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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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#1
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Hallo liebes Forum,
da ggf. ein Bootskauf in Planung ist, soll natürlich der Aspekt 'Trailer' mit hineinfließen, Anhängerchen wäre besser, bei so einer Bootsgröße die mir vorschwebt^^ Früher gab es mal eine Regelung; man konnte das Kennzeichen des Zugfahrzeuges (Ohne Tüv-Plakette - so wie heutzutage bei Fahrradträgern an der AHK) an den Hänger schrauben, und konnte dann mit nur diesem Fahrzeug den Anhänger steuer und Versicherungsfrei ziehen, da ..... zu Sportzwecken? Oder i-wie so war das. Gibt es diese Regelung heute auch noch oder nur das Grüne Nummernschild? zu diesem: Die Steuern entfallen ja, wie siehts mit Versicherung aus? LG Eike |
#2
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der bootstrailer ist ein transporter für sportgeräte, mit grünem kennzeichen fahrbar und somit steuer und versicherungsfrei.
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Gruß, Rasmus ![]() |
#3
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Eine Versicherungspflicht für Sportanhänger gibt es nicht.
Spätestens seit Einführung der Gefährdungshaftung für Anhänger (2002) ist eine Trailerhaftpflicht allerdings trotzdem sinnvoll, aber in vernünftigen Angebot meistens kostenlos in der Bootshaftpflicht enthalten. Gruß Norman ![]()
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#4
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Mensch, das is ja mal nen Wort! Suuper,
aber warum sieht man denn so wenig Leute mit nem Grünen Kennzeichen am Trailer? PS: Und wie is das in der Landwirtschaft? LG |
#5
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Habe ein schwarzes Kennzeichen und zahle auch keine Steuern.
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Und die √ allen Übels sind die 62 Gruß Henning |
#6
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Die Haftpflicht ist nicht nötig wenn man den Hänger mit dem eigenen Fahrzeug zieht. Anders sieht es aus wenn man fremde Fahrzuge dazu benutzt! Da würde eine Haftpflicht auch abschließen...
mfg tom
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Boot: Maxum 2300 SCR 4,3LX ![]() |
#7
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@ Henning
Von wann ist das Kennzeichen? @ Tom Wo ist der Unterschied? Gruß Norman ![]() Geändert von blaue-elise (07.06.2007 um 07:25 Uhr) |
#8
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![]() Zitat:
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() Soweit ich weiß ist der Trailer immer übers ziehende Fahrzeug versichtert. Ob nun eigenes oder fremdes Fahrzeug spielt dabei keine Rolle. Oder lieg ich da jetzt falsch Norman?
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Gruß Thomas _______________________ Echte Männer essen keinen Honig........ Echte Männer kauen Bienen............... ![]() |
#9
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Richtig. Sobald sich aber der Hänger vom Zugfahrzeug löst zahlt die Versicherung nichts mehr. Dafür ist dann die Trailerversicherung nötig. Außerdem verlangt Slowenien auch für einen Trailer eine grüne Karte. Insofern war die Sache für mich klar, zumal ich bei der HUK24 für meinen 1.0 to-Trailer (Haftpflicht) pro Jahr gerade mal 14,87 € zahle.
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#10
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Tag nochmal, also wenn ich zusammenfasse:
-Grünes Kennzeichen befreit den Anhänger von Steuern und Versicherungspflicht -Der Hänger ist solange er angekuppelt ist mit dem Zugfahrzeug verischert -Ist unversichert sobalder abgekuppelt wird Obiges Richtig? Offene Fragen: -Braucht der Hänger Tüv? -Darf ich damit NUR MEIN BOOT transportieren? -Trailerversicherungen sind günstig? Gruß Eike |
#11
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Richtig ist, dass es sinnvoll ist eine Trailerversicherung zu haben, entweder über die Bootsversicherung oder auch separat.
Nicht richtig ist, dass Slowenien eine grüne Karte verlangen darf und auch nicht richtig ist (seit Einführung der Gefährdungshaftung 2002), dass ein Trailer in angekuppeltem Zustand immer über das Zugfahrzeug versichert ist. Seit 2002 haften Versicherung des Zugfahrzeugs und Halter des Trailers (bzw. seine Trailerversicherung) gesamtschuldnerisch für den eingetretenen Schaden. Intern erfolgt dann ein Ausgleich nach dem Grad der Ursächlichkeit. Das bedeutet, dass für einen Schaden, der nur dem Trailer und nicht dem Zugfahrzeug zugeschrieben werden kann (also z.B. kein Fahrfehler, sondern ein rein technischer Defekt am Trailer) der Halter des Trailers alleine haftet. Wenn er keine Versicherung dafür hat, kannn das eventuell existenzbedrohende Folgen haben. Es gibt hier aber keinen Unterschied zwischen geliehenem und eigenem Trailer. @ Eike Ja er braucht TÜV und ja Trailerversicherungen sind günstig oder sogar oft kostenlos (wenn in der Bootshaftpflicht integriert). Gruß Norman ![]() Geändert von blaue-elise (07.06.2007 um 08:43 Uhr) |
#12
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Hallo Norman, also am besten Hänger kaufen, grünes Nummernschild dran, ab zum Tüv und Versicherung besorgen, dann ist alles geregelt?
LG |
#13
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Ja. Würde nur die Reihenfolge noch etwas optimieren.
![]() Gruß Norman ![]() |
#14
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Jutjut,
und wie sieht es bei der Bootshaftpflicht aus? Was bezahlt man da so für seine Nußschale?Kommt es billiger Boot und Trailer seperat oder beides über die Bootsversicherung zu versichern? LG |
#15
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Über die Bootshaftpflicht. Weitere Fragen dazu beantworte ich gerne per PN.
Gruß Norman ![]() |
#16
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![]() Zitat:
mein Trailer hat Erstzulassung 2007 und hat auch ein schwarzes Kennzeichen. Laut Aussage der Zulassungsstelle geht die Steuerfreiheit aus den Anhängerschein (KFZ-Schein) hervor. Das Kennzeichen kann grün oder schwarz sein.
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Gruß Sepp Vorsicht, lesen gefährdet die Dummheit!!! Navigation ist --- Punkte und Orte wieder zu erkennen, die man vorher noch nie gesehen hat. |
#17
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Hallo Sepp,
finde ich interessant und werde das bei meinem nächsten Besuch bei der Zualssungsstelle auch mal ausprobieren, weil ich die schwarzen auch besser finde. Eine rechtliche Grundlage für die Äußerung kann ich aber nirgens finden. Wir hatten das Thema ja gerade und ich hatte die entsprechenden Gesetzestexte dazu gepostet. http://www.boote-forum.de/showthread.php?p=578223 Würde mich aber freuen, wenn es doch geht, ich fand die grünen Kennzeichen schon immer hässlich. Gruß Norman ![]() |
#18
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Hallo,
@all, macht ein "grünes Kennzeichen" im Ausland eigentlich Probleme? gruss Dietmar |
#19
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Schieb..........
keine Probleme im Ausland mit Grünem Kennzeichen? ![]() gruss Dietmar ![]() |
#20
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Nein.
Gruß Wolfgang
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Gruß Wolfgang ---------------------------------- Schaun wir mal, dann seh ich schon Tipfehler sind damit zu erklären das mein Tastatur nicht wusste was ich schreiben wollte ... ![]()
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#21
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Hallo Norman
Ich bin neu im Forum aber schon relativ erfahren in der Seefahrt. An Deinen Antworten erkenne ich eine hohe kompetenz in Versicherungsfragen.Hier mein Problem . Seid dieser saison fahre ich ein Extrem 500.Zum ersten mal wollte ich es Vollkasko versichern.Den Namen einer günstigen Versicherung haben wir aus einem Forum. Eerdman (NL) ales lief hervorragend 275.€ inkl.Trailer.Abgeschlossen und bezahlt.dann sind wir in Urlaub gefahren. Aus dem Urlaub zurück erhielten wir eine Ergänzungsklausel:Bei einem Schlauchboot mit festem Spiegel muß das Kabel durch eine unlösbar montierte Ringschraube im Spiegel befestigt sein.Auf Nachfrage bedeutete das 1.)Der Trailer muß durch Kopfschloß und Kralle an min .einem Rad gesichert sein. 2.) das Boot muß mit einem Stahlseil mit einer nicht mehr lösbaren Ringschraube an eine festmontierte Boje oder Hafenmauer befestigt sein.Damit ist für uns Kroatienfahrer diese Versicherung unintressant.Wie will man mit einem festmontierten Boot noch fahren. Kennst Du Versicherungen die solche Klauseln nicht haben? Gruß Peter Exrem 500 |
#22
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Hallo Peter,
ja, die kenne ich. Infos gerne per PN. Das Problem bei der von Dir angesprochenen Gesellschaft ist sogar noch viel weitreichender. In den Obliegenheiten wird unter "mangelde Sorgfalt" erwähnt, dass der Versicherungsnehmer seine Sorgfaltspflicht verletzt, wenn er z.B. "...das Diebstahlrisiko nicht durch unmittelbare Aufsicht, Sicherungen etc. weit möglichst vermindert." "Weit möglichst" ist ein Superlativ, den eine Gesellschaft im Schadensfall ganz nach Belieben anwenden kann. "Wenn der Versicherte eine in diesen Bedingungen oder in der Police festgelegte Obliegeheit verletzt hat, ist der Versicherer nach Massgabe der gesetzlichen Bestimmungen von der Verpflichtung zur Leistung frei." Ich schreibe eigentlich ungern etwas über Mitbewerber, aber da dieser Part unter Definitionen außerhalb der eigentlichen Paragrafen der Bedingungen "geparkt" ist, finde ich es notwendig darauf hinzuweisen, da so etwas den meisten Leuten beim lesen gar nicht auffällt. Gruß Norman ![]() |
#23
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Hallo,
nur zur Ergänzung das Wirrwarr mit grünen und schwarzen Kennzeichen resultiert aus einer Änderung der Zulassungsordnung bei der die Ausnahmeregelung für Sportanhänger wahrscheinlich vergessen wurde wieder aufzunehmen. Ist inzwischen erledigt. In der Übergangsphase wurde beide Kennzeichen vergeben. Entscheidend für die Steuerfreiheit ist die Befreiung von der Zulassungspflicht für Sportanhänger die ausschließlich zum Transport von Sportgeräten (z.B. Segelflugzeuge und nach langem Streit auch Boote) genutzt werden. Ein Transport von anderen Lasten ist mit dem Bootstrailer eigentlich nicht zulässig. Eine Haftpflicht für den Trailer ist zwar nicht Pflicht gehört aber zu den wichtigen Versicherungen und kostet nicht die Welt (mein 1,6t Trailer kostet 42,50 €/Jahr) Viele Grüße Jürgen www.juergen-freund.de Geändert von f.j.freund (17.07.2007 um 18:58 Uhr)
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#24
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Hallo Norman
Danke für den Hinweiß, ich dachte auch das es für andere Interessenten wichtig ist ,da wir ja auch über ein Forum auf diese "billige Alternative" gestoßen wurden.ich werde mich in den nächsten Tagen bei Dir melden. Gruß Peter
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