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Kein Boot Hier kann man allgemeinen Small Talk halten. Es muß ja nicht immer um Boote gehen. |
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Themen-Optionen |
#1
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Hallo Bootsfreunde,
nach dem ich ja mein Boot etwas geschrottet hatte, kommt auch schon der nächste Geldvernischter: Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber habe ich laut meinem Arbeitsvertrag einen Dienstwagen zur Nutzung überlassen bekommen. Diesen Dienstwagen habe ich ausschließlich für dienstliche Zwecke genutzt. Der Arbeitgebers wollte auch keine 1% Regelung. Da ich keinerlei private Fahrten gemacht habe und mir von Arbeitgeberseite keine Auflage gemacht wurde ein Fahrtenbuch zu führen, habe ich keins geführt. Für mich war diese Angelegenheit dann erledigt, bis.... zur Lohnsteuerprüfung bei meinem ehemaligen Arbeitgeber und jetzt will der Arbeitgeber für die Jahre 2001 - 2002 die private Nutzung gemäß der 1% Regel von mir nachgezahlt haben. Welche Möglichkeiten habe ich, dem zu entrinnen? Ausschlussfristen Arbeitsvertrag 6 Monate, Verjährung ? Wer kann mir bei diesem Problem hier helfen? Vielen Dank! Sava
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#2
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Hi,
wir müssen bei der T sogar aus eben diesem Grund ein FB führen obwohl wir den Wagen privat gar nicht nutzen dürfen....wird schwer da raus zu kommen. Gruß Willy |
#3
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ich weiß, sind ja auch "nur" ca. 1300€, es gibt langjährige Mitarbeiter, die sind da viel schlimmer dran. Egal, mich regt es nur auf, dass besagter AG nicht versteuern wollte und jetzt hat er vorm FG verloren und verlangt von mir die Kohle zurück. Wichtig wäre es zu wissen, ob eventuell eine Verjährung ein getreten ist...
Sava
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#4
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Moment mal. Dein Arbeitgeber stellt dir einen Dienstwagen hin, verlangt von dir kein Fahrtenbuch, bzw. verzichtet sogar darauf und nun sollst Du für sein Auto Steuern nachzahlen?
Also da wäre ich (wenn du dort lediglich angestellt warst) sehr entspannt! Soll er doch für seine eigene Blödheit selber blechen! findet Ecki
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Wenn uns etwas aus dem gewohnten Gleis wirft, bilden wir uns ein, alles sei verloren; dabei fängt nur etwas Neues an. Leo Tolstoi |
#5
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Aber der Arbeitnehmer ist Schuldner der Lohnsteuer...auch wenn der AG Mist baut. Das FA kann sich aussuchen, von wem er die Lohnsteuer dann einfordert.Ich hoffe da mal auf meine vertraglichen Aussschlussfrist oder einer Verjährung...
Sava
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#6
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Gruß Jörg |
#7
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Leider muss sicher der AN um die richtige Abführung aller steuerlicher Angelegenheiten selbst kümmern und ist vor allem dafür selbst verantwortlich.
Es gibt jedoch noch einen Ausweg: Du kannst eine so genannte Selbstanzeige beim Finanzamt machen und die Fahrtenbücher nachreichen. Du musst sie halt noch erstellen ... Gruß Ray
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****** An dieser Stelle sollte eine Weisheit stehen ... ****** |
#8
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ich brauche keine Selbstanzeige machen, das FA weiß ja das mir der Wagen zur Verfügung stand...Der AG zahlt jetzt die Steuer nach. Der AG will von mir die Steuer zurück. Warum gibt es denn da die Einrede der Verjährung und Ausschlussfristen....?
Sava
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#9
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Das Finanzamt hat die Nachzahlung bereits durchgesetzt zu 100 %.
Dann hat das Finanzamt das, was es wollte (unabhängig davon, dass es natürlich die Forderung Dir gegenüber hätte durchsetzen können). Dann kommt es jetzt nur noch auf den Ausgleichsanpruch im Innenverhältnis an. Da könnte in der Tat die Verfallklausel deine "Rettung" darstellen, das hängt vom Inhalt der Klausel ab... ![]() gruss lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#10
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Ausgestiegen bin ich da am 30.11.2002...
Ausschlussfristen im AV: Ansprüche aus diesem Angestellenverhältnis verfallen drei Monate nach Ablauf des Fälligkeitsmonats, spätestens drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn sie nicht rechtzeitig schriftlich gelten gemacht wurden. Bleibt die Geltendmachung erfolglos, verfallen diese Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb einer weiteren Frist von zwei Monaten durch Klage beim zuständigen Arbeitsgericht anhängig gemacht werden... Sava
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#11
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dann hat sich das Thema für Dich wohl erledigt...
Da bleibt Dein Ex-AG auf dem Schaden sitzen. Und wenn der mit dem Argument kommt, dass nach neuerer Rechtsprechung Ausschlussfristen von "3 plus 2 " unwirksam sind, dann kann er sich als VErwender der Klausel nicht darauf berufen (sondern nur der AN). Kannst wieder ruhig schlafen ![]() Gruss Lars
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Keine Zukunft vermag gutzumachen, was Du in der Gegenwart versäumst. (Albert Schweitzer) |
#12
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Danke Lars,
das mit dem "3 plus 2" verstehe ich nicht... Sava
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#13
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3 monate schriftlich, zwei weitere gerichtlich geltend machen ...,
s.o.
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#14
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Falls Du nicht privat versichert bist, kann die Krankenversicherung und der Rentenversicherungsträger nun nur noch Sozialbeiträge für den geltwerten Vorteil der privaten Dienstwagennutzung einfordern.
![]() Bernd.
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Auch ein Komma kann lebenswichtig sein! Richterspruch A: Hinrichten, kann man nicht laufen lassen! Richterspruch B: Hinrichten kann man nicht, laufen lassen! |
#15
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da sieht man mal wieder, wie schnell so eine Geschichte einen einholen kann...
sava
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#16
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Es gibt auch sowas wie ne Sorgfalftspflicht des Arbeitgebers um Schaeden vom Arbeitnehmer abzuhalten. Koennte sein, dass er die verletzt hat als er kein Fahrtenbuch gefordert hat ????
Zusaetzlich zur Verjaehrung... |
#17
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Werde das Problem mal mit einen Anwalt besprechen...
Sava
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#18
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Hi,
soweit ich weiß dient nur das FB als Nachweis! Ein zweites Auto nutzt da nix... Gruß Willy |
#19
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auch eine innerbetriebliche Vereinbarung nutzt da nichts mehr..nur das FB hätte da was machen können. Das Finanzamt kann sich aussuchen, wenn es in die Schuld nimmt bzw. wo es einfacher erscheint, an die Kohle zu kommen..Jetzt ist es eine Frage des Innenverhältnisses. Ich bin der Meinung, dass a) die Ausschlussfristen greifen und b) eine Verjährung statt gefunden hat und c) Lohnsteuerforderung auch nach 4 Jahren verjähren (jetzt ist die Forderung gehemmt wurden durch das Verfahren,aber nur für den AG)
Aber nichts genaues weiß man... Sava
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