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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
#1
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wie oben genannt, möchte ich mir evtl. ein gebrauchtes boot in holland kaufen ,
preisklasse 7 - 9000.-- euro. was ist zu beachten bzw. wie geht das vor sich. mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#2
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Du fährst hin und schaust es dir an; wenn es dir zusagt, gibst du dem Verkäufer Kohle, und dann gurkst du mit dem Gespann nach Deutschland.
![]() Da gibts nicht viel zu beachten.
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Good Day To Be Alive, Sir ![]()
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#3
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Moin,
hab ich grad diesen Sommer hinter mich gebracht. Hauptproblem war den dazugehörigen Trailer nach D zu bekommen. Das Boot ist gar kein Problem. Bezahlst es und fährst über die Grenze.
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#4
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also nix zoll u.ä.,
keine probleme mit papieren? ummeldung trailer auch problemlos? mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#5
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![]() Zitat:
Zoll- und Papierprobleme hatte ich nicht. Über die Grenze bin ich einfach drübergefahren. Papiere waren in Form eines einfachen Kaufvertrages vorahenden. Der Trailer war mein Problem. Es ist in D nicht möglich ein ordnungsgemäßes Kurzzeit- oder Überführungskennzeichen für einen Bootsimport samt Trailer aus dem EU Umland zu bekommen. Ohne Kaufvertrag für den Trailer bekommst Du schon gar kein Kurzzeitkennzeichen zum Bootstransport. Mit diesem Kurzzeitkennzeichen darfst Du auch nur innerhalb von D Lasten auf dem Trailer transportieren. Mir wurde es im Endeffekt zu bunt. Hab mit meiner Versicherung gesprochen. Die haben mir bestätigt, dass meine Haftpflicht greifen würde. Dann habe ich mir ein Kurzzeitkennzeichen geholt, die Lichtleiste in den Kofferraum geschmissen und bin hin gefahren. Hat auch alles geklappt war aber eigentlich illegal, zumal es sich bei dem Trailer um einen echten US Trailer handelte. Mit dem bin ich dann aber bis an die Geltinger Birk gefahren.
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#6
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Braucht ein holländischer Trailer eine Vollabnahme?
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Good Day To Be Alive, Sir ![]() |
#7
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In Holland ist es laut Aussage vom Vorbesitzer möglich die US Trailer 1 zu 1 anzumelden. Das geht in D schon aufgrund der Bremsen nicht.
Ganz zu schweigen von der Lichtgeschichte. In Holland gebaute Trailer werden wohl keine Vollabnahme brauchen. Geändert von JanOstsee (22.08.2007 um 20:11 Uhr)
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#8
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Also, ich habe mein Boot letzten November in einem anderen EU- Land (Italien) gekauft, da brauchte der Trailer sehr wohl eine Vollabnahme, obwohl der Trailer in I ordentlich zugelassen war. Hat beim TÜV Aachen 102 Euro "undeinpaarzerquetschte" gekostet.
Es wäre gut, wenn sich jemand mit den Zulassungsvorschriften für Bootstrailer in NL auskennt... ich habe in Erinnerung, dass Trailer dort nicht zwingend eine Zulassung benötigen und auch keine ABE ähnlich der deutschen haben, dann könnte es schwierig werden? ![]()
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#9
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Hallo,
wir hatten im letzten Jahr ein kleines Sportboot mit Trailer in NL gekauft. Wenn es für den Trailer eine COC gibt ist es kein Problem den Trailer zuzulassen. Kostet Zulassungsgebühren kennzeichen als Sportgeräteanhänger auch keine Steuer (grünes Kennzeichen). Gruß Rainer
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#10
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......gelbe Nummernschilder dran und erst rausziehen, auf der Autobahn, wenn sich von hinten ein schnelleres Fahrzeug nähert.
So fällt man garantiert nicht mit NL-Kennzeichen auf. ![]() ![]() ![]() |
#11
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also wie siehts aus,
ich fahr nach holland, kauf dort ein boot mit trailer, häng ein mitgebrachtes rotes nummernschild dran, fahr ohne zu verzollen nach d, melde das boot an und basta? geh ich auch nicht inne bau? mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#12
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Hallo roberteberle,
wenn du kein Rotes-Nummernschild bekommst, geht auch ein Kurzzeitkennzeichen Zoll gibt es nicht innerhalb der EU
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell Geändert von ralfschmidt (10.12.2007 um 00:15 Uhr)
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#13
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Moin
Hatte mich vor einiger Zeit auch für ein kl. Sportboot inkl. Trailer aus Holland interessiert , es war ein 750 kg RIBA Trailer . Lt Verkäufer braucht man in Holland für Trailer bis 750kg Gesamtgewicht keine Zulassung o.Ä. deshalb gab es für diesen auch keine Papiere usw.. Er (war ein Händler)sagte mir ich könnte aber ohne Problem mit einem Überführungskennzeichen überführen , bräuchte aber in D eine Vollabnahme. Gruß MArtin
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#14
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ein ähnliches thema..
was einfuhr versicherung EU etc angeht# http://www.boote-forum.de/showthread...hlight=italien
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#15
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![]() Zitat:
hilft nicht wirklich, nur in bezug auf kennzeichen. mfg robert
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#16
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warum hilft es nicht?
bei der frage bezüglich der überführung sollte es schon helfen. nummernschild versicherung etc.. was zoll angeht gibt es zumindestens bei der einfuhr von bargeld innerhalb der eu grenzen..ich glaube die liegen bei 15t€..pro person.. wegen steuerhinterziehunh usw. also..wenn du viel kohle mit nach holland nehmen möchtest, dann werden die zöller schon nachdenklich.. alles andere ( kaufvertrag etc ) ist selbstverständlich.. falls ich diesmal wieder daneben gelegen haben sollte, was meine antworten angeht, dann tuts mir leid.. vielleicht solltest du dann konkreter fragen.. mfg sven |
#17
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![]() Zitat:
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#18
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Man darf soviel Geld mitnehmen wie man will !
Beim Überschreiten der Höchstmenge muß man das beim Grenzübertritt anmelden! Der Zoll wird dann überprüfen, ob die Herkunft des Geldes legal und versteuert ist. Eventuell auch noch das zuständige Finanzamt informieren. Kann man das nachweisen, passiert gar nichts.
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Beste Grüße - Hans Ohne Moos nix los... Urheberrecht aller von mir eingestellten Fotos liegt bei mir. Kopieren und Verwendung nur mit meiner Erlaubnis.
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#19
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![]() Zitat:
ich meinte, der treat hilft nicht. meine beiden hauptanliegen waren: a: darf ich ein boot mit rotem kennzeichen von holland nach d fahren? b: darf ich ein boot in h kaufen und es ohne zoll und versteuerung nach d einführen? grund der frage: bei unserer diesjährigen urlaubsrückfahrt ragte mich der östreichische grenzer, ob ich das boot in ö gekauft habe. mfg robert
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Mit freundlichen Grüßen, Robert Danke fürs lesen. es gibt nichts, das nicht irgendjemand irgendwo ein bischen schlechter und billiger macht |
#20
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Hallo roberteberle,
genau genommen sind Rote Nummern oder Kurzzeitkennzeichen im Euro-Ausland nicht erlaubt, sondern werden nur geduldet ![]() ![]() wenn dir die Sache zu gefählich ist, würde ich den Verkäufer bitten das Gespann über die Grenze nach D zu fahren, dort sein NL-Nummernschild ab und dein Kennzeichen dran schrauben schon passiert dir nichts mehr beim ADAC steht da einiges zu dem Thema auf der Hompage, das hier zum Beispiel: Zitat: Überführung nach Deutschland Für die Überführung aus dem Kaufland nach Deutschland ist generell das Ausfuhr- oder Überführungskennzeichen des Kauflandes geeignet. Dieses ist jedoch nur in einigen interessanten Kaufländern (Spanien, Dänemark) ohne weiteres und mit der entsprechenden Versicherung zu bekommen. Problemlos ist der Transport auf dem Anhänger, weil dazu keine Zulassung des Fahrzeuges notwendig ist. Aus den Niederlanden holen die meisten deutschen Käufer ihre Neufahrzeuge mit dem deutschen Kurzzeitkennzeichen nach Deutschland, obwohl es genaugenommen den Bestimmungen nach nicht für die Benutzung im Ausland und demnach auch nicht für die Rückholung nach Deutschland vorgesehen ist. Die deutschen Zulassungsstellen, bei denen das Kennzeichen zu bekommen ist, handhaben die Ausgabe aufgrund der unklaren Bestimmungen unterschiedlich. Bei Bedarf sollten Sie also direkt bei Ihrer örtlich zuständigen Zulassungsstelle nachfragen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für das Kurzzeitkennzeichen und den Zweck der Überführung abgeschlossen wird, ist auch dann gültig, wenn ein Fahrzeug aus dem Ausland nach Deutschland gefahren wird.
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Es ist ein Jammer, dass die Dummköpfe so selbstsicher sind und die Klugen so voller Zweifel. ![]() Bertrand Russell
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