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| Deutschland Alles rund um Deutschland. Nordsee, Ostsee, Binnen. |
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Themen-Optionen |
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#51
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Zitat:
Wenn du jetzt - was ja zulässig wäre - nur eine einzige Seekarte hättest, und die geht über Bord (was ja mindestens so häufig vorkommen könnte wie ein Ausfall eines Plotters), dann hast ja auch kein Backup. Ich glaube einfach, je mehr Systeme man unabhängig voneinander hat, desto besser ist man gerüstet. Meines Wissens dürfen inzwischen die Piloten von Verkehrsflugzeugen ihre Dokumentationen auch auf Tabletts mitführen, ganze Koffern voll von Papier wäre wohl auch etwas unhandlich bei Notfällen geworden... Aber eben, Gesetz ist Gesetz... |
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#52
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Zitat:
Ja, ich habe 2 Plotter an Bord. Jeder mit eigener Antenne. Tiefenmesser ist nicht doppelt, ist aber nicht Vorschrift. Spannungsversorgung kann im Notfall über separat mitgeführte Powerbank bereitgestellt werden. Dazu ein batteriebetriebenes Handnavi sowie das Mobiltelefon, auf dem ja auch die Position ablesbar ist. Insofern betrachte ich das bei meinem Boot als solange Ausfallsicher, wie die Sateliten noch senden. Nein, ich habe keine Karte mit. Gruß Rüdiger
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#53
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"Nichtamtliche Seekarte"?
Heisst, ich drucke mir mir mein Revier auf ein A4 Blatt aus, z.B. von OpenSeaMap ? Das Blatt dann zweimal gefaltet unter das Sitzpolster?
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Quicksilver 555 Cabin, 80PS Mercury Simrad Go7, B&G V60 |
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#54
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Gute Idee, um die mögliche Knolle zu vermeiden.
Gruß Rüdiger |
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#55
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Moiin moin,
Zitat:
Wenn Du allerdings wirklich Vorkehrungen treffen willst, um bei einer Störung/Ausfall/whatever Deiner Elektronik nicht im Nirvana zu stehen würde ich dann aber vielleicht doch einfach die 70€/Jahr für einen Satz nicht amtlicher, aber brauchbarer Seekarten ausgeben... lg, justme
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#56
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Also ich werde es nie verstehen, das Boot kann nicht teuer genug sein, die Plotter nicht groß genug, für jeden Firlefanz wird Geld ausgegeben aber ne lumpige Seekarte ist nicht drin.
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
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#57
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Oh Leuts,
nach mehrwöchiger Pause der erste Thread den ich mir reihziehe. Tut richtig weh. Wie groß sind die Monitore in der Berufsschiffahrt? Wie oft werden elektronische Seekarten für Bööööötchenfahrer berichtogt? Wie groß sind die Displays unserer Plotter, Tablets bzw. Pc's an Bord? Selbst ausdrucken im Prinzip ja - nur wie bekomme ich den Rand mit den Gradzahlen hin um damit auch navigieren zu können (hab leider noch kein Program gefunden und mein vielleicht künftiger Schwiedersohn (der müsste da können) hat noch keine Zeit dafür gefunden. Also Küsten- und Seegewässer mit von mir korrigierte Papierseekarte für den Überblick, zur Sicherheit und weil es Spaß macht (da gibbet ja noch mehr als nur die Kreuzpeilung). Gruß, Rainer
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#58
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Mit Seekarte werden die vom BSH Herausgegebenen Seekarten bezeichnet ?
Für die Mecklenburger Bucht wären das dann 6 !! Seekarten in A1..... echt jetzt ? |
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#59
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#60
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Moin moin,
Zitat:
Wenn Dein Schiff kein Sportboot mehr ist wirst Du in der Tat entweder die 6 A1-Blätter im Navigationsraum haben (nebst vielen, vielen anderen) oder aber heutzutage die zwei benötigten ECDIS auf der Brücke. lg, justme |
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#61
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ok, ich hatte mich da nur gewundert, weil das BSH ja diese Karten u.A. für Sportboote anbietet.....
mit dem Satz: Übersicht der nationalen Seekarten der ehemaligen Amtlichen Karten für die Klein- und Sportschifffahrt 3005 https://www.bsh.de/DE/PUBLIKATIONEN/...lung_3005.html |
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#62
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...dann sollten unser Karten von Kartenwerft ja reichen
https://www.kartenwerft.de/shop/atla...2ab474724e70c7 |
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#63
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Frank ,es reichen auch die Karten vom DK Verlag oder NV .
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LG Christian Lieber im Schiff schlafen als im Schlaf schiffen |
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#64
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Hallo zusammen, ich bin im Sommer bei einem Segelfreund mitgesegelt. Er hatte gegen einen Bescheid Einspruch eingelegt, weil er nicht die vorgeschriebenen Papierseekarten an Bord hatte. Es waren allerdings doppelt redundante digitale System (Plotter, PC, Handy) vorhanden.
Seine Begründung leitete er aus der SchSV her: "Amtliche nautische Veröffentlichungen (Regel 2 Absatz 2, Regel 19 Absatz 2.1.4, Regel 27) Bei Schiffen, die nicht Sportboote im Sinne der Sportbootführerscheinverordnung-See sind, müssen hinsichtlich der Seekarten, Seebücher und anderen nautischen Veröffentlichungen jeweils die neuesten amtlichen Ausgaben des Bundesamtes für Seeschifffahrt und Hydrographie in digitaler oder gedruckter Form oder eine entsprechende Ausgabe eines hydrographischen Dienstes eines anderen Staates oder der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation mitgeführt werden." Bei Sportbooten müssen es keine "amtlichen" Karten sein. Entscheidend ist hier die Formulierung " in digitaler oder gedruckter" Form. Er hat nach dem Einspruch nie wieder etwas von der Behörde gehört. Scheinbar wollte man keinen Präzendenzfall. Ich selbst halte Papierkarten immer noch für sinnvoll, aber man muss der Strafzettelwut der Behörden auch manchmal etwas entgegensetzen. Zitat:
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#65
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Ich tendiere auch dazu, dass es für Bußgelder keine Grundlage gibt. Es gibt keine Papierkartenpflicht.
Das Elektronik ausfallen kann, habe ich persönlich noch nicht erlebt, jedenfalls nicht komplett. Ich habe 3 Plotter an Bord. Das ist dann schon sehr unwahrscheinlich. Aber ein nagelneuer Satz Papierkarten ist mir mal von Bord geweht. Und das zu einer Zeit, wo es noch keine Plotter gab. Da war ich sehr froh, dass der Kartensatz vom Vorjahr noch im Kartentisch lag. Also den Elektronikausfall würde ich von der Wahrscheinlichkeit mal gleichwertig mit dem Verlust der Seekarte sehen. Klar habe ich auch Papierkarten an Bord. Aber es müssen nicht die neusten Karten sein. Als Backup reichen auch die alten Karten. Meine Meinung. Da es aber nicht um Meinung geht, sondern allein um die Frage, ob das Pflicht ist eine aktuelle Papierkarte an Bord zu haben, habe ich keine entsprechende Vorschrift dazu gefunden, aus der man irgendwo ableiten könnte, dass die digitale Form nicht ausreicht.
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Gottes sind Wogen und Wind, Segel aber und Steuer, daß ihr den Hafen gewinnt, sind euer. Gorch Fock |
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