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Allgemeines zum Boot Fragen, Antworten & Diskussionen. Diskussionsforum rund ums Boot. Motor und Segel!

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  #1  
Alt 25.10.2025, 20:41
Hansepaan Hansepaan ist offline
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Standard CE-Zertifikat: Ist IMCI ein ausreichendes Dokument für Zulassung in Deutschland?

Ich möchte eine "Cobalt" aus 2001 in Holland kaufen.

Das Boot hat eine CE-Plakette montiert.

Dazu wird mir ein "Statement of Conformity" angeboten, ausgestellt von IMCI Brüssel. Dieses Zertifikat nach Richtlinie 94/25 EG beschreibt das Bootmodell, Bootstyp, Kategorie, Modelltyp, Maße, Gewichte und Zuladung, maximale Leistung. Zertifizierungsnummer BCOB015

Abschließend steht geschrieben: "This certificate is valid for boats identified by the HIN as a 2001 model"

Ja, die HIN des Bootes ist aus 2001.

+++

Nun die mich quälende Frage:
Ist dieses Dokument ausreichend und geeignet für eine reibungslose Zulassung und allumfassend zur CE-Dokumentation?

Oder benötige ich eine Konformitätserklärung des HERSTELLERS nebst Spezifikation der HIN-Nummer?

+++

Ich freue mich sehr auf kompetente Antworten, denn ich kann die Kaufüberlegung noch abblasen.
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  #2  
Alt 25.10.2025, 22:37
Benutzerbild von billi
billi billi ist offline
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Standard

Ce benötigst du nicht mehr wenn das boot innerhalb der EU zugelassen war..
Wenn es also in Belgien zugelassen war brauchst du keine ce mehr für Deutschland so lange es nicht an ein sondergeqässer wie den Bodensee soll...

Wenn du also zum Beispiel am Rhein oder main fahren wilst... lansz du das boot problemlos beim wsa zulassen und gut ist
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Gruß Volker
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  #3  
Alt 26.10.2025, 11:02
Hansepaan Hansepaan ist offline
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Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja, das Boot ist aktuell im niederländischen Schiffsregister eingetragen und soll künftig auf dem Rhein (Mainz/Wiesbaden) betrieben werden.

+++

WENN ich die CE-Zulassung nachweisen müsste, dann interessiert mich, welches Dokument anerkannt ist:

Ist das Zertifikat der Prüforganisation IMCI zum Nachweis der CE geeignet? Dieses hat der Hersteller in Auftrag gegeben und bezieht sich auf alle Boote des Typs und des Baujahres. Das Dokument exisiert nur einmal im Original beim Hersteller und das habe ich als Kopie.

oder

Ist ein CE-Zertifikat des Herstellers erforderlich, dass konkret auf die HIN des Bootes ausgestellt ist?
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  #4  
Alt 26.10.2025, 17:41
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Die ce must du nicht nachweisen.. Daher erübrigt sich die Überlegung
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  #5  
Alt 26.10.2025, 19:20
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checki checki ist offline
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Die ce must du nicht nachweisen.. Daher erübrigt sich die Überlegung
Obwohl nicht mehr zur Registrierung verlangt, ist allein für einen evtl. Wiederverkauf
oder künftigen Grenzübertritt die Zertifizierung einer sog. benannten Stelle für Sportboote ein wichtiger Aspekt.
Das IMCI ist so eine benannte Stelle in der EU.

PS: Die Zertifizierung gilt als Baumuster für eine Modellreihe.
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Gruß aus Berlin
Jörg

Es wird immer jemand geben, der etwas gutes etwas billiger und schlechter herstellt, als bisher.

Geändert von checki (26.10.2025 um 19:38 Uhr)
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  #6  
Alt 26.10.2025, 19:35
OernieohneBert OernieohneBert ist gerade online
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Zitat:
Zitat von Hansepaan Beitrag anzeigen
Ich möchte eine "Cobalt" aus 2001 in Holland kaufen.

Das Boot hat eine CE-Plakette montiert.

Dazu wird mir ein "Statement of Conformity" angeboten, ausgestellt von IMCI Brüssel. Dieses Zertifikat nach Richtlinie 94/25 EG beschreibt das Bootmodell, Bootstyp, Kategorie, Modelltyp, Maße, Gewichte und Zuladung, maximale Leistung. Zertifizierungsnummer BCOB015

Abschließend steht geschrieben: "This certificate is valid for boats identified by the HIN as a 2001 model"

Ja, die HIN des Bootes ist aus 2001.

+++

Nun die mich quälende Frage:
Ist dieses Dokument ausreichend und geeignet für eine reibungslose Zulassung und allumfassend zur CE-Dokumentation?

Oder benötige ich eine Konformitätserklärung des HERSTELLERS nebst Spezifikation der HIN-Nummer?

+++

Ich freue mich sehr auf kompetente Antworten, denn ich kann die Kaufüberlegung noch abblasen.

Die o.g. Richtlinie gibt die Übereinstimmung mit geltendem Recht bezüglich der Inverkehrbringung von Neubooten an.

Wenn der Hesteller ein Certificate of Conformity ausstellt, welches die Konformität der o.g. Richtlinie bestätigt und auch auf den Typenschildern ein CE-Siegel trägt, würde ich sagen: So solls sein.

Dass eine CE-Genehmigung sich nicht auf eine bestimmte HIN bezieht, sondern wie hier eine bestimmte Typgenehmigung beinhaltet (also eine ganze Serie eines Typ Boots genehmigt ist, so lang sie der Typbeschreibung aus dem Konformitäts-Zertifikat gleicht), ist ganz normal.



Grüße!
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Liebe Grüße,

Örni
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  #7  
Alt 26.10.2025, 20:33
Hansepaan Hansepaan ist offline
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Ahh, danke, jetzt überblicke ich die Sache langsam, die unterschiedlichen Dokumente:

JA:
Es gibt eine Kopie des CE-Zertifikats von IMCI gültig für die Bootsbaureihe.

NEIN:
Es gibt keine Konformitätserklärung des Herstellers auf die HIN des Bootes bezogen.

Und es ist eine Plakette angebracht auf der das IMCI-Siegel zu sehen ist.

+++

Ich resümiere: Registrierung bei WSA kein Problem. Wenn ich nun den Aspekt des Wiederverkaufes betrachte, welches Papier ist "mehr Wert"? Und sollte man beide haben, oder reicht nur das eine?

Wie gesagt, den Kauf plane ich nächste Woche, deswegen meine Fragen jetzt im Vorfeld.
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  #8  
Alt 26.10.2025, 20:58
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Also für mich ist auch beim Wiederverkauf weder ce noch eine Mehrwertsteuerbescheinigung von nöten da keiner das jemals wieder benötigt...
Die ce war nötig bei der ersten Inverkehrbringen innerhalb der EU danach ist sie überflüssig.
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  #9  
Alt 27.10.2025, 16:32
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Also für mich ist auch beim Wiederverkauf weder ce noch eine Mehrwertsteuerbescheinigung von nöten da keiner das jemals wieder benötigt...
Die ce war nötig bei der ersten Inverkehrbringen innerhalb der EU danach ist sie überflüssig.
das mag so alles für einen Verkauf in Deutschland zutreffen. Ich habe meine Bavaria über den Winter in die Niederlande verkauft und der Käufer musste bei der Zulassung in den Niederlanden die Mehrwertsteuerbescheinigung vorlegen. Ansonsten hätte er die Zulassung nicht bekommen. Ich habe extra einen Anwalt eingeschaltet und der bestätigte mir, dass die Niederländer an der Stelle 'etwas anders denken'.
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Viele Grüße von Jürgen
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  #10  
Alt 27.10.2025, 16:36
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
das mag so alles für einen Verkauf in Deutschland zutreffen. Ich habe meine Bavaria über den Winter in die Niederlande verkauft und der Käufer musste bei der Zulassung in den Niederlanden die Mehrwertsteuerbescheinigung vorlegen. Ansonsten hätte er die Zulassung nicht bekommen. Ich habe extra einen Anwalt eingeschaltet und der bestätigte mir, dass die Niederländer an der Stelle 'etwas anders denken'.
Und wie hast du bei einem Privatverkauf die Mehrwertsteuer ausgewiesen?

Aber MwSt. War ja auch hier nicht das Thema das können wir gerne seperatem Thema eröffnen
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  #11  
Alt 27.10.2025, 17:15
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Und wie hast du bei einem Privatverkauf die Mehrwertsteuer ausgewiesen?

Aber MwSt. War ja auch hier nicht das Thema das können wir gerne seperatem Thema eröffnen
MwSt. durch eine vom Zoll beglaubigte Erstrechnung
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  #12  
Alt 27.10.2025, 17:18
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
MwSt. durch eine vom Zoll beglaubigte Erstrechnung
Wenn man den sowas hat.... viele haben das nicht (4 oder 5 ter Besitzer usw.) Und dann?
Darf ich nicht nach holland verkaufen?
Hat der Holländer ein Problem oder ich?
Ist unionsware in Deutschland anders als in Holland?
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  #13  
Alt 27.10.2025, 17:37
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Unionsware ist Unionsware, in Deutschland wie in Holland.

Aber um auf die CE zurückzukommen, hier bei einem Wiederverkauf:
Das macht nicht einen einzigen Euro im Preis aus, weil 0,0 Relevanz.

Gruß

Totti
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  #14  
Alt 28.10.2025, 07:41
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Es gibt immer noch genug, die bei Kaufinteresse nach der CE fragen. Also hier würde ich behaupten: „Haben ist besser als brauchen“.
Bei nachträglicher Zertifizierung ist das Zertifikat auf das jeweilige Boot bezogen, das heißt, es ist im Zertifikat die jeweilige HIN angegeben. Anders kenne ich es nicht.
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  #15  
Alt 28.10.2025, 07:48
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Zitat:
Zitat von Sternchen Beitrag anzeigen
Es gibt immer noch genug, die bei Kaufinteresse nach der CE fragen. Also hier würde ich behaupten: „Haben ist besser als brauchen“.
Bei nachträglicher Zertifizierung ist das Zertifikat auf das jeweilige Boot bezogen, das heißt, es ist im Zertifikat die jeweilige HIN angegeben. Anders kenne ich es nicht.
weil sich halt immer noch viele Märchen, Mühten und Stammtischweisheiten halten.. viele glauben halt das man das noch braucht oder das Dokument irgendwas aussagt...
es gibt sogar Leute die meinen das dies von der WSP kontrolliert wird...

da gibt es genauso Fehlinformationen wie bei der MwSt.

auch was das Dokument im Bezug auf zlGG. und Personenzahl aussagt wird viel falsch kommuniziert..

Aber versuch mal solche Weisheiten zu begraben..
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  #16  
Alt 28.10.2025, 10:47
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen
Wenn man den sowas hat.... viele haben das nicht (4 oder 5 ter Besitzer usw.) Und dann?
Darf ich nicht nach holland verkaufen?
Hat der Holländer ein Problem oder ich?
In der Tat fragen einige Makler für ihre Kunden nach einem Nachweis der irgendwo in der EU gezahlten Mehrwertsteuer, auch heute noch. Ob das nun aus Gewohnheit oder Unwissenheit ist oder nicht, es ist eben so. Das Problem betrifft also Käufer und Verkäufer, da der Deal schlicht nicht zustande kommen kann.
Wenn man dann die Originalrechnung nicht vorweisen kann, reicht in der Regel eine Eidestattliche Versicherung.
Noch mal: das niederländische Recht schreibt das nicht vor, aber es wird eben so gehandhabt.
Allerdings interessiert sich genau niemand für die CE-Erklärung

Groetjes

Matthias.
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  #17  
Alt 28.10.2025, 10:57
Hansepaan Hansepaan ist offline
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Ich habe mit IMCI Kontakt aufgenommen und sofort ein Feedback erhalten:

Das durch den Gesetzgeber für ein Wasserfahrzeug vorgesehene Dokument ist die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC), nicht die zugrundeliegende EU-Typzertifizierung eines Fahrzeugmodells.

Also ist eine Kopie der Typzertifizierung für den Bootseigner rein gar nichts wert, weil das in keiner Weise anerkannt wird.

Alleine die individuelle Konformitätserklärung des Herstellers für das Boot unter Angabe der HIN Nummer hat Gültigkeit als Nachweis.

Ich bin mittlerweile so weit: Ohne Zertifikat kaufe ich kein Boot. Auch wenn man das aktuell nicht unbedingt benötigt... was ist, wenn durch eine Gesetzesänderung das Papier wieder verlangt wird? Außerfem möchte ich, dass mein Boot überall in der EU betrieben werden kann. Auch oder gerade im Hinblick auf einen Wiederverkauf in der Zukunft. Denn: Ein Hersteller ist nach Ablauf von 10 Jahren nach Inverkehrbringung nicht mehr verpflichtet, eine Konformitätserklärung auszustellen. Es ist also git möglich, dass man im Nachhinein kein Zertifikat mehr bekommt, obwohl der Hersteller noch existiert.
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  #18  
Alt 28.10.2025, 11:35
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billi billi ist offline
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Zitat:
Zitat von Hansepaan Beitrag anzeigen
Ich habe mit IMCI Kontakt aufgenommen und sofort ein Feedback erhalten:

Das durch den Gesetzgeber für ein Wasserfahrzeug vorgesehene Dokument ist die Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, DoC), nicht die zugrundeliegende EU-Typzertifizierung eines Fahrzeugmodells.

Also ist eine Kopie der Typzertifizierung für den Bootseigner rein gar nichts wert, weil das in keiner Weise anerkannt wird.

Alleine die individuelle Konformitätserklärung des Herstellers für das Boot unter Angabe der HIN Nummer hat Gültigkeit als Nachweis.

Ich bin mittlerweile so weit: Ohne Zertifikat kaufe ich kein Boot. Auch wenn man das aktuell nicht unbedingt benötigt... was ist, wenn durch eine Gesetzesänderung das Papier wieder verlangt wird? Außerfem möchte ich, dass mein Boot überall in der EU betrieben werden kann. Auch oder gerade im Hinblick auf einen Wiederverkauf in der Zukunft. Denn: Ein Hersteller ist nach Ablauf von 10 Jahren nach Inverkehrbringung nicht mehr verpflichtet, eine Konformitätserklärung auszustellen. Es ist also git möglich, dass man im Nachhinein kein Zertifikat mehr bekommt, obwohl der Hersteller noch existiert.
es kann nicht mehr verlangt werden.. .die CE Zertifizierung ist ein Herstellernachweis das das Produkt nach den Vorgaben damals gefertigt wurde... diese muss beim ersten Inverkehrbringen innerhalb der EU vorgelegt werden...

der Hersteller ist natürlich auch nicht mehr verpflichtet den er kann nicht sagen was für umbauten bisher vorgenommen worden sind die sein Produkt eventuell mitlerweile verändert haben...
es wäre blöd wenn du im außer europäischen Ausland ein Boot kaufst und dann in die EU bringst.. dann musst du es zu den aktuellen gesetzlichen Vorgaben nachzertifizieren ... ggf. umbauen lassen... aber das willst du ja nicht...

du willst ein in der EU befindliches Zugelassenes Boot kaufen.. also vergiss deine Bedenken und werde glüklich wenn das boot passt.
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  #19  
Alt 28.10.2025, 12:53
Hansepaan Hansepaan ist offline
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Was ist, wenn ich einen Internationalen Bootsschein IBS beantragen wollte? Brauche ich dann die Konformitätserklärung?
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  #20  
Alt 28.10.2025, 13:24
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Zitat:
Zitat von Hansepaan Beitrag anzeigen
Was ist, wenn ich einen Internationalen Bootsschein IBS beantragen wollte? Brauche ich dann die Konformitätserklärung?
nein.... braucht man auch dort nicht (es ist nicht schwer sich mal das Antragsformular anzuschauen und zu schauen ob dort nach der CE gefragt wird....)

die Frage ist wofür man den IBS braucht... wenn man innerhalb der EU bleibt ist das WSA Kennzeichen besser da günstiger...
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  #21  
Alt 28.10.2025, 13:26
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Zitat:
Zitat von Hansepaan Beitrag anzeigen
Ich bin mittlerweile so weit: Ohne Zertifikat kaufe ich kein Boot.
Dann wird es ziemlich schwer, ein gebrauchtes Boot zu finden.
Du kannst natürlich statt gebraucht zu kaufen auch ein Neuboot bestellen.


Grüße

Totti
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Alt 28.10.2025, 13:27
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Alt 29.10.2025, 08:51
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Zitat:
Zitat von billi Beitrag anzeigen

die Frage ist wofür man den IBS braucht... wenn man innerhalb der EU bleibt ist das WSA Kennzeichen besser da günstiger...

kurze Antwort dazu auch wenn es nicht zur Ursprungsfrage gehört aber Du es hier referenzierst.
Ein WSA Kennzeichen gibt es nur für Kleinfahrzeuge bis 10 Tonnen Verdrängung. Darüber ist der IBS eine Alternative. Musste ich dieses Jahr vom WSA Hamburg lernen. Vor ein paar Jahren war es kein Problem, aber es wird jetzt auf die Verdrängung geachtet. Z.B. ein Stahlverdränger kommt über die 10 Tonnen
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Viele Grüße von Jürgen
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  #24  
Alt 29.10.2025, 08:57
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Zitat:
Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
kurze Antwort dazu auch wenn es nicht zur Ursprungsfrage gehört aber Du es hier referenzierst.
Ein WSA Kennzeichen gibt es nur für Kleinfahrzeuge bis 10 Tonnen Verdrängung. Darüber ist der IBS eine Alternative. Musste ich dieses Jahr vom WSA Hamburg lernen. Vor ein paar Jahren war es kein Problem, aber es wird jetzt auf die Verdrängung geachtet. Z.B. ein Stahlverdränger kommt über die 10 Tonnen
Über 10 tonnen macht es sinn sich ins Seeschiffsregister einzutragen (egal ob Binnen oder See)...
da würde ich weder IBS noch WSA beantragen..
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Alt 29.10.2025, 09:10
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Zitat von jogibaer1509 Beitrag anzeigen
Ein WSA Kennzeichen gibt es nur für Kleinfahrzeuge bis 10 Tonnen Verdrängung. Darüber ist der IBS eine Alternative. Musste ich dieses Jahr vom WSA Hamburg lernen. Vor ein paar Jahren war es kein Problem, aber es wird jetzt auf die Verdrängung geachtet. Z.B. ein Stahlverdränger kommt über die 10 Tonnen
Seit wann ist das denn so?

Gruß

Totti
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