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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel! |
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Themen-Optionen |
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Zahlt die Versicherung?
Hallo alle,
hab mal ne Frage zu dem folgendenThema: Thema Versicherung, da kann kommen was will! Was da kommen kann, berichtet Sk. W. Mertz von der SVC im nachfolgenden Bericht. Da dieser Fall ungläubiges Erstaunen hervorgerufen hat, soll er an dieser Stelle für alle veröffentlicht werden, um damit zu einem geschärften Blick in Versicherungsfragen beizutragen. Zahlt die Versicherung, oder zahlt sie nicht? Berichtet hatte ich schon während der Vereinsversammlung im November von einem kleinen Bootsunfall, in den unsere »Pauline Nöck« verwickelt wurde und wie eine namhafte Hamburger Versicherungsagentur darauf reagierte. Für mich nahm die Sache einen überraschenden Verlauf. Da auch einige Vereinskameraden überrascht waren, sollte ich hier alles noch einmal erzählen. Was war geschehen? GFK splitterte und die Reling war verbogen An einem stürmischen Wochenende wollte ein Gastlieger vom Schlengel C ablegen. Der kräftige Seitenwind verlangte ein zügiges Manöver. So ging es mit viel Gas rückwärts aus der Box. Doch dann – so sagt der Schiffer – ließ sich das Getriebe nicht zurückschalten und sieben Tonnen Schiffsgewicht landeten seitlich in unserer Außenhaut. GFK splitterte und ein paar Seerelingstützen guckten schief aus der Wäsche. Mit viel Glück erwischte ich den Gastlieger noch, der sein Boot schon wieder betriebsklar hatte und auslaufen wollte. Der Bowdenzug sei gerissen, berichtet er. Im übrigen liegt seine Adresse in der Seglermesse, und man sei ja haftpflichtversichert bei ... Diese wird sich melden. Zufällig ist auch »Pauline Nöck« dort versichert. Wer sich nicht meldete, war die Versicherung. Ich mußte aktiv werden. Wer vorsätzlich oder fahrlässig Ja, sagte die Versicherung, der Schadenverursacher hat sich gemeldet, aber so wie die Dinge liegen, besteht für ihn laut BGB Q 823 keine Schadenspflicht, und deshalb tritt auch die Haftpflichtversicherung nicht ein. Der § 823 lautet: Schadensersatzpflicht. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatze des daraus entstehenden Schadens verpflichtet. »Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalte des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein. Da Vorsatz auszuschließen war, blieb die Frage der fahrlässigen Schadensverursachung wegen mangelnder Wartung der Motorenanlage. Nein, auch das wollte die Versicherung ausschließen. Der Motor war von einer Werft erst vor zwei Jahren neu installiert worden. Der Eigner durfte davon ausgehen, dai3 noch alles in Ordnung ist. Selbstverständlich hätte ich die Möglichkeit, auf meine KaskoVersicherung zurückzugreifen. Dieses natürlich bei entsprechendem Eigenanteil und den Verlust des Schadenfreiheitsrabatts. So ist die Rechtslage. Wir müssen wohl alle davon ausgehen, daß bei einem Unfall durch technisches Versagen der Schadenverursacher nicht zahlt, selbst wenn er ein ganzes Schiff versenkt. Und so endete die Sache: Verwundert darüber, daß ein gebrochener Bowdenzug mit Bordmitteln in zehn Minuten behoben werden konnte, hatte ich massiven Zweifel an der Schilderung des Vorgangs angemeldet. Ich bat um den technischen Bericht des Eigners. Statt des Berichts kam eine Zusage für eine teilweise Regulierung des Schadens, ohne Präjudiz für die Eintrittspflicht und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Schuld sei auch nicht ein gerissener Bowdenzug gewesen, sondern ein herausgefallener Splint. Mein Glück war es, denselben Motortyp im eigenen Schiff selbst eingebaut zu haben. So konnte ich der Versicherung berichten, daß es an der betreffenden Stelle keinen Splint gibt, auch keinen zu dünnen Bolzen, der dann von der Werft angeblich falsch installiert worden war. Also weitere Gespräche mit der Versicherung auf der Bootsausstellung. Die Besichtigung des Motortyps beim Generalimporteur wurde dankend abgelehnt. Dafür wurde erneut der Schadensbericht zugesagt. Den habe ich nie bekommen. Dafür aber ein weitere Kostenregulierung, ohne Präjudiz versteht sich! ---------------------------------------------------------------- wer kennt sich damit aus? Zahlt die versicherung oder nicht? gruss Thomas |
#2
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Re: Zahlt die Versicherung?
Zitat:
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Gruß, Thomas |
#3
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#4
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Leider kann ich nicht sagen ob österreichisches Recht im Versicherungswesen mit dem deutschen zu 100% vergleichbar ist.
Ich habe aber mit der Fachabteilung der größten Ösi-Versicherung gesprochen: Dieser meinte folgendes: WARUM der gute Mann das Boot gerammt hat ist für die Haftpflicht völlig unerheblich. Lediglich seine eigene Kasko könnte z.B. aus einem Wartungsmangel eine "Obligensheitsverletzung" ableiten und den Schadenersatz für IHN kürzen! In Österr. hat das Versicherungsrecht überhaupt nichts mit dem BGB zu tun, außer bei Personenschäden die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht worden. Das war ja hier nicht der Fall. Er würde folgendes empfehlen: Lediglich eine Sachverhaltsdarstellung abgeben und dezitiert den Schadensausgleich mit Zahlungstermin verlangen! Wenn nach 2 Wochen nichts zu hören ist schriftlich einmahnen und auf die Auflaufenden Kosten hinweisen. Sollte es dann nicht funktionieren>>>ab zum Anwalt Resultat: Die gegnerische Versicherung ist ZAHLUNGSPFLICHTIG, uns zwar inkl. aller Nebenkosten wie Schadensabwehr u.s.w. So würde es zumindest in Ösiland laufen....
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m.f.G. Alex aus dem Ösiland Humor ist wenn man trotzdem lacht... .....Mitglied der VDCS.... |
#5
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Hallo,
Aber was ist "höhere Gewalt"???? Wir hatten über Pfingsten ein ziemlich schweres Unwetter mit Sturm, Hagel, Gewitter. Meine Persenning wurde durch dieses Unwetter beschädigt und unbrauchbar. Die Wassermassen (es hat geregnet was das Zeug hielt) haben mein Boot innen ziemlich naß werden lassen. Ich habe dies meiner Versicherung mitgeteilt und um Schadensregulierung (für die Persenning) gebeten. Man (Frau) teilte mir mit das Hagelschäden nicht versichert sind. Ich fragte darauf hin ob man (Frau) Kulanz zeigen würden und mir wenigstens einen Teil erstatten würden. Nein, war die Antwort!!!! Na, ja - tatsächlich waren die "Brüder" im Recht. Aber es geht noch weiter. Ich nahm meinen Trailer um das Boot in eine Halle zum Trocknen zu bringen. Besorgte mir ein Kurzzeitkennzeichen und ab ging es. Nach ca. 3 Wochen kam die Rechnung über 30 Euro. Ich hätte die Deckungskarte zum erhalten des Kurzzeitkennzeichens bekommen, aber kein Fahrzeug bei ihnen angemeldet. Nun müsse ich 30 Euro zahlen. Ich rief bei Mann (Frau) an und sagte das ich das Boot auf dem Trailer habe das ja bei ihnen versichert ist. Der Trailer hat ein grünes Nummernschild bekommen und ist somit Steuer u. Versicherungsfrei. Nix da. Ich musste die 30 Euro auch berappen. Ich nenn auch den Namen der Versicherung. Es ist die HUK. Von meiner Seite aus NICHT ZU EMPFEHLEN. Das Kündigungsschreiben liegt schon bereit!!!!! Habt Ihr auch schon solche Dinge erlebt??? Gruß Helmut Bolin
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Lieber einfach und Leinen los - als komfortabel und im Hafen liegen! |
#6
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Das ist immer so eine Sache mit Kulanz
Am besten hat man alles bei einer Versicherung versichert. Ich hatte einen Haftpflichtschaden. Dummerweise war ich zu ehrlich und sagte der Versicherung, das ich mir das Teil geliehen hatte und es dann fallen ließ. Antwort war und das zu Recht: Hätten sie es sich nicht ausgeliehen, würden wir bezahlen. Also hätte ich lügen müßen und das Teil beim Freund fallen lassen müßen. Nachdem ich der Versicherung mitteilte, das es ok sei wenn sie nicht zahlen, ich aber gleichzeitig alle anderen Versicherungen bei ihnen kündigen werde, kam der Scheck dann doch...aus Kulanz. Fand ich nett...bin auch immernoch dort |
#7
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Zitat:
Wenn die jetzt nur ihren Job tun, dann ist es ja gut, oder soll die Kulanz der anderen Kunden mit in dein Angebot gerechent werden? Zitat:
Gleiche Spiel bei mir mit der Allianz. Auf dem Transport ist nichts passiert. Ich habe mich aber für die zusätzliche Versicherung entschieden. Solltest Du falsch beraten worden sein, wird es an dem Büro liegen, nicht an der Versicherung. Zitat:
Aber: Wenn die für den Fall der Schädigung Dritter abgeschlossene Versicherung sich herausreden will, dann ist das nicht gut. Ich kenne keinen Fall bei dem eine Haftpflicht nicht leisten muss (Vielleicht leige ich da ja falsch), ggf wird sie den Versicherungsnehmer in Regress nehemn. Dann kann man wieder über die Fahrlässigkeit reden. Das mit der eigenen Kaskoversicherung leuchtet mir aber nicht ein.
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Gruß, Thomas |
#8
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Hey boatman, der Schreibstil kommt mir bekannt vor *Scherz, nicht böse sein*
Habe aber auch schlechte Erfahrungen mit der HUK gemacht, seitdem bin ich bei einem Schweizer Unternehmen Teuer aber im Regulierungsfall hervorragend! Wie heissts so schön, gut und billig gibts nicht!
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Beim Segeln ist der Segler das einzige was stinken darf! |
#9
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Hi,
Natürlich hat (hatte) die Versicherung RECHT. Das habe ich ja festgestellt. Kulanz bedeutet für mich (ob`s nun stimmt oder nicht) das man auch mal "Gnade vor RECHT" ergehen lässt. Wenn nicht im "Persenningfall" dann vielleicht im "Trailerfall"! Vor allem wenn man bei dieser Versicherung auch noch ZWEI Autos versichert hat UND wenn dies das erste mal ist das die Versicherung überhaupt mal bezüglich eines Schadenfalles kontaktiert wird. Beim Abschließen der Verträge sind sie alle flott. Aber dann.............. Aber so ist es ja mittlerweile bei vielen Anbietern (fast jeglicher Art). Kauf dir ein Boot, Auto, schließ ne Versicherung ab, kauf dir nen Fernseher, u.s.w. Im Verkaufsgespräch ist alles toll. Tritt ein Schaden (gleich welcher Art ein) bestätigt sich das Verkaufsgespräch als das was es ist. Man wurde Verkauft. Gruß H.Bolin
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#10
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Zitat:
Im Staßenverkehr ist dies wohl so geregelt. Da haftet der Halter eines KFZ schon allein wegen der Betriebsgefahr also schon deswegen wenn man ein Fahrzeug in der Öffentlichkeit betreibt oder auch nur abstellt. Deshalb gilt ja hier auch, dass man eine Haftpflichtversicherung abschließen muß. Aber ob das bei Booten genauso ist, wage zu bezweifeln. Wenn aber allein durch den Betrieb eines Bootes keine allgemeine Betriebsgefahr hervorgerufen wird, kann nur das Verschulden-Prinzip gelten. Dies spiegelt sich z.B. bei der Privathaftpflichtversicherung wieder. Diese hat in erster Linie die Aufgabe ungerechtfertigte Schadenersatzansprüche abzuwehren und erst wenn einwandfrei festgestellt ist, dass der Schädiger schuldhaft gehandelt hat, zu bezahlen. Anders mag das in Ländern sein, die auch für Boote eine Haftpflichtversicherung vorschreiben.
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Charly |
#11
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Zitat:
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Gruß, Thomas |
#12
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Ich sach doch "Scherz"
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#13
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Vieleicht seh ich Moskitos Fall wieder mal zu gutgläubig
Der "Gegener " hat einen Schaden verursacht und hat dafür gerade zu stehen. Entweder hat er eine Versicherung, die für ihn einspringt oder er selbst muss gerade stehen. Ob jetzt irgendwas am Motor verreckt ist kann doch nur die die gegnerische Versicherung interessant sein, weil sie die Verantwortung weitergeben könnte. Reduziert auf das Minimum haben wir hier doch eine Sachbeschädigung und sowas bleibt immer am Verursacher hängen. Selbst wenn ich auf einem Baumstamm rudere und damit ein Boot versenke, muss ich oder meine Versicherung geradestehen. Helft mir, wenn ich das falsch verstehe
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Dominik |
#14
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#15
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Heisst das der Gegner musste das Boot rammen?
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#16
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Kennt sich einer mit aus bei Diebstahl eines Bootes?
Habe Vollkasko und werde es diesen Winter auf´m Dorf in eine Scheune stellen!Nach Kaufpreis habe ich es seid 2Jahren versichert! Stehen 22T€ zu Buche! Was zahlt denn die Versicherung im Falles eines Diebstahls oder wenn der AB abgebaut wird? |
#17
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Hallo Thodi,
das kommt in erster Linie auf die Versicherungsbedingungen Deines Vertrags an, z.B. ob die Versicherungssumme als feste Taxe gilt, oder ob weitere Sicherungsmassnahmen beim Abstellen auf einem Trailer und speziell bei der Sicherung eines Aussenborders bestehen. Wenn Du gegen diese speziellen Auflagen vestösst und das Boot oder der Aussenborder gestohlen werden, sieht es schlecht aus. Falls Du die entsprechenden Punkte in den Bedingungen nicht findest, kannst Du mir auch gerne eine PN schreiben. Gruß Norman |
#18
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Auch was dazu beitragen:
Letztes Jahr im Herbst Anruf eines Kollegen aus Zwartzsluis (NL). 11m Boot in einer Schleuse verreckt, keine Kraftübertragung mehr zur Schraube. Mit Mühe aus der Schleuse herausgekommen und 20m dahinter festgemacht. Problem war, am nächsten Tag muß ein Passagierschiff durch diese Schleuse und sein Boot muss unbedingt dann verschwunden sein. Ok, 170km nach Zwartzsluis gefahren, mit Hilfe des Schleusenwärters das Boot ca. 1km weggeschleppt und dort festgemacht. Dann Schadensfeststellung: Paragongetriebe platt. Am gleichen Tag Getriebe ausgebaut, übers Feld in den PKW verladen und Richtung Friesland gefahren zu einem Betrieb, der diese Dinger noch reparieren kann. Reparatur hat einen Tag gedauert, Kosten inkl. Material 600,-Euro. Eingebaut wieder selbst. Mein Kollege hat den Schaden dann seiner (holländischen) Versicherung gemeldet, er hat Vollkasko, mit der Angabe, dass er in ein losgerissenes Fischernetz gefahren ist, das Getriebe blockierte und dadurch der Schaden entstanden sei. Die Versicherung hat anstandslos den Schaden beglichen und darüber hinaus auf den Eigenanteil von 300,- Euro verzichtet da selber abgeschleppt und das Getriebe selbst aus- und auch eingebaut wurde... Gruß Hank |
#19
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Zitat:
Wenn der Gastlieger nicht schuldhaft gehandelt hat, bleibt der Geschädigte nach deutschem Recht tatsächlich auf seinem Schaden sitzen. Schuldhaft sind sowohl Vorsatz als auch Fahrlässigkeit. |
#20
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Sorry Leute,
aber ich bekomme hier gerade die Krise...... Es geht hier nicht um das Versicherungsrecht (VVG), sondern Haftungsrecht (schuldrechtlicher Teil des BGB). 1. Warum sollte sich die gegnerische Haftpflichtversicherung beim Geschädigten melden? Die ist doch nicht das Sozialamt. Es besteht ein Anspruch gegen den Verursacher, gegen niemand anderen sonst. Voraussetzung von Aktivitäten des Versicherers ist, dass dieser auch eine Schadenazeige vom Versicherungsnehmer erhält. Viele Leute sagen: "Werde ich melden." Tun es aber nicht, um darauf zu hoffen, dass sich der Geschädigte doch nicht mehr meldet. 2. Die Bootshaftpflicht zahlt Schadenersatzansprüche Dritter auf Grund zivilrechtlicher Haftungsbestimmungen (z.B. § 823 BGB). Dieses Recht ist in ganz Europa gültig, so genanntes Code Law. Ausnahme sind UK, als auch die Amis, Australier, Neu Seelnad, Indien, und ein paar Länder, die das Common Law/Case Law bei den Engländern abgepinnt haben. Es muss zwingend ein haftungsauslösendes Verschulden des Versicherungsnehmers vorliegen. Eine Gefährdungshaftung, wie auf der Strasse, gibt es auf dem Wasser nicht. So, nun ist Schuld nicht gleich Schuld: Was die Versicherung hier wohl konstruiert, ist die Argumentation, dass bei einem nach dem Stand der Technik gewartetem Boot durchaus technische Ausfälle nicht vollends vermeidbar sind und ein Verschulden nicht vorliegt, weil der Unfall nicht durch einen Fahrfehler oder anderes Fehlverhalten ausgelöst wurde. Ohne den Ablauf und die Hintergründe zu kennen, würde ich auf den vollen Schadenersatz bestehen, da für das Ereignis m.E. ein Fahrfehler kausal war. Am besten wäre es, wenn Zeugen den Vorfall bestätigen könnten. Noch ein Tipp: Mach mal den Verursacher richtig zur Sau. Schicke ihm ein Mahnbescheid über die Kosten der Reparatur, damit der endlich mal in Wallung kommt. Und bitte keine Vergleichserklärung unterzeichnen. Dort verzichtest du immer auf weitere Schadenersatzansprüche. Eine Teilzahlung, wenn auch ohen Präjudiz, zeigt, dass die Versicherung ihrer Sache nicht sicher ist. CU Micha |
#21
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Hallo Rheinsegler, hallo Micha,
stimmt. Die Frage, auf die sich Eure Postings beziehen, ist zwar vom September 2003, aber ich finde es auch richtig und wichtig, hier mal grundsätzlich darauf einzugehen, da das ein häufiges Verständnisproblem bei vielen ist. Obwohl ich nach genauem lesen des Ursprungsbeitrags hier nicht glaube, dass es sich tatsächlich um ein technisches Problem gehandelt hat. Trotzdem grundsätzlich: Auch ohne Versicherung ist man für Schäden, die man nicht selbst (fahrlässig oder vorsätzlich) verursacht hat, nicht haftbar zu machen. Schäden, entstanden durch rein technische Ausfälle sind nicht schuldhaft verursacht, solange einem nicht mangelhafte Wartung nachgewiesen werden kann (BGB §823) http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/bgb/__823.html Auch wenn es ärgerlich ist: Eine Haftpflichtversicherung deckt ebenfalls nur Schäden auf Grundlage der gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen. Noch schlimmer ist es bei den eigenen kleinen Kindern (Deliktunfähigkeit). Wenn man z.B. sein 5-jähriges Kind an der Hand hat und das Kind hat in der anderen Hand einen Stein und zerkratzt damit Nachbars Auto, bleibt in diesem Fall laut Rechtsprechnung der Nachbar auf seinem Schaden sitzen, weil das Elternteil seine Aufsichtspflicht nicht verletzt hat (keine Schuld, da es niemand erwarten kann, dass man seinem Kind den ganzen Tag die Hände auf den Rücken hält) und das Kind selbst ist noch nicht deliktfähig (für sein Handeln nicht verantwortlich). Wie man nach so einem Schaden die "gute Nachbarschaft" aufrechterhalten soll, wird allerdings nirgendwo erwähnt. Für Kinder lässt sich dieser Umstand in der Privaten Haftpflichtversicherung bei einigen Versicherern einschließen. Der Schadenersatz bei schuldloser Entstehung eine Sachschadens durch technisches Versagen allerdings in der Bootshaftpflicht nicht. Gruß Norman |
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