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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #26  
Alt 16.10.2007, 23:50
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alaska alaska ist gerade online
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Einen Mitarbeiter mit AU-Bescheinigung lasse ich grundsätzlich nicht arbeiten und schicke den nach hause.

Einzige Ausnahme bin ich selbst, durch Arbeitsunfall seit 2. Juli arbeitsunfähig und stehe trotzdem täglich in der Firma.
Dies habe ich der BG mitgeteilt und ist von denen genehmigt, Verletztengeld wird trotzdem bezahlt.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #27  
Alt 17.10.2007, 03:02
Benutzerbild von TomM
TomM TomM ist offline
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Zitat:
Zitat von alaska Beitrag anzeigen
...
Einzige Ausnahme bin ich selbst, durch Arbeitsunfall seit 2. Juli arbeitsunfähig und stehe trotzdem täglich in der Firma.
Dies habe ich der BG mitgeteilt und ist von denen genehmigt, Verletztengeld wird trotzdem bezahlt.
Moin,

erstmal gute Besserung.

Aber häää . Du bist als AG in der BG versichert - wie das denn? Ich bin nicht BG versichert - ist alleine mein Risiko wenn mir was geschieht.
__________________
so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #28  
Alt 17.10.2007, 06:39
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f.j.freund f.j.freund ist offline
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Hallo,
ich muß mich einmal einmischen.
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dokumentiert, dass auf Grund der vorliegenden Krankheit und der auszuübenden Tätigkeit aus Sicht des Arztes keine Vereinbarkeit besteht. Ein Arbeitnehmer kann krank aber durchaus arbeitsfähig sein. Dieses Prinzip wird von vielen Ärzten auch aus Unkenntnis der Arbeitsbeanspruchungen des MA nicht immer gewahrt.
Wenn dann ein MA pflichtbewusst bereit ist auch zu arbeiten, kann ich das als Arbeitgeber akzeptieren wenn dadurch die Genesung nicht behindert oder verzögert wird und für andere MA keine Gefährdung durch Ansteckung besteht.
Im umgekehrten Fall der häufigen Erkrankungen bzw. bei Zweifeln an der Arbeitunfähigkeit gibt es noch den medizinischen Dienst der Krankenkassen die auf Anforderung durch den Arbeitgeber eine gründlichere Überprüfung vornehmen.
Bei meldepflichtigen Arbeitsunfällen wird die Berufsgenossenschaft auf eine schnelle Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit (Wiedereingliederung)drängen.
__________________
Viele Grüße
Jürgen
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  #29  
Alt 17.10.2007, 06:54
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Zitat:
Zitat von f.j.freund Beitrag anzeigen
Hallo,
ich muß mich einmal einmischen.
..............


Wo ist jetzt der Unterschied, zu dem, was ich geschrieben habe

Gruß
UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #30  
Alt 17.10.2007, 07:33
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Rauti Rauti ist offline
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Zitat:
Zitat von TomM Beitrag anzeigen
Moin,

erstmal gute Besserung.

Aber häää . Du bist als AG in der BG versichert - wie das denn? Ich bin nicht BG versichert - ist alleine mein Risiko wenn mir was geschieht.
Du kannst dich freiwillig dort versichern.
__________________
Gruss Thomas,

Heute isst man Fisch mit Stäbchen, früher war der Fisch das Stäbchen.
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  #31  
Alt 17.10.2007, 07:49
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Karlsson Karlsson ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
das ist aber jetzt eine andere Baustelle

Jeder "Berufsunfall", selbst die kleinste Verletzung, muss
schriftlich festgehalten werden!
Sollte der Verletzte zum Arzt gehen, selbst Tage später,
musst du eine Meldung zur BG schicken und du darfst für
das nächste Jahr auf eine Erhöhung (ich meine sogar rückwirkend )
hoffen und löhnen

gruß
UWE
Laut meiner BG: Meldung erst wenn länger als 3 Tage Krank geschrieben..
Habe immer eine erstattung bekommen von der BG, halt keinen Arbeitsunfall. Nun hat es mein neuer Azubi diese "Freigrenze" um 0,1% zu überschreiten. Keine Rückerstattung sondern erhöhung im nächsten Jahr.
__________________

By Karsten
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  #32  
Alt 17.10.2007, 08:26
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andy1972 andy1972 ist offline
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Moin moin,

so, ich habe gerade mit der Krankenkasse telefoniert. Die nette Dame wußte auch nicht so recht weiter, hat mich aber verbunden:
es ist völlig Richtig, wie Uwe in seinem ersten posting geschrieben hat: Der MA darf selbst entscheiden, ob er wieder arbeitsfähig ist!
Auf jeden Fall muß sich jedoch der Arbeitgeber oder dessen Vertreter davon überzeugen, dass dies jedoch tatsächlich der Fall ist (soweit es überprüfbar ist)!
Die Krankenkasse ist auch zu informieren. Die Dame hat als Anlage an die bestehende KRankmeldung einen entsprechenden Vermerk gemacht.
Da mein MA nur noch heute arbeitsunfähig geschrieben war, muss ich ihn nicht zum Arzt schicken.
Sollte ein MA jedoch noch länger krank geschrieben sein und möchte, weil er sich wieder fit fühlt seine Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen, sollte lt.Auskunft der Krankenkasse ein entsprechendes "Gesundschreiben" des Arztes vorliegen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

man, wieder was gelernt
__________________

Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen?
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  #33  
Alt 17.10.2007, 08:35
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Zitat:
Zitat von Pusteblume Beitrag anzeigen
...Ein grippevirusverseuchter MA hat...


Das sind meinen Lieblingskollegen.
Montags schneien sie voll erkältet in die Firma rein, geben keinem die Hand und bitten um Abstand weil so erkältet. Spätestens bis Donnerstag haben sie dann das ganze Team angesteckt und lassen sich am Freitag vom Doc krankschreiben. Ich mag die.....


Um nochmal zu präzisieren: mit einer Krankschreibung vom Doc bleib mein Hintern daheim, ebenso bei ansteckenden Erkältungen. Wenn ich nur wieder "Hexenschuss" habe ist die Bürotätigkeit kein Problem................nur dicke Mädes stemmen geht da halt nicht.
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Gruß Dirk


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  #34  
Alt 17.10.2007, 08:51
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
..........
...............nur dicke Mädes stemmen geht da halt nicht.


Wo arbeitest du
Sowas mache ich selbst in der Freizeit nicht
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #35  
Alt 17.10.2007, 09:06
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
....Ein Mitarbeiter der kank geschrieben ist, aber trotzdem zur Arbeit erscheint, ist in meinen Augen nicht nur blöd (ja blöd!), sondern auch noch ein Gefahr für sich selbst und eine Zumutung für andere.....
Ich finde, Dirk, deine pauschale Aussage nur blöd und unüberlegt.

Es gibt genug MA, die trotz einer Krankschreibung arbeiten könnten
und wollen !

Bsp: Der MA, mit einem Bänderriß/Kreuzband und Bürotätigkeit.

Dieser fällt z.T. monatelang aus und steht dem AG und den Kollegen
nicht zur Verfügung obwohl er vielleicht 50%-80% der normalen Arbeitszeit
bewältigen könnte.

Solltest du vielleicht mal drüber nachdenken

Gruss
Frank
__________________
Große Geister sagen in wenigen Worten viel, kleine in vielen nichts.
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  #36  
Alt 17.10.2007, 12:35
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alaska alaska ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Rauti Beitrag anzeigen
Du kannst dich freiwillig dort versichern.
1. freiwillig bei der BG versichern
2. es gibt BG´s bei denen Inhaber (Einzelunternehmer/n!)
kostenfrei mitversichert sind.
__________________
Gruß vom Oberrhein.
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  #37  
Alt 17.10.2007, 12:53
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Schwangerschaft ist ein Zustand, keine Krankheit.....

doch, ist ne Kinderkrankheit...
__________________
Grüße Ingo

...woher soll ich wissen was ich denke, bevor ich lese, was ich schreibe...

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  #38  
Alt 17.10.2007, 13:13
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Zitat:
Zitat von andy1972 Beitrag anzeigen
Moin moin,

so, ich habe gerade mit der Krankenkasse telefoniert. Die nette Dame wußte auch nicht so recht weiter, hat mich aber verbunden:
es ist völlig Richtig, wie Uwe in seinem ersten posting geschrieben hat: Der MA darf selbst entscheiden, ob er wieder arbeitsfähig ist!
Auf jeden Fall muß sich jedoch der Arbeitgeber oder dessen Vertreter davon überzeugen, dass dies jedoch tatsächlich der Fall ist (soweit es überprüfbar ist)!
Die Krankenkasse ist auch zu informieren. Die Dame hat als Anlage an die bestehende KRankmeldung einen entsprechenden Vermerk gemacht.
Da mein MA nur noch heute arbeitsunfähig geschrieben war, muss ich ihn nicht zum Arzt schicken.
Sollte ein MA jedoch noch länger krank geschrieben sein und möchte, weil er sich wieder fit fühlt seine Arbeitstätigkeit wieder aufnehmen, sollte lt.Auskunft der Krankenkasse ein entsprechendes "Gesundschreiben" des Arztes vorliegen. Dann ist man auf der sicheren Seite.

man, wieder was gelernt
Moin,

ich würde mich mal nicht so sehr auf der "sicheren Seite" fühlen. Wenn denn was passiert wird das ganz sicher bis in kleinste Untersucht. Und dann haben weder Du, noch dein Vertreter, noch der Mitarbeiter selbst die Kompetenz zu entscheiden ob die Arbeit wieder aufgenommen werden konnte.

Das ist am Ende eine Frage der Risikoabwägung für beide Seiten.

Meiner war "übermotiviert", wollte aus dem Krankengeldbezug in die normale Arbeit und damit in die Bezüge zurück. Nun hab ich das Attest und wundere mich nur. Mein Gott, wenn ich den hätte arbeiten lassen und der wäre mit nem Sack auf dem Buckel vom Gerüst vor dem Kessel gefallen - das wäre ein Spass gewesen. Seine Zukunft wäre evtl. der AOK-Chopper gewesen - da wäre ich persönlich nicht mehr froh geworden.
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so long -> Tom

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  #39  
Alt 17.10.2007, 14:29
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Sollte kein wesentlicher Unterschied sondern nur ergänzend zum Beitrag sein.
Direkt ausgedrückt gibt es Ärzte die wegen jeder Kleinigkeit schon einen Schein ausstellen was von einigen Zeitgenossen ausgenutzt wird.
__________________
Viele Grüße
Jürgen
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  #40  
Alt 18.10.2007, 06:52
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Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen
Ich finde, Dirk, deine pauschale Aussage nur blöd und unüberlegt.

Es gibt genug MA, die trotz einer Krankschreibung arbeiten könnten
und wollen !

Bsp: Der MA, mit einem Bänderriß/Kreuzband und Bürotätigkeit.

Dieser fällt z.T. monatelang aus und steht dem AG und den Kollegen
nicht zur Verfügung obwohl er vielleicht 50%-80% der normalen Arbeitszeit
bewältigen könnte.

Solltest du vielleicht mal drüber nachdenken

Gruss
Frank

Frank,

ich weiss schon was ich schreibe, ich hab drüber nachgedacht.
Als ehemaliges Betriebsratsmitglied/Gesamtbetriebsratsmitglied von über 5000 Mitarbeitern kann ich mir schon selbstständig eine Meinung bilden.........und die steht ja oben im Thread.
__________________
Gruß Dirk


SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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  #41  
Alt 18.10.2007, 07:47
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Zitat:
Zitat von hmigor Beitrag anzeigen
doch, ist ne Kinderkrankheit...
... auch "Kugelgrippe" oder "Kugelbauchgrippe" genannt.
@divefreak: klar keine Krankheit, aber trotzdem gelegentlich mit arbeitsunfähigmachenden Unpäßlichkeiten verbunden...
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  #42  
Alt 18.10.2007, 15:45
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Zitat:
Zitat von Frank033 Beitrag anzeigen
.......

Es gibt genug MA, die trotz einer Krankschreibung arbeiten könnten
und wollen !

Bsp: Der MA, mit einem Bänderriß/Kreuzband und Bürotätigkeit.

Dieser fällt z.T. monatelang aus und steht dem AG und den Kollegen
nicht zur Verfügung obwohl er vielleicht 50%-80% der normalen Arbeitszeit
bewältigen könnte.......



Gruss
Frank
Frank, von der Sache her, hast Du ja Recht. Das eigentliche, und auch hier im Thread nicht klar erwähnte Problem, sind die Medikamente.
Oftmals handelt es sich um Heilmittel, die ausdrücklich auf eine verminderte Fähigkeit der aktiven Verkehrsteilnahme oder das Führen und Bedienen von Maschinen hinweisen.
Sollte es jetzt zu einem Ereignis kommen, wo die vollständige Fähigkeit der vorgenannten Beispiele, in Frage gestellt werden kann, gibt es sehr große Probleme.

Darum wirklich vorher den Arzt intensiv befragen.
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Gruß Karsten
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  #43  
Alt 19.10.2007, 22:54
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Zitat:
Zitat von divefreak Beitrag anzeigen
Schwangerschaft ist ein Zustand, keine Krankheit.....
Du hast keine Kinder, oder

Schwangerschaft mag physisch nicht als Krankheit gelten, aber psychisch ist es definitiv eine



Michael
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Geändert von El.Almirante (19.10.2007 um 23:00 Uhr)
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  #44  
Alt 21.10.2007, 13:49
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Aber Berufsgenossenschaft habe ich meiner Erinnerung nach nie bezahlt, hatte aber Angestellte (im Handel).
habe beim Ausmisten heute festgestelt, ich war doch bei der BG.
Jahresbeitrag unter 200 DM.

Unter versicherte Personen stand bei der BG Einzelhandel 1993 "......sind kraft Satzung auch die Unternehmer und ihre Mittätigen Ehegatten in den Versicherungsschutz einbezogen."....
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  #45  
Alt 21.10.2007, 16:37
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alaska alaska ist gerade online
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Unter versicherte Personen stand bei der BG Einzelhandel 1993 "......sind kraft Satzung auch die Unternehmer und ihre Mittätigen Ehegatten in den Versicherungsschutz einbezogen."....
Genau.
...und zwar mit dem 450-Teil aus der Mindestvers.summe von € 20 000,00
bis max. 70 000,00.
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  #46  
Alt 21.10.2007, 17:50
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Hallo - ich melde mich auch nochmal zu Wort ...

Lieber Uwe, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist bezüglich der Versicherung und der Unternehmenshaftung ein Arbeitsverbot!

Habe dieses Thema gerade bis zur zweiten (und somit letzten) Instanz durch:
Der Mitarbeiter hatte eine Krankschreibung, dann eine GESUNDSCHREIBUNG (nach Reha mit Abschlussbericht) und ich hatte - weil ich dem Frieden nicht traute und einen Arbeitsmediziner hinzuzog - eine Arbeitsunfähigkeit von dem vorliegen. Der MA wollte arbeiten, was ich ihm verweigerte.

Klage, Schlichtung, erste und zweite Instanz, ich habe alles gewonnen. Weil:

Sobald der AG auch nur Kenntniss von Beeinträchtigungen und insbesondere eine medizinisch verbriefte Arbeitseinschränkung vorliegen hat, DARF er den Mitarbeiter nicht, auch nicht partiell zur Arbeit einsetzen.

Tut er dies doch und der MA weißt eine Verletzung oder Verschlimmerung infolge der Arbeit nach, so handelt der AG nicht nur Fahrlässig, sondern wegen seiner Kenntnis vorsätzlich und haftet für jegliche Folgen.

Das Urteil hat 22 Seiten und ist natürlich vertraulich - aber das Ergebnis bitte ich mir so zu glauben.

Insofern DARF ein MA definitiv NICHT das Unternehmen zwecks Arbeit betreten.

btw: BLÖD finde ich einen MA wirklich nicht, wenn er sich zuhause langweilt und lieber arbeiten will oder um seinen Job fürchtet. Das ist nicht blöd, sondern ein Charakter, der meine volle Fürsorge und Unterstützung findet. Ich komme übrigens auch mit Schmerzen zur Firma, weil mein Job ist, Arbeitsplätze zu erhalten. Diesen Job teilen sich alle MA mit mir.
Blöd, nicht?

Gruß
Ray
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  #47  
Alt 21.10.2007, 18:53
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Ray,

danke für deine Ausführungen, sehr sachlich und eindeutig.
Aber mal 'ne Frage, bist du AG oder AN?
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Gruß Dirk


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  #48  
Alt 21.10.2007, 19:59
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AG - sorry, das "ich" war somit auch nicht eindeutig zu verstehen. War dumm von mir.

www.stielow-logistik.de

Gruß
Ray
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  #49  
Alt 21.10.2007, 20:37
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Zitat:
Zitat von Ray Beitrag anzeigen
..............
Der Mitarbeiter hatte eine Krankschreibung, dann eine GESUNDSCHREIBUNG (nach Reha mit Abschlussbericht) und ich hatte - weil ich dem Frieden nicht traute und einen Arbeitsmediziner hinzuzog - eine Arbeitsunfähigkeit von dem vorliegen. Der MA wollte arbeiten, was ich ihm verweigerte.
..............

So hätte ich auch gehandelt
Ich nehme an, du hast "deinen" AMD zu rate gezogen,
weil der MA SPEZIFISCHE ARBEITEN ausführen sollte,
die du ihm bzw. der Arzt vom AMD, nach seinem
"Krankheitsbild", nicht zu muten wolltest?

Das hat aber was mit dem Arbeitsplatz zu tun
Ähnliches haben wir mit einen Gabelstaplerfahrer
durchgemacht, er wurde Arbeitsfähig geschrieben,
durfte aber KEINEN Gabelstapler mehr fahren,
bekam aber bei uns eine ALTERNATIVE geboten
Aber da ist unser AMD, den wir angeschlossen sind,
echt auf ZACK und die regeln das ganz gut in
beiderseitiger Interesse

Oder war es ein anderer Grund

Gruß
UWE
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  #50  
Alt 21.10.2007, 20:38
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Liebschter Uwe,

YESSS!

Gruß
Ray
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