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  #1426  
Alt 24.02.2026, 15:57
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Ich vermute, die Simulatoren sind schon recht gut.
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  #1427  
Alt 24.02.2026, 16:02
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Ja, die Simulatoren werden ganz gewiss extrem gut sein. So wie die Simulatoren bei Lufthansa Flight Training. Da habe ich mal einen A 321 in Tegel gelandet. Also es zumindest versucht. Der Trainer musste dann aber doch mal beherzt eingreifen.

Es sind und bleiben aber nun mal Simulatoren. Und gerade, wenn man vielleicht einfach mal einen kleinen Binnen-Eisbrecher steuern möchte, ist ein Simulator ja genau das, was einem da am wenigsten weiterhilft...

Matthias
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  #1428  
Alt 24.02.2026, 16:32
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Na man wird doch vorher einen Kurs bei einem entsprechenden Anbieter gemacht haben, der dann auch über ein geeignetes Übungsschiff verfügt...
die Anbieter, die ich kenne hatten alle kein eigenes Schiff - die haben sich eher an Leute, die eine Ausbildung zum Binnenschiffer/Binnenschiffahrtskapitän machen gerichtet, die die eigentliche Schiffsführung längst beherrschen und 'nur' noch ihr Radarpatent machen müssen.

lg. justme
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  #1429  
Alt 24.02.2026, 16:34
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wie du über dir siehst ist mir das auch aufgefallen... total irreführend.. der Artikel suggeriert das man auf dem Sportboot radar nutzen darf was nicht der Fall ist..

dein link geht übrigens ins leere
Natürlich darf man auf einem Sportboot ein Radar benutzen.

Man kann das Radar aber nicht im Sinne einer Radarfahrt nutzen, um damit die bekannten Voraussetzungen für eine Radarfahrt auszuschliessen.

Gruß

Totti
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  #1430  
Alt 24.02.2026, 16:40
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Natürlich darf man auf einem Sportboot ein Radar benutzen.

Man kann das Radar aber nicht im Sinne einer Radarfahrt nutzen, um damit die bekannten Voraussetzungen für eine Radarfahrt auszuschliessen.

Gruß

Totti
Klar bei Sonnenschein und guter sicht...
Sobald es dunkel wird oder Starkregen einsetzt wird dir eine radarfahrt unterstellt
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  #1431  
Alt 24.02.2026, 16:47
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Sagen wir mal so: Dunkelheit alleine macht ja noch kein unsichtiges Wetter. Dazu wäre Nebel, Schneefall oder starker Regen erforderlich. Aber bei unsichtigem Wetter kann man eben mit einem "Amateur-Radar" keine ordnungsgemäße Radarfahrt durchführen. Zumal die Dinger nun mal für den See-, und nicht für den Binnenbereich konzipiert sind.

Neulich hat hier doch jemand sogar herausgearbeitet, dass eine Nutzung solcher Geräte binnen gar nicht erlaubt ist, also auch nicht bei guter Sicht. Allerdings habe ich die Begründung bzw. Rechtsquelle vergessen.

Natürlich wäre es möglich, ein zertifiziertes Flussradargerät mit Riesenbalken, 19-Zoll-Hochkantdisplay und Wendegeschwindigkeitsanzeiger auch auf einem Privatboot zu installieren und abnehmen zu lassen, ggf. ein zweites Funkgerät zu haben und natürlich ein Radarpatent. Rein technisch würde ich das ja geil finden, aber mal ehrlich: die 20.000 und mehr Euro kann man auch für Sachen ausgeben, die man öfter nutzt. Bei unsichtigem Wetter würde ich die Fahrt unterbrechen bzw. nicht antreten.

Matthias
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  #1432  
Alt 24.02.2026, 16:49
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Ja das war in einem anderen Thema wo wir nutzer in Berlin erst vom rechtlichen Rahmen überzeugen mussten
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  #1433  
Alt 24.02.2026, 16:50
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Wie lautet denn der Rechtsrahmen? Also wir reden jetzt von diesen kleinen runden Dingern von Raymarine und dergleichen, wo man von außen ja nicht mal sieht, ob die an oder aus sind.

Matthias
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  #1434  
Alt 24.02.2026, 16:54
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Wie lautet denn der Rechtsrahmen? Also wir reden jetzt von diesen kleinen runden Dingern von Raymarine und dergleichen, wo man von außen ja nicht mal sieht, ob die an oder aus sind.

Matthias
Die sind selbstverständlich erlaubt. Aber genügen nicht für eine Radarfahrt im Sinne einer Radarfahrt (m.W. auch nicht bei einer Qualifikation, sprich Radarpatent).

Grüße

Totti
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  #1435  
Alt 24.02.2026, 16:57
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Ja, das wissen inzwischen hoffentlich alle. Aber hier ging es ja darum, dass jemand meinte, dass nicht mal das Einschalten erlaubt sei. Es könnte ja zum Beispiel etwas mit der Strahlenbelastung zu tun haben, wobei ich keine Ahnung habe, über welche Mengen wir da reden...

Matthias
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  #1436  
Alt 24.02.2026, 17:08
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Die Strahlenbelastung wird aber binnen nicht anders sein wie auf See.
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Ewald
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  #1437  
Alt 24.02.2026, 17:08
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User justme hat es in einem Thema erklärt... Selbst bei schönem Wetter ist es nicht erlaubt ein binnen nicht zugelassenen radar zu nutzen
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  #1438  
Alt 24.02.2026, 17:12
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Ja, ich erinnere mich – aber auf welcher Rechtsgrundlage? Genau das ist ja gerade die Frage...

Und zur Strahlung: auf See sind alle weit weg...

Matthias
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  #1439  
Alt 24.02.2026, 17:28
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Und zur Strahlung: auf See sind alle weit weg...

Matthias
Da Strahlung im Quadrat der Entfernung abnimmt, geht es wohl eher um die Strahlung des eigenen Radars, wenn man z.B. 1m vor dem Geräteträger auf dem 2.Steuerstand sitzt.
Die Tortenschüsseln sind da eher unverdächtig, dennoch möchte ich da nicht sitzen.
Aber auch das wurde doch schon mehrfach durchgekaut...
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Gruss, Dirk
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  #1440  
Alt 24.02.2026, 17:34
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Ja, ich erinnere mich – aber auf welcher Rechtsgrundlage? Genau das ist ja gerade die Frage...

Und zur Strahlung: auf See sind alle weit weg...

Matthias
https://www.boote-forum.de/showthrea...3&#post4882013

Tommy hat sich damals auf der Messe erkundigt

Zitat:
Jetzt hier Binnenfahrt unter Sichtbedingungen,
kein zugelassenes Radargerät an Bord :

Antwort : Es darf tatsächlich leider nicht angeschaltet sein !
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4.06 könnte man tatsächlich so interpretieren. Wobei man jetzt spitzfindigerweise noch einwerfen könnte, dass zwischen "Benutzen" im Sinne von "für die Fahrt verwenden" und "eingeschaltet sein" noch ein Unterschied besteht.

Matthias
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  #1442  
Alt 24.02.2026, 17:53
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
4.06 könnte man tatsächlich so interpretieren. Wobei man jetzt spitzfindigerweise noch einwerfen könnte, dass zwischen "Benutzen" im Sinne von "für die Fahrt verwenden" und "eingeschaltet sein" noch ein Unterschied besteht.

Matthias
Das haben wir wie gesagt ausgiebig durchgekaut...
Einschalten = nutzen der Anlage... ob du drauf schaust ist dabei egal...
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Geändert von billi (24.02.2026 um 19:11 Uhr)
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Alt 24.02.2026, 17:54
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Fein, dann haben wir das ja geklärt!

Matthias
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Alt 24.02.2026, 21:41
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Moin moin,

Zitat:
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Natürlich wäre es möglich, ein zertifiziertes Flussradargerät mit Riesenbalken, 19-Zoll-Hochkantdisplay und Wendegeschwindigkeitsanzeiger auch auf einem Privatboot zu installieren und abnehmen zu lassen, ggf. ein zweites Funkgerät zu haben und natürlich ein Radarpatent. Rein technisch würde ich das ja geil finden, aber mal ehrlich: die 20.000 und mehr Euro kann man auch für Sachen ausgeben, die man öfter nutzt. Bei unsichtigem Wetter würde ich die Fahrt unterbrechen bzw. nicht antreten.
so denken vermutlich die allermeisten Binnenfahrer - und natürlich nicht wirklich zu Unrecht. Ich kenne aus eigener Erfahrung ein paar Sportboote, die mit zugelassener Binnen-Radaranlage unterwegs sind, allerdings in der Mehrzahl ehemalige Behördenfahrzeuge (eine Jupiter 40, die 'Kugelbake' und ein ex-Polizeiboot) und nur ein einziges Freizeitboot, dessen Erstbesitzer tatsächlich das volle Programm an professionellem Navigationsequipment (also Binnenradar, ECDIS, Wendezeiger und zwei Sailor-Funkgeräte) da verbaut hatte... der war allerdings nach Aussage des bei uns übernachtenden Zweitbesitzers auch professioneller Schiffsführer und wohl nicht bereit, sich in der Freizeit mit weniger als im Job gewöhnt zufrieden zu geben.

lg, justme
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Alt 24.02.2026, 21:47
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Kann ich total verstehen, würde ich genauso machen.

Matthias
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