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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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In der Zeitschrift Boote lese ich gerade, daß einige Bootsdokumente ihre Gültigkeit verlieren, bzw. man eine Ordnungswidrigkeit begeht, wenn man eine Adressenänderung nicht eintragen läßt.
Nun habe ich tatsächlich 7 Bootsdokumente in meiner Brieftasche entdeckt, die noch eine alte Adresse von mir enthalten. Wie handhabt Ihr soetwas? |
#2
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![]() Zitat:
Also ein echtes Dokument. 7 Dokumente für ein Boot ![]() Gruß UWE
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Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin,
dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#3
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Hallo Jürgen,
ich würde es erst mal vergessen, hauptsache dein Personalausweis stimmt, ist doch beim Autoführerschein auch nicht so wichtig. Ralf Schmidt |
#4
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Kann man sehen wie man will, der eine so der andere halt anders
![]() Was ist zu tun, wenn sich die in ein Bootsdokument eingetragenen technischen oder persönlichen Daten ändern? Beim Internationalen Bootsschein hatten wir bereits angemerkt, dass er seine Gültigkeit verliert, wenn Datenänderungen eintreten. Gleiches gilt auch für die amtlichen Bootsdokumente. In der Praxis heißt dies, dass Änderungen der ausstellenden Institution gemeldet und das Dokument geändert werden muss. Wer als Eigner eines Kleinfahrzeugs Namens- oder Anschriftenänderungen, Änderungen technischer Boots- oder Motorendaten sowie eine Änderung der Eigentumsverhältnisse nicht unverzüglich meldet und zur Berichtigung vorlegt, begeht eine Ordnungswidrigkeit! Meldepflicht besteht auch, wenn das Boot zerstört wird, für den Verkehr nicht mehr geeignet ist oder abgemeldet werden soll! So lese ich das ( will aber kein Oberlehrer oder Besserwisser sein ) Gruß UWE
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#5
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1. Kleinfahrzeugkennzeichen 2. Flaggenzertifikat (für Frankreich) 3. Y-Nummer (für NL) 4. Führerschein Binnen 5. Führerschein See 6. Frequenz-Zuteilung für UKW 7. Pyro-Schein 8. Europäischer Feuerwaffenpass (hat schon die aktuelle Adresse, daher zählt er nicht) 9. Permit für Kroatien (zählt nicht, da sowieso abgelaufen) Gut, daß bei Funkzeugnis, Waffenbesitzkarte und Trailer-Betriebserlaubnis keine Adressen drinstehen. ![]() Und was ist davon nun amtlich? ![]() |
#6
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Rest Personenbezogen Ich habe mal vor vielen , vielen ![]() Man kann aber ( glaube ich ) auch sagen, was nach dem Gesetz gefordert wird. Aber Gesetzeskunde ist nicht mein Fachgebiet ![]() Ohne Ironie, da kann dir sicherlich KWO genaue Auskunft geben. Gruß UWE
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#7
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Wolfgang, ich würde mal bei 1 bis 3 anfangen, wenn du ein Flaggenzertifikat hast brauchst du keine Kleinfahrzeugkennzeichen, bei der Y Nummer bin ich mir nicht sicher ob man die wirklich braucht. Ralf Schmidt |
#8
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Hallo
Punkt 6 wichtig sonst Nachforschung mit Sondergebühren Gruß Feddo |
#9
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@Juergen: Ist die Y-Nr für NL die Speedbootnummer und gibt es die überhaupt noch?
Ich dachte wenn Du dein Boot, z. B. durch den IBS angemeldet hast, dann brauchst Du keine weiteren Nummern mehr. ![]()
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Gruß, Thomas |
#10
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Ich bin vor einigen Jahren in NL zu etwa 200,- Gulden Geldstrafe verurteilt worden wegen fehlender Y-Nummer.
Als mir der Polizist nicht glauben wollte, daß die Deutsche Registriernummer neuerdings auch in NL anerkannt wird gab es ein schriftliches Gerichtsverfahren. Ich hatte einen Artikel aus Boote hingeschickt, aus dem hervorging, daß man keine Y-Nummer mehr brauche. Trotzdem gab es keine Gnade! Ich mußte zahlen. In meinem Flaggenzertifikat ist das Kleinfahrzeugkennzeichen aus der WSA-Registrierung als Kennzeichen eingetragen. Nur diese Nummer ist auch tatsächlich auf dem Boot angebracht. Ich hatte eben zuerst die WSA-Nummer, dann kam das FZ dazu. Wer gleich ein FZ beantragt, braucht natürlich keine WSA-Registrierung. Diese "Befähigungsnachweise" (für mich sind das halt auch Bootspapiere, da nur zum Bootfahren zu gebrauchen) verlieren also bei falscher Adresse nicht ihre Gültigkeit? Oder ist das dann "Fahren ohne Fahrerlaubnis" und "unerlaubter Waffenbesitz"? ![]() |
#11
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Zur Sache: Bei der WBK (auch wenn da keine Adresse des Inhabers drin steht) ist eine Adressenänderung der ausstellenden Behörde unbedingt mitzuteilen. Besonders dann, wenn man in eine andere Stadt, Kreis oder dergleichen gezogen ist. Da geht nämlich die "Stammakte" auch mit zur neuen örtl. Behörde. Auf alle Fälle kannst Du den SBF Binnen und den SBF See bei der ganzen Sache vergessen. Da ist keine Umschreibung nötig, wohl aber möglich. Genau so verhält es sich mit dem sog. Pyro-Schein. Aber in der Regel besteht der ja eh nur aus dem Stempel im Sportbootführerschein. Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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An'n Dod denken se nich, dor hebben se keen Tied to. Dor ward nich an dacht un nich von rädt. Jeder weit jo, wat he to doon hett. (Richard Wossidlo über die Seenotretter) |
#12
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was versteht man denn unter dieser Y-Nummer? Kai |
#13
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![]() Zitat:
![]() Es sollte nicht falsch verstanden werden und für einen dummen Kommentar missbraucht werden. ![]() ![]() Entschuldige, wenn ich mich falsch ausgedrückt habe. ![]() Nichts für ungut ![]() Gruß UWE
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dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will. ![]() |
#14
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![]() Mit freundlichem Gruß Klaus-Werner Olderdissen
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#15
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![]() ![]() Gruß UWE
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#16
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Gruß, Thomas |
#17
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Danke KWO, das ist doch eine klare Aussage.
Dann bleiben die Führerscheine wie sie sind, auch der Pyro-Schein (ist bei mir ein separates Dokument). WBK bleibt auch, da sich nur die Straße, nicht der Ort geändert hat und ich auch noch so einen Europ. Feuerwaffenpass habe. Der hat schon die neue Adresse. Damit müßten die Akten beim Landratsamt auf dem neuesten Stand sein. Die WSA Zulassung werde ich ändern lassen. Das FZ läuft ende 2004 sowieso aus, bei der Verlängerung kommt dann gleich die neue Adresse rein. Bleibt die Y-Nummer. Es wäre in der Tat am Besten, eine amtliche Stellungnahme zu haben, ob man die immer noch braucht, oder ob die inzwischen doch die dt. Registrierung anerkennen. Hat jemand sowas? @KaiB Die Y-Nummer oder Speedbootnummer brauchen (oder brauchten) in NL alle Boote, die bauartbedingt schneller als 20km/h fahren können. |
#18
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@ Jürgen und Thomas,
eine Amtliche Stellungnahme habe ich zwar nicht gefunden, aber dieses hier, evtl. kann man da aber eine bekommen. http://home.t-online.de/home/wsp.nrw...#Kennzeichnung Kennzeichnung für Sportboote Großfahrzeuge (über 20 m) müssen gekennzeichnet sein mit: Namen des Bootes an beiden Vorderseiten oder am Heck. Heimathafen an beiden Seiten oder am Heck. Die Kennzeichen müssen in mindestens 20 cm hohen Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund sein. Kleinfahrzeuge (unter 20 m) müssen gekennzeichnet sein mit: Namen des Bootes an der Außenseite in mindestens 10 cm hohen Buchstaben, dunkel auf hellem Grund oder hell auf dunklem Grund. Name des Eigentümers und dessen Anschrift gut sichtbar innen oder außen am Boot. Schnelle Motorboote: Ein kleines Motorboot (Länge unter 20 Meter), das schneller als 20 km pro Stunde fahren kann, ist ein 'schnelles Motorboot'. Schnelle Motorboote müssen in den Niederlanden zusätzlich gekennzeichnet sein. Ab 1. April 1997 ist die zusätzliche niederländische Registriernummer für schnelle Motorboote, die sogenannte Y-Nummer keine Pflicht mehr für deutsche sportboote. Die amtlichen und amtlich anerkannten deutschen Kennzeichen werden in den Niederlanden anerkannt, wenn sie den deutschen Vorschriften über die Kennzeichnung von Kleinfahrzeugen entsprechen. Schnelle Motorboote, die einen Liegeplatz in den Niederlanden haben, haben die Wahl zwischen der Y-Nummer und der deutschen Kennzeichnung. Die Y-Nummer kann man bei der Post beantragen. Wenn Sie die Y-Nummer nicht mehr benutzen, schicken Sie Ihre Anmeldebescheinigung mit einem Vermerk an folgende Adresse: Rijksdienst voor het Wegverkeer, Abteilung: snelle motorbootregistratie, Postbus 30000, 9640 RA Veendam. Achtung! Anmeldebescheinigungen, abgegeben vor dem 1. März 1995, sind nicht mehr gültig. Bei der Post können Sie gegen Bezahlung einen neuen Schein beziehen. Die Registriernummer bleibt unverändert. Ralf Schmidt |
#19
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Sehe ich das richtig?
Ich habe mittschiffs beidseitig den Bootsnamen stehen. Auf der rechten und linken Seite weit hinten steht das amtliche Kennzeichen. Da die Kennzeichen nur noch halb lesbar sind, möchte ich sie auf beiden Seiten entfernen und nur noch EIN neues Kennzeichen am Heck anbringen (etwas über der Badeplattform, 10 cm hoch, dunkel auf hell,...) Das ist doch so erlaubt, oder? |
#20
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ja!
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Charly |
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