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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo zusammen,
wie verhalte ich mich als Vorgesetzter, wenn ein MA trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotzdem zur Arbeit erscheint? Reicht da ein Anruf bei der Krankenkasse oder muss er sich beim Arzt gesund schreiben lassen???
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![]() Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen? ![]() |
#2
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Wieder nach Hause schicken!
Ernsthaft. Der MA wird ja nicht aus Spaß krank geschrieben sein. Engagement ist ja gut aber krank ist normalerweise krank oder? Formalien : je nach Arbeitsplatz reicht ein Anruf bei der KK nicht. Wenn zb ein Arbeitsunfall geschieht und der MA ist krank geschrieben (evtl Medikamente) bekommst du als Vorgesetzter Ärger mit der BG (erlebt) Grüße Hans
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#3
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Du hast es ja schon geschrieben, er hat eine ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG vom Arzt bekommen
![]() Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, ein Mitarbeiter war erkrankt. 3 Tage vor Ablauf der Krankmeldung erschien er und erklärte, er fühle sich fit und wolle wieder arbeiten ![]() War zwar schön von meinen Mitarbeiter, aber wie ich mich verhalten sollte, wusste ich auch nicht ![]() Darum habe ich mich "kundig" gemacht! Fogendes habe ich noch in Erinnerung (Falls was falsch ist, BITTE ich jetzt schon um VERZEIHUNG ![]() Der Arzt stellt KEIN Beschäftigungsverbot aus, sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ![]() Das heisst, dass der Mitarbeiter berechtigt ist, während der attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit zu kommen! Und nun kommt es, er kann und darf frei entscheiden, ob er trotz Erkrankung (bei meinen Mitarbeiter "Erkältung") arbeiten will. Der Haken an der Sache ist aber, wenn der Vorgesetzte bzw. Arbeitgeber nicht eindeutig erkennen kann, ob der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann, ohne sich und andere zu gefährden, sollte man ihn auffordern, seinen Arzt aufzusuchen und sich die "Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit" bescheinigen zu lassen. Das war aber ca. 2000/2001 gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#4
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Danke euch beiden!!!
Der MA hatte sich nen Wirbel ausgerenkt und wäre nur noch morgen krank geschrieben! Also, wenn ich nun morgen früh erkenne, dass er wieder voll einsatzbereit ist, kann er arbeiten oder ![]() ist es dann nicht besser, wenn ich die Krankenkasse informiere?
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#5
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![]() Zitat:
Klaro, das ist der ERSTE SCHRITT, sonst kriegste einen DRÜBER ![]()
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#6
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Moin Andy,
das Dilemma hatte ich vor kurzem auch. Unfall (viele wissen das hier) zwei Wirbel mit Haarriss, drei Wirbel Dorfortsatz abgebrochen. Krank für 5 Monate - dann steht der Kerl vor mir - ohne verordnetes Stützkorsett. Auch intensives Nachfragen bekomme ich eine Brief von seinem Arzt. Darf nichts heben soll nicht lange stehen, nicht lange sitzen sonder eine Tätigkeit in wechselnden Stellungen ausüben. Ich hab Ihn zum Arzt geschickt - der schrieb ihn wieder Arbeitsunfähig. Danach (4 Wochen später) der gleiche Zirkus. Krankenkasse weiß ned was man da machen soll, Arzt sagt mal lieber gar nichts, BG sagt was soll's wenn er arbeitsfähig ist, IHK sagt: " Ruf doch bei der KK an. Keiner wollte was sagen oder wissen. Ich hab mich geweigert ihn zu beschäftigen - zu recht, denn er darf nichts über 5 kg heben und soll einen Arbeitsplatz haben, den ich nicht habe. Am Ende, so sagte man mir unter der Hand, hätte man mich vor den Kadi gezerrt. Schließlich wußte ich doch, dass der arme eine Wirbelsäulenverletzung hatte und dass ich ihn in die Produktion schicke ist unverantwortlich. Tja aber nur "unter der Hand" wurde mir das gesagt.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#7
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tom, da ist aber einiges schief gelaufen
![]() Wenn jemand länger an einer "Sachen" (Hand/Arm/Wirbelverletzungen usw. ) krank geschrieben wurde, wird eine EINGLIEDERUNGSMASSNAHME durchgeführt, d. h. der Mitarbeiter fängt mit 4 Stunden an und steigert seine Arbeitszeit ca. 4 Wochen! Diese Massnahme wird von der KK VOLL übernommen! Eins sollte man natürlich nicht vergessen, der Mitarbeiter kann nicht von 0 auf 100 voll arbeiten ![]() Gruß UWE der das "Spiel" dieses Jahr zwei mal mitgemacht hat und wieder gesunde Mitarbeiter beschäftigt ![]()
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#8
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Ich weiss nicht, ob es "sonderregelungen" für sehr große Industrien gibt, aber ... [Personen die ich kenne] werden offiziell bei Berufsunfällen "ganz doll gebeten", bei der Arbeit zu erscheinen. Dabei ist es unerheblich, ob [die Person] arbeitet oder Nase bohrt, es geht wohl darum, die extrem hohen Beiträge zur BG nicht noch weiter steigen zu lassen. Es geht soweit, dass [die Person] sogar auf Firmenkosten mit einem Taxi abgeholt wird.
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#9
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![]() Zitat:
![]() Jeder "Berufsunfall", selbst die kleinste Verletzung, muss schriftlich festgehalten werden! Sollte der Verletzte zum Arzt gehen, selbst Tage später, musst du eine Meldung zur BG schicken und du darfst für das nächste Jahr auf eine Erhöhung (ich meine sogar rückwirkend ![]() hoffen und löhnen ![]() gruß UWE
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#10
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Bedeutet das, daß die BG-Beiträge steigen, wenn bei euch ein Arbeitsunfall vorkommt?
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#11
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So ist es in der Firma [der Person] offenbar. Zusätzlich muss die Firma pro Krankheitstag durch BU einen Betrag von [250 €] an die BG (Berufsgenossenschaft) bezahlen.
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#12
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Ein Mitarbeiter der kank geschrieben ist, aber trotzdem zur Arbeit erscheint, ist in meinen Augen nicht nur blöd (ja blöd!
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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#13
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![]() Zitat:
also das war KEIN Betriebsunfall - Gottlob! Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell wurde vom Arzt abgelehnt weil er meinte - ganz oder gar nicht. Mittlerweile ist der Arzt zurückgerudert und hat ein Attest ausgestellt in dem zu lesen ist, das der Mitarbeiter auf unbestimmte Zeit KEINE körperlichen Arbeiten verrichten darf. Das Ding wär derart in die Hose gegangen - da hätte ich abschließen können. Der arme Kerl kann nicht vernünftig laufen und muß mit jeder Bewegung vorsichtig sein.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller) |
#14
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![]() Zitat:
sagen, weil ich das nicht 100%tig weiss, dafür bezahle ich "andere Menschen" ![]() Du weisst doch, wer eine Hühnerfarm leidet, der muss keine Eier legen können ![]() gruß UWE
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#15
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Metall jedenfalls nicht.... MFG René
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MFG René ![]() ![]() |
#16
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sagt, ICH KANN ARBEITEN ![]() Wenn ich den dicken Zeh gebrochen habe und eine SITZENDE Tätigkeit ausübe, spricht nix dagegen, dem Arzt zu sagen, dass ich arbeiten kann ![]() Gruß UWE der der Meinung ist, wenn man "RICHTIG" Krank ist, soll man mit den Ar... zu Hause bleiben ![]()
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#17
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Ich war ja nur in der IHK, aber bilde mir ein, daß es da wie bei einer normalen Versicherung lief. Du zahlst halt mit deinen Beiträgen eine Unfallversicherung für deine Angestellten mit.
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#18
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![]() Hat nix mit der BG zu tun, da musste IMMER reinzahlen ![]()
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#19
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Moin wolf,
das ist bei der BG so, Du zahlst eine art Unfallversicherung und hast als AG dafür ein paar Pflichten. Gefahrenschulung, Staplerscheine, Feuerlöscher... Dein Beitrag wird nach der Lohnsumme berechnet. Von diesem Beitrag gibt es eine Art Schadenfreiheitsrabatt (Nachlass genannt). Wenn Du nun Betriebsunfälle hast und die sich z.B. an einem Arbeitsplatz häufen, dann bekommst Du Besuch von einem netten Mitarbeiter/in der BG. Der/Die guckt sich alles an und geht schweigend wieder weg. Danach erhältst Du für das Vorjahr (die Beiträge werden natürlich immer aus den Vorjahreslohnsummen errechnet) einen Beitragsbescheid und guck - da ist der Rabatt weg. Wenn Du gar nicht lieb warst gibts sogar noch einen Aufschlag. Dazu kommt die Frage ob der AN entsprechend der angegebenen Gefährdungsklasse eingesetzt war. Übt er eine andere Tätigkeit als die angegebene aus, zahlst Du für den Krankenhausaufenthalt und alle Reha Maßnahmen. Dies gilt sofern der AN dies in seinem Fragebogen angibt. Wenn er sagt er habe nur mal kurz geholfen geschieht nichts, oder nicht viel. In der Chemie haben die BG Beiträge mal flockig 1,5% der Lohnsumme das ist auch ne Nummer, zumal die am 20.(?) Mai in voller Höhe sofort entrichtet werden müssen.
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so long -> Tom Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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#20
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Aber ist das nicht das selbe Uwe? Klar meine ich die Industrie.... .
Aber egal, ist hinter mir. Meine Fragen waren rein interessehalber. Geändert von wolf b. (16.10.2007 um 21:35 Uhr) Grund: wohl besser so. ;-) |
#21
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![]() Zitat:
Glück gehabt, Staublunge (alter Bergmann Spruch ![]() Würde ich hier nicht so laut schreiben ![]()
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#22
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Meine Aufbewahrungspflicht war 6 Jahre.
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#23
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![]() Zitat:
Klar doch, die Einstellung ist ja auch nicht so verkehrt, ist wohl "alte Schule"! Aber wenn ich dem Arzt sage, dass ich arbeiten kann, schreibt er mich nicht krank...und als AG hab ich dann (erstmal) kein Problem. Ein Problem gibt es erst dann, wenn die kurzsichtige Reinigungskraft mir mit ihrem Staubsaugerrüssel den Lieblingszeh verbiegt........ ![]() ![]()
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Gruß Dirk SAGA 27 AK mit Yanmar 4JHE
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#24
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Hängt vielleicht auch alles ein bissel von der Art der Beschäftigung ab und von den arbetstechnischen gegebenheiten. Ein grippevirusverseuchter MA oder auch eine schwangere Frau (1. Schwangerschaftsdrittel - "Kotzphase") können ggf. von zuhause aus noch ein wenig nützlich sein - und wenn es nur 1-2 Std ist, für die die Energie reicht. Vielleicht "nur", um andere MA "aufzugleisen", oder die eine oder andere Korrespondenz zu führen oder ähnliches.
Ausgehend davon, daß eine Krankschreibung begründet ist, sähe ich die Aufgabe des MA vorrangig darin, sich gründlich zu kurieren, um anschließend mit mit frischer Kraft das Liegegebliebene aufzuarbeiten. Trotz Krankenschein zu Arbeit zu erscheinen mag gut gemeint sein, aber häufig genug das Gegenteil bewirken. Ich durfte schon miterleben, wie eine "Bazillenschleuder" eine Planungsabteilungaußer Gefecht gesetzt hat...
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#25
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Schwangerschaft ist ein Zustand, keine Krankheit.....
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MFG René ![]() ![]() |
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