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  #1  
Alt 08.04.2007, 14:24
rabauke82 rabauke82 ist offline
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Hallo und frohe Ostern erst einmal an Euch alle !

Ich habe eine Frage: Ich verkaufe gerade meinen Golf und will mir dann einen Kombi kaufen, wohl einen Diesel !
Ich habe gehört, das ich mit dem normalen B Führerschein, wenn es die Zuglasten/Beladung vom PKW/Trailer zulassen, bis 3,5 to Gesamtgewicht ziehen darf?
Also brauche ich garkein BE Schein, solange es im Limit bleibt?

Vielen Dank und ein schönes Rest- Oster WE !
Gruß Rabauke
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  #2  
Alt 08.04.2007, 15:01
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hilgoli hilgoli ist offline
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Deutscher oder aus Österreich ?
__________________
Gruß Olli
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  #3  
Alt 08.04.2007, 15:07
Benutzerbild von hilgoli
hilgoli hilgoli ist offline
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Für DEutschland gilt

KLasse B:
indestalter:18 JahreVoraussetzungener Erwerb der Klasse B setzt keine andere Führerscheinklasse voraus.Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV)::Kraftfahrzeuge — ausgenommen Krafträder — mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeugs, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt)Befristungie Fahrerlaubnis der Klasse B ist unbefristet gültig.Einschluss:Klasse B schließt die Klassen M, L und S ein.Sonstiges:Wird in der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug gefahren, dann erhält man die Klasse B auf Automatikgetriebe beschränkt.

Für Klasse BE gilt :

Mindestalter:18 JahreVoraussetzungener Erwerb der Klasse BE setzt voraus, dass der Bewerber die Fahrerlaubnis Klasse B entweder schon besitzt oder, bei paralleler Ausbildung in B und BE, die Voraussetzungen für die Klasse B erfüllt hat (abgeschlossene Fahrschulausbildung der Klasse B)Fahrzeuge
(siehe § 6 FeV):Kraftfahrzeuge der Klasse B mit Anhängern mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg (ausgenommen die in Klasse B fallenden Fahrzeugkombinationen). Befristungie Klasse BE ist unbefristet gültig.Sonstiges:im Fall der parallelen Ausbildung der Klassen B und BE darf die Klasse BE nicht vor der Klasse B erteilt werden.


Das bedeutet das der Hänger ein zulässigesGesamtgewicht ( nicht das wirkliche GEwicht) haben drf das nicht schwerer ist als das Leegewicht des Zugfahrzeuges.

Ein Golffahrer mit Klasse B und einem Leergewichtt von 1400 Kg darf ohen BE max einen 1400 Kg Trailer ziehen.
__________________
Gruß Olli
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  #4  
Alt 08.04.2007, 15:41
rabauke82 rabauke82 ist offline
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Na das doch nicht schlecht, das heisst mit nem Passat oder Golf Variant bekomm ich schon einiges weg

Vielen Dank !
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  #5  
Alt 08.04.2007, 15:50
Benutzerbild von huebi
huebi huebi ist offline
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Boot: keins mehr, Charter auch nicht mehr
Rufzeichen oder MMSI: kein Bier mehr da!!!
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Wenn die Gewichte nicht ganz passen, mal mit dem TÜV reden. Wir konnten das Leergewicht unseres Subaru Forester auf 1500 kg erhöhen, so daß unser Sohn, der für den Anhängerschein zu bequem war, das Gespann mit 1500-kg-Anhänger auch fahren darf.
__________________
Der Hübi, zu allem bereit, aber zu nix zu gebrauchen
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  #6  
Alt 08.04.2007, 17:16
rabauke82 rabauke82 ist offline
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Es kommt ja auch drauf an, welche Zuglast die AHK hat, oder? 1200 Kg kommt man ja nicht soweit mit.. 6m MoBo kommt schon was zusammen..
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  #7  
Alt 08.04.2007, 20:09
Stingray 558 Stingray 558 ist offline
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war schon mal Thema.
http://boote-forum.de/showthread.php?t=31832&page=2
__________________
Grüße von Herbert
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