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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen.

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  #1  
Alt 16.10.2007, 18:11
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andy1972 andy1972 ist offline
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Boot: Kein Boot mehr, aber eines Tages wieder !!!
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Standard Trotz Krankmeldung Arbeiten?

Hallo zusammen,
wie verhalte ich mich als Vorgesetzter, wenn ein MA trotz einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotzdem zur Arbeit erscheint?
Reicht da ein Anruf bei der Krankenkasse oder muss er sich beim Arzt gesund schreiben lassen???
__________________

Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen?
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  #2  
Alt 16.10.2007, 18:54
hans gold hans gold ist offline
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Wieder nach Hause schicken!
Ernsthaft. Der MA wird ja nicht aus Spaß krank geschrieben sein. Engagement ist ja gut aber krank ist normalerweise krank oder?
Formalien : je nach Arbeitsplatz reicht ein Anruf bei der KK nicht. Wenn zb ein Arbeitsunfall geschieht und der MA ist krank geschrieben (evtl Medikamente)
bekommst du als Vorgesetzter Ärger mit der BG (erlebt)
Grüße
Hans
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  #3  
Alt 16.10.2007, 18:57
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Cooky-Crew Cooky-Crew ist offline
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Du hast es ja schon geschrieben, er hat eine ARBEITSUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG vom Arzt bekommen

Ich hatte mal einen ähnlichen Fall, ein Mitarbeiter war erkrankt.
3 Tage vor Ablauf der Krankmeldung erschien er und erklärte, er
fühle sich fit und wolle wieder arbeiten
War zwar schön von meinen Mitarbeiter, aber wie ich mich verhalten
sollte, wusste ich auch nicht
Darum habe ich mich "kundig" gemacht!

Fogendes habe ich noch in Erinnerung
(Falls was falsch ist, BITTE ich jetzt schon um VERZEIHUNG )

Der Arzt stellt KEIN Beschäftigungsverbot aus,
sondern eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Das heisst, dass der Mitarbeiter berechtigt ist, während der
attestierten Dauer der Arbeitsunfähigkeit nicht zur Arbeit zu kommen!

Und nun kommt es, er kann und darf frei entscheiden, ob er
trotz Erkrankung (bei meinen Mitarbeiter "Erkältung") arbeiten will.
Der Haken an der Sache ist aber, wenn der Vorgesetzte bzw. Arbeitgeber
nicht eindeutig erkennen kann, ob der Arbeitnehmer wieder arbeiten kann,
ohne sich und andere zu gefährden, sollte man ihn auffordern,
seinen Arzt aufzusuchen und sich die "Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit"
bescheinigen zu lassen.

Das war aber ca. 2000/2001

gruß
UWE
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dass er tun kann, was er will,
sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
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  #4  
Alt 16.10.2007, 19:12
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andy1972 andy1972 ist offline
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Danke euch beiden!!!
Der MA hatte sich nen Wirbel ausgerenkt und wäre nur noch morgen krank geschrieben!
Also, wenn ich nun morgen früh erkenne, dass er wieder voll einsatzbereit ist, kann er arbeiten oder

ist es dann nicht besser, wenn ich die Krankenkasse informiere?
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Wenn die Polizei sagt "Papiere" und ich sag "Schere"..hab ich dann gewonnen?
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  #5  
Alt 16.10.2007, 19:22
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Zitat:
Zitat von andy1972 Beitrag anzeigen
..............
ist es dann nicht besser, wenn ich die Krankenkasse informiere?

Klaro, das ist der ERSTE SCHRITT, sonst kriegste einen DRÜBER
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  #6  
Alt 16.10.2007, 19:56
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TomM TomM ist offline
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Moin Andy,

das Dilemma hatte ich vor kurzem auch. Unfall (viele wissen das hier) zwei Wirbel mit Haarriss, drei Wirbel Dorfortsatz abgebrochen.

Krank für 5 Monate - dann steht der Kerl vor mir - ohne verordnetes Stützkorsett. Auch intensives Nachfragen bekomme ich eine Brief von seinem Arzt. Darf nichts heben soll nicht lange stehen, nicht lange sitzen sonder eine Tätigkeit in wechselnden Stellungen ausüben.

Ich hab Ihn zum Arzt geschickt - der schrieb ihn wieder Arbeitsunfähig. Danach (4 Wochen später) der gleiche Zirkus.

Krankenkasse weiß ned was man da machen soll, Arzt sagt mal lieber gar nichts, BG sagt was soll's wenn er arbeitsfähig ist, IHK sagt: " Ruf doch bei der KK an. Keiner wollte was sagen oder wissen.

Ich hab mich geweigert ihn zu beschäftigen - zu recht, denn er darf nichts über 5 kg heben und soll einen Arbeitsplatz haben, den ich nicht habe.

Am Ende, so sagte man mir unter der Hand, hätte man mich vor den Kadi gezerrt. Schließlich wußte ich doch, dass der arme eine Wirbelsäulenverletzung hatte und dass ich ihn in die Produktion schicke ist unverantwortlich. Tja aber nur "unter der Hand" wurde mir das gesagt.
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so long -> Tom

Es gibt Leute, die wissen alles, das ist alles was sie wissen (Schiller)
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  #7  
Alt 16.10.2007, 20:11
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tom, da ist aber einiges schief gelaufen

Wenn jemand länger an einer "Sachen" (Hand/Arm/Wirbelverletzungen usw. )
krank geschrieben wurde, wird eine EINGLIEDERUNGSMASSNAHME
durchgeführt, d. h. der Mitarbeiter fängt mit 4 Stunden an und steigert seine
Arbeitszeit ca. 4 Wochen! Diese Massnahme wird von der KK VOLL übernommen!
Eins sollte man natürlich nicht vergessen, der Mitarbeiter kann
nicht von 0 auf 100 voll arbeiten

Gruß
UWE
der das "Spiel" dieses Jahr zwei mal
mitgemacht hat und wieder gesunde
Mitarbeiter beschäftigt
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  #8  
Alt 16.10.2007, 20:17
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Ich weiss nicht, ob es "sonderregelungen" für sehr große Industrien gibt, aber ... [Personen die ich kenne] werden offiziell bei Berufsunfällen "ganz doll gebeten", bei der Arbeit zu erscheinen. Dabei ist es unerheblich, ob [die Person] arbeitet oder Nase bohrt, es geht wohl darum, die extrem hohen Beiträge zur BG nicht noch weiter steigen zu lassen. Es geht soweit, dass [die Person] sogar auf Firmenkosten mit einem Taxi abgeholt wird.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #9  
Alt 16.10.2007, 20:25
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
Ich weiss nicht, ob es "sonderregelungen" für sehr große Industrien gibt, aber ... [Personen die ich kenne] werden offiziell bei Berufsunfällen "ganz doll gebeten", bei der Arbeit zu erscheinen.
.................
das ist aber jetzt eine andere Baustelle

Jeder "Berufsunfall", selbst die kleinste Verletzung, muss
schriftlich festgehalten werden!
Sollte der Verletzte zum Arzt gehen, selbst Tage später,
musst du eine Meldung zur BG schicken und du darfst für
das nächste Jahr auf eine Erhöhung (ich meine sogar rückwirkend )
hoffen und löhnen

gruß
UWE
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  #10  
Alt 16.10.2007, 20:34
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Bedeutet das, daß die BG-Beiträge steigen, wenn bei euch ein Arbeitsunfall vorkommt?
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  #11  
Alt 16.10.2007, 20:47
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So ist es in der Firma [der Person] offenbar. Zusätzlich muss die Firma pro Krankheitstag durch BU einen Betrag von [250 €] an die BG (Berufsgenossenschaft) bezahlen.
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Mit freundlichem Gruß,
Thorsten
Sapere aude !
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  #12  
Alt 16.10.2007, 20:50
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Ein Mitarbeiter der kank geschrieben ist, aber trotzdem zur Arbeit erscheint, ist in meinen Augen nicht nur blöd (ja blöd!), sondern auch noch ein Gefahr für sich selbst und eine Zumutung für andere.
Eine Krankschreibung ist ja kein Busticket, die Arbeitsbefreiung hat irgendwo einen Sinn, nämlich die volle Arbeitsfähigkeit wieder herzustellen. Bin ich als "Krankgemeldeter" frühzeitiger wieder fit, geh ich zu Arzt und und laß mir dies bestätigen oder mich eines Besseren belehren!
Ich möchte nicht wissen, was bei einem Arbeitsunfall bei vorzeitiger selbstverordneter Arbeitsaufnahme so alles an Ärger mit der BG ins Haus steht , die können gut........
Schlimmer aber ist in meinen Augen noch der "Schleimeffekt", jetzt fühlen sich alle anderen Mitarbeiter auch zur vorzeitigen Arbeitsaufnahme genötigt.
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Gruß Dirk


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  #13  
Alt 16.10.2007, 20:51
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
tom, da ist aber einiges schief gelaufen

Wenn jemand länger an einer "Sachen" (Hand/Arm/Wirbelverletzungen usw. )
krank geschrieben wurde, wird eine EINGLIEDERUNGSMASSNAHME
durchgeführt, d. h. der Mitarbeiter fängt mit 4 Stunden an und steigert seine
Arbeitszeit ca. 4 Wochen! Diese Massnahme wird von der KK VOLL übernommen!
Eins sollte man natürlich nicht vergessen, der Mitarbeiter kann
nicht von 0 auf 100 voll arbeiten

Gruß
UWE
der das "Spiel" dieses Jahr zwei mal
mitgemacht hat und wieder gesunde
Mitarbeiter beschäftigt
Moin,

also das war KEIN Betriebsunfall - Gottlob!

Die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell wurde vom Arzt abgelehnt weil er meinte - ganz oder gar nicht. Mittlerweile ist der Arzt zurückgerudert und hat ein Attest ausgestellt in dem zu lesen ist, das der Mitarbeiter auf unbestimmte Zeit KEINE körperlichen Arbeiten verrichten darf.

Das Ding wär derart in die Hose gegangen - da hätte ich abschließen können.

Der arme Kerl kann nicht vernünftig laufen und muß mit jeder Bewegung vorsichtig sein.
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  #14  
Alt 16.10.2007, 20:53
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Bedeutet das, daß die BG-Beiträge steigen, wenn bei euch ein Arbeitsunfall vorkommt?
Bei einzelnen Unfälle nicht, aber so genau kann ich das im Moment nicht
sagen, weil ich das nicht 100%tig weiss, dafür bezahle ich "andere Menschen"

Du weisst doch, wer eine Hühnerfarm leidet, der muss keine Eier legen können

gruß
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  #15  
Alt 16.10.2007, 20:55
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Zitat:
Zitat von xtw Beitrag anzeigen
So ist es in der Firma [der Person] offenbar. Zusätzlich muss die Firma pro Krankheitstag durch BU einen Betrag von [250 €] an die BG (Berufsgenossenschaft) bezahlen.
welche BG?

Metall jedenfalls nicht....

MFG René
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MFG René

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  #16  
Alt 16.10.2007, 21:00
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Zitat:
Zitat von Dirk Beitrag anzeigen
Ein Mitarbeiter der kank geschrieben ist, aber trotzdem zur Arbeit erscheint, ist in meinen Augen nicht nur blöd (ja blöd!), sondern auch noch ein Gefahr für sich selbst und eine Zumutung für andere.
...........
Es gibt aber Beispiele, wo es der gesunde Menschenverstand
sagt, ICH KANN ARBEITEN
Wenn ich den dicken Zeh gebrochen habe und eine SITZENDE Tätigkeit ausübe,
spricht nix dagegen, dem Arzt zu sagen, dass ich arbeiten kann

Gruß
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der der Meinung ist, wenn man "RICHTIG" Krank ist,
soll man mit den Ar... zu Hause bleiben
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  #17  
Alt 16.10.2007, 21:01
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Ich war ja nur in der IHK, aber bilde mir ein, daß es da wie bei einer normalen Versicherung lief. Du zahlst halt mit deinen Beiträgen eine Unfallversicherung für deine Angestellten mit.
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  #18  
Alt 16.10.2007, 21:05
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
Ich war ja nur in der IHK, aber bilde mir ein, daß es da wie bei einer normalen Versicherung lief. Du zahlst halt mit deinen Beiträgen eine Unfallversicherung für deine Angestellten mit.
Wolf, du meinst jetzt mit der IHK = Industrie-und Handelskammer

Hat nix mit der BG zu tun, da musste IMMER reinzahlen
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  #19  
Alt 16.10.2007, 21:14
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Moin wolf,

das ist bei der BG so, Du zahlst eine art Unfallversicherung und hast als AG dafür ein paar Pflichten. Gefahrenschulung, Staplerscheine, Feuerlöscher...

Dein Beitrag wird nach der Lohnsumme berechnet. Von diesem Beitrag gibt es eine Art Schadenfreiheitsrabatt (Nachlass genannt). Wenn Du nun Betriebsunfälle hast und die sich z.B. an einem Arbeitsplatz häufen, dann bekommst Du Besuch von einem netten Mitarbeiter/in der BG. Der/Die guckt sich alles an und geht schweigend wieder weg. Danach erhältst Du für das Vorjahr (die Beiträge werden natürlich immer aus den Vorjahreslohnsummen errechnet) einen Beitragsbescheid und guck - da ist der Rabatt weg.

Wenn Du gar nicht lieb warst gibts sogar noch einen Aufschlag. Dazu kommt die Frage ob der AN entsprechend der angegebenen Gefährdungsklasse eingesetzt war. Übt er eine andere Tätigkeit als die angegebene aus, zahlst Du für den Krankenhausaufenthalt und alle Reha Maßnahmen. Dies gilt sofern der AN dies in seinem Fragebogen angibt. Wenn er sagt er habe nur mal kurz geholfen geschieht nichts, oder nicht viel.

In der Chemie haben die BG Beiträge mal flockig 1,5% der Lohnsumme das ist auch ne Nummer, zumal die am 20.(?) Mai in voller Höhe sofort entrichtet werden müssen.
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  #20  
Alt 16.10.2007, 21:14
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Aber ist das nicht das selbe Uwe? Klar meine ich die Industrie.... .

Aber egal, ist hinter mir. Meine Fragen waren rein interessehalber.

Geändert von wolf b. (16.10.2007 um 21:35 Uhr) Grund: wohl besser so. ;-)
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  #21  
Alt 16.10.2007, 21:17
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Zitat:
Zitat von wolf b. Beitrag anzeigen
..............
Aber Berufsgenossenschaft habe ich meiner Erinnerung nach nie bezahlt, hatte aber Angestellte (im Handel).
...............

Glück gehabt, Staublunge (alter Bergmann Spruch )

Würde ich hier nicht so laut schreiben
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  #22  
Alt 16.10.2007, 21:19
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
Würde ich hier nicht so laut schreiben
Meine Aufbewahrungspflicht war 6 Jahre.
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  #23  
Alt 16.10.2007, 21:22
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Dirk Dirk ist offline
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Zitat:
Zitat von Cooky-Crew Beitrag anzeigen
....Wenn ich den dicken Zeh gebrochen habe und eine SITZENDE Tätigkeit ausübe,
spricht nix dagegen, dem Arzt zu sagen, dass ich arbeiten kann

Gruß
UWE

Klar doch, die Einstellung ist ja auch nicht so verkehrt, ist wohl "alte Schule"! Aber wenn ich dem Arzt sage, dass ich arbeiten kann, schreibt er mich nicht krank...und als AG hab ich dann (erstmal) kein Problem.
Ein Problem gibt es erst dann, wenn die kurzsichtige Reinigungskraft mir mit ihrem Staubsaugerrüssel den Lieblingszeh verbiegt........
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Gruß Dirk


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  #24  
Alt 16.10.2007, 21:41
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Hängt vielleicht auch alles ein bissel von der Art der Beschäftigung ab und von den arbetstechnischen gegebenheiten. Ein grippevirusverseuchter MA oder auch eine schwangere Frau (1. Schwangerschaftsdrittel - "Kotzphase") können ggf. von zuhause aus noch ein wenig nützlich sein - und wenn es nur 1-2 Std ist, für die die Energie reicht. Vielleicht "nur", um andere MA "aufzugleisen", oder die eine oder andere Korrespondenz zu führen oder ähnliches.
Ausgehend davon, daß eine Krankschreibung begründet ist, sähe ich die Aufgabe des MA vorrangig darin, sich gründlich zu kurieren, um anschließend mit mit frischer Kraft das Liegegebliebene aufzuarbeiten. Trotz Krankenschein zu Arbeit zu erscheinen mag gut gemeint sein, aber häufig genug das Gegenteil bewirken. Ich durfte schon miterleben, wie eine "Bazillenschleuder" eine Planungsabteilungaußer Gefecht gesetzt hat...
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Alt 16.10.2007, 21:52
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eine schwangere Frau (1. Schwangerschaftsdrittel - "Kotzphase")
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