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Kleinkreuzer und Trailerboote Für die Probleme auf oder mit kleineren Booten und deren Zubehör! Motor und Segel.

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  #51  
Alt Gestern, 12:22
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
War mir egal, da ich eh kein so massives Zugfahrzeug habe
Die Frage ist auch, wann man das überhaupt sinnvoll nutzen kann.
Auf kurzen Strecken ist der Zeitgewinn minimal.
Auf langen Strecken steigt der Verbrauch. Den Zeitverlust durch einen zusätzlichen Tankstop kann mit den 20 km/h mehr niemals ausgleichen.
Somit bleibt als einziger Fall eine lange Strecke die auch mit 100 km/h ohne zusätzlichen Tankstop zu schaffen ist.
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Gruß Richard

Den Unterschied zwischen "lernen" und "verstehen" kann man nicht lernen, den muss man verstehen
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  #52  
Alt Gestern, 12:42
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schwinge schwinge ist gerade online
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Naja - man kann halt "ganz legal" mit den LKW's mitschwimmen (die sind ja (fast) alle mit rund 90 unterwegs.
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  #53  
Alt Gestern, 13:55
kurz kurz ist offline
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naja... 100kmh fahren dürfen hasst ja nicht fahren müssen.

Überleg mal was passiert, wenn du ohne 100kmh-dürfen mit Hänger gebüsst wirst. Richtig teuer, jedenfalls in CH.

Auf langen Strecken muss man sich eh all x Stunden mal bewegen bzw. pinkeln.

Wie gesagt, 90 oder 95kmh dürfen ist manchmal gut.
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  #54  
Alt Gestern, 14:22
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von kurz Beitrag anzeigen
Überleg mal was passiert, wenn du ohne 100kmh-dürfen mit Hänger gebüsst wirst. Richtig teuer, jedenfalls in CH.
In D ist mir kein einziger Fall bekannt, wo für "Mitschwimmen mit den LKW" eine Strafe verhängt wurde. Die Polizei weiß auch, dass das exakte einhalten der 80 km/h brandgefährlich wäre.
Wenn man wirklich die 80 km/h durchsetzen wollte, müsste man die LKW entsprechend einbremsen, was man aber nicht will.
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Gruß Richard

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  #55  
Alt Gestern, 14:25
kurz kurz ist offline
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Muss ja nicht beim Mitschwimmen sein, kann ja auch beim Überholen sein.
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  #56  
Alt Gestern, 14:27
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Genau. Ich möchte nicht andauernd von LKW überholt werden. Bei machen Fahrern des osteuropäischen Auslands ist es z.B. üblich, 5 Meter vor dem überholten Fahrzeug einzuscheren !
Darum schaltet mein Kumpel (LKW Kutscher) auch grundsätzlich den Abstands-Bremsomaten aus bei seinem Scania.
Allerdings gibts auch "ganz fixe" - In Dresden Altstadt A4 hat mich den Berg herunter mal ein PL Sattel überholt, als ich GPS-genau 105 gefahren bin....
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  #57  
Alt Gestern, 14:42
coffeemuc coffeemuc ist offline
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Allerdings gibts auch "ganz fixe" - In Dresden Altstadt A4 hat mich den Berg herunter mal ein PL Sattel überholt, als ich GPS-genau 105 gefahren bin....
Moderne LKW können technisch rund 140 km/h fahren.
Damit bekommt man die Motoren bei 80 oder 90 in einen wirtschaftlichen Drehzahlbereich.
Im Ausland bauen sie dann die Drossel aus. Ich wurde auch schon des öfteren von solchen LKW überholt. Im Grunde muss man dann froh sein, dass man sie vor sich hat und nicht hinten.
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Gruß Richard

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Alt Gestern, 16:49
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Zitat:
Im Ausland bauen sie dann die Drossel aus. Ich wurde auch schon des öfteren von solchen LKW überholt. Im Grunde muss man dann froh sein, dass man sie vor sich hat und nicht hinten.
Stimmt!! Die letzten 50kim auf der A1 Richtung Zagreb
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Harry
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  #59  
Alt Gestern, 16:56
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Ähm, wie baust du denn die Drossel aus? Ohne Motorsteuergerät fährt son LKW ja nun auch nicht??
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Gruß Uli07

Die Augen hatten Angst vor der Arbeit die Hände nicht ...
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Alt Gestern, 17:16
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Die „Drossel“ ist natürlich durch das/die Steuergerät/e vorgegeben. Dementsprechend wird die von findigen Steuergeräteoptimierern entfernt und ggf. sogar ein-/abschaltbar gemacht für Kontrollen.

Ich persönlich habe keine Anhänger mehr mit 100km/h-Zulassung.
Wenn ich fahre dann fahr ich einfach mit den LKW mit. Wenn ich dann von nem LKW überholt werde hänge ich mich an den ran (solang der in erträglichem Maß seine 80km/h+ fährt).
Mich hat mal eine Zugmaschine solo die Kasseler Berge bergauf überholt bzw stehen gelassen, als ich bereits mit Anhänger und knapp 100km/h unterwegs war…das war dann selbst mir zu viel

In Frankreich gehts auch bis 130km/h.
Natürlich achte ich auf Reifen die mind für 140km/h zugelassen sind.
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Liebe Grüße aus Berlin/Brandenburg.
Daniel
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  #61  
Alt Gestern, 17:24
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Ich denke, wenn man dem Steuergerät vorgaukeln kann, dass der Motor mit AdBlue läuft, obwohl der AdBlue Tank leer ist sollte es auch nicht zu schwer sein, das Steuergerät glauben zu lassen, das Fahrzeug bewegt sich unter der 80km/h Marke.

Mich erstaunt bei sowas, wie intelligent und kreativ recht einfache und nicht besonders technikaffine "Gruppen" werden können, wenn es um geldwerte Vorteile geht.
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Gruss, Dirk

"Die Berühmtheit mancher Zeitgenossen hängt mit der Blödheit der Bewunderer zusammen."
(Heiner Geissler, 1930 - 2017)
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Alt Gestern, 19:12
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Ich glaub das alles nicht.Sollen die mal in D erwischt werden. Bei unseren Dokumentionen würds ich sehen.
In Rest Europa könnens machen die wollen Ich glaub wenns derwischt werden gibts auch empfindliche Strafen -wie Alkohol am Steuer......
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Harry
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  #63  
Alt Gestern, 19:49
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In Deutschland sind die Strafen lächerlich, im Vergleich zu unseren Nachbarn.
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  #64  
Alt Gestern, 20:10
Andrei Andrei ist offline
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Zitat:
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Bei einer Kontrolle während der Reise würde aber auch die Polizei sehen, dass das Boot nahezu leer ist, oder?
Wenn die Polizei mich bittet, die Ganzpersenning aufzumachen, dann ja.
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  #65  
Alt Heute, 07:58
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fdsegler fdsegler ist offline
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Zitat:
Zitat von Lippi Beitrag anzeigen
Ja, es zählt in dem Fall das aktuelle Gewicht.
Sonst bräuchte kaum ein Anhänger überhaupt ne 100er Zulassung.
Nein das ist falsch, es sind immer die Zulässigen gewichte im Fahrzeugschein.

§ 1
Abweichend von § 18 Abs. 5 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Ordnung beträgt auf Autobahnen (Zeichen 330.1) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331.1) die zulässige Höchstgeschwindigkeit auch unter günstigsten Umständen für Personenkraftwagen mit Anhänger (Kombination) und für sonstige mehrspurige Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t mit Anhänger (Kombination), für Kraftomnibus-Anhänger-Kombinationen jedoch nur, wenn der Kraftomnibus mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t als Zugfahrzeug eine Tempo-100 km/h-Zulassung nach § 18 Abs. 5 Nr. 3 der Straßenverkehrs-Ordnung hat, 100 km/h, wenn
1.
das Zugfahrzeug mit einem automatischen Blockierverhinderer ausgestattet und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers <= X mal Leermasse des Zugfahrzeugs ist, dabei gelten folgende Bedingungen:
a)
für alle Anhänger ohne Bremse und für Anhänger mit Bremse, aber ohne hydraulische Schwingungsdämpfer: X = 0,3;
b)
für Wohnanhänger mit starrem Aufbau und hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 0,8;
c)
für andere Anhänger mit hydraulischen Schwingungsdämpfern: X = 1,1, wobei als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:
aa)
zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,
bb)
zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast;
d)
für Anhänger, die den Anforderungen des § 30a Abs. 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechen, eine Erhöhung des Faktors nach Nummer 1 Buchstabe b auf X = 1,0 und nach Nummer 1 Buchstabe c auf X = 1,2, wenn
aa)
der Anhänger mit einer Zugkugelkupplung mit Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (gemäß ISO 11555-1 in der Fassung vom 1. Juli 2003 *) ) oder
bb)
mit einem anderen Bauteil oder einer selbstständigen technischen Einheit ausgestattet ist, wodurch der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h im Vergleich zur Nichtausstattung verbessert wird; nachgewiesen werden muss dies mit einem Teilegutachten nach Anlage XIX zur Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach § 22 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder einer Betriebserlaubnis nach § 20 oder § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung oder einem Nachtrag dazu;
2.
im Falle einer nachträglichen Änderung der Fahrzeugpapiere des Anhängers ein amtlich anerkannter Sachverständiger oder Prüfer oder ein Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation mit einem Formblatt, das vom Bundesministerium für Verkehr im Verkehrsblatt bekannt gegeben wird, einen Vorschlag für die Berichtigung nach § 15 Absatz 1 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung in den Fällen der Nummer 1, ausgenommen Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb, erstellt, oder, wenn eine Änderung nach Nummer 1 Buchstabe d Doppelbuchstabe bb vorliegt, er den vom Fahrzeugführer nach § 19 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung mitzuführenden Nachweis erstellt und bestätigt, dass die Voraussetzungen dieser Verordnung vorliegen und dem Verfügungsberechtigten ein Informationsblatt für die Einhaltung der Bedingungen nach § 4 dieser Verordnung ausgehändigt worden ist;
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Grüße aus Potsdam, Norbert
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  #66  
Alt Heute, 08:13
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Lippi Lippi ist gerade online
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Das wurde nun schon mehrfach - auch von mir selbst - richtig gestellt.
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