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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 04.12.2007, 22:48
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Standard Nebeneinkünfte

Angenommen, man arbeitet Vollzeit als Angestellte/r und hat nebenher ein handwerkliches Hobby.
Was muß man beachten, wenn man durch den Verkauf seiner "Hobbyerzeugnisse" geringe Einnahmen hat? Ist das ohne Gewerbeschein legal? Müssen die Einnahmen versteuert werden? Falls ja, gibt es einen Freibetrag?

(Ich frage das nicht für mich...)

Gruß
Mario
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  #2  
Alt 04.12.2007, 22:54
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Standard

Wenn Du ein "handwerkliches" Hobby hast, solltest Du beachten, daß solche Tätigkeiten der Handwerksordnung unterliegen und du normalerweise eine Meisterprüfung benötigst.

Solltest Du dieses "Hobby" mit einer "Gewinnerzielungsabsicht" betreiben, ist eine Gewerbeanmeldung und Steueranmeldung sowohl zur Umsatzsteuer, als auch ggf. zur Gewerbesteuer und natürlich zur Einkommensteuer gesetzlich vorgeschrieben.
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Beste Grüße - Hans

Ohne Moos nix los...

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  #3  
Alt 04.12.2007, 22:58
User: 4755
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Es geht nicht um mich!

Gemeint sind auch nicht "Hobbys" wie Mauern oder Fliesenlegen, sondern eher sowas wie Basteln und Malen...

Wie ist "Gewinnerzielungsabsicht" definiert? Wenn man die Dinge knapp über Materialwert verkauft, ist man dann raus...?

Gruß
Mario
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  #4  
Alt 04.12.2007, 23:06
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Wenn Du Strohsterne bastelst wird das wohl die Handwerksverbände nicht so sehr interessieren.

Wenn Du allerdings Hölzer zusägst und zu Wohnzimmerschränken "verbastelst" und diese bemalst wohl schon.

Sobald Du bestimmte Umsätze und den damit verbundenen Gewinn erreichst, bist Du auf jeden Fall verpflichtet, dieses dem Finanzamt zu melden.

Ja, es gibt sowas wie Freibeträge und Geringverdienergrenzen.

Das wird Dir aber nur ein Steuerberater wirklich rechtssicher erläutern können.

Grundsätzlich gilt in diesem Land : Sobald es sich irgendwie "lohnt",

ist das Finanzamt mit dabei!
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  #5  
Alt 04.12.2007, 23:21
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Hallo TageDieb,
geringe Einnahmen ist relativ
Gewerbeschein ist erforderlich
Einnahmen müßen versteuert werden
ja es gibt einen Freibetrag

so lange es nur um ein paar Euro geht und du nicht an einen Wiederverkäufer verkaufst geht das schon so,

einen Gewerbeschein bekommst du leicht, wenn du dich auf einfache Montagearbeiten beschränkst brauchst du keinen Meisterbrief

du mußt nur bedenken, sobald du dir einen Gewerbeschein ausstellen läßt, hast du regelmäßig das Finanzamt im Nacken, und die können recht hartnäckig sein,
wenn du kein Bock hast dich mit denen rumzuärgern brauchst du einen Steuerberater und der kostet Geld, hält sich zwar im Rahmen verursacht aber auch Kosten
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel.
Bertrand Russell
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  #6  
Alt 05.12.2007, 00:31
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen

Sobald Du bestimmte Umsätze und den damit verbundenen Gewinn erreichst, bist Du auf jeden Fall verpflichtet, dieses dem Finanzamt zu melden.
Genau- schön blöd wär ich da aber...

Grüße Andi

PS- nun fest drauf..jaja die schwarzen Schafe.....
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  #7  
Alt 05.12.2007, 08:48
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Sobald Du bestimmte Umsätze und den damit verbundenen Gewinn erreichst, bist Du auf jeden Fall verpflichtet, dieses dem Finanzamt zu melden.

Ja, es gibt sowas wie Freibeträge und Geringverdienergrenzen.

Mit einem Gewerbeschein ist man grundsätzlich ersteinmal auf der sicheren Seite. Die 20 € sollten investiert werden.

Anschließend erhälst Du einen Fragebogen zur Gewerbeanmeldung von Finanzamt.
Hier kannst Du die Besteuerung als Kleinstunternehmer beantragen, wenn Deine Umsätze im vorangegangen Kalenderjahr 17500 € und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen.

Dann brauchst Du keine USt an das Finanzamt abführen. Kannst aber auch keine Vorsteuern geltend machen.

Deine Einnahmen und Ausgaben hälst Du vorerst in einem Kassenbuch fest. (Mit Belegen) Am Jahresende machst Du dann eine Gewinnermittlung. Einnahmen abzügl. Ausgaben.

Liegt der ermittelte Gewinn dann unter 410 € im Jahr, wird er bei der Einkommensteuer nicht berücksichtigt. Er muß jedoch erklärt werden.
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Grüsse Thomas
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  #8  
Alt 05.12.2007, 08:57
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Wobei die Kosten der Anmeldung kommunal verschieden sind.
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  #9  
Alt 05.12.2007, 09:11
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Stimmt ! Aber meistens sind sie gering. Das jemand für eine Gewerbeanmeldung 100 € oder mehr bezahlt hat, habe ich noch nicht erlebt.
Ausser für einen Reisegewerbeschein.

Wichtig: Sollten Verluste beim FA erklärt werden, so werden diese unter dem Vorbehalt der Nachprüfung vorerst anerkannt. Sollten in den nächsten 1-2 Jahren weiterhin nur Verluste erklärt werden, so werden diese unter dem schönen Begriff "Liebhaberei" rückwirkend gestrichen.

Also vorsichtig. Hat schon so manchen in Schwierigkeiten gebracht
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Grüsse Thomas
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  #10  
Alt 05.12.2007, 09:29
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Zitat:
Zitat von Thomas-PI Beitrag anzeigen

Wichtig: Sollten Verluste beim FA erklärt werden, so werden diese unter dem Vorbehalt der Nachprüfung vorerst anerkannt. Sollten in den nächsten 1-2 Jahren weiterhin nur Verluste erklärt werden, so werden diese unter dem schönen Begriff "Liebhaberei" rückwirkend gestrichen.

Also vorsichtig. Hat schon so manchen in Schwierigkeiten gebracht
Nichtsdestotrotz hat der Gewerbeschein natürlich schon den Vorteil, dass Du Dinge absetzen kannst, die Du sonst aus Deiner Privattasche zahlen müsstest. Vom häuslichen Arbeitszimmer bis zur einen oder anderen Essenseinladung, vom Materialeinkauf (das geht beim Klopapier los und hört mit der Glühbirne noch lange nicht auf...) bis zu km-Geld.

Aaaaber - wie schon Thomas geschrieben hat: 1 - 2 Jahre kannste das dem Finanzamt noch klar machen als Akquisitionskosten und Geschäftsgründungsausgaben - dann wollen die aber auch Einnahmen sehen!
So lange Du noch sagen kannst - ich will mich ja mal ganz selbstständig machen, nehme deswegen einen Großteil meines Angestelltengehaltes zur Deckung der Kosten, haste noch ein Argument. Wenn Du nicht angestellt sein solltest, fragen die - mit Recht - wo Du eigentlich das ganze Geld her nimmst!

Gruss

Volker
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Rotwein hat keinen Alkohol!
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  #11  
Alt 05.12.2007, 09:46
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Zitat:
Zitat von TageDieb Beitrag anzeigen
Angenommen, man arbeitet Vollzeit als Angestellte/r und hat nebenher ein handwerkliches Hobby.
Was muß man beachten, wenn man durch den Verkauf seiner "Hobbyerzeugnisse" geringe Einnahmen hat? ...
Mario,
schaut euch auf jeden Fall auch noch mal den Arbeitsvertrag des Vollzeitjobs an.
Ich habe in meinem Arbeitsvertrag stehen, daß jegliche Nebentätigkeiten vorab meinem Arbeitgeber bekannt zu machen sind und ggf von ihm genehmigt werden.
Kann ich auch verstehen, denn da gibt es zum Teil schon massive Interessenskonflikte...
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auf dem Hof stehen, wenn die Frau vorbeikommt!
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  #12  
Alt 05.12.2007, 09:51
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Chris hat recht, aber das steht so ziemlich in jedem Arbeitsvertrag.

Aber, wenn der Chef nicht will ist man ja "Gott sei Dank" verheiratet.
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Grüsse Thomas
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  #13  
Alt 05.12.2007, 10:00
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Trickski-Fee Trickski-Fee ist offline
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Zitat:
Zitat von Thomas-PI Beitrag anzeigen
Chris hat recht, aber das steht so ziemlich in jedem Arbeitsvertrag.

Aber, wenn der Chef nicht will ist man ja "Gott sei Dank" verheiratet.
Na hoffentlich nicht mit dem Chef. Was hat das eine mit dem anderen zu tun?
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Gruß Birgit


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  #14  
Alt 05.12.2007, 10:03
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Ergänzung:

Einkünfte (auch Negativeinkünfte) werden mit dem Einkommen verrechnet, und wirken sich somit direkt auf die EST aus. Beim Kleingewerbe reicht eine einfache Gewinn- und Verlustrechnung. Empfehlenswert ist hier alle Belege mitzuschicken. Dann gibt es Jahre später keine Prüfung. Wie gesagt, akzeptiert das FA 2-3 Jahre Verluste aus der Nebentätigkeit, bevor es zur Liebhaberei deklariert wird.

Ob man am Vorsteuerabzugesverfahren teilnimmt, hängt davon ab, ob man teure Maschinen, etc. kaufen muss. Wobei man dabei beachtet, dass bei einer Firmenschließung diese nicht einfach kostenfrei ins Privatvermögen fallen.

Zu diesen Themen könnte man stundenlang schreiben.

Deinen Selbstständigtrööt habe ich mir gestern zu Gemüte geführt.

Ich weiß jetzt nicht, was du hier mit den Allgemeinfragen abfragen willst, aber vielleicht schreibst du mal,was du vorhast. Nur dann können dir alle und vor allem die richtigen Antworten gegeben werden.

Es ist schon von Unterschied, ob ich bei den Erstellungskosten eines Hauses ein Büro berücksichtige und anteilige Baukosten absetze, oder ob ich ein 100%iges Privathaus baue und später eine Fläche an meine Firma vermiete.
Es ist auch ein Unterschied, ob ich ein Auto für die Firma kaufe, oder ein Privatauto in der Firma einsetze.

Alles hat seine Vor- und Nachteile.

Deshalb wäre ich vorsichtig mit Stammtischparolen al la: "Ich habe eine Firma, mein Auto kostet mich nichts...."

Nebentäigkeiten sind i.d.R. gem. Arbeitsvertrag beim Arbeitgeber anzumelden. Ob der das toll findet, lasse ich mal offen. Ich persönlich akzeptiere es nicht. Wer in seiner Freizeit noch große Unternehmen gründen kann, ist am Arbeitsplatz nicht ausgelastet....

Wenn du zukünftig eine detaillierte Frage stellst, dann werde ich dir antworten können; ansonsten halte ich mich zurück.
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Sportliche Grüße vom Rhein km 705
Micha


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  #15  
Alt 05.12.2007, 13:11
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Hallo und danke für Eure Antworten!

Zitat:
Zitat von Flybridge Beitrag anzeigen
Deinen Selbstständigtrööt habe ich mir gestern zu Gemüte geführt.

Ich weiß jetzt nicht, was du hier mit den Allgemeinfragen abfragen willst, aber vielleicht schreibst du mal,was du vorhast. Nur dann können dir alle und vor allem die richtigen Antworten gegeben werden.
Meine Fragen zur Selbständigkeit haben mit dem hier nix zu tun. Die Selbständigkeit interessiert mich nun mal und ich habe in dem anderen Strang ja auch gesagt, warum.

Hintergrund dieser Frage: Eine (berufstätige) Freundin malt in ihrer Freizeit Acryl- und Ölbilder. Sie hat die Gelegenheit, einige ihrer Werke in einer Ausstellung unterzubringen. Unter Umständen gibt es dort auch Käufer...

Außerdem haben wir darüber nachgedacht, eine Homepage zu erstellen, auf der die Bilder präsentiert und vielleicht auch zum Kauf angeboten werden.
Allerdings werden die Einnahmen realistisch betrachtet wohl unter 500 €/Jahr bleiben, falls es überhaupt welche gibt (obwohl die Bilder sehr gut sind! ). Das soll natürlich auch kein Gewerbe oder Internetshop werden; es geht hier nur um 10, 12 Bilder.

Das ist alles.

Gruß
Mario
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  #16  
Alt 05.12.2007, 13:23
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Aha, das ist doch mal ne Ansage.

Ich würde sagen:

Kein Gewerbe.
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Micha


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  #17  
Alt 05.12.2007, 13:31
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Künstlerin ist ein Freier Beruf und damit kein Gewerbe.
Das FA gibt dazu Auskunft.
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  #18  
Alt 05.12.2007, 13:59
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aufpassen mit dem Thema Künstler ... die Künstlersozialkasse (mit dem Laden hatte ich von 20 jahren schon Ärger) greift sich derzeit alles was zu greifen gibt... sogar Mediengestalter und alles was nur annähernd mit Kunst zu tun haben könnte wird vergattert zuzahlen....
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...egal um was es geht,
der Fehler sitzt meist vorm Gerät!!

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  #19  
Alt 05.12.2007, 14:17
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Zitat:
Zitat von dieter Beitrag anzeigen
aufpassen mit dem Thema Künstler ... die Künstlersozialkasse (mit dem Laden hatte ich von 20 jahren schon Ärger) greift sich derzeit alles was zu greifen gibt... sogar Mediengestalter und alles was nur annähernd mit Kunst zu tun haben könnte wird vergattert zuzahlen....
Genau deshalb hat der Dieter Bohlen ja behauptet sein Tätigkeit bei DSDS sei keine Künstlerische und erfolglos prozessiert.

Selbst ich als Handwerker bin da dieses Jahr für angeschrieben worden.

Hätte ja sein können, daß mir mal jemand eine Werbeanzeige, Telefonbucheintrag, Briefkopf oder ähnliches entworfen hätte.

Dafür hätte ich dann in diese Kasse für notleidende Künstler einzahlen müssen.

Erstaunlich die Kreativität, mir der hier immer wieder versucht wird, anderen in die Tasche zu packen!

Denn die Künstler selber müssen natürlich in diese Kasse nicht einzahlen......
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  #20  
Alt 05.12.2007, 14:47
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Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Denn die Künstler selber müssen natürlich in diese Kasse nicht einzahlen......
Falsche Aussage.
Richtig ist, daß viele (echte) Künstler heilfroh sind, eine bezahlbare Sozialversicherung zu haben.
Denn für mindestens 90% der angehenden Künstler bleibt dies wohl eine relativ brotlose Geschichte. Aber wer es nicht wagt, kann auch nie berühmt (reich) werden. Und wer Durchhaltevermögen hat, bekommt sonst irgendwann echte Probleme mit Rente etc.

Geändert von wolf b. (05.12.2007 um 14:53 Uhr)
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  #21  
Alt 05.12.2007, 15:56
Konteradmiral Konteradmiral ist offline
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Hallo Wolf,

Ich habe nichts dagegen, daß Künstler eine bezahlbare Sozialversicherung haben.
Deshalb bitte aus Neugier : Wie und was müssen Künstler denn selbst dafür bezahlen ?

Und wenn RTL und die Produktionsgesellschaft jetzt da einzahlen müssen, ist das auch in Ordnung. Die verdienen ja auch heftig damit.

Nicht in Ordnung finde ich daß jetzt die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag der Künstlersozialkasse versucht bei jedem kleinen Geschäftsmann nachzugraben, ob da nicht auch noch was nachträglich zu holen ist.

Übrigens muß man auch für den Entwurf einer Webseite bezahlen !
Natürlich erst mal an den Entwerfer.
Und dann noch die Abgabe an die KSK!

Wer macht hier eigentlich das Design ?
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  #22  
Alt 05.12.2007, 17:05
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Hi Hans,

Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Ich habe nichts dagegen, daß Künstler eine bezahlbare Sozialversicherung haben.
Deshalb bitte aus Neugier : Wie und was müssen Künstler denn selbst dafür bezahlen ?
Kann ich dir aktuell nicht sagen, kann aber problemlos bei einigen Freunden nachfragen, wenn es dich interessiert.
Vor langer Zeit wohnte ich in Wohngemeinschaft mit einem Freund, der ernsthaft hoffte, durch seine Malerei einmal gut leben zu können. Überlebt hat er das ohne irgendwelche Schwarzarbeit oder so, aber nur weil er Freunde wie mich gehabt hat, durch die er z. B. umsonst wohnen (bei mir) oder dies oder das billiger oder umsonst bekommen hat. Das war nie ohne Gegenleistung. Es sprang immer ein Bild oder ein Wandgemälde etc. rüber (mir ermöglichte er meine Selbstständigkeit als Alleinerziehender, indem er auf meine Tochter aufgepaßt hat, wenn ich im Laden stand), so daß das echt ok war.
Er hat damals einen lächerlich niedrigen Satz im Vergleich zu mir als damals Selbstständigen gezahlt. Allerdings hätte er auch nur Rente auf Sozialhilfeniveau bekommen.

Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Und wenn RTL und die Produktionsgesellschaft jetzt da einzahlen müssen, ist das auch in Ordnung. Die verdienen ja auch heftig damit.


Zitat:
Zitat von Konteradmiral Beitrag anzeigen
Nicht in Ordnung finde ich daß jetzt die Deutsche Rentenversicherung im Auftrag der Künstlersozialkasse versucht bei jedem kleinen Geschäftsmann nachzugraben, ob da nicht auch noch was nachträglich zu holen ist.

Übrigens muß man auch für den Entwurf einer Webseite bezahlen !
Natürlich erst mal an den Entwerfer.
Und dann noch die Abgabe an die KSK!

Wer macht hier eigentlich das Design ?
Dazu kann ich dir leider nichts sagen. Schulterzuck.
Ich war selbst nie in Versuchung, Kunst als Geldverdienst zu machen. Deshalb hat mich das nie gekümmert.
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  #23  
Alt 05.12.2007, 17:08
Benutzerbild von KaiB
KaiB KaiB ist offline
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http://www.airbrush-forum.net/

Mario,
stöbert evtl. mal im angegebenen Forum herum, ist zwar weniger für Pinselleute aber die Probleme mit Gewerbe/Sozialkasse und tralala sind dort Thema gewesen. Weil der Ärger bei allen Künstlern ähnlich ist. Laßt Euch also nicht abschrecken weil es dort um Airbrush geht.


BTW. Das Problem bei Anfängern die keinen "Namen" haben ist in der Hauptsache die Preisgestaltung bei "Kunst".
Investierte Arbeit/Stunde/MAterial oder der "Kunstfaktor X", welchen man als Preisgrundlage ansetzt. Da Du aber von einem ohnehin eher sehr geringen Bedarf bzw. Verkaufserfolg/Preis ausgehst wäre dann nicht ein schlichter Privatverkauf bei etwaigem Interesse zu überlegen.
__________________
Gruß
Kai
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  #24  
Alt 05.12.2007, 17:09
User: 4755
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Ich denke, man kann alle 22 Antworten auf meine Frage zusammenfassen mit: "Das Finanzamt kann Dir eine verbindliche Auskunft geben".

Danke!

Gruß
Mario

Geändert von User: 4755 (05.12.2007 um 17:12 Uhr)
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  #25  
Alt 05.12.2007, 17:18
Benutzerbild von wolf b.
wolf b. wolf b. ist offline
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Hallo Kai,

Zitat:
Zitat von KaiB Beitrag anzeigen
Da Du aber von einem ohnehin eher sehr geringen Bedarf bzw. Verkaufserfolg/Preis ausgehst wäre dann nicht ein schlichter Privatverkauf bei etwaigem Interesse zu überlegen.
Dem würde ich ja sofort zustimmen, wenn am Schluß ein Fragezeichen stünde.
Ansonsten kommt das "nicht" falsch rüber.

Mit der Preisgestaltung hast du recht. Aber viele Künstler haben die Meinung, wenn sie es zu billig verkaufen, sind die "Werke" nichts wert und bleiben lieber darauf sitzen. Kann ich nicht ganz nachvollziehen, aber schon oft erlebt.
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