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Technik-Talk Alles was nicht Bootspezifisch ist! Einbauten, Strom, Heizung, ... Zubehör für Motor und Segel

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  #1  
Alt 26.01.2026, 13:48
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Standard Eigenschaften von LED-Positionslaternen

Schönen guten Tag!

Es gibt ja immer mehr LED-Positionslaternen mit Zulassung. Was mir bei allen auffällt, also ob nun von Hella, Aquasignal, Peters & Bey oder K2W: anhand der Fotos meine ich, dass die eigentliche Lichtquelle sehr klein und die Abstrahlung somit ziemlich punktförmig ist. Aber andererseits scheint ja an der Sichtbarkeit kein Zweifel zu bestehen, denn ansonsten würden die Leuchten ja die Zulassungen nicht bekommen.

Meine Positionslampen aus der Serie 2984 von Hella arbeiten noch mit herkömmlichen Glühlampen und haben eine großflächige Abstrahlung, also es leuchtet eben die ganze rote, die ganze grüne und die ganze weiße Fläche, und nicht nur ein kleiner Punkt in der Mitte. Finde ich auch irgendwie schöner.

Hat sich da mal jemand mit beschäftigt? Lediglich das Ankerlicht habe ich mal auf LED umgerüstet, und da bin ich mit dem Leuchtverhalten zufrieden. Also ich will nichts weiter umbauen, mich interessiert das nur theoretisch.

Matthias
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  #2  
Alt 26.01.2026, 14:21
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Stimmt schon was du sagst, LED´s haben bauartbedingt kleine Öffnungswinkel gegen ein eine konventionelle Lichtquelle auf Glühdraht-Basis verglichen.

Damit kann man auf unterschiedliche Art umgehen, zum Teil haben die LED selber schon lichtstreuende Reflektoren, oder man regelt es über Streulichtscheiben...

...ein Kunde von mir strahlt seitlich in einen Lichtleiter ein, der soll aber homogen ausgeleuchtet sein: Da regelt es eine relativ dichte Bedruckung an der Einstrahl-Position die dann mit steigendem Abstand immer weniger dicht wird (Das Punkteraster wird gröber).

Meine beiden LED-Navigationslichter von Osculati streuen über die Lichtquelle brauchbar (was nur eine subjektive Einschätzung ist), die Hecklaterne streut nicht so toll - die hab ich aber noch nicht im Dunkeln ausprobieren können. Aber RINA-Zulassung für Italien haben die Leuchten und damit ist es für mich ausreichend.
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Am Ende fließen alle Dinge ineinander, und aus der Mitte entspringt ein Fluß.
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  #3  
Alt 26.01.2026, 14:37
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ich hab vom Aquasignal die Positionslampen der serie 34

2 farben vorne am Bug

https://www.toplicht.de/rumpf-deck/p...gationslichter

und von Hellamarine die 360 am Geräteträger...
https://www.yachtzubehoer-nordsee.de...kaAueKEALw_wcB

Wichtig ist das es für das Fahrgebiet zugelassen ist...

Da ich Binnen hauptsächlich unterwegs bin also die EU-Zulassung (Steuerradzulassung - Wheelmark)
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  #4  
Alt 26.01.2026, 14:42
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Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
...

Meine Positionslampen aus der Serie 2984 von Hella arbeiten noch mit herkömmlichen Glühlampen ....

Matthias
wenn ich es richtig sehe haben deine Lampen keine Wheelmark Zulassung also nur auf See zugelassen..

https://www.12seemeilen.de/hella-mar...AaAutgEALw_wcB

Zitat:

Zulassungen: BSH, IMO COLREG, RINA, USCG
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  #5  
Alt 26.01.2026, 15:17
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn ich es richtig sehe haben deine Lampen keine Wheelmark Zulassung also nur auf See zugelassen..

https://www.12seemeilen.de/hella-mar...AaAutgEALw_wcB

Zitat:

Zulassungen: BSH, IMO COLREG, RINA, USCG
die BSH-Zulassung ist (über Bestandsschutz) auch für Binnen ausreichend bei denen (siehe BSH-Broschüre Lichterführung und Schallsignalanlagen)- die 2984 sind quasi das Musterbeispiel für zugelassene Glühlampen-Leuchten. Von Hella selbst sind die inzwischen in der Tat abgekündigt, die Händler dürften nur noch Restbestände abverkaufen... neu gibt's mittlerweile nur noch LED-Leuchten.

lg, justme
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  #6  
Alt 26.01.2026, 15:46
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



die BSH-Zulassung ist (über Bestandsschutz) auch für Binnen ausreichend bei denen (siehe BSH-Broschüre Lichterführung und Schallsignalanlagen)- die 2984 sind quasi das Musterbeispiel für zugelassene Glühlampen-Leuchten. Von Hella selbst sind die inzwischen in der Tat abgekündigt, die Händler dürften nur noch Restbestände abverkaufen... neu gibt's mittlerweile nur noch LED-Leuchten.

lg, justme
Aber doch nur wenn sie das alte ankersymbol hätten was vor dem wheelmark für binnen verpflichtende Zulassung war
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  #7  
Alt 26.01.2026, 15:53
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Aber wie ist es denn nun mit dem tatsächlichen Leuchtverhalten? Also es muss ja einen Grund geben, warum bei LED die Scheiben klar sind und man sich auf punktförmiges Licht beschränkt, also eben keine Streufunktion im äußeren Glas hat:

https://www.peters-bey.com/produktue...onslaterne-580

Hätte man nicht bei größerer Lichtaustrittsfläche, also wo durch Streuschliff die ganze Funzel leuchtet, automatisch eine bessere Sichtbarkeit?

Ich gehe aber davon aus, dass im Rahmen der Vergabe der Zulassungszeichen sowas unter Echtbedingungen geprüft wird, oder?

Matthias
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  #8  
Alt 26.01.2026, 15:55
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aber doch nur wenn sie das alte ankersymbol hätten was vor dem wheelmark für binnen verpflichtende Zulassung war
nein, das ist nur eine der diversen in §3.02 Abs 2 BinSchStrO definierten 'Altlasten', die immer noch weiterhin Gültigkeit haben. BSH-Zulassungen nach BordlichterV-Bin (das dürften die sein, die die schon seit Ewigkeiten auf dem Markt befindlichen Hella 2984 tragen - da gab es das Ankersymbol noch gar nicht) sind eine weitere solche...

lg, justme

Geändert von justme (26.01.2026 um 16:05 Uhr)
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  #9  
Alt 26.01.2026, 16:27
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Streng genommen gelten die Prüfungen nur für die Leuchte zusammen mit dem passenden Leuchtmittel. Die gewendelten Glühfadenleuchtmittel passen z.B. nur zu den Leuchten die aus diesem rundum strahlenden Glühfaden dann ein gerichtetes Licht machen. Für Ankerlichter muß es ein rundumstrahlendes Leuchtmittel sein, für die seitlichen Positionsleuchten dagegen eigentlich nicht. Da wird viel von dem erzeugten Rundumlicht einfach "weggeworfen" indem es ausgeblendet wird.

LEDs haben von Natur aus einen Abstrahlwinkel von etwa 120°, da braucht es recht wenig "Optik" um das in die richtigen Bereiche für die seitlichen Lichter abzuschneiden. Ein Anker oder Toplicht mit LED Leuchtmittel ist da schon eher eine Herausforderung. Kann man mit speziellen Leuchtmitteln aber beherrschen.

Und wenn die Leuchte fest mit dem Leuchtmittel verbunden ist ("eine Einheit bildet") sind da meist mehrere LEDs im Inneren, bei mehr als 120° gegenseitig passend versetzt.
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Grüße in die Runde!
Thomas
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  #10  
Alt 26.01.2026, 16:56
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Warum war es denn eigentlich offenbar nicht zulassungsfähig, in die vorhandenen Konstruktionen einfach ein LED-Leuchtmittel einzubauen? Für mich ist die 2984 immer noch die typischste aller Navigationslaternen, und ich weiß einfach nicht, ob moderne LED-Laternen diesen schönen optischen Eindruck erreichen.

Und da wir hier ja vermutlich den geballten Lichterführungs-Sachverstand des Boote-Forums bei einander haben: wie verhält sich das eigentlich grundsätzlich bei Kleinfahrzeugen? Sind die lediglich vom Führen weiterer Leuchten entlastet, oder dürfen sie gar nicht? Also wäre es zulässig, auch als Kleinfahrzeug ein gelbes Rundumlicht zu führen, welches parallel mit dem Horn geschaltet wird? Und dürfte man am Mast zwei rote Laternen haben, die man einschaltet, wenn man wirklich mal im Geltungsbereich der SeeSchStrO auf Grund sitzt?

Matthias
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  #11  
Alt 26.01.2026, 17:44
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Weil led halt keine 360° Abstrahlung haben wie eine Glühbirne und somit es Sektoren mit helleren und dunkleren Bereichen geben würde..
Auch ist das luchtsüektrum ein anderes so leuchten grüne lichter mit led in gewisser Entfernung eher bläulich ... da kann man dann. Den sinn der leuchte nicht mehr erfassen.
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  #12  
Alt 26.01.2026, 17:52
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Warum war es denn eigentlich offenbar nicht zulassungsfähig, in die vorhandenen Konstruktionen einfach ein LED-Leuchtmittel einzubauen? Für mich ist die 2984 immer noch die typischste aller Navigationslaternen, und ich weiß einfach nicht, ob moderne LED-Laternen diesen schönen optischen Eindruck erreichen.
es gibt mindestens zwei Gründe, die bei LED-Leuchtkörpern erstmal problematisch sind: zum Einen die Lichtfarbe (LED leuchten selbst in der entsprechenden Farbe, während das bei Glühlampen, die ein kontinuierliches Spektrum erzeugen mittels entsprechender Vorsatzlinsen erzeugt wird) - die muß nicht nur in halbwegs eng festgelegten Grenzen liegen, sie muß das bewiesenermaßen auch über eine vorgegebene Lebensdauer tun. Und die Kombination aus einer Lichtquelle in einer bestimmten Farbe plus einer Farbfilter-Vorsatzlinse kann... interessante Ergebnisse erzielen, die nicht unbedingt dem entsprechen was am Ende gewünscht beziehungsweise gefordert wird, was Nachrüstung in für Glühfadenlampen ausgelegten Leuchten erschwert.
Das Gleiche bezüglich der Lebensdauer gilt auch für die Leuchtstärke - eine Glühfadenlampe wird idR durch einen spontanen Defekt sterben, lange bevor ihre Leuchtstärke deutlich unterhalb des Nennwerts liegt. Für LED gilt das nicht unbedingt - die werden schleichend immer dunkler, und aus diesem Grund machen sich zugelassene LED-Navigationsleuchten entsprechend bemerkbar, wenn ihre errechnete Lebensdauer erreicht ist (meistens durch entsprechendes Blinken), bevor sie real zu dunkel werden. Das ist also sozusagen geplante Obsoleszenz auf die Spitze getrieben...

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Und da wir hier ja vermutlich den geballten Lichterführungs-Sachverstand des Boote-Forums bei einander haben: wie verhält sich das eigentlich grundsätzlich bei Kleinfahrzeugen? Sind die lediglich vom Führen weiterer Leuchten entlastet, oder dürfen sie gar nicht? Also wäre es zulässig, auch als Kleinfahrzeug ein gelbes Rundumlicht zu führen, welches parallel mit dem Horn geschaltet wird? Und dürfte man am Mast zwei rote Laternen haben, die man einschaltet, wenn man wirklich mal im Geltungsbereich der SeeSchStrO auf Grund sitzt?

Matthias
Die Fahrtstörungslaternen musst Du schon führen, wenn Dein Boot über 12 Rumpflänge hat, darunter darfst Du es (das kommt aus KVR Regel 27a bzw 30d, die Ausnahme aus Regel 27g bzw 30f. Kleinfahrzeuge gibt es buten nicht, das ist ein Begriff aus der BinSchStrO).

Das gelbe Rundumlicht bei Schallzeichen ist ein interessanter Fall - die Formulierung in der BinSchStrO lautet
Zitat:
Auf einem Fahrzeug mit Maschinenantrieb muss gleichzeitig mit einem Schallzeichen ein gleich langes Lichtzeichen gegeben werden, das gelb, hell und von allen Seiten sichtbar sein muss. Dies gilt nicht für ein Kleinfahrzeug sowie für Glockenzeichen.
Da müsste man sich jetzt über die Auslegung des Satzes erstmal ein paar Gedanken machen - wenn Sachen für Kleinfahrzeuge nicht zulässig sind ist das normalerweise explizit erwähnt, anderseits stehen Sachen, die für Fahrzeuge außer Kleinfahrzeuge verpflichtend und für letztere optional sind normalerweise in etwas anderem Satzbau (in der Art 'Kleinfahrzeuge brauchen....nicht')

lg, justme
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  #13  
Alt 26.01.2026, 18:00
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Naja, daraus würde ich "muss nicht, darf aber freiwillig" machen...

Bei der blauen Tafel habe ich mich das auch schon gefragt.

Matthias
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  #14  
Alt 27.01.2026, 10:37
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Naja, daraus würde ich "muss nicht, darf aber freiwillig" machen...

Bei der blauen Tafel habe ich mich das auch schon gefragt.

Matthias
bei der blauen Tafel ist es m.E. eindeutig - da steht der entsprechende Hinweis unter §6.04:
Zitat:
amtlicher Hinweis: Vorschrift gilt weder für ein Kleinfahrzeug oder einen Verband im Sinne des § 6.02 Nummer 1 Satz 1 noch ist sie ihm gegenüber anzuwenden.
für den Fall, daß jemand §6.02 Abs 2 nicht mehr im Kopf hat, oder in anderen Worten: blaue Tafel für Kleinfahrzeuge is nich, Du darfst da und dort fahren wo das Nicht-Kleinfahrzeug Dir Platz läßt.
Rein praktisch mach ich das auf dem MLK so, daß ich größere Entgegenkommer (man sieht's ja auf dem AIS, was das ist was einem hinter der Kuve entgegenkommt) ggf. über Funk anspreche und anbiete, Steuerbord-Steuerbord-Begegnung zu fahren wenn sie lieber eine Kurve außen fahren wollen - führt in aller Regel zu einem sehr deutlichen 'Danke!'

lg, justme
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  #15  
Alt 27.01.2026, 10:44
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Es würde mir ja nicht darum gehen, von mir aus eine blaue Tafel zu zeigen, sondern eher darum, die blaue Tafel des Gegenverkehrs stilsicher zu beantworten.

Matthias
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  #16  
Alt 27.01.2026, 10:46
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Moin moin,

Zitat:
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Es würde mir ja nicht darum gehen, von mir aus eine blaue Tafel zu zeigen, sondern eher darum, die blaue Tafel des Gegenverkehrs stilsicher zu beantworten.

Matthias
er darf sie Dir gegenüber nicht zeigen und Du darfst sie auch nicht beantworten - wenn er Steuerbord-Steuerbord fahren will kann er einfach auf der anderen Seite des Gewässers fahren und Du mußt das ohne blaue Tafel erkennen und entsprechend ausweichen.

lg, justme
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  #17  
Alt 27.01.2026, 10:47
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Zitat:
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Naja, daraus würde ich "muss nicht, darf aber freiwillig" machen...

Bei der blauen Tafel habe ich mich das auch schon gefragt.

Matthias
die Blaue tafel wird ja in der regel nicht für Sportboote gezeigt.. die kann noch draußen sein wegen des Berufsschiffes das gerade an ihm vorbei ist oder wegen des Berufsschiffes das er erst in der nächsten oder übernächsten Kurve begegnet...

mir ist es schon oft passiert das mir ein Berufler entgegen gekommen ist der die blaue Tafel draußen hatte, wenn ich auf der Seite vorbei gefahren wäre wo die Tafel war, bräuchte ich einen neuen Antrieb... oder würde auf der Sandbank liegen...

also ich schau immer auf welcher Seite des Fahrwassers mehr platz ist zum vorbei fahren und ob eventuell das Heck bei einem Manöver hier den Platz ggf. schließt...
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  #18  
Alt 27.01.2026, 10:50
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Also mir haben die Großen (ob nun weiße oder schwarze Flotte) schon öfter mal eine blaue Tafel gezeigt, und außer mir war da niemand. Ich reagiere dann mit einer klar erkennbaren Kursänderung und bestätige gleichzeitig grün-grün per Funk.

Matthias
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  #19  
Alt 27.01.2026, 10:54
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Zitat:
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Also mir haben die Großen (ob nun weiße oder schwarze Flotte) schon öfter mal eine blaue Tafel gezeigt, und außer mir war da niemand. Ich reagiere dann mit einer klar erkennbaren Kursänderung und bestätige gleichzeitig grün-grün per Funk.

Matthias
das ist dann an der Stelle 'nett' oder Gewöhnung aus den Niederlanden (IIRC gilt dort die blaue Tafel auch ggü. Kleinfahrzeugen) - aber wie gesagt, Du darfst sie nicht selbst nutzen. Über Funk antworten ist an der Stelle definitiv der richtige Weg....

lg, justme
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  #20  
Alt Gestern, 09:07
fignon83 fignon83 ist gerade online
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Zitat:
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Warum war es denn eigentlich offenbar nicht zulassungsfähig, in die vorhandenen Konstruktionen einfach ein LED-Leuchtmittel einzubauen? Für mich ist die 2984 immer noch die typischste aller Navigationslaternen, und ich weiß einfach nicht, ob moderne LED-Laternen diesen schönen optischen Eindruck erreichen.

Und da wir hier ja vermutlich den geballten Lichterführungs-Sachverstand des Boote-Forums bei einander haben: wie verhält sich das eigentlich grundsätzlich bei Kleinfahrzeugen? Sind die lediglich vom Führen weiterer Leuchten entlastet, oder dürfen sie gar nicht? Also wäre es zulässig, auch als Kleinfahrzeug ein gelbes Rundumlicht zu führen, welches parallel mit dem Horn geschaltet wird? Und dürfte man am Mast zwei rote Laternen haben, die man einschaltet, wenn man wirklich mal im Geltungsbereich der SeeSchStrO auf Grund sitzt?

Matthias
Ich habe auch die Glühfadenlampe durch so eine "Multi-LED" ersetzt, weil die gerafe vorhanden war. Leuchten tut sie gut, aber es tatsächlich nicht erlaubt und kann sanktioniert werden, meint Knolle?
Wenn ja, hat die WSP jemals so was kontrolliert?
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  #21  
Alt Gestern, 09:49
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Meine Erfahrung:
Bisher hat noch nie jemand kontrolliert, ob die Pos. Leuchten den Vorschriften entsprechen. Im Schnitt werde ich 3x im Jahr kontrolliert. (Finde ich extrem viel).

Zumindest im Binnenbereich fahren jede Menge Boote mit irgendwelchen Lämpchen rum. Solange es hell ist, scheint das niemanden zu interessieren.

Das ist die Praxis. Erlaubt ist es trotzdem nicht. (Es funkt ja auch kein Mensch so wie es vorgeschrieben ist)

Was die Frage nach den LED Laternen angeht: Spätestens wenn man 1sm entfernt ist, ist jede Laterne nur ein Punkt. Von daher ist die Lichtaustrittsfläche kein Kriterium für Reichweite, bzw Sichtbarkeit. Ich find die Dinger genial. Wenn ich dran denke, wieviele Birnchen ich schon gewechselt habe....
Bin sehr zufrieden mit LED.
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  #22  
Alt Gestern, 10:55
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Moin moin,

Zitat:
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Meine Erfahrung:
Bisher hat noch nie jemand kontrolliert, ob die Pos. Leuchten den Vorschriften entsprechen. Im Schnitt werde ich 3x im Jahr kontrolliert. (Finde ich extrem viel).
meine Erfahrung aus dem Kölner Raum: Boote, die dort durch sehr hohe Geschwindigkeiten u.Ä. auffallen werden von der WSP gerne mal sehr genau kontrolliert - das geht dann bis zur Überprüfung auf das Vorhandensein des Zulassungszeichens auf den Glühlampen in Positionsleuchten (ja, die Glühlampen selbst müssen ebenfalls zugelassen sein). Von daher, in der Regel wird vermutlich nichts passieren, aber interessant ist halt was die Folge ist wenn doch mal etwas passiert ist (und dann z.B. die Behauptung im Raum steht, Positionsleuchten wären nicht erkennbar gewesen wg. falscher Farbe oder zu dunkel oder sonstigem...)

lg, justme, klassisch mit Glühlampen in den Navigationsleuchten außer dem Ankerlicht unterwegs - bei laufendem Motor sind mir die 100W dann auch egal)
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  #23  
Alt Gestern, 11:03
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lg, justme, klassisch mit Glühlampen in den Navigationsleuchten außer dem Ankerlicht unterwegs - bei laufendem Motor sind mir die 100W dann auch egal)
bei mir wären auch noch RINA leuchten verbaut wenn nicht vor 2 Jahren die Sofitte in der buglampe defekt gewesen wäre und ich daher, mangels Ersatzteilen für die US Lampe (die hatte eine kurze Sofite die man hier kaum bekommen hat und wenn dann zu Mondpreisen), gezwungen worden wäre diese zu tauschen.. daher habe ich jetzt überall LED... vorher war ich wie du unterwegs...
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  #24  
Alt Gestern, 11:13
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Hat denn zufälligerweise jemand sowas wie die Serie 580 von Peters & Bey, die Serie S64 von K2W, die Serie 34 von Aqua Signal oder Hella LaviLED pro oder compact verbaut und hat Fotos, wo man vielleicht so im Halbdunkel aus ein wenig Entfernung sieht, wie das aussieht?

Matthias
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  #25  
Alt Gestern, 11:16
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Zitat von Pianist Beitrag anzeigen
Hat denn zufälligerweise jemand sowas wie die Serie 580 von Peters & Bey, die Serie S64 von K2W, die Serie 34 von Aqua Signal oder Hella LaviLED pro oder compact verbaut und hat Fotos, wo man vielleicht so im Halbdunkel aus ein wenig Entfernung sieht, wie das aussieht?

Matthias
ich hab die Serie 34 verbaut (Rot/grün am Bug) und die 360° von Hella Marine

ich hab leider kein Bild aus der Entfernung kann aber mal schauen wenn ich das nächste mal an Bord bin ob ich eins machen kann...

sie ist auf jeden Fall sehr hell (heller als meine alten Sofite)
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