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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #201  
Alt 14.01.2026, 08:36
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Hei!

Hat jemand schon die Verlängerung des Kleinschifferzeugnisses beantragt (wegen Erreichen von 60 Jahren)? Wie hat er das beantragt? Ein Formular gibt es ja nicht. Ein Gesundheitszeugnis scheint nicht erforderlich zu sein, so dass man doch eigentlich nur Perso, Kleinschifferzeugnis und Passbild per Email hinschicken müsste, oder?
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Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #202  
Alt 14.01.2026, 08:41
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Kann ich dir in 4 Jahren sagen.

Ich glaube aber, die sind noch nicht so weit.
Bisher war ja der SBF Binnen ausreichend und wer dann mit 59 Jahren das Kleinschifferzeugnis beantragt hat und ausgestellt bekommen, hat Geld zum Fenster raus geschmissen.
Bedeutet nicht, dass es die Fälle schon gibt und kann man nur bei der WSV nachfragen.

Ist die Übergangszeit überhaupt jetzt abgelaufen und der SBF Binnen final nicht mehr zulässig für gewerbliche Nutzung?

Wie alt darf so ein Foto überhaupt sein, dass man ein neues machen lassen müsste...?...
Vor dem Hintergrund, dass man augenscheinlich noch unverändert aussieht?

Grüße

Totti
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  #203  
Alt 14.01.2026, 08:44
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Das weiss die KI, wobei die SBF ja aktuell noch amtlich sind:

Für einen neuen Führerschein muss das Passbild aktuell sein, idealerweise nicht älter als 3 bis 6 Monate, da es die Identität gewährleisten soll. Es muss ein biometrisches Lichtbild sein, das den aktuellen Zustand abbildet und den Anforderungen für amtliche Dokumente entspricht, also unverändert und scharf ist.

Wichtige Anforderungen:
Alter: Maximal 6 Monate, besser 3 Monate.
Biometrie: Muss den strengen biometrischen Standards entsprechen (neutraler Blick, keine Kopfbedeckung (außer religiös), frontale Aufnahme).
Aktualität: Das Foto darf Sie nicht wesentlich älter oder jünger aussehen lassen.

Zusammenfassend:
Ein sehr aktuelles, qualitativ hochwertiges, biometrisches Foto, das Ihre aktuelle Erscheinung widerspiegelt, ist entscheidend, da der Führerschein ein amtliches Ausweisdokument ist und die Identität bestätigen muss.
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  #204  
Alt 14.01.2026, 09:06
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Hei Totti, das hilft mir jetzt nicht weiter. Es geht darum, ob es schon einer gemacht hat. Das Formular betrifft nur die Neuausstellung, nicht die Verlängerung. Ich denke, ich werde es trotzdem nehmen und Verlängerung handschriftlich ergänzen.
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  #205  
Alt 14.01.2026, 09:13
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hei Totti, das hilft mir jetzt nicht weiter. Es geht darum, ob es schon einer gemacht hat. Das Formular betrifft nur die Neuausstellung, nicht die Verlängerung. Ich denke, ich werde es trotzdem nehmen und Verlängerung handschriftlich ergänzen.
dann wandert dein Antrag zu den noch auszustellenden 30000 Anträgne und du bekommst in 100 Jahren mal eine Antwort...
Bonn ist total überfordert mit der Antragsflut... in der Behörde ist man von 200-300 Anträgen gesamt augegangen...
wie gesagt da stapeln sich die Antrge zusätzlich zum "normalen Tagesgeschäft"..

das Kleinschifferzeugniss sollte ja wieder eingestampft werden.. als man aber erfahren hat das im osten Bereits über 1500 Stück ausgestellt wurden hat man sich dagegen entscheiden (wegen REgresansprüchen)... jetzt will man ja im zuge der Umstrukturierung des Führerscheins einen haufen Ausnahmen einfügen wo man das Zeugnis nicht mehr benötigt... (z.B. Fahrlehrer) und damit die Anträge obsolet machen...

es wäre ja lustig wenn es nicht so traurig wäre...
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  #206  
Alt 14.01.2026, 09:21
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Hei!

Hat jemand schon die Verlängerung des Kleinschifferzeugnisses beantragt (wegen Erreichen von 60 Jahren)? Wie hat er das beantragt? Ein Formular gibt es ja nicht. Ein Gesundheitszeugnis scheint nicht erforderlich zu sein, so dass man doch eigentlich nur Perso, Kleinschifferzeugnis und Passbild per Email hinschicken müsste, oder?
Nein - steht bei mir ende des Jahres an. Bin seinerzeit wegen der Gültigkeitsdauer in Widerspruch gegangen (Begründung: Benacheiligt weil Gültigkeitsdauer endet vor Ende der Übergangsfrist.
Wurde abgeschmettert (Die Sonderregelung für die vereinfachte Ausstellug glete nur für die Erstbeantragung). Anbei dann ne Rechnung von über EUR 100,--).
Wenn nun des Gesundheitszeugnis für die Verlängerng ganz weggefallen ist (ist das so?) - dann gibt es im Grunde auch keine Notwendigkeit der Befristung des Zegnisses - meine Meinung.

Also halt uns auf dem Laufenden wie das bei Dir ist.

bis denne, Rainer
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  #207  
Alt 14.01.2026, 09:22
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Sind da allen ernstes über 30.000 Anträge eingegangen? Hätte ich nicht für möglich gehalten.
Finanziell ja dann eine gute Erfindung.

@Blondini, ruf da besser erstmal an. Evtl. wirst du für eine Verlängerung vorgezogen.
Ein Versuch ist es wert...

Gruß

Totti
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  #208  
Alt 14.01.2026, 09:28
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Anbei dann ne Rechnung von über EUR 100,--).
Hatte ich auch nicht mehr im Sinn, gerade nachgeschaut:

Erst- oder Folgeausstellung als Karte gemäß §78 BinSchPersV 129€.

Ich hatte im Januar 2025 beantragt und im Juni erhalten.

Ich wurde im Mai kontaktiert, da mein Antrag unvollständig sei. Die konnten tatsächlich keine auf einem Mac versendeten Dateien erkennen und downloaden.
Also habe ich da angerufen und denen das erklärt und auch nochmal versendet und diskutiert. Die wollten erst nicht ausstellen, weil nach der Gesetzeslage noch Änderungen möglich seien.
Ich habe erklärt, das sei mir egal und sie könnten sofort ausstellen und das haben die dann auch gemacht.

Gruß

Totti
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  #209  
Alt 14.01.2026, 09:30
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Die Flut von Anträgen in Bonn wurden 2024 zwecks Koordinierung nach Köln weitergeleitet. Von dort aus wurden die Anträge verteilt. Meiner ist in Kiel gelandet. Dort ging es dann ganz schnell (ein Anruf und keine Woche später war das Vorläufige im Briefkasten).
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  #210  
Alt 14.01.2026, 09:31
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Hei, anrufen möchte ich eigentlich erstmal vermeiden, das mögen sie nicht so, von daher meine Frage, wer es schon mal beantragt hat. Wenn jemand sagt, wie es funktioniert hat, wäre das eine Information mit Mehrwert. Ansonsten beantrage ich es, wie ich es für richtig halte und gucke dann mal.
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  #211  
Alt 14.01.2026, 09:47
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Zitat:
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Hat jemand schon die Verlängerung des Kleinschifferzeugnisses beantragt (wegen Erreichen von 60 Jahren)? Wie hat er das beantragt? Ein Formular gibt es ja nicht. Ein Gesundheitszeugnis scheint nicht erforderlich zu sein, so dass man doch eigentlich nur Perso, Kleinschifferzeugnis und Passbild per Email hinschicken müsste, oder?
zum Gesundheitszeugniss...:

Für das Kleinschifferzeugnis gilt: Ab 60 Jahren müssen Sie Ihre medizinische Tauglichkeit alle 5 Jahre nachweisen, ab 70 Jahren alle 2 Jahre, jeweils durch ein ärztliches Zeugnis, das von zugelassenen Ärzten ausgestellt wird und nicht älter als 3 Monate sein darf; diese regelmäßigen Nachweise sind auch bei Verlängerung oder Erneuerung nötig, ....

https://www.elwis.de/DE/Binnenschiff...)%20nachweisen.
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  #212  
Alt 14.01.2026, 09:52
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Zitat:
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Kann ich dir in 4 Jahren sagen.

Ich glaube aber, die sind noch nicht so weit.
Bisher war ja der SBF Binnen ausreichend und wer dann mit 59 Jahren das Kleinschifferzeugnis beantragt hat und ausgestellt bekommen, hat Geld zum Fenster raus geschmissen.
Bedeutet nicht, dass es die Fälle schon gibt und kann man nur bei der WSV nachfragen.

Ist die Übergangszeit überhaupt jetzt abgelaufen und der SBF Binnen final nicht mehr zulässig für gewerbliche Nutzung?

Wie alt darf so ein Foto überhaupt sein, dass man ein neues machen lassen müsste...?...
Vor dem Hintergrund, dass man augenscheinlich noch unverändert aussieht?

Grüße

Totti
https://www.elwis.de/DE/Binnenschiff...gnis-page.html

Übergansfrist bis 2028...

ich denke auch durch die neuen Ausnahmen brauchen die meisten hier kein Kleinschifferzeugniss mehr..
Zitat:

Weiter geregelt ist, dass keine entgeltliche oder anderweitig geschäfts- oder erwerbsmäßige Beförderung von Personen vorliegt bei

Chartereinweisung mit Chartergästen an Bord,

Rückführung oder Überführung von Chartergästen im Falle einer Havarie, eines Skipper- oder Crewausfalls oder bei schlechtem Wetter,

Ausbildung auf Ausbildungsbooten mit Schülern,

Probefahrten sowie Fahrten zu Werbe- und Informationszwecken,

Überführung von Booten zur Reparatur in Werften, Testfahrten und Fahrten vom oder zum Kran oder Slip oder

Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen.
In diesen Fällen ist kein Kleinschifferzeugnis erforderlich. Diese Ausnahmen sind abschließend.
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  #213  
Alt 14.01.2026, 09:57
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Hier ist das Tauglichkeitszeugnis:

Grüße

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  #214  
Alt 14.01.2026, 10:00
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Hei! Das braucht man nicht mehr gemäß § 130 BinSchPV:


§ 130 Übergangsbestimmungen für Sportfahrzeuge und für Fahrzeuge unter 20 Metern Länge

(1) § 34 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung bleibt unberührt.
(2) Die in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge können bis zum Ablauf des 17. Januar 2028 abweichend von § 15 Absatz 1 Satz 1 auch mit folgenden Fahrerlaubnissen geführt werden:
  1. auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 mit einer Fahrerlaubnis für Sportboote unter Antriebsmaschine mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nach der Sportbootführerscheinverordnung,
  2. auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 mit einer Fahrerlaubnis für Sportboote unter Antriebsmaschine mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nach der Sportbootführerscheinverordnung.
Für das Führen der in § 15 Absatz 5 Satz 1 genannten Fahrzeuge hat die zuständige Behörde ein Kleinschifferzeugnis mit dem entsprechenden Geltungsbereich auszustellen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis nach Absatz 2 bis zum Ablauf des 17. Januar 2027 einen entsprechenden Antrag stellt, die Fahrerlaubnis und einen Nachweis der Tätigkeit in der Personenbeförderung im Sinne des § 15 Absatz 5 Satz 1 Nummer 1 zusammen mit dem Antrag vorlegt und zugleich seine Identität nachweist. Ein Tauglichkeitsnachweis ist nicht erforderlich, auch wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 60. Lebensjahr vollendet hat.
(3) Gewerblich, beruflich oder dienstlich genutzte Fahrzeuge mit einer Länge von weniger als 20 Metern, ausgenommen Fahrgastschiffe, Fahrgastboote, Sportfahrzeuge, die nach § 34 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zur Beförderung von Fahrgästen eingesetzt werden, Schub- und Schleppboote, schwimmende Geräte sowie Fähren, können bis zum Ablauf des 30. Dezember 2025 auch mit folgenden Fahrerlaubnissen geführt werden:
  1. auf Wasserstraßen der Zonen 1 und 2 mit einer Fahrerlaubnis mit dem Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen nach der Sportbootführerscheinverordnung,
  2. auf Wasserstraßen der Zonen 3 und 4 mit einer Fahrerlaubnis für Sportboote unter Antriebsmaschine mit dem Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen nach der Sportbootführerscheinverordnung.
Für das Führen der in Satz 1 genannten Fahrzeuge hat die zuständige Behörde ein Kleinschifferzeugnis mit dem entsprechenden Geltungsbereich auszustellen, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis nach Satz 1 bis zum Ablauf des 30. Dezember 2025 einen entsprechenden Antrag gestellt hat, die Fahrerlaubnis und einen Nachweis der gewerblichen, beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit zusammen mit dem Antrag vorgelegt und zugleich seine Identität nachgewiesen hat. Ein Tauglichkeitsnachweis ist nicht erforderlich, auch wenn die antragstellende Person zum Zeitpunkt der Antragstellung das 60. Lebensjahr vollendet hat.

Stand: 31. Dezember 2025
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  #215  
Alt 14.01.2026, 10:02
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Tatsächlich.


Was ein hin und her...

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  #216  
Alt 14.01.2026, 10:08
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§ 130 betrifft jedoch Übergangsbetimmungen, laut WSV in Kiel sollen diese jedoch nur bei der Erstbeantragung gelten.
Vielleicht doch ein Anruf vor Beantragung (muss ja nicht gerade bei den "berforderten" Sachbearbeitern in Bonn sein.

bis denne, Rainer
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  #217  
Alt 14.01.2026, 10:12
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Die frage was sich halt jeder stellen sollte ist, brauch ich das Teil überhaupt noch.... oder ist es durch die Ausnahmen für mich nicht mehr relevant...

viele Fahrschullehrer mussten ja das Teil haben... jetzt nicht mehr...
Charterfirmen die Crews hatten um die Boote zurückzuholen ... brauchten den Schein... jetzt nicht mehr... usw...
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  #218  
Alt 14.01.2026, 10:14
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die frage was sich halt jeder stellen sollte ist, brauch ich das Teil überhaupt noch.... oder ist es durch die Ausnahmen für mich nicht mehr relevant...

viele Fahrschullehrer mussten ja das Teil haben... jetzt nicht mehr...
Charterfirmen die Crews hatten um die Boote zurückzuholen ... brauchten den Schein... jetzt nicht mehr... usw...
Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen auf Binnengewässern -> Ja.

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Totti
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  #219  
Alt 14.01.2026, 10:15
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
§ 130 betrifft jedoch Übergangsbetimmungen, laut WSV in Kiel sollen diese jedoch nur bei der Erstbeantragung gelten.
Vielleicht doch ein Anruf vor Beantragung (muss ja nicht gerade bei den "berforderten" Sachbearbeitern in Bonn sein.

bis denne, Rainer

Hi!
Das kann nicht sein, weil die Verlängerung ja wohl kaum höhere Anforderungen stellen darf als die Erstaustellung. Aber das erklär mal einem Sachbearbeiter.
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  #220  
Alt 14.01.2026, 10:18
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Rettungs- und Sicherungsmaßnahmen auf Binnengewässern -> Ja.

Grüße

Totti
Feuerwehr und DLRG haben separate Führerscheine ... da braucht es kein Kleinschifferzeugniss...

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  #221  
Alt 14.01.2026, 10:44
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Zitat:
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Hi!
Das kann nicht sein, weil die Verlängerung ja wohl kaum höhere Anforderungen stellen darf als die Erstaustellung. Aber das erklär mal einem Sachbearbeiter.
Ja - doch die Alersbeschränkung (ohne Gesundheitszeugnis). Oder ist das aufgehoben und wo steht es (außerhalb des Übergangsparagraphen)?
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  #222  
Alt 14.01.2026, 14:26
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Feuerwehr und DLRG haben separate Führerscheine ... da braucht es kein Kleinschifferzeugniss...

und bei Begleitfahrten bei Sportveranstaltungen gilt ja auch die Ausnahmeregelung...
Es gibt noch was neben DLRG und Feuerwehr.
Es gibt z.B. Nießbraucher von Seen, die eigene Sicherungen und Aufsichten ihrer Gewässer durchführen.

Grüße

Totti
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  #223  
Alt 14.01.2026, 14:35
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Ja - doch die Alersbeschränkung (ohne Gesundheitszeugnis). Oder ist das aufgehoben und wo steht es (außerhalb des Übergangsparagraphen)?
Hei!
Außerhalb des § 130 BinSchPV findet sich eigentlich nichts zum Kleinschifferzeugnis. Es wird immer nur erwähnt, dass es das auch gibt. Wie man das erhält, scheint dann immer irgendwo außerhalb (wie jetzt im § 130) geregelt zu sein.

Im übrigen gehört zu den juristischen Auslegungsmethoden unter anderem auch die Logik (man sollte es nicht glauben). Welche Logik steckt dahinter, für eine Verlängerung etwas zu verlangen, was für die Neuausstellung nicht gefordert wird?

Mir scheint es so, dass die Voraussetzungen der Folgeausstellung/Verlängerung gar nicht geregelt sind. Auch da stellt sich die Frage der Logik, ob ich jetzt höhere Anforderungen stellen darf als bei einer Erstaustellung.
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viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)

Geändert von blondini (14.01.2026 um 14:44 Uhr)
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  #224  
Alt 14.01.2026, 14:45
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Zitat:
Zitat von blondini Beitrag anzeigen
Welche Logik steckt dahinter, für eine Verlängerung etwas zu verlangen, was für die Neuausstellung nicht gefordert wird?
Naja, mit zunehmenden Alter kann man davon ausgehen, dass man gesundheitliche Defizite an den Tag legt.
Immerhin reden wir hier von "gewerblicher" Nutzung, nicht von privater und potentiell sind dann durch eigenes Versagen auch andere Menschen in Gefahr.
Tunnelblick (ggfs. jetzt Brillenträger), schlechteres Gehör, längere Reaktionszeiten...

Wenn man den Bogen zum Strassenverkehr spannt, darf man mit Klasse 3 hier schon früher nicht mehr 7,49to mit 11to. Anhänger fahren, hier mit dem vollendeten 55. LJ.
Natürlich degradiert das die Leute auch, die mal gerne privat 7,49to. mit 11to. Hänger fahren wollen.
Kann man m.W. nirgends mieten, nur normale 7,49to. LKWs, etwa für einen Umzug.

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Totti
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Naja, mit zunehmenden Alter kann man davon ausgehen, dass man gesundheitliche Defizite an den Tag legt.
Immerhin reden wir hier von "gewerblicher" Nutzung, nicht von privater und potentiell sind dann durch eigenes Versagen auch andere Menschen in Gefahr.
Tunnelblick (ggfs. jetzt Brillenträger), schlechteres Gehör, längere Reaktionszeiten...

Wenn man den Bogen zum Strassenverkehr spannt, darf man mit Klasse 3 hier schon früher nicht mehr 7,49to mit 11to. Anhänger fahren, hier mit dem vollendeten 55. LJ.
Natürlich degradiert das die Leute auch, die mal gerne privat 7,49to. mit 11to. Hänger fahren wollen.
Kann man m.W. nirgends mieten, nur normale 7,49to. LKWs, etwa für einen Umzug.

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Aber bei der Neuausstellung >60 wird aktuell der Gesundheitsnachweis ja auch nicht gefordert... (ist ausgesetzt)
warum sollte er dann für die Verlängerung gefordert werden

das ist vermutlich gemeint...
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