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| Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel |
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Themen-Optionen |
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#1
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Ich habe mir ein Schiff angeschaut und fand dort folgende An- und Ausschalter für das 12-Volt-Netz. Hier ist also Sicherung und Schalter in einem. Immerhin wurde die Elektrik von einer Werft vor etwa 15 Jahren überarbeitet. Sieht komisch aus, ist das so erlaubt? Kann mir jemand was dazu sagen?
Dank vorab Wolfgang |
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#2
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Wenn Du nicht die Beschriftung fotografiert hättest, sondern die „Sicherung und Schalter in einem“, dann könnte man die Frage besser beantworten.
Ich vermute das sind LSS, das was man im allgemeinem Sprachgebrauch als Sicherung bezeichnet, analog einer Elektroverteilung im Haus/der Wohnung. Wenn die für Gleichstrom und die anliegende Spannung zugelassen sind, dann dürfte das erlaubt sein.
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Gruß Mirko |
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#3
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Danke für die Antwort.. Ich habe noch ein Foto, da kann man vielleicht den Sicherungstyp erkennen.
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#4
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Voitech scheint ein niederländischer Hersteller zu sein.
Auf die Schnelle habe ich kein deutsches Datenblatt gefunden. Auf einem Automaten ist die Beschriftung 230V~ zu erahnen. Daher scheint der zumindest nicht für Gleichstrom zugelassen.
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Grüße aus Regensburg Holger
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#5
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Steht auf der ersten Sicherung wirklich C40, also 40 A?
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Grüße aus Regensburg Holger
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#6
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Wer soll es denn erlauben bzw. verbieten?
Das sieht besser aus als vieles vieles anderes was ich schon gesehen habe. Sei froh.
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#7
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Moin Wolfgang,
als Schalter kann man diese Leitungsschutzschalter durchaus verwenden. Als Leitungsschutz verwendet, sollte man bedenken, dass ein Leitungsschutzschalter für 230V~, in einem 12V= Bordnetz eine etwas andere Auslösecharakteristik zeigt. Hier "kann" es schon mal zu leichten Verzögerungen (0,2s) kommen.
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Viele Grüße, Ingo _________________________________________ Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Praxis größer, als in der Theorie. |
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#8
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Zitat:
Wenn der Automat nicht für DC zugelassen ist, löst er auch nicht zuverlässig aus. Da hilft die Schönheit auch nicht. Von daher, schadet nicht, die richtigen Fragen zu stellen.
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Grüße aus Regensburg Holger
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#9
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Zitat:
Auslösen wird der sowieso, ob thermisch oder magnetisch.
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#10
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Zitat:
Aber Du verstehst wohl den technischen Hintergrund nicht. Egal, ist mir wurscht.
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Grüße aus Regensburg Holger
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#11
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230Volt LSS sind IMMER auch für DC verwendbar, genaueres steht in den Datenblättern der jeweiligen Hersteller (eine Verzögerung gegenüber AC gibt es nicht, Strom ist Strom!). Bei 12/24 Volt ist das auch völlig problemlos bei 48Volt sähe das ganz anders aus (Gefahr von Lichtbogenbildung, dazu muß der Hersteller etwas schreiben).
Bei einigen Herstellern ist allerdings der Nennstrom dann ein anderer weil der magnetische Schnellauslöser eigentlich für 50Hz gedacht ist. Bei ABB LS ist das z.B. dann ein Faktor von 1,5. Spielt in der Praxis kaum eine Rolle weil bei einem Kurzschluß in einem 12Volt System sowieso genügend hohe Ströme fließen (sollten) um den Auslöser sicher zu betätigen. Im Vergleich zu so vielem anderen eine sehr saubere Installatation/Lösung.
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Grüße in die Runde! Thomas Geändert von Thomas69 (24.05.2026 um 17:21 Uhr) |
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#12
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Zitat:
Gemäß der EU-Konformitätsvereinbarung der EU-Staaten, ist zunächst einmal jeder Hersteller dafür verantwortlich, dass er sich an die EU-Richtlinien und den darin herangezogenen, "harmonisierten Normen" hält. Dass er dieses getan hat, erklärt er mit der Konformitätserklärung und dem CE-Zeichen. Ob er dies tatsächlich getan hat, wird spätestens dann kontrolliert, wenn aufgrund seines Bauteils ein Unfall passiert ist. Betreffend des Einsatzes desselbigen: Der Bootsbauer, der Elektriker, der Konstrukteur ist gehalten, die Komponenten entsprechend ihrem "Bestimmungszweck" einzusetzen. Für die gilt u.a. z.B. die DIN EN ISO 13297, elektrische System auf kleinen Wasserfahrzeugen. D.h. in einem 12V= Bordnetz werden ausschließlich Komponenten verbaut, die genau dafür ausgelegt sind. In einem 24V= Bordnetz werden .......... und so weiter und so fort. Wobei es durchaus die eine oder andere Komponente gibt, die man auch bereichsübergreifend anwenden kann. Auch hier wird es erst dann kritisch, wenn etwas passiert ist und ein Gutachter feststellen muss, dass die betreffende Person sich nicht an diese Normen gehalten hat. Was man als Privatmensch macht, ist zunächst einmal sein Privatvergnügen aber auch sein Privatrisiko. Man sollte daher auch in Betracht ziehen, dass im Falle eines Falles die Versicherung sagt: Nö, grobe Fahrlässigkeit, zahlen wir nicht. Muss nicht, aber kann. Ja, es ist durchaus möglich, dass eine Versicherung, bei einer Privatperson, auch beide Augen zudrückt.
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Viele Grüße, Ingo _________________________________________ Der Unterschied zwischen Theorie und Praxis, ist in der Praxis größer, als in der Theorie. |
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#13
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Zitat:
Aber wie in #4 gesagt, ein Datenblatt hab ich auf die Schnelle nicht gefunden. Das der Automat auch bei 12 V DC zuverlässig auslöst, ist durchaus möglich. Wissen tu ich’s nicht und bisher hab ich hier auch noch nichts gelesen, das mir das Wissen vermittelte. Und zur sauberen Installation hab ich mich auch schon geäußert. Nichts Neues also bis hierher.
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Grüße aus Regensburg Holger |
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#14
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Zitat:
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Grüße in die Runde! Thomas
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#15
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Grüße aus Regensburg Holger
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#16
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@ingo: Aber leider völlig unsinnig denn praktisch alle LS können für DC eingesetzt werden und das steht auch ausdrücklich in den Handbüchern der Hersteller drin.
Das ist ABSOLUT "bestimmungsgemäß".
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Grüße in die Runde! Thomas |
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#17
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![]() Lass sehn… Aber ob das für den holländischen Automat auch gilt? Wäre zumindest ein Anfang.
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Grüße aus Regensburg Holger |
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#18
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Wie schon gesagt: die Eignung für AC UND DC liegt schon in der Konstruktion der LS begründet. Es könnte höchstens sein daß ein dubioser Hersteller das nicht in seinen Handbüchern sauber dokumentiert hat. Alle namhaften haben das....
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Grüße in die Runde! Thomas
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#19
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Zitat:
Das Datenblatt hast Du aber immer noch nicht geliefert
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Grüße aus Regensburg Holger |
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#20
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Zitat:
Soll ich jetzt das ganze BUCH anhängen?
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Grüße in die Runde! Thomas
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#21
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Es handelt sich nach den zugegebenermaßen sparsamen Bildern um eine ganz vorzügliche Installation in einem in den Niederlanden gefertigten (oder zumindest ausgerüsteten) Boot. Ich wüsste nicht, warum man hier nach Zulassung suchen sollte.
Groetjes Matthias .
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#22
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...wenn ich das mit der Werftleistung in meinem Boot vergleiche
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Gruß Ewald |
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#23
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Zitat:
![]() Offensichtlich nachgeliefert. Später habe ich den alten Post nicht nochmal angesehen. Für ABB scheint es zu stimmen, „Gleichströme bis 72/125 A.
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Grüße aus Regensburg Holger |
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#24
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Ich hab auch 230V 16A Automaten. Die Lösen zuverlässig aus(getestet...) und das ist auch grundsätzlich kein ding bzgl zulasung des Bootes.
Das sind aber keine Schalter und sollten auch nicht als solche genutzt werden.
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Grüße Gordon Nüffe? Welfe Nüffe? |
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#25
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Wenn schon dann SPANNUNGEN bis 72 /125Volt. DAS ist das entscheidende Kriterium, nicht der Strom. Der ist doch durch den Nennstrom vorgegeben ab dem der LS auslösen soll.
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Grüße in die Runde! Thomas
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