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  #226  
Alt 14.01.2026, 13:58
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Aber bei der Neuausstellung >60 wird aktuell der Gesundheitsnachweis ja auch nicht gefordert... (ist ausgesetzt)
warum sollte er dann für die Verlängerung gefordert werden

das ist vermutlich gemeint...
Kann es sein, dass hier die tatsächliche Erst-Ausstellung gemeint ist und nicht die Umschreibung vom SBF Binnen?
Zumindest was das Formular angeht, dürfte das ja viel umfangreicher sein und daher dieses Formular eben nicht ausreichend...?...
Das ist evtl. was, was @justme beantworten kann. Zumindest was das Zerlegen und Einsortieren von Rechtstexten angeht.

Darum wäre vielleicht ein Anruf bei einem Mitarbeiter für die Ausstellung bei der WSV vielleicht doch zielführender.

Grüße

Totti
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  #227  
Alt 14.01.2026, 13:59
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ohne Gesundheitzeugnis gilt doch nur in der Übergangsfrist und bei vorhandenem SBF. Für alle anderen Fälle gilt BinSchPVO §§ 78 und 82.

Sinn macht das nicht, Ich kann bei vohandenem SBF mit 90 ein Kleinschifferzeugnis ohne Gesundheitprüfung für 2 Jahre erhalten...... Mussa aber bei vorhandenem Kleinschifferzeugnis ab 70 alle 2 Jahre zur Untersuchung.
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  #228  
Alt 14.01.2026, 14:03
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
ohne Gesundheitzeugnis gilt doch nur in der Übergangsfrist und bei vorhandenem SBF. Für alle anderen Fälle gilt BinSchPVO §§ 78 und 82.

Sinn macht das nicht, Ich kann bei vohandenem SBF mit 90 ein Kleinschifferzeugnis ohne Gesundheitprüfung für 2 Jahre erhalten...... Mussa aber bei vorhandenem Kleinschifferzeugnis ab 70 alle 2 Jahre zur Untersuchung.
Genau das glaube ich nicht, dass du das ohne bekommst, wenn du bereits über 60 bist.

Gruß

Totti
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  #229  
Alt 14.01.2026, 14:06
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Dann lies mal §130 und diese neue VO. um die es in den letzten Tagen ging). Mit 74 hab ich es zumindest ohne Gesundheitszeugnis bekommen (für 2 Jahre).
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Alt 14.01.2026, 14:42
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
ohne Gesundheitzeugnis gilt doch nur in der Übergangsfrist und bei vorhandenem SBF. Für alle anderen Fälle gilt BinSchPVO §§ 78 und 82.

Sinn macht das nicht, Ich kann bei vohandenem SBF mit 90 ein Kleinschifferzeugnis ohne Gesundheitprüfung für 2 Jahre erhalten...... Mussa aber bei vorhandenem Kleinschifferzeugnis ab 70 alle 2 Jahre zur Untersuchung.
vorstellen kann ich mir das Ganze schon so - mit dem Hintergrund, daß man nicht schlagartig alle bisherigen Ausbilder >60a von einem auf den anderen Tag zur Tauglichkeitsuntersuchung (mit vermutlich auf jeden Fall bemerkbaren Nicht-Tauglichkeitsquoten) schicken wollte, sondern den Ausbildenden etwas längere Zeit geben wollte. Letzten Ende waren es ja (vor dem Erlaß der letzten VO) DREI verschiedene Fristen, die hier kombiniert werden:
-bis 17. Januar 2028 darf noch mit SBF ein Sportboot genutzt werden
-bis 17. Januar 2027 dürfen SBF-Inhaber ohne Prüfung und ohne Tauglichkeitsnachweis ein Kleinschifferzeugnis beantragen
-und damit bis längstens fünf Jahre (falls <70a) bzw. zwei Jahre (>70a) nach Ausstellung des Kleinschifferzeugnisses noch ohne Tauglichkeitsnachweis weiter ihrer Ausbildungstätigkeit nachgehen, also grob gesprochen spätestens 2033 hätten alle Ausbilder >60a erstmalig einen Tauglichkeitsnachweis beibringen müssen. Das hätte zumindest den meisten Ausbildungsstätten auf jeden Fall genug Zeit gegeben, schlimmstenfalls auch weitere ggf. jüngere Ausbilder entsprechend zu qualifizieren...

lg, justme
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  #231  
Alt 14.01.2026, 15:10
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Tja - da war ich zu doof und hab das Kleinschifferzeugnis zu früh beantragt. Ablauf daher nun Ende 2026. Vor dem Zeugnis hab ich keine Angst - es kostet halt eben mit der Neuaustellung ordendlich Knete......
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  #232  
Alt 15.01.2026, 06:35
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
... mit dem Hintergrund, daß man nicht schlagartig alle bisherigen Ausbilder >60a von einem auf den anderen Tag zur Tauglichkeitsuntersuchung (mit vermutlich auf jeden Fall bemerkbaren Nicht-Tauglichkeitsquoten) schicken wollte, sondern den Ausbildenden etwas längere Zeit geben wollte. ...

Ich habe die neue Veränderung beim Kleinschiffzeugnis https://www.elwis.de/DE/Binnenschiff...gnis-node.html zum Beginn 2026 so verstanden, dass nun kein Kleinschiffzeugnis mehr erforderlich ist.
Zitat:
Weiter geregelt ist, dass keine entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen vorliegt bei
...
3. Ausbildung auf Ausbildungsbooten mit Schülern,
...
In diesen Fällen ist kein Kleinschifferzeugnis erforderlich. Diese Ausnahmen sind abschließend.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #233  
Alt 15.01.2026, 09:30
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Zitat:
Zitat von Sehbeer Beitrag anzeigen

Ich habe die neue Veränderung beim Kleinschiffzeugnis https://www.elwis.de/DE/Binnenschiff...gnis-node.html zum Beginn 2026 so verstanden, dass nun kein Kleinschiffzeugnis mehr erforderlich ist.
genau das meinte ich mit der Aussage "vor dem Erlaß der letzten VO" - inzwischen ist das Ganze halt eh vollständig obsolet für den Fall 'Ausbildung' und mehr so von historischem Interesse...

lg, justme
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  #234  
Alt 15.01.2026, 09:33
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Tja - da war ich zu doof und hab das Kleinschifferzeugnis zu früh beantragt. Ablauf daher nun Ende 2026. Vor dem Zeugnis hab ich keine Angst - es kostet halt eben mit der Neuaustellung ordendlich Knete......
wofür brauchst Du denn noch ein Kleinschifferzeugnis? Für den Fall 'Führerscheinausbildung' würde ich es einfach nicht weiter verlängern (wir haben auch die Beantragung von Kleinschifferzeugnissen für unsere Ausbilder komplett eingestellt).

lg, justme
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  #235  
Alt 15.01.2026, 09:52
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



genau das meinte ich mit der Aussage "vor dem Erlaß der letzten VO" - inzwischen ist das Ganze halt eh vollständig obsolet für den Fall 'Ausbildung' und mehr so von historischem Interesse...

lg, justme
Sorry "vor" überlesen.
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Liebe Grüße
Mattze

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  #236  
Alt 15.01.2026, 09:58
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,
wofür brauchst Du denn noch ein Kleinschifferzeugnis? Für den Fall 'Führerscheinausbildung' würde ich es einfach nicht weiter verlängern (wir haben auch die Beantragung von Kleinschifferzeugnissen für unsere Ausbilder komplett eingestellt).
lg, justme
Das sind auch meine Überlegungen - evtl. nicht mehr verlängern..... mal sehen, hab ja noch was Zeit.
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Alt 15.01.2026, 17:56
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hei!

Hat jemand schon die Verlängerung des Kleinschifferzeugnisses beantragt (wegen Erreichen von 60 Jahren)? Wie hat er das beantragt? Ein Formular gibt es ja nicht. Ein Gesundheitszeugnis scheint nicht erforderlich zu sein, so dass man doch eigentlich nur Perso, Kleinschifferzeugnis und Passbild per Email hinschicken müsste, oder?
das ist so komplett unzutreffend. Das Formular für die Verlängerung eines Schifferzeugnisses (egal welches) findet sich hier (obwohl der Name des Links fälschlicherweise nur auf 'Umtausch' abzielt, die aufrufende Seite erklärt dieses).
Und für jedes Schifferzeugnis (auch für das Sportschifferzeugnis!) ist ab Vollendung des 60. Lebensjahres ein Tauglichkeitsnachweis vorzulegen (§82 Abs 2 BinSchPersV, dieser verweist auf §81 Abs. 3 BinSchPersV):
Zitat:
Ab Vollendung des 60. Lebensjahres verlängert die zuständige Behörde auf Antrag das Unionspatent, wenn der Inhaber oder die Inhaberin die Tauglichkeit nach den §§ 20 und 22 und die Identität nachweist. Das verlängerte Zeugnis läuft an dem Tag ab, an dem die nächste Tauglichkeitsuntersuchung nach § 22 Absatz 1 erforderlich ist. Das Unionspatent kann erneut, frühestens drei Monate vor den in § 22 Absatz 1 genannten Zeitpunkten verlängert werden.
lg, justme
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Alt 16.01.2026, 07:01
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blondini blondini ist offline
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Hei, danke, das war das, was ich gesucht habe. Jetzt weiß ich, wie sie es haben wollen.
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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