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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo...kann mir jemand helfen! Wollte mal wissen ob ich als deutscher in Polen ein Bootsschein/ Küste machen kann.
Wenn ja ist der auch in Deutschland anerkannt? MfG Wallerkalle Geändert von wallerkalle (03.09.2007 um 20:44 Uhr) |
#2
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Herzlich Willkommen hier im
![]() Das Thema hätte in Rubrik "Allgemeines zum Boot" gehört, versuch das mal zu verschieben ![]() Der polnische Schein wird für dich als deutscher Staatsbürger keine Gültigkeit hier in Deutschland haben, also mach den deutschen Schein ![]()
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Gruß Jörg |
#3
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Danke für info. wie verschiebe ich das denn?
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#4
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Hi,
machen kannst Du den Führerschein dort. Aber er gilt nur in Polen. Er wird in D nicht anerkannt und auch bei anderen Ländern dürfte die Kombination Deutscher und polnischer Bootsführerschein nicht anerkannt werden.
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Charly |
#5
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![]() kannste nicht. Aber ein Moderator wirds schon richten. ![]()
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Charly |
#6
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Hatte mir eine Auszeit genommen
![]() aber Jörg hat mich mit seiner Meldung ( Meldebutton ) geweckt ![]() Wenn ich schonmal wach bin HERZLICH WILLKOMMEN IM ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]()
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#7
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![]() Zitat:
Hallo ! Das ist Falsch !!! Habe extra bei der ,,Entenpolizei'' nachgefragt, dort hatt man sich telefonisch extra noch mal rückversichert. Ist gültig ! MfG Michael
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#8
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![]() Zitat:
Motiv? ![]() Wir, das sind Jan (Sohn, 16J, xxeenn) und ich (Vater, 54J) haben dann eine tolle Woche in Külungsborn in der dortigen Segel- und Bootsschule verbracht (www.wassersport-center.de, Preise für VP und Prüfung echt ok!) - jeden Tag von 09:00-18:00 Schule, Abends auch noch lernen. Von Montag bis Freitag volle Kanne.... Am Samstag haben wir dann in Rostock BEIDE Prüfungen abgelegt (Binnen u See) und alle beide auch bestanden ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Für mich alten Zossen ein unheimlich grenzwertiges Erlebnis, für die VaterSohnBeziehung ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Unser Trainer Bubi (Supertyp), ein ehemalige Steuermann von einem Minensucher unserer ehemaligen Angstgegner war zusammen mit der Kasernierung mit Gleichleidenden der Schlüssel zum Erfolg und - zum Wissen und der neuen Einstellung zum und auf dem Wasser. ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() (die knoten kann ich trotzdem nicht mehr ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Lohnt sich also eigentlich wirklich, mal abgesehen davon, dass damit auch den neuen Bundesländern Tourigeld bleibt und nix nach Polen........
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MFG Friedel ![]() Dauercamper in Westerholz/FL-Förde "Willst du ein Schiff bauen, so rufe nicht die Menschen zusammen, um Pläne zu machen, Arbeit zu verteilen....., sondern lehre sie die Sehnsucht nach dem großen endlosen Meer". A.deSaint Exupery
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#9
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![]() Zitat:
Sowohl in der Sportbootführerscheinverordnung-Binnen wie in der Sportboot- führerscheinverordnung-See ist klar geregelt, dass jemand mit Wohnsitz in Deutschland auch den jeweiligen hiesigen Führerschein braucht. Die genauen Bestimmungen kannst Du hier und hier nachlesen. Wenn Deine lokale Wasserschutzpolizei das großzügig handhabt, freu Dich, aber darauf verlassen kann sich keiner. Spätestens dann, wenn etwas pas- siert ist, werden die Dinge aufgedeckt, gerne auch von den Versicherungen, die meist Regress nehmen können, wenn kein gültiger Führerschein beim Schiffsführer vorlag. Belem
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#10
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Beide Bestimmungen weisen aber auf eine Ausnahme hin. Bezieht sich die Ausnahme, auf den Zeitpunkt, vor den Beitritt, von Polen in die EU ?
Hat Polen die Ausnahmen abgezeichnet bzw. ein Anerkenntis abgegeben ? Dann wäre es wieder zulässig, also eine Frage welche an richtiger Stelle einmal erörtert werden sollte. Wer ruft den DSV an ? MfG Red PS. Eine polnische Ausbildung muss nicht zwingend schlechter sein ! Geändert von Red (03.09.2007 um 23:17 Uhr)
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#11
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morgen.
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#12
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So, heute um 08:26 Uhr mit Frau Schneider vom DSV telefoniert
- Keine Gegenseitige Anerkennung - ist die Aussage. Somit besitzt der polnische Führerschein See/Binnen in Deutschland keine Gültigkeit. Die Scheine gelten somit nur dort, wo man seinen Lebensmittelpunkt hat und pol. gemedlet ist. Derzeit ist auch keine Änderung auf EU-Ebene in Sicht. Wobei wir dort fahren dürfen, weil eine vorübergehende Gastregelung gezeichnet wurde, welche auch mit anderen Ländern besteht, wie NL-S-DK etc.. MfG Red Geändert von Red (04.09.2007 um 07:43 Uhr) |
#13
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Bis jetzt waren alle immer Geil auf den Kroatischen Schein, ist das Out? Ist der Polnische Lappen noch einfacher, mit noch weniger Kenntnisse, zu bekommen?
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Käpt´n Blaubär, der im richtigen Leben Jürgen heißt. |
#14
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tag.der ist nur gültig wenn du in D eine nachprüfung machst.mfg wallerkalle
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#15
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![]() Zitat:
text. Ich weiß auch nicht mehr als dort steht und was ich dort lesen kann. Im Grunde geht es darum, vorübergehend hierzulande segelnden Menschen nicht den deutschen Bestimmungen zu unterwerfen, sondern die Regeln ihres Heimatlandes anzuerkennen. Mit der EU hat das alles nichts zu tun. Zitat:
Polen diesbezüglich anerkennen? Zitat:
beziehen sich auf polnische Gewässer, deutsche Ausbildungen zu deutschen Scheinen auf deutsche Gewässer. Gäste sind willkommmen und ihre Heimat- scheine werden bis zu einem Jahr Aufenthalt in Deutschland anerkannt. Belem
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#16
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Tag.kannst du mir telefon nummer von der entenpolizei senden,will selber mal nachfragen.mfg
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#17
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Weiß jemand, wie es im führerscheinfreiem Bereich aussieht? Für Polen habe ich für Ausländer im Web nur gefunden, dass die "Führerscheinpflicht entsprechend den Bestimmungen des Heimatlandes" gültig ist. Das wären also bei uns bis 15 PS führerscheinfrei.
Und die Zulassung des Bootes, also amtliche oder antlich anerkannte Kennzeichen vom WSA? Wird dieses auch in Polen anerkannt? Eigentlich geht es mir nicht direkt um Polen, sondern nur um die Oder, um vielleicht mal bis ins Stettiner Haff zu fahren, also ein Fluss, bei dem zumindest ein Ufer teilweise zu Deutschland gehört. ![]() |
#18
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Zitat:
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![]() ![]() ![]() Das Thema hatten wir doch schon X-fach. ![]() |
#19
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Bitte nicht unterbrechen - ich find´s immer wieder lustig da mitzulesen.
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Liebe Grüße Mattze
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#20
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Nein, die 15 PS Regelung gilt nur innerhalb der Grenzen der BRD und wird 2015 erst mal überprüft. Es gilt immer noch die 5 PS Regel im Ausland.
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#21
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![]() Zitat:
im Ausland gelten die Regeln des Landes in dem man ist. In Kroatien ab 1 PS in Frankreich ab 9,9 PS ind Holland ab geschwindigkeit schneller als 20km/h und dort gibts auch noch ne PS grenze ab der man den Führerschein braucht. die liste könnte man für jedes Land machen.
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#22
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Wozu wurde in diesem Uralttrööt weiter geschrieben...
![]() viele, die weit aktueller sind... ![]()
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gregor ![]()
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#23
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Gruß Volker *************************************** und immer `ne Handbreit Sprit im Tank http://www.msv-germersheim.de Bin hier zu finden ![]() |
#24
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Danke für die Blumen, billimaus!
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#25
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Nette Grüsse mike451 |
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