 100,-€ gleich noch mal 500,- drauflegen und das bisschen zeit das man da rein steckt
so wird richtig gerechnet
und der richter, der faule hund, soll arbeiten und nicht auf dem boot rumlungern
__________________
Grüße
kay

Schlagfertigkeit ist, einen Tag später die passende Antwort zu haben
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  #15  
Alt 01.02.2008, 16:10
minerve minerve ist offline
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Freunsdschaftsdienst ist ja wohl was anderes, oder?!

Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
Verklag mich doch!

Kann ich nur sagen: dämlich, da nützt auch kein Smile dahinter

Mir schuldet jemand seit über 10 Jahren über 1000 DM. Mit der Brechstange hätte ich die nie wiedergesehen, weil das ein Freundschaftsdienst war und dann, na ja man kennt das ja.

Und wie es der Teufel will, treffe ich den Kerl vor 2 Wochen in einer Kneipe. Bin zu ihm hin und wir haben geredet. Im Sommer krieg ich meine 650 Euro wieder.

Was für eintolles Gefühl und was für ein Freund, der 10 Jahre für so was braucht! Ich komme gerne demnächst mal zu Dir, wenn die Liquidität flöten geht

Gruß Ecki
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  #16  
Alt 01.02.2008, 16:26
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Karlsson Karlsson ist offline
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Rufzeichen oder MMSI: äääh was ??
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ich würde erst mal den Käufer aufordern zu zahlen...
evtl. geht ja alles gut und ruhe ist.
__________________

By Karsten
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  #17  
Alt 01.02.2008, 16:28
minerve minerve ist offline
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Zitat:
Zitat von Karlsson Beitrag anzeigen
ich würde erst mal den Käufer aufordern zu zahlen...
evtl. geht ja alles gut und ruhe ist.
Hat Schmitzi ja wohl mehrfach getan
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  #18  
Alt 01.02.2008, 16:31
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hmigor hmigor ist offline
Hilfsvopo
 
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Zitat:
Zitat von AndreasR Beitrag anzeigen
nene so egal ist das nicht da ein neuer GÜLTIGER Kaufvertrag zustande gekommen ist

das kann dich teuer zu stehen kommen wenn der Höchstbieter dich dann auf einhaltung des Vertrages verklagt

...eben. Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen. Mit beidseitigen Rechten und Pflichten. Und wenn der Käufer seinen Pflichten nicht vertragskonform nachkommt, dann hat er auch seine Rechte aus dem Vertrag verwirkt. Punkt.
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #19  
Alt 01.02.2008, 16:51
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Hallo,
wir sind schon zweimal bei solchen Nervtötern vorbei gewesen und haben denen Angebote gemacht die Sie nicht abschlagen konnten.
Das ging alles ganz ruhig und friedlich ab, keine schlechte Bewertung und das Geld gab es auch zurück.

Gruß Michael
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  #20  
Alt 01.02.2008, 17:06
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Hexe-Crew Hexe-Crew ist offline
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Und schlimmsten Falls gibt es ja auch den zweithöchsten Bieter und da Du eine Anzahlung erhalten hast, könntest Du ja auch die Differenz ausgleichen.
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Grüsse Ulli
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  #21  
Alt 01.02.2008, 18:42
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B4-Skipper B4-Skipper ist offline
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Zitat:
Zitat von Eckaat Beitrag anzeigen
...
Im Sommer krieg ich meine 650 Euro wieder.

Gruß Ecki
Sicher , der "Freund" hat Dich doch schonmal auf ´n Proppen gesetzt.

Aber sag mal Bescheid, wenn Du die Kohle hast.

Gruß Lutz
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  #22  
Alt 01.02.2008, 19:10
Benutzerbild von team_shetland
team_shetland team_shetland ist offline
Captain
 
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Du hast vom ersten Verkauf 100 € bekommen. Die musst du erst mal behalten. Wenn der Käufer sie wieder haben will soll er sie über seinen Anwalt holen.
Das würde ich ganz entspannt abwarten.

Den 2. Verkauf würde ich genau so abwickeln. Zahlungsinfo an den Käufer. Wenn kein Geld kommt, kannst du das volle Programm durchziehen oder du machst es dir einfach und du gibst ihm die Info dass er bis zu einer bestimmten Frist zahlen muss sonst ist der Verkauf geplatzt (Einschreiben mit Rückschein).
Dann den Artikel wieder einstellen. Könnte auch jemand anderes für dich machen...
Irgendwann wird er es aufgeben, hat vielleicht nicht so viele Verwandten die seine Spielchen unterstützen.
So was ist nervig, aber versuch es locker zu sehen.

Bei ebay kannst du den Artikel als nicht bezahlt melden. Vielleicht macht ebay was, sperren werden sie ihn deswegen nicht gleich.

Wenn du negativ bewerten willst, mach es am 90.Tag nach der Aktion. So kann er nicht mehr darauf reagieren. Oder lass es ganz.
Solche Leute geben unter Garantie Rachebewertungen und dann ärgerst du dich wieder.
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  #23  
Alt 01.02.2008, 19:24
Holger K. Holger K. ist offline
Commander
 
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Auf jeden Fall auch als unzuverlässigen Bieter melden , damit du die Auktionsgebühren wiederbekommst.
__________________
Gruß Holger


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  #24  
Alt 01.02.2008, 20:45
Benutzerbild von sea ray v8
sea ray v8 sea ray v8 ist offline
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Hallo an Alle, also wer Geschäfte im Internet macht und immer noch auf das gute im Menschen hofft,dem kann´s leider so gehen wie Christian

Sorry, wenn es der ein oder andere anders sieht aber es wird leider immer schlimmer

Es hilft leider nur noch der Anwalt etc. UND wenn man den Knabben bis zum Offenbarungseid drängt!!

RS abschließen,dem Anwalt übergeben und sich entspannt dem
widmen.

Gruß Harald
__________________
Drehzahl braucht der Propeller
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  #25  
Alt 02.02.2008, 06:37
Benutzerbild von sheti
sheti sheti ist offline
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Boot: Fun Yak 450/Whaly 370/Carina 20
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Standard Ebay

Hallo,
Wir hatten auch schon oft Probleme mit Ebayschmarotzern.
Den letzten haben wir auf Abnahme verklagt. Und wir haben gewonnen.
Da hat ihm Das Boot nicht 5300 Euro gekostet sondern knapp 10000 Euro.
Jede Wette das der jetzt vorsichtiger bei Ebay ist.
Ps: Ebay hat sich für die Sache nicht interessiert.
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