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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Ich brauche mal einen guten Rat, am besten von einem Anwalt.
Im Januar habe ich für meinen Sohn bei einem Händler im großen Auktionshaus für 89 € ein neues Mobiltelefon gekauft. Garantie 2 Jahre. Nach kurzer Zeit war das Gerät defekt (ließ sich nicht mehr laden). Das Telefon wurde auf meine Kosten versichert zurückgeschickt. Das Gerät kam repariert zurück, hielt etwa 10 Tage und das Spiel begann von neuem. Nach 3 erfolglosen Reparaturversuchen wurde das Gerät von mir das 4. Mal auf meine Kosten versichert zurückgeschickt und der Kaufpeis sollte zurückerstattet werden. Bis hier lief die Angelegenheit problemlos, hat aber fast 30 € Versandkosten verursacht, die ich sowieso nicht zurückbekomme. Diesen ganzen Vorgang habe ich per email abgewickelt. Auf die Rückerstattung warte ich mittlerweile schon 8 Wochen. Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung. Ich habe dem Verkäufer jetzt per mail eine Frist gesetzt und ihm angeboten die Angelegenheit meinem Anwalt (den ich nicht habe) zu übergeben und parallel dazu Anzeige bei der Polizei wegen Betrug und Unterschlagung zu erstatten. Mein mail wurde bisher nicht beantwortet und Geld kam natürlich auch nicht. Bei ebay ist die Firma mittlerweile auch raus... Alles in allem handelt es sich um keine Riesensumme, aber es ärgert mich und ich bin nicht bereit mich verkaspern zu lassen. Ich möchte jetzt irgendwie weiterkommen, scheue aber einen Rechtsstreit und das Risiko auf hohen Kosten sitzenzubleiben. Schließlich braucht der Verkäufer nur die 89 € überweisen und ist nach meinem Rechtsverständnis aus der Nummer raus. Alles was ich in die Wege leite (Brief vom Anwalt, Klage, usw.) zahle dann ich, oder nicht? Eine Anzeige bei der Polizei kostet mich nichts und die Staatsanwaltschaft hat die Geschichte auf dem Tisch, oder nicht? Oder macht eine Anzeige bei der Kripo keinen Sinn weil die sich mit solchen Angelegenheiten gar nicht abgeben und ich muss wirklich einen Anwalt einschalten? Was tun? Hinfahren und persönlich klären ist leider zu weit. In Stimmung dazu wäre ich. Danke für eure Hilfe. Andreas |
#2
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#3
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Hallo Andreas,
zuerst einmal trägt die Kosten der Verkäufer als Verzugsschaden, wenn er nach fruchtlosen Fristsetzung nicht antwortet. Aber ob bei solchen Leuten was zu holen ist? Schmeiße gutes Geld schlechten nicht hinterher...da ist eine Anzeige schon ok und das ärgert den Verkäufer auf jeden Fall Schaue auch mal hier: http://www.frag-einen-anwalt.de Gruß Sava
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http://www.facebook.com/sava.pasic
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#4
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Anwälte haben es wie Bootsverkäufer, Telefonhändler, Chemiker und Ärzte leider nötig, für ihr Geld zu arebiten. Sie tun das in der Regel nach einer Gebührenordnung und werben für sich in den gelben Seiten.
In einem Forum, speziell in diesem, gibt es jede menge Tips, aber einen guten Rat (i.e. eine rechtsverbindliche Auskunft) für lau von einem Anwalt zu erwarten, das ist schlicht unverschämt meint Matthias.
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#5
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und Bootsreparateure auch...schließt das Forum hier...
![]() Sava
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http://www.facebook.com/sava.pasic
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#6
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nach ein Nachtrag:
alles, was du unternimmst, um an dein Geld zu kommen, wird dich weiteres Geld kosten, selbst wenn du selbst den Mahnbescheid ausfüllst, kostet es dich Gerichtsgebühren. Das Telefon muß ja bei ebay günstig gewesen sein, oder hast du jetzt den Huddel wegen vermeintlich gesparter 10€ ![]()
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#7
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![]() Zitat:
Aber nix für ungut...
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#8
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![]() Zitat:
NICHT missverstehen ![]() Du hast deine Frage schon richtig gestellt, weil du nach Rat gefragt hast ![]() Eine RECHTSVERBINDLICHE AUSKUNFT darf dir niemand im Inet geben ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#9
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Ich will keine rechtsverbindliche Auskunft. Die wird auch niemand geben wollen ohne alle Details zu kennen.
Ich fühle mich halt im Recht, befürchte aber dass der Preis dafür, mein Recht auch zu bekommen, höher ist als der eigentliche Streitwert. Und Aussagen in Richtung "lass es sein, erfahrungsgemäß kommt nichts dabei rum" oder "zieh das durch, egal wie hoch der Streitwert ist, denn du bist im Recht" wären hilfreich. @ ToDi: der Preisunterschied war etwas höher. Außerdem sind alle technischen Daten und Preise auf Knopfdruck vergleichbar und bisher habe ich bei Internetkäufen bei Händlern nur gute Erfahrungen gemacht. Ist halt recht bequem so. Aber gerade die Abwicklung wenn Probleme auftreten hat mir die Augen geöffnet. Da ist mir ein Händler, dem ich das defekte Gerät wieder auf den Tresen legen kann, wesentlich lieber. Dazugelernt habe ich durch die ganze A(u)ktion auf jeden Fall. Geändert von team_shetland (09.12.2007 um 15:53 Uhr)
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#10
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Es ist wohl äußerst ärgerlich, aber hacke das Geld unter Erfahrungen ab.
![]() Wenn der bei ebay nicht mehr als Händler drin ist bist Du nicht der einzige gewesen der mit dem Ärger hat. ![]()
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Gruß 45meilen ![]() In meinem Alter noch vernünftig werden ist jetzt auch keine Alternative ![]()
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#11
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Am meisten ärgert es mich, dass das Handy für meinen 13-jährigen Sohn war, er es vom selbst ersparten Geld bezahlt hat, bei jedem Reparaturversuch tagelang auf die Rücksendung gewartet hat, immer wieder Hoffnung hatte und jedesmal wieder erneut enttäuscht wurde.
Mittlerweile hat er ein anderes Gerät und von mir den Restbetrag erstattet bekommen. So ist wenigstens einer zufrieden und er verliert vielleicht nicht völlig den Glauben an das Gute im Menschen. Geändert von team_shetland (09.12.2007 um 16:55 Uhr)
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#12
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![]() Zitat:
ich bin FELSENFEST davon überzeugt, wenn du obiges hier im ![]() hätten wir gemeinsam einen Weg gefunden, deinen Sohn "das Gute im ![]() ![]() Wäre nicht das erstemal ![]() Aber du kennst sicherlich den berühmten Satz: "Nur sprechenden Menschen kann man helfen" ![]() Gruß UWE PS Gibt natürlich auch Einige, die sind nur am "schnorren" ![]()
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#13
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EBAY EBAY EBAY ich kann es nicht mehr hören! Alle wollen nur noch sparen und wenn dann mal was schief geht, wird gejammert. Warum geht Ihr nicht zu einem Händler in Eurer Nähe, zahlt ein paar Euro mehr, werdet gut beraten und genießt den Service vor Ort.
Wenn dann mal was schief geht, kennt Ihr den Ansprechpartner und könnt das wie Männer klären. ![]() Nebeneffekt: Die ortansässigen Händler können überleben. Die Welt besteht doch nicht nur aus INTERNET und BILLIG BILLIG. Der surft und trotzdem beim Nachbarn kauft. Alfred
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#14
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![]() ![]() Alfred, kannst du das ![]() ![]() Kannste mir den Trick verraten ![]() Gruß UWE ![]() ![]() ![]()
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#15
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Nicht wirklich
![]() ![]() Dessen Frau sagt er hört nicht ![]() Alfred
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#16
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![]() Zitat:
Leider konnte ich nur 1x Danke klicken ![]()
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By Karsten
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#17
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Alle motzen über Ebay - versteh` ich nicht
![]() Ich habe seit Jahren nur gute Erfahrungen gemacht ![]() back to topic: Wenn der Händler nicht bei Ebay verkauft, dann ist er wahrscheinlich pleite und einem nackten Mann kannst du nicht in die Tasche greifen - also - abhaken unter Lebenserfahrung ![]()
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* hoffentlich werd` ich nie erwachsen * * Heinz *
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#18
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Akku des Geräts defekt??
Dann kann der Akku teils auch schon teurer als der Zeitwert sein!! Einige spezielle Nokia Geräte hatten mal diese Macke auch softwareseitig, evtl. kann ein Firmwareupdate helfen.
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Grüße Karl-Heinz ---------------- "Elektronische Bauteile kennen 3 Zustände: Ein-Aus-Kaputt". (Wau Holland) |
#19
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![]() Zitat:
Ich hab (bei Neugeräten) da sehr oft die Erfahrung gemacht, dass, wenn man die Versandkosten auf den Kaufpreis rechnet, die Ersparnis gegenüber dem Ladenpreis nicht wirklich groß ist und es nicht rechtfertigt, im Reklamationsfall das Teil uU mehrfach durch halb Deutschland zu schicken. Und wenn der Käufer nicht zahlt/der Verkäufer die Reklamation nicht anerkent, hat man bei geringpreisigen Gegenständen (bis etwa 900,1200 €) ein Problem, wenn keine Rechtsschutzversicherung einspringt. Und nicht dass jetzt jemand meint, ich wäre abgehoben und 1000 € wären peanuts für mich ![]() ![]() Bei bis 1200 ist das Verhältnis Gerichtskosten und Anwaltskosten zu dem Streitwert bei Selbstzahlern so ungünstig, insbesondere wenn - der Ausgang des Verfahrens nicht bereits von vorneherein klar ist, - der Beklagte möglicherweise insolvent ist - das ganze wer weiß wo stattfindet und man als Kläger da hinreisen muß dass man dreimal überlegen sollte, ob man gutes Geld dem schlechten hinterherwirft ![]()
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#20
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...Ich habe mir vor ca. einem Jahr ebenfalls ein Handy in der Bucht geschossen. Neuteil vom Händler mit Rechnung. Ich war der letzte, der seine bezahlte ware vom diesem Typen bekam. Nachdem ich ein Problem mit dem Handy hatte, habe ich mir auf der Seite des Herstellers einen Service-Partner hier in der Nähe gesucht, diesen mit meiner Rechnungskopie heimgesucht und das Teil auf Garantie reparieren lassen. Spart definitiv Versandkosten.
So hätte ich das auch gemacht, wenns den Händler noch gegeben hätte. Schließlich habe ich meinen Garantieanspruch nicht gegenüber dem Händler XY sondern dem Hersteller... Die kostengünstigste Variante, dem Verkäufer Ärger zu machen, ist Anzeige.
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Grüße Ingo ![]() ![]() ![]()
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#21
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Es scheint tatsächlich Händler zu geben die so abgebrüht sind und so handeln wie ToDi es schreibt.
Das war auch die Antwort die ich befürchtet habe. Ich werde also abwarten ob das Geld bis Silvester da ist und sonst Anzeige erstatten. Ich rechne nicht damit, dass die Anzeige mir mein Geld verschafft, aber die Angelegeheit bereitet dem Verkäufer Probleme (wenigstens das). Dass ich daraus schlauer geworden bin und nur noch dort kaufe wo ich persönlichen Kontakt habe, hatte ich ja schon erwähnt.
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#22
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mein Opa sagte schon: Wer billig kauft, kauft zwei mal.
und wir sind zu Arm um billig zu kaufen. hatte ich als Kind nicht Verstanden.. heute um so besser.
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By Karsten
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#23
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() Einigen wir uns darauf, dass man einen adäquaten Preis für eine Leistung oder Produkt zahlen sollte. ![]() Zum Thema: Du kannst auch einen Brief (also eine frei formulierte Anzeige) an die für dich zuständige Staatsanwaltschaft schicken. Dann musst du nicht stundenlang auf deiner Polizeiwache rumhängen....
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705 Micha
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#24
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Da irrst Du, Ingo.
Du hast einen (Kauf-)Vertrag mit dem Händler geschlossen. Damit hast Du gegen den Händler Anspruch auf zwei Jahre Gewährleistung. Mit dem Hersteller hast Du keinen Vertrag, damit auch keinerlei Ansprüche. Wenn der Hersteller ein netter Mensch ist gibt er eine freiwillige "Garantie", die wiederum kannst Du von ihm direkt bekommen. Aber eben nur die. Gruß, Jörg
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#25
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Hi
Verluste gehören nun mal zum privaten und zum geschäftlichen Handeln und da kann man sowohl bei eBay als auch beim örtlichen Händler vor Ort Pech haben. Sheet happens Meine Frau gab z.B. eine Fotokamera mit einem wertvollen Objektiv hier in einen Geiz-Laden zu Reparatur und bekam es mit einem minderwertigen Objektiv gleicher Brennweite zurück. Merkte es erst durch mich zu Hause. Beweisprobleme ![]() Als Dienstleister hast du aber viel mehr Probleme mit nicht zahlenden Kunden als als Kunde mit Händlern. Wäre es nicht so, wäre eine ganze Branche fast ohne Arbeit. Hauptursache ist meist, dass das Hemd zu kurz geworden ist. Nich selten auf beiden Seiten und dann schaut manchmal auch der Anwalt mit dem Fernglas ins Gebirge. Justin
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Rat ist wie Schnee, je weicher er fällt, desto länger bleibt er liegen und desto tiefer sinkt er ins Hirn (Samuel Taylor Coleridge)
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