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  #1  
Alt 09.11.2025, 20:01
Mantriur Mantriur ist offline
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Standard Knallschein und Nationalitaet

Mal 'ne Frage:

Wenn ich als Deutscher auf einem deutschen Boot Signalmittel an Bord habe, brauche ich den kleinen Knallschein.
Ich vermute, dass dies nicht fuer Auslaender gilt: Der Hollaender, der mal Deutschland besucht, wird kaum vorher einen deutschen Schein machen muessen. (In Holland wird der nicht benoetigt.)

Was genau triggert die Notwendigkeit? Nationalitaet des Schiffsfuehrers oder des Bootes?

Habe eine hollaendische Flagge, frage mich, ob ich das Feuerwerk vor der Entenpolizei verstecken muss. (Das Hoehenfeuerwerk von der Bohrinsel hab ich dem Vorbesitzer mitgegeben, 300m Steighoehe waren mir in Deutschland dann noch zu knastverdaechtig. )
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  #2  
Alt 09.11.2025, 20:24
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Die Nationalität des schiffsführers bestimmt zumindest welchen Führerschein du benötigst...
Als deutscher benötigst du ja auch auf deutschen bundeswasserstrassen den deutschen Führerschein.

Denke auch beim pyroschein bestimmt die Nationalität den Schein...
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  #3  
Alt 09.11.2025, 20:39
Big Blue Big Blue ist offline
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Moin,

wenn ich die Bedingungen des Pyro-Scheins für Deutschland richtig deute, müsste auch der Niederländer beim Besuch in Deutschland für sein Feuerwerk den Sachkundenachweiß haben. Es gilt dort immer nationales Recht.

Hierzu KI Antwort aus Google:

Ja, Niederländer benötigen in Deutschland den
Fachkundenachweis (FKN), um pyrotechnische Seenotsignalmittel (wie Signalraketen) zu erwerben und zu transportieren. Dieser wird umgangssprachlich auch als „Pyroschein“ bezeichnet und ist für die Ausrüstung eines Sportboots mit diesen Mitteln vorgeschrieben.
  • Geltungsbereich: Der Fachkundenachweis ist für den Umgang mit den Signalmitteln der Kategorie P2 (wie Fallschirmsignalraketen) erforderlich.
  • Voraussetzungen: Um den FKN zu erwerben, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein und über einen Sportbootführerschein (See oder Binnen) verfügen.
  • Alternativen bei Charterbooten: Bei Charterbooten kann es sein, dass eine entsprechende Einweisung durch den Vercharterer ausreicht und der Nachweis nicht erforderlich ist.
  • Wichtig: Es ist ratsam, sich vor Fahrtantritt über die spezifischen Bestimmungen zu informieren, da es auch Diskussionen darüber gibt, ob der „kleine Pyroschein“ in Zukunft entfallen könnte.

Nur weil er den zuhause nicht braucht, bedeutet es nicht, daß er hier ohne Schein mit dem Zeug rumfahren darf.
Wie es in der Praxis gehandhabt wird, ist dann was anderes.

Sonst dürfte hier ja jeder Texaner mit seinem Colt im Holster rumlaufen.
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Nicht alles, was technisch möglich ist, ist auch sinnvoll.
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Geändert von Big Blue (09.11.2025 um 20:48 Uhr)
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  #4  
Alt 09.11.2025, 20:46
Mantriur Mantriur ist offline
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Zitat:
Zitat von Big Blue Beitrag anzeigen
Moin,

wenn ich die Bedingungen des Pyro-Scheins für Deutschland richtig deute, müsste auch der Niederländer beim Besuch in Deutschland für sein Feuerwerk den Sachkundenachweiß haben. Es gilt dort immer nationales Recht.

Nur weil er den zuhause nicht braucht, bedeutet nicht, daß er hier ohne Schein mit dem Zeug rumfahren darf.

Sonst kann hier ja jeder Texaner mit seinem Colt im Holster rumlaufen dürfen.
Hm, die Analogie mit dem Colt ist gut. Auf der anderen Seite, ich kann mir nicht vorstellen, dass der auslaendische Skipper den Schein macht. Giibt ja noch andere Laender ohne den Zettel - der ist m.W. auch nicht international normisiert wie der SBF.

Ist das vielleicht ein Fall von kein Klaeger kein Richter?
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  #5  
Alt 09.11.2025, 20:48
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Zitat:
Zitat von Big Blue Beitrag anzeigen
Moin,

wenn ich die Bedingungen des Pyro-Scheins für Deutschland richtig deute, müsste auch der Niederländer beim Besuch in Deutschland für sein Feuerwerk den Sachkundenachweiß haben. Es gilt dort immer nationales Recht.

Nur weil er den zuhause nicht braucht, bedeutet es nicht, daß er hier ohne Schein mit dem Zeug rumfahren darf.
Wie es in der Praxis gehandhabt wird, ist dann was anderes.

Sonst dürfte hier ja jeder Texaner mit seinem Colt im Holster rumlaufen.
Da bin ich bei dir. So denke ich es mir auch. Und da auch noch ob das Pyrotechnische oder Waffenrecht greift, sofern es sich bei dem Signalmittel um eine Pistole handelt.
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Schen Gruaß Rene
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  #6  
Alt 09.11.2025, 21:02
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Für die Signalpistole braucht man den großen Zettel.
Die werden in Zeiten der Reichsbürger nicht mehr so gerne von den Ämtern ausgegeben. Sportschützen und Jäger dürften den eher bekommen, als Wassersportler.

Ich sehe da nicht mehr unbedingt Bedarf für.
Schon allein die Aufbewahrung der Pistole an Bord und gerade beim Verlassen des Bootes ist kompliziert.
Die Fallschirmraketen schaffen eh mehr Höhe und Leuchtdauer, als die Munition.
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  #7  
Alt 10.11.2025, 10:25
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Zitat:
Zitat von Big Blue Beitrag anzeigen
Für die Signalpistole braucht man den großen Zettel.
Die werden in Zeiten der Reichsbürger nicht mehr so gerne von den Ämtern ausgegeben. Sportschützen und Jäger dürften den eher bekommen, als Wassersportler.
Das sieht "meine" Behörde genau andersherum.
Sportschützen und Jäger: keine Chance auf eine Cal. 4

Sportbootbesitzer mit Nachweis eines Bootes mind. CE B (und SKN) - kein Problem.

Uns ich sehe bei der Cal. 4 einige Vorteile, das fängt schon bei der einhändigen Bedienung an.
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  #8  
Alt 10.11.2025, 11:43
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Moin moin,

Zitat:
Zitat von Big Blue Beitrag anzeigen
Moin,

wenn ich die Bedingungen des Pyro-Scheins für Deutschland richtig deute, müsste auch der Niederländer beim Besuch in Deutschland für sein Feuerwerk den Sachkundenachweiß haben. Es gilt dort immer nationales Recht.

Dafür braucht man auch nicht irgendeine KI bemühen - in Deutschland gilt das deutsche SprengG mit der weiteren Ausdetaillierung durch die 1. SprengV, und in beiden Dokumenten gibt es keine Ausnahmen für den Umgang mit Explosivstoffen oder Pyrotechnik für nicht-deutsche Staatsbürger (es gibt lediglich Ausnahmen für die gewerbliche Verbringung unter ganz spezifischen Umständen. Von daher, selbstverständlich benötigt der Niederländer in Deutschland einen Fachkundenachweis (Sachkunde nur, wenn seine Pyro unter das WaffG fällt) - genauso wie der Deutsche beim Besuch anderer Staaten die dortigen Regeln und Gesetze zu befolgen hat (und sich sinnvollerweise vorher schlau macht, wie denn diese lauten - Beispiel dafür die in Deutschland noch relativ einfach zu erlangende Erlaubnis für eine SigPi Cal. 4, die in Schweden quasi vollständig verboten ist (ob man mittlerweile wieder wenigstens eine Erlaubnis bekommt, sie wenigstens an Bord zu behalten und den Waffenschrank von der Grenzpolizei versiegeln zu lassen weiß ich gerade nicht).


lg, justme
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  #9  
Alt 10.11.2025, 16:31
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Die Analogie mit dem Colt war vielleicht etwas weit hergeholt, aber in einem Nachbarthread gehts doch gerade um einen Briten ohne Binnenfunkschein.
Der Brite braucht UBI zum funken, der Holländer Knallschein zum führen von Signalwaffen
__________________
Volker, der irgenwann auf´s Meer will....

Minchen war ein gutes Schiff, es kühlte mein Bier, backte Brötchen auf und durch die Gegend fuhr es mich auch

new boat coming soon
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