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  #426  
Alt 12.11.2025, 11:07
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Es geht hierbei ja speziell um die geplante Änderung der Prüfungsbedingungen, also das See auch nur auf Seeschifffahrtsstraßen geprüft werden darf. Das bedeutet natürlich für viele Fahrschulen eine Verschlechterung, weil es keine wohnortnahen Prüfungen mehr gibt.

Insgesamt wäre die Umstellung auf Verbandsscheine aber sogar eine Verbesserung (Chance) für Fahrschulen, da diese künftig die Möglichkeit hätten, selbst Prüfungen anzubieten, sofern sie sich über einen Verband organisieren.

Gruß
Andreas
wenn das Kommt (See Prüfung nur auf SeeSchiffahrtstrassen) dann haben eigentlich alle Schulen im Binnenbereich ein Problem...
bzw. wie soll dann eine Person aus Freiburg der in Kroatien Boot fahren will den Führerschein machen...
soll er zur Prüfung nach Hamburg fahren ? oder für den ganzen Kurs bei einer Schule an de Küste ?

darf er die Theorie in Freiburg machen ? oder muss er Zwei Kurse machen...

ich hab am 22. ein Seminar in Mainz da wird dies sicher angesprochen werden.. wenn nicht frage ich da direkt nach...
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  #427  
Alt 12.11.2025, 12:24
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Insgesamt wäre die Umstellung auf Verbandsscheine aber sogar eine Verbesserung (Chance) für Fahrschulen, da diese künftig die Möglichkeit hätten, selbst Prüfungen anzubieten, sofern sie sich über einen Verband organisieren.
wo liest Du das heraus? Ich verstehe den Referentenentwurf so, daß weitere Verbände (nicht Ausbildungsstätten) die Möglichkeit haben, Prüfungsausschüsse einzurichten und diese als zur Abnahme der Prüfung berechtigt zu qualifizieren.
Für die einzelne Ausbidungsstätte ändert sich an der Stelle erstmal gar nichts - außer daß sie die Möglichkeit hätte, sich einem anderen als den beiden bisher berechtigten Verbänden zwecks Prüfung anzuschließen.

lg, justme
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  #428  
Alt 12.11.2025, 12:32
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn das Kommt (See Prüfung nur auf SeeSchiffahrtstrassen) dann haben eigentlich alle Schulen im Binnenbereich ein Problem...
bzw. wie soll dann eine Person aus Freiburg der in Kroatien Boot fahren will den Führerschein machen...
soll er zur Prüfung nach Hamburg fahren ? oder für den ganzen Kurs bei einer Schule an de Küste ?
so wie das früher (IIRC in den 80ern) auch schon war - mindestens zur Prüfung, sinnvollerweise zur gesamten praktischen Ausbildung fährt man dorthin, wo es entsprechende Gewässer gibt. Und mal ganz abgesehen von dem konkreten Entwurf, eine praktische Ausbildung auf See für die entsprechende Qualifikation würd ich ja mal vom Prinzip her als durchaus sinnvoll erachten (daß es vollkommen sinnlos ist, die praktische Prüfung im bisherigen Umfang nun unbedingt auf der anderen Seite der Stephanibrücke oder hinter der Grenze des Hamburger Hafens ablegen zu müssen ist natürlich völlig klar)

lg, justme
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  #429  
Alt 12.11.2025, 12:40
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Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,



so wie das früher (IIRC in den 80ern) auch schon war - mindestens zur Prüfung, sinnvollerweise zur gesamten praktischen Ausbildung fährt man dorthin, wo es entsprechende Gewässer gibt. Und mal ganz abgesehen von dem konkreten Entwurf, eine praktische Ausbildung auf See für die entsprechende Qualifikation würd ich ja mal vom Prinzip her als durchaus sinnvoll erachten (daß es vollkommen sinnlos ist, die praktische Prüfung im bisherigen Umfang nun unbedingt auf der anderen Seite der Stephanibrücke oder hinter der Grenze des Hamburger Hafens ablegen zu müssen ist natürlich völlig klar)

lg, justme
nach Kurs fahren kann ich bei uns im Hafen auch... eine Kreuzpeilung vornehmen ebenfalls... dazu brauch ich nicht auf offene See...

das kann man sogar im Hafen von Germersheim machen..

wenn ich überlege was der Schein dann für Nebenkosten erzeugt um diesen an der Küste zu machen... (Fahrtkosten, Hotelkosten,..) dann wird der Führerschein gleich mal das billigste an der Angelegenheit..

Ich hätte dann sicher nicht den See und könnte nicht das Ijselmmer befahren wie ich es die letzten beiden Jahre gemacht habe...
oder wie vor ein paar Jahren mit einem Forumskollegen und 2 anderen Bekannten in Kroatien ein Boot chartern...

ich denke dann würden viele sich, gerade in Süddeutschland mit Ziel Kroatien oder Empuriabrave oder Italien, überlegen den Schein zu machen.
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Alt 12.11.2025, 12:54
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Das ist jetzt wieder die Diskussion Mindeststandards bei der Führerscheinprüfung....

Wenn ich so überlege hätte ich selbst die SSSPrüfung auf den Maasplassen machen können, wenn es da entsprechendes Kartenmaterial gegeben hätt - war zu "in Hafennähe Glücksburg" kein grosser Unterschied (von der Prüfung her).

Aber mal was anderes... Prüfung auf Seeschifffahrtstrassen (die gibt es meines Wissens nur in D) und auf Bundeswasserstrassen (gibt es auch nur in D). Was ist mit den Prüfungsorten in z.B. NL, auf Malle etc.?.

Bsi denne, Rainer
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  #431  
Alt 12.11.2025, 12:57
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
Das ist jetzt wieder die Diskussion Mindeststandards bei der Führerscheinprüfung....

Wenn ich so überlege hätte ich selbst die SSSPrüfung auf den Maasplassen machen können, wenn es da entsprechendes Kartenmaterial gegeben hätt - war zu "in Hafennähe Glücksburg" kein grosser Unterschied (von der Prüfung her).

Aber mal was anderes... Prüfung auf Seeschifffahrtstrassen (die gibt es meines Wissens nur in D) und auf Bundeswasserstrassen (gibt es auch nur in D). Was ist mit den Prüfungsorten in z.B. NL, auf Malle etc.?.

Bsi denne, Rainer
genau .. wurde ja, ich glaube, erst vor 2 Jahren die möglichkeit eröffnet, das man den deutschen Sportbootführerschein z.B. in Kroatien erwerben kann oder in Mallorca..
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  #432  
Alt 12.11.2025, 14:10
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Ich hätte dann sicher nicht den See und könnte nicht das Ijselmmer befahren wie ich es die letzten beiden Jahre gemacht habe...
oder wie vor ein paar Jahren mit einem Forumskollegen und 2 anderen Bekannten in Kroatien ein Boot chartern...
Andererseits haben wir das ja schon, nur in anderer Form, für das Bodenseeschifferpatent. Die Prüfung kannst du nur in Stuttgart oder Friedrichshafen machen, -> ist mir zu aufwändig.
Schade eigentlich, darum werde ich nie den Bodensee bereisen. Die könnten ja wirklich viele Gäste zusätzlich haben, nicht nur mich...

Grüße

Totti
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  #433  
Alt 12.11.2025, 14:17
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Andererseits haben wir das ja schon, nur in anderer Form, für das Bodenseeschifferpatent. Die Prüfung kannst du nur in Stuttgart oder Friedrichshafen machen, -> ist mir zu aufwändig.
Schade eigentlich, darum werde ich nie den Bodensee bereisen. Die könnten ja wirklich viele Gäste zusätzlich haben, nicht nur mich...

Grüße

Totti
der Bodensee ist halt etwas kleiner als das die sieben Weltmeere

wobei manche vor Ort dies sicher nicht glauben wollen

aber schon Stuttgart ist erheblich vom Bodensee entfernt..
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Alt 12.11.2025, 14:28
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Zitat:
Zitat von Totti-Amun Beitrag anzeigen
Andererseits haben wir das ja schon, nur in anderer Form, für das Bodenseeschifferpatent. Die Prüfung kannst du nur in Stuttgart oder Friedrichshafen machen, -> ist mir zu aufwändig.
Schade eigentlich, darum werde ich nie den Bodensee bereisen. Die könnten ja wirklich viele Gäste zusätzlich haben, nicht nur mich...

Grüße

Totti
Du weißt aber schon, dass Du sowohl mit SBF-See als auch mit dem -Binnen einmal Jährlich für 4 Wchen den Bodensee befahren kannst.....

....und dass die See- bzw. Binnenpraxis (bin ich mir nicht sicher) anerkannt wird, also nur noch ne Theorieprüfung.
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  #435  
Alt 12.11.2025, 14:36
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....Du musst natürlich eine Genehmigung beantragen (weiß gerade nicht wie die heiß).
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  #436  
Alt 12.11.2025, 14:42
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Zitat:
Zitat von schwinge Beitrag anzeigen
....Du musst natürlich eine Genehmigung beantragen (weiß gerade nicht wie die heiß).
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  #437  
Alt 12.11.2025, 14:55
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Das mit dem Bodensee ist in der Tat völliger Unsinn !

Ich finde, wer SBF Binnen und See hat sollte grundsätzlich dort fahren dürfen .


Das sonst bisherige Geschriebene würde ich momentan völlig gelassen sehen .


Grüße : TOMMI
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6 Zyl. 12 L Sauger 178 kW @ 2100 1/min , 850 Nm 1500-1800 1/min Bosch R-ESP . Aber auch D2866 LXE 40
Turbo-LA mit 294 kW @ 2100 1/min sowie Mercedes OM601-606 bereiten mir Freude und Technikvergnügen !
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  #438  
Alt 12.11.2025, 15:06
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Seh ich auch so...
Man traut nem Ortsunkundigen zu 4 Wochen dort rum zu kurven - und ab 4Wochen/einen Tag braucht er dann das Patent.
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  #439  
Alt 12.11.2025, 16:24
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
nach Kurs fahren kann ich bei uns im Hafen auch... eine Kreuzpeilung vornehmen ebenfalls... dazu brauch ich nicht auf offene See...

das kann man sogar im Hafen von Germersheim machen..
Das war das was ich meinte mit "daß es vollkommen sinnlos ist, die praktische Prüfung im bisherigen Umfang nun unbedingt auf der anderen Seite der Stephanibrücke oder hinter der Grenze des Hamburger Hafens ablegen zu müssen"
WENN man darauf abzielen will, eine für die Fahrt auf See qualifizierende Prüfung auch nur im Geltungsbereich der SeeSchStrO oder anderer, gerade eben nicht den reinen Binnenbereich regelnder Schiffahrtsordnungen machen zu dürfen, dann macht das eigentlich auch nur Sinn wenn man entsprechend auch die Ausbildung bzw. die Prüfung inhaltlich anpasst und statt sinnfreier Prüfungsmanöver eher Kenntnisse abprüft, die für die Fahrt auf See auch sinnvoll und notwendig sind.

Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
wenn ich überlege was der Schein dann für Nebenkosten erzeugt um diesen an der Küste zu machen... (Fahrtkosten, Hotelkosten,..) dann wird der Führerschein gleich mal das billigste an der Angelegenheit..
Sorry, aber das Argument lasse ich dabei nicht gelten. Wenn man eine entsprechende Qualifikation für ein Hobby erwerben will, was im Mittel eher vierstellige Kosten im Jahr plus die Anschaffung eines entsprechenden Hobby-Gegenstands, der typischerweise mindestens im fünfstelligen Bereich liegt mit sich bringt können die Kosten für ein Wochenende (oder auch ein paar Tage in der Woche) in einem Hotel an der Küste plus Fahrt nicht das sein, was einem das Ganze verhindert - zumal man sowas ja z.B. mit einem Urlaub in entsprechender Gegend verbinden könnte.
Aber natürlich nur, wenn sich das auch in der Qualität der Ausbildung/Prüfung niederschlägt - ich wiederhole mich gerne, es macht absolut gar keinen Sinn die bisherigen Prüfungsinhalte jetzt nur aufgrund des Geltungsbereichs einer anderen Schiffahrtsordnung unbedingt auf der anderen Seite der Stephanibrücke oder 50m hinter der Grenze des Hamburger Hafens machen zu müssen - DAS kann man genausogut auf jedem beliebigen Binnensee, in den meisten auch nur etwas größeren Häfen oder auf jeder binnen liegenden Bundeswasserstraße machen.

lg, justme
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  #440  
Alt 12.11.2025, 18:26
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Es gibt nach dem Entwurf keine Prüfungsausschüsse mehr, sondern anerkannte Verbände mit einzelnen Prüfern. Die Bedingungen für die Anerkennung sind definiert.

Wenn sich ein paar Fahrschulen zusammenschließen, gründen sie einen Verein quasi als Dachverband und lassen sich anerkennen. Dann können sie quasi selbst prüfen und Scheine ausstellen.

Alles eine Frage der Organisation.

Gruß
Andreas


Zitat:
Zitat von justme Beitrag anzeigen
Moin moin,




wo liest Du das heraus? Ich verstehe den Referentenentwurf so, daß weitere Verbände (nicht Ausbildungsstätten) die Möglichkeit haben, Prüfungsausschüsse einzurichten und diese als zur Abnahme der Prüfung berechtigt zu qualifizieren.
Für die einzelne Ausbidungsstätte ändert sich an der Stelle erstmal gar nichts - außer daß sie die Möglichkeit hätte, sich einem anderen als den beiden bisher berechtigten Verbänden zwecks Prüfung anzuschließen.

lg, justme
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  #441  
Alt 12.11.2025, 19:27
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Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Es gibt nach dem Entwurf keine Prüfungsausschüsse mehr, sondern anerkannte Verbände mit einzelnen Prüfern. Die Bedingungen für die Anerkennung sind definiert.
Sie heißen nicht mehr Prüfungsausschüsse, sondern jetzt nur noch Prüfer - faktisch ändert sich da aber nicht viel, der Verband bestellt entsprechend qualifizierte Prüfer und schickt diese dann durch's Land, um in seinen Mitgliedsvereinen und für Fahrschulen die Prüfungen abzunehmen. Was sich ändert ist eine hochinteressante Regelung in der entsprechenden Anlage:

Zitat:
Prüfer dürfen nicht einer Tätigkeit als Ausbilder im Wassersport nachgehen
Da wüsste ich mindestens einen PA, bei dem das zu einem Problem werden könnte...

Zitat:
Zitat von carandi27 Beitrag anzeigen
Wenn sich ein paar Fahrschulen zusammenschließen, gründen sie einen Verein quasi als Dachverband und lassen sich anerkennen. Dann können sie quasi selbst prüfen und Scheine ausstellen.
Das funktioniert schon alleine deshalb nicht, weil eine der Voraussetzungen für die Anerkennung die Gemeinnützigkeit, verbunden mit dem Zweck "die Interessen verschiedener Sparten im Wassersport vertreten und fördern" ist.
Zusätzlich wird auch noch verlangt, daß Prüfungen überregional angeboten werden - das ist nichts, was ein paar Fahrschulen mal eben auf die Beine stellen, ich würde mich persönlich wundern wenn irgendein Verband außer DMYV, DSV und ggf. der ADAC es schafft, die Anforderungen zu erfüllen und das Recht, Prüfungen abzunehmen erhält. Letzten Endes ist das hier die vollständige Übertragung des Führerscheinwesens mit der Ausnahme des Fahrerlaubnisregisters auf die beiden bestehenden Verbände zusammen mit einer Alibi-Möglichkeit, daß auch weitere Teilnehmer da mitspielen können, um den ADAC endlich ruhig zu stellen (ob das am Ende klappt bleibt abzusehen - ich könnte mir ja durchaus vorstellen, daß die Damen und Herren in Gelb auch mit einer derartigen Regelung keine Prüfungsbefugnis bekommen).


lg, justme
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  #442  
Alt 12.11.2025, 22:25
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Was ist denn mit verschiedenen Sparten im Wassersport gemeint? Trifft das denn auf den DMYV und den DSV zu?

Gruß
Andreas
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  #443  
Alt 13.11.2025, 08:19
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Und was bedeutet das mit den Prüfern für eine Vereinsinterne Ausbildung wenn es keine Prüfungsausschüsse mehr gibt?
Man muss ja nicht zwingend in einem Verband sein. Und ich glaube nicht, die die Verbände ihre Prüfer durchs Land schicken um zu prüfen??!
Ist- Situation: wir bilden intern aus und tragen uns Bei einem Ausschuss zur Prüfung ein.
Am Termin kommt der Prüfer und prüft- fertig.
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  #444  
Alt 13.11.2025, 11:02
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Fearless Beitrag anzeigen
Und was bedeutet das mit den Prüfern für eine Vereinsinterne Ausbildung wenn es keine Prüfungsausschüsse mehr gibt?
Man muss ja nicht zwingend in einem Verband sein. Und ich glaube nicht, die die Verbände ihre Prüfer durchs Land schicken um zu prüfen??!
Ist- Situation: wir bilden intern aus und tragen uns Bei einem Ausschuss zur Prüfung ein.
Am Termin kommt der Prüfer und prüft- fertig.
Als Ausbildungsstätte mußt Du Dich entscheiden, welchen Verband Du bezüglich der Prüfung kontaktierst - und dann liegt es genau wie jetzt am Verhandlungsgeschick, ob die Prüfer dann zu Dir rauskommen (tut der PA des DMYV bei uns z.B.) oder aber ob die zu einem etwas größeren Event in die nächste größere Stadt kommen und Deine Prüflinge dann da hinfahren müssen.
Deine Ist-Situation ist doch genau das, der Verband schickt Dir Mitglieder des PA (einzelner Prüfer dürfte idR nicht zulässig sein) zur Prüfung vorbei - also hast Du vermutlich ausreichend viele Prüflinge daß sich das lohnt (so wie bei uns auch).

lg, justme
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  #445  
Alt 13.11.2025, 11:08
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War bei mir auch so. Theorie Prüfungen im Sportpark Wedau mit gefühlt 100 Prüflingen, dito die Funkscheine und Pyro.
Praxis SBF aber im Kleinen auf dem Ausbildungsboot der Schule vor Ort, das waren vielleicht 10 Prüflinge.

Grüße

Totti
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  #446  
Alt 13.11.2025, 19:12
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Moin,

in Kiel ist, jedenfalls beim DSV, die Theorieprüfung immer am Standort des Prüfungsausschusses.
Bei der Praxis kommt der DSV der größten Sportbootschule in Kiel etwas entgegen und prüft oft an deren Standort. Da kann es vorkommen, daß wir mit unseren Prüflingen auch dort hinfahren müssen. Ist natürlich Panne, weil die Prüflinge hinterher/vorher nach Schilksee müssen, um die Theorie zu schreiben.

Ich denke, der Markt wird entscheiden. Der DSV und DMYV haben gewachsene Strukturen mit einem Pool von Prüfern im Hintergrund. Ob neu hinzukommende Prüforganisationen das aus dem Stand leisten können, ist fraglich.

Ich vergleiche das etwas mit dem Modell der Bezirksschornsteinfeger. Das Monopol zu lockern hat auch nicht gerade dafür gesorgt, daß bezirksfremde Schornsteinfeger in ein entferntes Gebiet fahren, um da für weniger Geld ihre Dienstleistung anzubieten. Zumal die Feuerstättenschau nach wie vor vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden muß.

Die Funkscheine und weiterführenden Scheine, wie SKS,SSS und SHS werden wohl bei den beiden großen bleiben.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
Ich habe keine Vorurteile. Ich hasse jeden
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  #447  
Alt 14.11.2025, 09:06
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Also bei uns kommt deer PA (DSV) auf Anfrage raus (die Prüfer kommen so aus dem Umkreis von bis zu ca. 70 km - der PA dürfte ca. 50 km/h entfernt sein.
Theorie und raxis zwsichen 10 und 15 Personen.
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  #448  
Alt Gestern, 09:26
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Hi,
wer mag, kann auch mal beim DSV stöbern.

https://www.dsv.org/nachrichten/dsv/...uehrerscheins/

Sehr interessant auch S. 4 vorletzter Absatz. Da wird genüßlich darauf hingewiesen, dass die Untere Havel Wasserstraße als Gebiet, das mit Charterbescheinigung befahren werden darf, ein Unfallschwerpunkt sei. Saubere Arbeit des Verordnungsgebers (grins).
__________________
viele Grüße
Blondini

(Blondini, der berühmte Seiltänzer, stürzte während einer Vorstellung in Manchester und fiel in den Löwenkäfig, der bereits in der Manege stand. Die erschreckten Tiere sprangen auseinander und blieben grollend am Gitter. Blondini wurde vom Dompteur aus dem Käfig gezogen und trat schon am Abend wieder auf.)
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  #449  
Alt Gestern, 13:25
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Sehr interessant auch S. 4 vorletzter Absatz. Da wird genüßlich darauf hingewiesen, dass die Untere Havel Wasserstraße als Gebiet, das mit Charterbescheinigung befahren werden darf, ein Unfallschwerpunkt sei. Saubere Arbeit des Verordnungsgebers (grins).
Nunja, ob der DSV nun Experte zum Thema Charterschein ist? Sind ja in der Regel Motorboote, die per Charterschein vermietet werden, und nicht Segelboote.

Es wird in dem genannten Gutachten darauf hingewiesen, dass nur die absoluten Unfallzahlen angegeben wurden, aber nicht mit der Zahl der Fahrzeuge / Fahrten in Relation gesetzt wurde. Die Untere Havel Wasserstraße gehört zu sicherlich einer der am meisten durch private Sportboote und andere Fahrzeuge befahrenen Wasserstraße in DE überhaupt, wenn es nicht sogar Spitzenreiter ist. Daher ist klar, dass sich in absoluten Zahlen hier ein Schwerpunkt von Unfällen zeigt. Ob das relativ zur Zahl der Fahrzeuge / Bewegungen auch so ist, ist überhaupt nicht klar. Und ob in der Mehrzahl Inhaber von Charterscheinen beteiligt sind, oder vielleicht auch führerscheinfreie Boote, ist ebensowenig klar.

Außerdem gehe ich davon aus, ohne konkrete Zahlen zu haben, dass in Deutschland der allergrößte Teil der Charterscheine im Bereich Müritz / Kleinseenplatte ausgegeben wird. Die Berliner Gewässer dürften hier nur einen sehr kleinen Anteil haben. Zwar gibt es hier auch ein paar Vercharterer, aber diese richten sich vom Angebot her doch eher an Menschen mit SBF (auch wenn dies nicht zwingend Voraussetzung ist). Locaboat oder Le Boat zum Beispiel findest du an der Unterhavel jedenfalls nicht. Und die Tagesboote wir irgendwelche Floße werden wohl kaum im Charterschein Modus vermietet, sondern eher führerscheinfrei.

Die Aussagen des DSV hierzu sind mindestens genauso an den Haaren herbeigezogen wie diverse Aussagen in dem Gutachten!
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Viele Grüße,
Matthias
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Alt Gestern, 17:08
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Bevor hier die Übersicht verloren geht ...

Geplante Sportschifffahrtsverordnung (SportSchV) ab 1.1.2028


Was wird laut Referentenentwurf nicht verändert?


1. Keine Rückkehr zur Führerscheinpflicht ab 5 PS.

2. Durch eine 175-Seiten-Verordnung wird inhaltlich und sprachlich nichts vereinfacht.

3. Kite-Surfen bleibt Binnen (außer Rhein u. Mosel) verboten.

4. Keine bundesweite Einführung eines „Boot-TüV“ wie am Bodensee.


Was wird laut Referentenentwurf verändert?

1. Anerkannte befristete (max. 5 Jahre) Befähigungsnachweise, die von Verbänden eigenverantwortlich ausgestellt werden („Verbandsscheine“), statt amtliche Führerscheine.

2. Unabhängig von der Antriebsart: wenn das Sportboot über mehr als 11,03 Kilowatt Leistung verfügt ist es führerscheinpflichtig.

3. Fahrerlaubnispflicht für Segler auf Berliner Gewässer entfällt ebenfalls unter 11,03 Kilowatt Leistung.

4. Der Verbandsschein ist gleichzeitig der Internationale Sportbootführerschein (International Certificate of Competence – ICC).

5. Die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt führt das Register über erteilte Fahrerlaubnisse (ICC) und stellt Ersatzpapiere aus.

6. Für die Vermietung von Sportbooten wird das Bootszeugnis abgeschafft und die notwendige Mindestausrüstung neu geregelt.

7. Bei Charterbooten kann ein Teil der Einweisung der Mieter künftig mit digitalen Medien erfolgen.

8. Das Kleinschifferzeugnis wird weitgehend nicht mehr benötigt.

9. Der Seebereich erfährt eine Begrenzung auf Fahrzeuge bis zu 24 m Länge, zur Harmonisierung mit der Richtlinie 2013/53/EU.

10. Wasserski / Wakeboard wird nur noch zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr erlaubt.

11. Das Fahren mit Wassermotorrädern außerhalb gekennzeichneter Fläche ist künftig verboten.




__________________
Klaus

Nur weil ich nichts schreibe, heißt das noch lange nicht, daß ich nichts zu schreiben hätte.

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